RN/221

23.04

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Hohes Haus! Im Jahr 2022 wurde das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz beschlossen. Dieses ist die Grundlage für die materielle Wiederherstellung unseres Bundesheeres. Damit die damit verbundenen Beschaffungen einer zusätzlichen Kontrolle unterworfen werden, steht in diesem Gesetz, dass beim BMLV eine Kommission zur Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung sowie einer sparsamen und zweckmäßigen Gebarung bei Beschaffungsvorhaben einzurichten ist – ich betone: einzurichten ist. Es handelt sich also um keine Kannbestimmung, sondern um eine zwingende Bestimmung. 

Jetzt ist es so, dass diese Kommission einen jährlichen Bericht erstellt, aber diesen nicht direkt dem Parlament zuleitet, welches immerhin für die politische Kontrolle zuständig wäre, sondern an die Frau Verteidigungsministerin. So mussten wir letztes Jahr erleben, dass wir im Parlament sieben Monate warten mussten, bis der eigentlich schon längst fertige Bericht samt Stellungnahmen und untauglichen Rechtfertigungsversuchen des Ressorts endlich dem Parlament zugeleitet wurde. In der Ausschusssitzung hat uns die Ministerin dann erklärt, dass sie überhaupt gar nicht verpflichtet sei, die Kommissionsberichte dem Parlament zur Kenntnis zu bringen, sie tue das aber gnädigerweise trotzdem.

Des Weiteren hat sich im Ausschuss herausgestellt, dass sich die Kommission jene Prüfvorhaben, die sie ins Auge fasst, vorher von der Ministerin absegnen lässt. Also das Kontrollorgan fragt das zu überprüfende Organ, ob eine Kontrolle gewünscht ist oder nicht. Das hat zumindest eine schiefe Optik, Frau Bundesminister. Selbst dann, wenn Sie in der Praxis alle Prüfvorhaben der Kommission genehmigen sollten: Kontrolle muss unabhängig sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Daher haben wir einen Antrag eingebracht, wonach die Beschaffungs-Prüfkommission zwingend jährlich einen Prüfbericht zu erstellen und dem Nationalrat zuzuleiten hat. Weiters soll klargestellt werden, dass jedes einzelne Kommissionsmitglied selbstständig Beschaffungsvorgänge überprüfen können muss. Nur so macht Kontrolle Sinn: unabhängig und direkt dem Parlament verantwortlich.

Das hat dann die Regierungsfraktionen auf den Plan gerufen, weil echte Kontrolle, das ist etwas, was sie keinesfalls wollen. Daher haben sie einen windelweichen Wischiwaschiantrag zusammengeschustert, der heute hier abgestimmt wird. Damit soll auch eine Praxis legitimiert werden, die gesetzlich so überhaupt nicht vorgesehen ist, nämlich dass dem Kommissionsbericht seitens des BMLV Kommentare und Entgegnungen hinzugefügt werden. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. 

Als Jurist sei mir auch die Anmerkung gestattet, dass die juristische Argumentation des Regierungsantrages falsch ist. Die Regierungsfraktionen behaupten darin nämlich, dass die Kommission auf Basis des Bundesministeriengesetzes eingerichtet sei. Das ist falsch! Die gesetzliche Grundlage für die Kommission ist das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz. Dieses verweist zwar subsidiär auf das Bundesministeriengesetz, aber dennoch obliegt es dem Gesetzgeber des Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetzes, dort explizite Regelungen vorzusehen. Darum steht übrigens auch in den parlamentarischen Erläuterungen zur Regierungsvorlage, dass die Kommission die Aufgabe der Kontrolle hat. Diese Kontrolle ist eine spezielle Vorgabe, die weit über das Bundesministeriengesetz hinausgeht, denn dort spricht das Gesetz nur von den Aufgaben der Vorbereitung und Vorberatung.

Also, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie echte Transparenz und Kontrolle wollen, dann stimmen Sie unserem freiheitlichen Antrag und nicht jenem der Regierungsfraktionen zu! (Beifall bei der FPÖ.)

23.08

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Manfred Hofinger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Kollege.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.