RN/35

12.02

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ].) – Ruf bei der SPÖ: Zuhören! Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen.) Ein Kind ist zuallererst ein Kind, egal woher es kommt. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen sowie des Abg. Gerstl [ÖVP]. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Das ist der menschenrechtliche Kompass, an dem wir unser politisches Handeln ausrichten müssen. Kinderrechte sind Menschenrechte. Das heißt, auch Kinder sind gleich an Würde und Rechten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gerstl [ÖVP]. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Und unsere ...? Sind die auch gleich?)

Vor diesem Hintergrund ist es für mich vollkommen unverständlich, wenn Gewalt gegen Kinder verharmlost wird, weil man sagt: Die gsunde Watschen hat noch niemandem geschadet! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ]. – Abg. Kickl [FPÖ]: Wer hat denn das gesagt?) Das ist untragbar. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen.) Das ist eine Verharmlosung von Gewalt gegen Kinder, die ich als Justizministerin zurückweisen möchte. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Aber unsere Kinder haben die Rechte nicht ...! – Abg. Kickl [FPÖ]: Die nächste Lüge von der Ministerbank!) Das Gewaltverbot gegen Kinder gilt seit 1989 in Österreich und daher ist eine Verharmlosung von Gewalt gegen Kinder - - 

Präsident Peter Haubner: Darf ich jetzt ersuchen, den Lautstärkepegel - - (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ]. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Gewessler [Grüne]: Da fühlt sich jemand ertappt! – Abg. Kickl [FPÖ]: Lesen Sie mir vor, was ich gesagt habe! Sind Sie dazu in der Lage?) Pscht! Kollege Steiner, ich habe den Vorsitz inne und ich ersuche Sie jetzt, den Lautstärkepegel zu senken und der Frau Bundesministerin wieder das Wort zu geben! (Abg. Kogler [Grüne]: Im eigenen Bierzelt nicht aufgepasst!) – Bitte, Frau Bundesministerin. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].)

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer (fortsetzend): Unbegleitete Minderjährige auf der Flucht brauchen von Anfang an Schutz und Fürsorge. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen sowie der Abg. Jachs [ÖVP]. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nein, es ist so: Unsere Kinder brauchen Schutz vor ...!) Sie brauchen eine verlässliche Bezugsperson, die ihre Rechte wahrt (Abg. Schartel [FPÖ]: Wo sind die Rechte von unseren ...?) und wichtige Lebensentscheidungen betreffend Bildung, Gesundheit und Erziehung trifft. (Abg. Steiner [FPÖ]: ... Vergewaltigungsopfer!) Gerade in der Phase unmittelbar nach der Ankunft brauchen diese Kinder umfassenden Schutz und Unterstützung. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Unsere Kinder haben auch Rechte!) Bisher bekommen viele Kinder diesen Schutz nicht. (Abg. Kickl [FPÖ]: Ja, manche sind schon gestorben, auch von unseren!) Die Kinder- und Jugendhilfe erhält bereits jetzt nach geltendem Recht die Obsorge für unbegleitete Minderjährige. Das setzt jedoch voraus, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird und ein Gerichtsverfahren durchgeführt wird. In der Praxis bedeutet das oft, dass wertvolle Zeit verstreicht, während die Jugendlichen warten müssen und Perspektiven verlieren. 

In Umsetzung der Vorgaben des europäischen Asylpakts soll nach dem vorliegenden Entwurf daher die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge direkt von Gesetzes wegen dem Kinder- und Jugendhilfeträger zukommen. Es ist dann eben kein Gerichtsverfahren mehr notwendig, was für alle Beteiligten Zeit und Ressourcen spart. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Mit dem vorliegenden Entwurf setzen wir Artikel 27 der Aufnahmerichtlinie um, die verlangt, dass für unbegleitete Minderjährige innerhalb von 15 Tagen letztlich nach Antragstellung eine Vertreterin, ein Vertreter zu bestellen ist. Diese Person sorgt für das Wohl des Kindes, unterstützt es und gibt ihm Informationen, erläutert den Zugang zu materiellen Leistungen und medizinischer Versorgung. Mir ist es wichtig, noch einmal zu betonen: Es handelt sich da um die Sicherstellung von grundlegenden Menschenrechten. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].) Es wurde schon erwähnt, dass die Minderjährigkeit auch immer wieder infrage steht. Wenn diesbezüglich Zweifel bestehen, wird das Pflegschaftsgericht entscheiden, ob die Minderjährigkeit vorliegt oder nicht und ob daher die Obsorgefrage zu klären ist oder nicht. 

Noch einmal zusammenfassend: Wir stärken damit die Rechte von Kindern, die unbegleitet nach Österreich kommen, und mit der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe vom ersten Tag an schaffen wir klare Verhältnisse und leisten einen entscheidenden Beitrag zu einer besseren Integration unbegleiteter Kinder und Jugendlicher in unsere Gesellschaft. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf Sie daher dementsprechend bitten, der vorliegenden Regierungsvorlage Ihre Zustimmung zu erteilen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Na sicher nicht!)

Jetzt möchte ich noch ein paar Ausführungen zu Fragen, die hier aufgeworfen worden sind, machen. Erstens: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist in Österreich in Verfassungsrang und steht nicht zur Disposition, insbesondere nicht Artikel 2 und 3 der Menschenrechtskonvention. (Ruf bei der SPÖ: Richtig! – Beifall bei der SPÖ.) Das möchte ich als Justizministerin hier betonen. (Abg. Kickl [FPÖ]: ... aus der ÖVP aber schon anderes gehört!)

Dann wurde von Herrn Abgeordnetem Lausch angesprochen, warum Menschen in Haft Deutschkurse angeboten bekommen und diese absolvieren können. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, das frage ich mich auch!) – Das kann ich Ihnen ganz genau sagen. Sie, Herr Abgeordneter Lausch, treten – und das ist auch zu befürworten – sehr für die Interessen der Justizwachebeamtinnen und -beamten ein, und es ist auch im Interesse der Justizwache. Ich bin in den Justizanstalten und in den forensisch-therapeutischen Zentren anwesend und spreche mit - - (Abg. Lausch [FPÖ]: Wann?) – Ja, ich bin dort anwesend und spreche und unterhalte mich mit der Justizwache und es ist eine große Unterstützung, wenn die mit den Häftlingen, den Insassen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, kommunizieren können; auch dazu dienen die Deutschkurse. (Beifall bei der SPÖ.)

Dann möchte ich noch eine Klarstellung zur Zahl von, wie Sie gesagt haben, nicht österreichischen Staatsbürger:innen in Haft treffen: Es sind nicht 65 Prozent, sondern es sind 52 Prozent nicht österreichische Staatsbürger:innen in Haft (Rufe bei der FPÖ: Na ja!), und – das möchte ich hier auch klarstellen – die größte Gruppe davon sind EU-Bürgerinnen und -Bürger, nämlich knapp 20 Prozent. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, Eingebürgerte!) Das möchte ich auch einmal betonen. (Ruf bei der FPÖ: Das sind die Schlepper!) Das sind also jene Menschen, die offenkundig nicht illegal, nicht unrechtmäßig eingereist sind, sondern die rechtmäßig eingereist sind. Dann haben wir einen Anteil von ausländischen Staatsbürger:innen in Haft, die aus den Ländern Europas außerhalb der EU kommen. Ich möchte nur erwähnen, es sind etwa 10 Prozent aus den Westbalkanstaaten, von wo auch eine legale Einreise zulässig ist. (Ruf bei der FPÖ: Das sind die Schlepper! Das ist die organisierte Kriminalität!) Jene, die von Ihnen so gerne als die, die alle Probleme in den Haftanstalten verursachen, benannt werden, aus den Herkunftsländern, Fluchtländern der letzten Migrationsbewegungen – Afghanistan, Syrien, Afrika – sind etwa 12,3 Prozent. Das möchte ich einfach nur klarstellen, damit wir hier wissen, über welche Zahlen wir sprechen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Lausch [FPÖ]. – Abg. Darmann [FPÖ]: ... das Schönreden der Zahlen!)

12.09

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Leinfellner. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.