RN/204
Bericht des Bildungsausschusses über die Regierungsvorlage (447 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Privatschulgesetz geändert wird (467 d.B.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
An dieser Stelle darf ich auch den Herrn Bundesminister für Bildung in unserer Mitte begrüßen.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Maurer. Ich erteile es ihr. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/205
22.17
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir debattieren heute über das Privatschulgesetz. Da geht es im Gesetz vordergründig um Verwaltungsvereinfachungen oder um Spezialregeln für die Sängerknaben. Okay, alles gut und fein, aber seien wir ehrlich: Hinter der Frage, wenn wir über Privatschulen reden, verbirgt sich doch eine viel größere und viel fundamentalere Frage, nämlich: Was leisten private Schulen für unsere Gesellschaft? Und wollen wir uns das leisten?
Sehen wir uns die Realität an! Wir haben in Österreich zwei völlig unterschiedliche Welten im privaten Sektor. Auf der einen Seite stehen die kleinen Statutschulen. Das sind die Innovationslabore unseres Bildungssystems, getragen von sehr engagierten Eltern und Lehrer:innen. Das sind Schulen, die oft genau jene Kinder auffangen, bei denen das öffentliche System sagt, wir wissen nicht mehr weiter. Wir kennen diese Berichte von Bildungsdirektionen, die verzweifelte Eltern dorthin schicken und sagen: Bitte, könnt ihr dieses Kind aufnehmen? Wir kriegen woanders keinen Platz. Aber beim Geld, da lassen wir diese Schulen im Regen stehen.
Während ein Platz in einer öffentlichen Pflichtschule den Staat über 10 000 Euro pro Jahr kostet, müssen sich diese kleinen Statutschulen oft mit lächerlichen Almosen von ein paar Hundert Euro – es sind 800 Euro pro Kind – im Jahr abfinden. 800 Euro im Jahr! 10 000 Euro pro Platz für öffentliche Schulen, 800 Euro im Jahr pro Kind für Statutschulen. Das ist doch vollkommen ungerecht. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist nur der Fall, wenn überhaupt etwas fließt, denn es gibt dafür keine gesetzliche Basisfinanzierung. Diese Schulen überleben nur durch Selbstausbeutung und hohe Elternbeiträge. Das ist unfair, das ist ungerecht und wir Grüne wollen das gerne ändern. (Beifall bei den Grünen.)
Und dann gibt es die andere Seite: Es gibt die großen, traditionsreichen, oft konfessionellen Standorte, die sich wie Gated Communitys aus der gesellschaftlichen Verantwortung stehlen. Bei diesen Schulen, bei denen der Bund laut Gesetz 100 Prozent der Lehrergehälter übernimmt, werden aber beim Thema soziale Verantwortung die Türen zugemacht. Das ist doch nicht gerecht. Schulen, die privat organisiert sind, wo die Betuchten ihre Kinder hinschicken, die bekommen 100 Prozent der Kosten für die Lehrer:innen, aber die kleinen Statutschulen kriegen nichts. (Beifall bei den Grünen.)
Ich bin der Meinung: Es kann nicht sein, dass wir als Gesellschaft Privatschulen finanzieren, während sich diese Schulen gleichzeitig der Verantwortung entziehen, wenn es zum Beispiel um Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf geht oder wenn es um Sprachförderung geht oder wenn es um Kinder aus einkommensschwachen Familien geht. Das ist einfach ungerecht. Diese Schulen sollen auch ihren fairen Beitrag, ihren gesellschaftlichen Beitrag leisten – denn aus unserer Perspektive bedeutet öffentliches Geld, eben auch öffentliche Verantwortung zu übernehmen.
Wir sagen aber auch: Wenn eine Privatschule diese Verantwortung übernimmt – egal ob Statutschule oder konfessionelle Schule –, dann muss sie dafür auch die gleichen Ressourcen bekommen wie eine öffentliche Schule. Dieses System muss fairer werden. Wir haben im Ausschuss einen Antrag auf genau diese Kriterien gestellt, dass diese privaten Schulen auch ein bestimmtes Kontingent an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, außerordentliche Schüler:innen – insbesondere was die Deutschfrage betrifft –, aber auch ein gewisses Kontingent an Schülerinnen und Schülern, die aus einkommensschwachen Haushalten kommen, aufnehmen sollen. Leider ist unser Antrag im Ausschuss vertagt und auf die lange Bank geschoben worden.
Wir haben nichts gegen das vorliegende Gesetz (Abg. Mölzer [FPÖ]: Aber wir stimmen trotzdem dagegen!), das sind kleine technische Reförmchen, aber ich bin schon ein bisschen enttäuscht, muss ich ehrlich sagen, über Sozialdemokratie und NEOS, die sich damit zufriedengegeben haben – denn ich glaube, es ist auch in Ihrem Sinne, dass die Privatschulen auch ihren Beitrag leisten, was die gesamtgesellschaftliche Verantwortung betrifft. Ich glaube auch, dass es eigentlich in Ihrem Sinne ist, dass die kleinen Statutschulen, die oft Kinder nehmen, die sonst keine Schule nimmt, und die für unser Schulsystem eigentlich ganz viel Innovatives leisten und Innovation initiieren und so weiter, dass diese Schulen auch finanziert werden sollen, wenn die Konfessionellen schon 100 Prozent der Lehrer:innengehälter ausbezahlt bekommen.
Aus unserer Sicht müssen Schulen Brücken bauen und keine Mauern; und wir wollen Vielfalt, ja, aber eine Vielfalt, die allen offen steht – und eben nicht nur jenen mit der dicken Brieftasche –, und eine faire Finanzierung für die Statutschulen, die mutig das Bildungssystem von morgen bauen. Herr Minister, wir werden an dieser Forderung weiter dranbleiben und Sie auch daran messen, ob Sie in dieser Frage was weiterbringen. Wir können aufgrund dieser großen Lücke in diesem Gesetz heute leider nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
22.23
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächster Redner zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Mölzer. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/206
22.23
Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Minister! Frau Kollegin Zopf – ich weiß nicht, ob sie noch im Saal ist – von der Papa-Schlumpf-Partei! Ich weiß nicht, was Sie so die letzten Jahre bei Abstimmungen machen, aber weil Sie so tun, als ob das so sensationell gewesen wäre, dass wir vorhin hier etwas einstimmig beschlossen haben, kann ich Sie vielleicht darauf hinweisen: Laut Statistik werden hier im Haus ein Drittel, 30 Prozent der Legislativbeschlüsse einstimmig gefasst, also so besonders ist das auch wieder nicht – um das ein bisschen zurechtzurücken.
Ja, Frau Kollegin Maurer hat das schon ausgeführt. Wir verhandeln hier heute die Novelle des Privatschulgesetzes, die aus unserer Sicht zu begrüßen ist. Es ist ein relativ altes Gesetz, das hier novelliert wird; und damit wird definitiv die Gründung und dann auch der Betrieb von Privatschulen erleichtert, das ist einmal sehr erfreulich. Dadurch wird natürlich auch in gewisser Weise die Wahlfreiheit für Eltern und ihre Kinder verbessert, gestärkt, und überhaupt wird das Bildungsangebot in Österreich dadurch etwas vielfältiger gestaltet. Das ist gerade dann wichtig, wie wir wissen, wenn der Staat im öffentlichen Schulwesen vielfach versagt – Stichwort Migration und dergleichen fort, vor allem im urbanen Bereich –, dass wir hier ein breiteres Bildungsangebot schaffen.
Wir haben aber natürlich ein großes Problem – auch wenn es eben durch private Schulträger Abhilfe gibt; wir kennen die Statistik, in Wien etwa jedes fünfte Kind in Privatschulen, österreichweit circa jedes zehnte, also man sieht, da ist ein starkes Stadt-Land-Gefälle –: dass natürlich die Chancengleichheit leider Gottes massiv darunter leidet. Wir wissen natürlich, Privatschulen kosten etwas und Privatschulen bedeuten natürlich, dass unser Bildungssystem nicht mehr ganz so durchlässig ist, wie es etwa beispielsweise in den 1990er-Jahren war.
Was müssen wir daraus ableiten? – Ganz klar: Wir müssen darauf schauen, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, dass wir das öffentliche Schulwesen wieder in den Griff bekommen. Wir führen eh viele und zahlreiche Diskussionen darüber. Sie wissen alle, dass aus unserer Sicht nicht nur genug Mittel und Geld dafür notwendig sind, sondern wir auch darauf schauen müssen, dass wir eben diese Integrationsproblematik, die wir haben – mangelnde Deutschkenntnisse und dergleichen –, über die Frage des Integrationswillens in den Griff bekommen. Sonst werden wir hier nicht weiterkommen. Wir müssen es aber auf jeden Fall wieder fit bekommen, und da wird das Privatschulgesetz alleine uns natürlich nicht helfen.
Zurück noch einmal zum Gesetz: Positiv ist da, dass wir ein Verwaltungsverfahren haben, das es privaten Schulträgern erleichtern wird, zukünftig ihre entsprechenden Mittel zu bekommen, wodurch es mehr Rechtssicherheit geben wird. Wichtig ist uns natürlich dabei, dass sichergestellt ist, dass von Privatschulen – egal woher sie kommen oder aus welcher Motivation sie gegründet werden – die Werte unseres Bildungssystems, unserer Bildungsordnung und natürlich auch unserer Demokratie respektiert und eingehalten werden. Wir unterstützen wie gesagt diese Novelle, aber es müssen eben diese Qualitätsstandards eingehalten werden und die Aufsicht darüber natürlich auch entsprechend funktionieren.
Zum Schluss, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, darf ich noch auf einen Antrag, der im Ausschuss vertagt worden ist, verweisen oder ihn kurz thematisieren: Da geht es um den Antrag, den wir zur Prüfung der Errichtung einer österreichischen Auslandsschule in Slowenien gestellt haben. Er wurde leider vertagt – warum, verstehe ich nicht ganz. Es ging ja nicht darum, dass wir sie einrichten. Ich weiß schon, das kostet etwas. Es ging ja eigentlich nur darum, das einmal zu prüfen, wie man so etwas bewerkstelligen kann. Kollege Taschner weiß es, wir haben das im letzten Regierungsprogramm der FPÖ gemeinsam mit der ÖVP einmal drin gehabt; es kam dann leider nicht mehr dazu. Diese Auslandsschule in Ljubljana/Laibach wäre deswegen wichtig, weil wir die deutschsprachige Minderheit, die leider vom Staat Slowenien nicht anerkannt ist, in ihrem Erhalt entsprechend stützen würden. Sprache ist das Wichtigste. Sie würde natürlich aber auch andere positive Effekte haben. Gerade in Ljubljana beziehungsweise in Laibach wäre es durchaus wichtig, auch eine internationale Schule zu haben, der Bedarf wäre da. Es würde auf jeden Fall den Menschen vor Ort etwas bringen. Ich hoffe, dass wir da einmal weiterkommen, vielleicht doch diese Prüfung bewerkstelligen. Wir werden auf jeden Fall da dranbleiben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
22.27
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete von Künsberg Sarre. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/207
22.27
Abgeordnete Mag. Martina von Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute eine Novelle des Privatschulgesetzes – ganz wichtig aus unserer Sicht, weil Privatschulen und insbesondere freie Schulen ganz wichtige Bestandteile der österreichischen Bildungslandschaft sind und vielfach und sehr oft in der Vergangenheit auch Impulsgeber für Innovationen gewesen sind, die dann von den freien Schulen in das gesamte öffentliche Schulsystem eingeflossen sind und gewirkt haben.
Wir wissen, dass freie Schulen den Schüler ins Zentrum stellen, schülerzentriertes, selbstbestimmtes und individuelles Lernen statt starrer Einheitsmodelle in den Vordergrund stellen. Auch das ist während der letzten Jahre und Jahrzehnte ins öffentliche Schulsystem übergegangen. Es ist ganz normal, dass man als Lehrer nicht mehr nur vorne steht, sondern auch woanders in der Klasse.
Lehrpersonen werden als Lernbegleiter oder Coaches wahrgenommen – auch das ist ins öffentliche Schulsystem geflossen.
Offene Lernformen wie Lernbüros oder flexible Lernräume – und auch das ist ins öffentliche Schulsystem geflossen und heute ein ganz normaler Bestandteil, den Eltern auch im öffentlichen Schulsystem erwarten.
Also insofern sind freie Schulen sehr zu schätzen. In unserer Welt, sehr geehrte Frau Kollegin Maurer, wäre es natürlich selbstverständlich auch so, dass wir die freien Schulen weiter stärken würden. Das ist aber aus verschiedenen ideologischen Gründen mit den beiden Koalitionspartnern so nicht zu machen; das muss man akzeptieren. Es war ja offensichtlich bei Ihnen in der letzten Regierung auch so, dass Sie das nicht durchgebracht haben, aber zumindest freue ich mich sehr, dass wir vor allem viele Punkte von den Forderungen der freien Träger übernehmen konnten.
Was wir mit dieser Novelle machen, ist, dass wir jene Schulen stärken, die eben, wie ich es schon gesagt habe, Innovationen vorleben. Wir reduzieren die Bürokratie: Rund 70 Prozent weniger Verwaltungsverfahren wird es im Privatschulbereich geben. Ein Wechsel des Schulstandorts beispielsweise oder Schulerhalters wird keine Auswirkung mehr auf das Öffentlichkeitsrecht haben. Umzüge oder Erweiterungen von Gebäuden müssen nur noch gemeldet werden. Bis jetzt musste da immer wieder ein neuer Antrag et cetera gestellt werden – also total unnötig, wenn man nur einen Umzug macht, aber die Schule an sich ja gleich bleibt. All diese Dinge, die insbesondere die freien Schulen gefordert haben und die ihnen jetzt das Leben erleichtern werden, setzen wir also mit dieser Novelle um.
Was diese Novelle nicht nur ist: Sie ist nicht nur eine Verwaltungsvereinfachung oder schafft nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern sie stärkt auch die Autonomie, reduziert Hürden und schafft mehr Raum für Innovation. Gute Bildung beginnt für uns NEOS nicht dort, wo viele Vorgaben sind und überschießende Kontrolle durch Bildungsdirektion oder Ministerium vorhanden ist, sondern gute Bildung entsteht in unserer Welt dort – und das leben wir jetzt auch vor –, wo Vertrauen, Freiheit und Qualität zusammenspielen. Deswegen freut es mich, dass wir die freien Schulen hiermit sehr, sehr gut und stark unterstützen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
22.31
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Totter. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.
RN/208
22.31
Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zu dieser späten Stunde debattieren wir heute die Novelle des Privatschulgesetzes, und damit schaffen wir neue Rahmenbedingungen, die Qualität sichern. Diese Novelle schafft einen guten Ausgleich: weniger Bürokratie, mehr Vertrauen und klare Kontrolle.
Doch was bedeutet das im Konkreten? – Erstens: Wir stärken das Subsidiaritätsprinzip. Künftig entscheiden die Bildungsdirektionen, die ihre Schulen ja auch kennen, über die Verleihung oder den Entzug des Öffentlichkeitsrechts einer Privatschule. Das Ministerium ist nicht mehr im Mikromanagement, bleibt aber in der Kontrolle – und das ist moderne Verwaltung.
Zweitens: Wir schaffen auch Planungssicherheit. Bisher mussten Privatschulen jährlich um ihr Öffentlichkeitsrecht ansuchen, oft mit Entscheidungen mitten im Schuljahr. Das war weder den Schulen noch den Eltern oder Kindern zumutbar. Künftig wird nach einer fundierten Prüfung das Öffentlichkeitsrecht dauerhaft verliehen, begleitet von regelmäßigen Qualitätskontrollen – und das ist klar, fair und auch verlässlich. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Drittens: Wir bauen auch Hürden ab. Ein Standortwechsel oder ein Wechsel des Schulerhalters bedeutet künftig nicht mehr automatisch ein neues, aufwendiges Verfahren. Wer sich bewährt hat, soll nicht bei null anfangen müssen. Auch das spart Zeit, Geld und auch Nerven und schafft Raum für das Wesentliche, nämlich für die gute Bildung.
Viertens: Wir vereinfachen Verfahren insgesamt. Weniger Doppelgleisigkeiten, klare Abläufe, ein One-Stop-Prinzip bei Behördenwegen, das sind konkrete Entlastungen, die im Schulalltag spürbar sein werden.
Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt davon, dass jede Minute, die wir an Verwaltungstätigkeit einsparen, eine wertvolle Zeit für unsere Kinder ist. Gerade deswegen, lieber Herr Minister, sind weitere Entlastungen und ein dringender Ausbau der Schulautonomie notwendig. Schulautonomie kann aber nicht nur Mangelverwaltung sein, sondern Schulautonomie muss Schulen die Möglichkeit geben, zu gestalten.
Was wir an unseren Schulen auch dringend brauchen, und darauf weise ich jedes Mal sehr, sehr gerne hin, ist eine vollwertige Inklusions- und Sonderpädagogikausbildung, denn gerade diese Expertise geht an den Schulen derzeit ab. Statt ausgebildeter Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen stellen wir Kindern, die sehr herausfordernd sind und besondere Bedürfnisse haben, Personen zur Seite, die überhaupt keine Ausbildung haben.
Weiters braucht es auch ein Zweilehrer:innensystem in der Volksschule, zumindest auf der Grundstufe I, also mehr Ressourcen anstatt einer Verlängerung der Volksschulzeit um zwei Jahre.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Lehrerinnen und Lehrern und Schulleitungen für die wertvolle Arbeit an den Schulen. Für mich sind sie die wahren Expertinnen und Experten im Bildungsbereich. Hinsichtlich Veränderungen sollten deshalb genau diese befragt werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
22.34
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächster Redner zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Himmer. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/209
22.34
Abgeordneter Mag. Heinrich Himmer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn lassen Sie mich hier an dieser Stelle die besten Genesungswünsche an den Obmann des Bildungsausschusses Hermann Brückl übermitteln. Wir freuen uns, wenn er bald wieder in unserer Mitte ist, und wünschen ihm alles Gute zu seiner Genesung. Ich bitte, ihm das auch auszurichten. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, ÖVP und NEOS.)
Er ist ja ein Teil dieses Bildungsausschusses und wir haben uns mit diesem Privatschulgesetz beschäftigt. Aus einer, wie ich glaube, in vielerlei Hinsicht wichtigen Thematik heraus, nämlich die beste Bildung für alle anzubieten – unabhängig davon, wer Schulerhalter oder Schulerhalterin ist –, ist es unsere Aufgabe, für jedes Kind in diesem Land Chancengerechtigkeit zu sichern. Daher muss es das Ziel sein, dass wir alle Voraussetzungen schaffen, im öffentlichen Schulbereich, aber darüber hinaus natürlich auch im privaten Schulbereich sicherzustellen, dass die beste Bildung direkt beim Kind ankommt. Herzlichen Dank dafür, dass das auch im Ausschuss so gemeinsam diskutiert werden kann.
Was wir hier tun, ist vor allem, dass wir den öffentlichen Schulbereich mit vielen Maßnahmen, die wir gesetzt haben, stärken und dabei gleichzeitig das Leben für die Privatschulen deswegen nicht schwerer machen, sondern dafür sorgen, dass wir Rahmenbedingungen schaffen, die auch Verlässlichkeit für jene privaten Schulerhalterinnen und Schulerhalter, die sich auch genau dieser wichtigen staatlichen Aufgabe, nämlich das Beste für das Kind zu ermöglichen, stellen, sicherstellen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Da, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir genau hinschauen – und das auch schon bei der Gründung –, indem wir Schulen nur dann mit Öffentlichkeitsrecht ausstatten, wenn sie diese Voraussetzungen mitbringen, um dann nicht erst im Nachhinein mit oder ohne Kontrollen festzustellen, dass in manchen Schulen die Leistungen, die wir erwarten, nicht erbracht werden. Das heißt, von den Privatschulerhalter:innen von Beginn an klare Verantwortung einzufordern, ihnen aber auch Sicherheit zu geben, wenn sie diese Verpflichtungen einhalten – und das nicht aus Misstrauen gegenüber Schulen, Pädagog:innen und gegenüber Schülerinnen und Schülern, sondern im Vertrauen darauf, dass jene, die es ehrlich und im Sinne unserer Kinder und im Sinne der Bildung meinen, dieses Vertrauen auch verdienen.
Dieser gemeinsame Auftrag, den wir heute hier auch beschließen wollen, ist ein gutes Zeichen, nämlich für ein starkes öffentliches Schulsystem, aber auch für die Stärkung jener Privatschulen, die sich sowohl mit Bildungsinnovationen beschäftigen, aber auch für die Chancengerechtigkeit der Kinder einsetzen. Aus sozialdemokratischer Sicht ist es ein weiterer Beitrag, zu sagen: Ja, wir wollen ordnen und dabei nicht spalten – auch nicht zwischen öffentlichem und privatem Schulbereich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
22.37
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es hat sich nun der Herr Bundesminister zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
RN/210
22.37
Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA: Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ein besonderes Asset des österreichischen Schulsystems ist die Vielfalt – die Vielfalt im öffentlichen Bereich mit unterschiedlichen Schultypen, aber auch die Vielfalt im privaten Schulbereich, wo es unterschiedliche pädagogische Schwerpunkte gibt, womit auch individuelle Lösungen und auch Bezugssysteme für Kinder geschaffen werden und die Eltern eine Wahlfreiheit haben. Deshalb ist es gut, dass es einen bunten Blumenstrauß an unterschiedlichen pädagogischen Modellen in den Schulen gibt, die auch miteinander im Wettbewerb stehen, und dass gute pädagogische Modelle aus dem Privatschulbereich, wenn sie gut sind und gut gemacht sind, auch in den öffentlichen Schulbereich vordringen. So hat in Österreich das öffentliche Schulsystem schon seit vielen Jahrzehnten von Schulen in privater Trägerschaft profitiert.
Wenn vonseiten der Freiheitlichen die Zahl der Kinder in privaten Schulen gern als Argument genommen wird, um Schwächen des öffentlichen Schulsystems aufzuzeigen, dann möchte ich sagen, dass ich das so gar nicht sehe, weil beides seine Berechtigung hat. Wenn man diese Annahme aber so trifft, nämlich dass das miteinander zu tun hat, müsste man zu dem Schluss kommen, dass das öffentliche Schulsystem vor allem in Wien in den letzten Jahren viel besser geworden ist, weil die Zahl der Kinder in Privatschulen dort in den letzten Jahren gesunken ist. Diese Annahme würde ich aber gar nicht treffen, weil es nichts mit der Qualität des öffentlichen Schulsystems zu tun hat, sondern vor allem mit dem Angebot und der Verfügbarkeit von unterschiedlichen Schulformen. Genau dort geht die Novelle hin, nämlich in Richtung einer bürokratischen Vereinfachung. Deshalb greife ich gerne das „Reförmchen“ der Frau Abgeordneten Maurer auf, weil genau das intendiert war, nämlich dass es eine Verwaltungsvereinfachung ist.
Das kommt nämlich auch aufgrund der Befragung von Lehrkräften – auch gerichtet an Frau Abgeordnete Totter, die eingefordert hat, dass wir Lehrkräfte anhören. Das ist ein Ergebnis von Freiraum Schule, wo über 19 000 Lehrkräfte teilgenommen haben und dieses Thema sehr stark eingebracht worden ist. Die Reform des Privatschulgesetzes wurde dann mit Lehrkräften und mit den Bildungsdirektionen in Co-Creation-Workshops in den Bundesländern gemeinsam erarbeitet. Dort wurde dieses Modell konkretisiert und dann natürlich in Absprache mit denen, die es vor allem betrifft, nämlich Schulen in freier Trägerschaft, noch verfeinert.
Damit ist es nicht nur ein Vorteil für die Schulen in privater Trägerschaft, für Privatschulen, die in Zukunft wesentlich weniger bürokratische Aufwände haben werden, sondern auch für die öffentliche Hand und für die Verwaltung. 70 Prozent weniger Verfahren bedeuten auch eine bürokratische Einsparung im Ministerium, aber natürlich auch in den Bildungsdirektionen.
Damit ergibt sich auch eine klare Zuordnung: Wer ist verantwortlich? – Die Bildungsdirektionen in den Verfahren, aber ja, das Ministerium behält sich vor, sich auch Stichproben anzuschauen, um die Qualität im privaten Schulbereich sicherzustellen. Damit entstehen mehr Freiheiten, aber es gibt trotzdem die Möglichkeit, dort zu kontrollieren, wo es notwendig ist. Es ist dort notwendig, wo die pädagogische Qualität nicht stimmt.
Es geht da nicht darum, ob eine private Schule umzieht und damit das ganze Verfahren neu beginnen muss, denn der Umzug hat nichts mit der pädagogischen Qualität zu tun, sondern wir müssen dort ansetzen, wo Kinder nicht entsprechende Bildung bekommen. Da bin ich aber sehr zuversichtlich, weil die große Anzahl der Privatschulen und der Schulen insgesamt in Österreich ausgezeichnete Arbeit leistet. Diese Novelle stärkt die Schulen weiter und deshalb bitte ich hier um Zustimmung. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.41
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Taschner. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/211
22.42
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben jetzt in Ihrem Redebeitrag das schon vorweggenommen, was ich auch sagen wollte: Privatschulen sind ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Schulsystems. Sie sind ja schon da gewesen, bevor es überhaupt die Unterrichtspflicht gegeben hat. Die erste Privatschule und die erste Schule in Österreich, glaube ich, ist so um 1160 in Melk gegründet worden. Sie existiert immer noch, und der berühmteste Schüler ist ein gewisser Adson von Melk, den es gar nicht gegeben hat, aber er kommt in „Der Name der Rose“ vor.
Die Privatschulen sind ein wesentlicher Teil der österreichischen Schullandschaft. Es ist schön, dass wir sie stärken. Sie machen diese Schullandschaft bunt und vielfältig, und es ist auch gut, dass die Eltern da eine gewisse Wahlfreiheit haben; wobei sich dann immer auch die Frage stellt: Welche dieser Schulformen ist denn die bessere? Ich finde diese Frage in ihrer Banalität, ehrlich gesagt, falsch gestellt, denn diese Frage der Qualität der Schulen ist jetzt nicht bei privat oder bei staatlich zu treffen, sondern das ist eine viel tiefere und ins Einzelne gehende Frage.
Das bringt mich eigentlich auf einen Kommentar der ehemaligen Bildungssprecherin der Grünen und Abgeordneten Sibylle Hamann, den ich diesen Montag gelesen habe und die geschrieben hat, dass jetzt endlich die Leistungsdaten der Schulen transparent werden und wir beginnen können, zu ranken. Also das war ihre Hoffnung: Jetzt können wir die Qualität der Schulen einzeln auflisten, und da können wir entscheiden und es wird sich herausstellen, dass die Schulen, die sich manchmal als besonders gut dargestellt haben, ja gar nicht so gut sind, und die anderen Schulen, die vielleicht irgendwie Mauerblümchenschulen gewesen sind, jetzt ganz großartig sein werden. Also diese Vorstellung, dass man Schulen ranken kann, ist gleichsam eine Wunschvorstellung von ihr, die sie da geäußert hat. Sie war ganz begeistert, und wenn die grüne Bildungssprecherin begeistert ist, dann bin ich immer sehr, sehr skeptisch, und ich glaube, das ist irgendwie ein Weg in die Irre.
Ich glaube dieses Ranken, das geht nicht. (Zwischenruf des Abg. Scherak [NEOS].) Ich meine, Ranken ist sehr beliebt, Ranken tut man bei Restaurants, Ranken tut man bei Hotels, und ich als Wissenschaftssprecher weiß genau, man rankt unglaublich gern die Universitäten. Ich weiß genau, das Ranken der Universitäten ist immer amüsant zu lesen, aber ernst nehmen, wirklich ernst nehmen sollte man es nicht.
Ich weiß es selbst, als ich an der Universität Wien studiert habe, da war sie noch nicht unter den ersten 100, aber mein Mathematikprofessor war eine Koryphäe, eine Weltkoryphäe. Das war einfach ein beeindruckender Lehrer, Edmund Hlawka; und das ist für die Physik bei Thirring genauso und bei der Geografie bei Lichtenberger und in der Pflanzenphysiologie bei Burian und in der Dermatologie bei Wolff – also Namen und, und, und, und. Da ist noch ein Nachklang von dem gewesen, was ich erlebt habe, als Wien das geistige Zentrum der Welt war. Es kommt auf die Person an, und bei der Schule ist es noch viel stärker der Fall. Es kommt bei der Schule, bei der Qualitätsfrage nur auf die Persönlichkeit der Lehrerinnen und Lehrer an. Auf die ist es sozusagen ausgerichtet. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Totter [ÖVP]: Bravo!)
Eine Schule hat dann gewonnen, wenn in ihr, in jeder einzelnen Klasse mindestens eine Lehrerpersönlichkeit ist, die prägend ist und die so unterrichtet, so erzieht, so wirkt, dass die Kinder davon einfach beeindruckt sind. Dann weiß ich, dass sie gut ist, und da helfen keine Leistungsdaten. Dann hilft das nichts. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Totter [ÖVP]: Bravo!)
Dann können wir mit den Leistungsdaten auch gar nichts anstellen. Ich meine, es ist alles recht gut und schön, aber was die wirkliche Qualität betrifft: Individuum est ineffabile, lehrt die Philosophie. Die Persönlichkeit lässt sich nicht einhegen, und insbesondere lässt sie sich nicht skalieren; aber Persönlichkeit ist das, was in der Schule wirkt.
Es werden Schulen ja gerankt, die werden gerankt in Großbritannien, die werden gerankt in Frankreich, das ist manchmal fürchterlich schrecklich. In Paris werden die Mietpreise in den einzelnen Departements hoch und tief sein, je nachdem wie die Schulen, die dort existieren, gerankt sind. Man stelle sich das vor, das ist ja verrückt! (Abg. Scherak [NEOS]: ... unfassbar! Die Welt geht unter!)
In Österreich sind die Schulen einfach dann gut, wenn gute Lehrerinnen und Lehrer dort unterrichten. Herr Bundesminister, Sie werden auch dafür sorgen, dass die Lehrerausbildung so gut wird, dass wir das erreichen werden, und dann können wir das ganze Ranking eigentlich vergessen. Frau Hamann hat den Artikel umsonst geschrieben, es tut mir leid. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Totter [ÖVP]: Bravo!)
22.46
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/212
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 447 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.