RN/61

3. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2014 bis 2024 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-318/491 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan.

RN/62

13.40

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich mit meinen eigentlichen Ausführungen beginne, darf ich im Namen meiner Kollegin Tina Berger die Delegation der FPÖ Straßburg, angeführt von Bürgermeister Franz Pirolt, einem ehemaligen Bundesrat dieses Hauses, sehr herzlich hier begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.) 

Wir sprechen heute über den sogenannten Weisungsbericht, also über jene Weisungen, die im Jahr 2024 vom Justizministerium erteilt wurden. Ja, Sie haben schon richtig gehört: Es geht um das Jahr 2024 – an sich könnte man erwarten, dass im Mai 2026 über die Weisungen aus dem Jahr 2025 berichtet wird. Jedes Unternehmen muss innerhalb von fünf Monaten eine Bilanz legen. Also es wäre schön, wenn wir über die Weisungen diskutieren könnten, die aktuell sind, die vor allem auch die derzeitige Ministerin betreffen und nicht die ehemalige Ministerin Zadić. Aber das nur vorweg.

Insgesamt bin ich aber tatsächlich sehr froh, dass das System so funktioniert, dass wir hier im Parlament einen Bericht über die erteilten Weisungen bekommen. Wir können darüber mit der Ministerin, mit dem Minister, der beziehungsweise die diese Weisungen erteilt hat, diskutieren. Wir können also auch kritisieren. Es gibt Weisungen, die naturgemäß mir oder uns nicht gefallen, es gibt Weisungen, die eine politische Tendenz haben, aber es ist halt nun einmal so, dass man nicht einer Meinung ist. Wie gesagt, ich bin froh, dass wir darüber diskutieren können. In Wahrheit zeigt dieser Bericht nur wieder eindeutig, dass das Weisungssystem in Österreich funktioniert. Wir werden daher auch diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis nehmen. 

Es erscheint dabei auf der anderen Seite neuerlich so, dass es offenbar entbehrlich ist, dass wir hier ein neues System, eine neue Institution, die Bundesstaatsanwaltschaft, einführen. Auch künftig wird es dann Weisungen geben, die in einem politischen Kontext stehen, die uns nicht gefallen, aber wie werden wir die dann diskutieren? Werden wir dann auch eine politische Kontrolle, eine demokratische Kontrolle ausüben können? Mit wem diskutieren wir dann oder wer ist dann verantwortlich? Es soll drei Bundesstaatsanwälte geben. Wenn drei verantwortlich sind, ist keiner verantwortlich. Keiner ist hier zur Rechenschaft zu ziehen, es besteht nicht einmal die Chance, mit ihm wirklich zu diskutieren. 

Und auf die unpolitische Besetzung der Bundesstaatsanwälte bin ich ja auch schon sehr gespannt. Drei aktuelle Beispiele von Besetzungen – damit sich keine Regierungspartei vernachlässigt fühlt – zähle ich hier auf: Europäischer Rechnungshof, Europäische Investitionsbank, Bundestheaterholding, also alles „unpolitische“ – unter Anführungszeichen – Besetzungen. So ist halt die Realität in Österreich. 

Es ist also zu befürchten, dass mit großem Aufwand das funktionierende System durch ein schlechteres abgelöst wird, das intransparenter, mit geringerer demokratischer Kontrolle ausgestattet und teurer sein wird. 

Den Weisungsbericht, der auf Basis des funktionierenden bestehenden Systems erstellt wurde, nehmen wir wie gesagt zustimmend zur Kenntnis. (Beifall bei der FPÖ.)

13.43

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim.

RN/63

13.43

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Gäste, die Sie heute im Hohen Haus sind, liebe Schülerinnen und Schüler, schön, dass Sie hier sind! Ganz besonders darf ich eine etwas weiter angereiste Schulklasse, nämlich jene der Grazer International Bilingual School, begrüßen. Schön, dass auch ihr hier seid. Hallo! (Allgemeiner Beifall.)

Wir diskutieren den Weisungsbericht. Vielen von euch wird das nicht viel sagen, aber eines kann man gleich vorab hier betonen: Die österreichische Justiz leistet einen hervorragenden Job, sie macht eine gute Arbeit. Das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in ihre Institutionen, in die Gerichte, Staatsanwaltschaften ist sehr groß. Und für diese Auszeichnung darf ich mich hier noch einmal ganz herzlich bei all jenen, die da Dienst leisten, bedanken. 

Worüber wir hier reden, ist: Wie können wir das noch verbessern? Dieser Weisungsbericht, den Sie, Frau Ministerin, vorgelegt haben – danke dafür –, bestätigt ja auch, dass es grundsätzlich sehr gut funktioniert, aber international ist es jetzt der fünfte Bericht der EU-Kommission hintereinander, in dem diese in einem Rechtsstaatlichkeitsbericht darauf hinweist, dass wir es besser machen können, nämlich dass auch die Anscheinsproblematik der Befangenheit beseitigt werden sollte. 

Viele, die schon länger hier im Parlament dienen, wissen, dass die Sozialdemokratische Partei seit mehr als 20 Jahren die sogenannte unabhängige Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften, also den Bundesstaatsanwalt, einführen möchte, weil es auch Vorfälle gegeben hat. Frau Ministerin, Sie sind in dieser Frage unbescholten, aber es gab auch Minister, die früher Rechtsanwälte waren und als Rechtsanwälte prominente Politikerinnen und Politiker verteidigt haben, noch im laufenden Verfahren plötzlich Justizminister wurden – es waren Männer – und die dann aber theoretisch über das Verfahren hätten auch entscheiden können. Und das muss weg! 

Das ist ein Teil eines gut funktionierenden Rechtsstaates, einer liberalen, modernen Demokratie, und daran arbeiten wir. Unser Ziel ist natürlich, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Unabhängigkeit der Justiz im Allgemeinen und die Unabhängigkeit der Behörden zu verbessern, also zu unterstützen. Wir arbeiten hier laufend daran, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir jetzt, wo wir so weit sind wie eigentlich noch nie, zu einer guten Lösung kommen werden. 

In diesem Sinne bedanke ich mich bei allen, die hier konstruktiv an der Verbesserung der Unabhängigkeit der Justiz mitwirken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Scheucher-Pichler [ÖVP].)

13.47

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Grüner.

RN/64

13.47

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich im Namen meiner Kollegin Totter die dritte Klasse der HTL Ortweinschule mit Frau Professor Karin Gugl ganz herzlich hier begrüßen. Willkommen im Hohen Haus! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ, SPÖ, NEOS und Grünen.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, bekanntlich werden die Staatsanwaltschaften in Österreich auf mehreren Ebenen kontrolliert, etwa durch Berichtspflichten und Aufsichtsrechte der Oberstaatsanwaltschaften und im Einzelfall eben durch Weisungen aus dem Justizministerium. Und genau deshalb hat der Nationalrat, wir hier im Hohen Haus, bereits 2016 einen unabhängigen Weisungsrat geschaffen, der bei Weisungen beizuziehen ist, und eine jährliche Berichtspflicht eingeführt – und um genau diese geht es heute. 

Der Sinn dahinter ist klar: Transparenz auf der einen Seite und parlamentarische Kontrolle – und das ist wichtig: parlamentarische – auf der anderen Seite. Frau Bundesministerin, vielen Dank, dass auch heuer so wie schon im letzten Jahr der Weisungsbericht sehr zeitnahe vorgelegt wurde. Wir wissen, dass das in der Vergangenheit nicht immer der Fall war. 

Der vorliegende Weisungsbericht 2024 umfasst 28 Weisungen in 27 abgeschlossenen Verfahren, und das in einem Zeitraum von zehn Jahren. Gleichzeitig behandelt die österreichische Justiz jedes Jahr rund 2,8 Millionen Geschäftsfälle. Das zeigt vor allem eines: Die Zahl der Weisungen ist unverändert, überschaubar, das war bereits im letzten Bericht so, und unsere Justiz, ich glaube, das kann man schon sagen, arbeitet frei und unabhängig. 

Was mir persönlich aufgefallen ist – das war letztes Jahr auch so, die diesbezüglichen Zahlen haben sich nicht geändert –: dass 71 Prozent der Weisungen den OLG-Sprengel Wien betreffen, 14 Prozent Linz, 11 Prozent Graz. Ich stelle mir da schon die Frage, ob man im Westen, am OLG Innsbruck, im Sprengel des OLG Innsbruck, vielleicht ein wenig anders arbeitet als im Osten. (Abg. Stefan [FPÖ]: Vorauseilender Gehorsam!) 

Aber damit bestätigt sich auch heuer wieder, dass die sehr emotional geführte Debatte über derlei Weisungen zumindest quantitativ in der Realität keine besondere Relevanz hat.

Ich habe es im letzten Jahr schon getan, und ich möchte wieder eine Analyse in der „Österreichischen Juristenzeitung“ aus dem Jahr 2022 zitieren, die zu dem Schluss kommt, dass Weisungen nicht generell als ein Instrument parteipolitischer Einflussnahme dienen. Nichts anderes ergibt sich auch aus dem aktuellen Weisungsbericht. 

Wenn wir nun seit Monaten die Schaffung einer neuen Bundesstaatsanwaltschaft diskutieren, intensiv verhandeln und in die Endkurve einbiegen, dann muss uns klar sein, dass wir die bisherige Systematik über Bord werfen und das Justizministerium entmachten. Das ist auch völlig in Ordnung. Wir haben es im Regierungsprogramm vereinbart, das ist eine politische Stoßrichtung. Auch wir stehen dazu. Das ist legitim. 

Wir sollten aber insbesondere bei den einzelnen Details aufpassen und eines nicht vergessen: Die drei Gewalten – Exekutive, Legislative, Judikative – müssen immer unabhängig arbeiten können. Unsere Verfassung gibt den Rahmen vor. Wir dürfen jetzt aber auf den letzten Metern nicht ein System schaffen, in dem sich die drei Gewalten am Ende des Tages nicht mehr gegenseitig kontrollieren können. In der Exekutive – ich sage es süffisant – würde man das Polizeistaat nennen, in der Judikative Justizstaat. Genau das wollen wir nicht. Genau hier würde es zu einem Machtmissbrauch kommen. 

Ich kann aber auch sagen: Die aktuellen Verhandlungen sind in der Zielgeraden, und wir haben hier einen tauglichen Weg eingeschlagen. Die politische und parlamentarische Kontrolle wird, wenn die finale Einigung gelingt, auch in Zukunft nicht ausgeschaltet. Das war uns und meiner Fraktion ganz besonders wichtig. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann Ihnen aufgrund meines Brotberufs sagen: Unser Rechtsstaat funktioniert und wir haben einen starken Rechtsstaat. Ich möchte, dass das auch so bleibt – unabhängige Gerichte und funktionierende Kontrolle –, denn es gibt ein paar Fälle, die man sich sehr wohl genau anschauen muss. Genau deshalb wird und wurde hier so hart verhandelt. Ein gänzliches Ausschalten der parlamentarischen Kontrolle in diesem Bereich wird es mit uns nicht geben, denn am Ende zählt nur eines: nicht Parteipolitik, nicht öffentliche Stimmung, sondern in diesem Fall ausschließlich das Recht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)

13.52

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke.

RN/65

13.52

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, dieser Weisungsbericht kommt eben von der Frau Ministerin für Justiz. Ich will jetzt aus meinem Herzen keine Mördergrube machen: Das politisch Relevante ist, dass dieser Bericht zukünftig eben nicht mehr von der Ministerin für Justiz kommt, sondern von der Bundesstaatsanwaltschaft, weil – und das hat die Debatte vorhin gezeigt – wir in einer Demokratie schauen müssen, dass wir unsere Institutionen auch schützen. Wir müssen schauen, dass sie auch dann funktionieren, wenn andere politische Parteien, andere politische Mächte, die vielleicht nicht das Beste wollen, an der Macht sind, wenn das Justizministerium vielleicht von Parteien, Personen besetzt ist, die selber ein Interesse daran haben, dass sie nicht von der Justiz kontrolliert werden. 

Das ist in de facto allen anderen Ländern in der Europäischen Union Standard. Das ist im Übrigen auch das, was die Europäische Union jetzt Beitrittskandidaten – Ländern, die beitreten wollen – vorschreibt: Wenn diese nicht diese vollständige Trennung zwischen Justiz und Politik haben, dann gibt es eigentlich keinen EU-Beitritt, denn was die EU hier hochhält, ist Rechtsstaatlichkeit und Gewaltentrennung. 

Jetzt würde ich gerne noch auf Kollegen Grüner eingehen – der jetzt nicht mehr im Raum ist (Zwischenrufe bei der ÖVP – Abg. Grüner [ÖVP] hebt - von seinem Sitzplatz aus - die Hand) –, der ganz stark betont hat, dass es noch eine Kontrolle durch das Parlament braucht. Zentral ist, dass es keine Kontrolle in laufenden Verfahren gibt – dass man als Politik eben nicht schauen kann, was in einzelnen Strafsachen passiert. Wieso? – Weil genau das Tür und Tor öffnet, um politisch Einfluss zu nehmen, und genau das will man ja hintanhalten. 

Zentral ist auch, dass bei der Bestellung dieser Bundesstaatsanwaltschaft – die ja genau deshalb ein Dreiergremium sein soll, damit da möglichst wenige Einfallstore für politische Einflussnahme sind – die Politik möglichst wenig mitzureden hat: dass es hier sehr wohl gewisse Checks and Balances gibt, aber keine Auswahl von Bundesstaatsanwält:innen durch die Politik. 

Da sind drei Dinge ganz zentral: Da ist einfach zentral, dass wir schauen, dass nur höchstqualifizierte Personen Bundesstaatsanwalt oder Bundesstaatsanwältin werden können. Da ist zentral, dass wir eine Fachkommission haben, die diese Entscheidungen trifft. Und da ist zentral, dass man am Ende eben keine Auswahlmöglichkeit durch das Parlament hat, wo dann die Personen, die sich vielleicht politisch irgendwo angedient haben, gegenüber denen bevorzugt werden, die einfach ihren Job jahrelang gut gemacht haben. 

Das ist ein Vorschlag, der richtig, richtig groß ist, weil er eben unser System, so wie wir es kennen, fundamental verändert. Natürlich sind damit nicht alle d’accord, natürlich gibt es da immer Kritikpunkte, natürlich werden wir in diesem komplexen System kein Modell finden, bei dem alle sagen: Das ist die eine tolle Lösung! 

Was aber eben zentral ist, ist, den Grundgedanken zu wahren: den Grundgedanken, dass wir die Justiz von politischer Einflussnahme loslösen – dass wir diese unmöglich machen. Genau in diese Richtung gehen die Verhandlungen, genau in diese Richtung gehen die politischen Lösungen, die wir gerade finden. Genau deshalb ist es uns auch so ein Anliegen, diese Bundesstaatsanwaltschaft endlich durchzusetzen, damit wir die Rechtsstaatlichkeit in Österreich langfristig absichern. – Danke. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Scheucher-Pichler [ÖVP].)

13.55

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alma Zadić.

RN/66

13.56

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich bedanke mich bei der Frau Justizministerin und auch der Fachabteilung für die zeitnahe Erstellung des Berichtes. Nachdem dieser Bericht damals unter den ÖVP-Ministern Brandstetter und Moser leider immer sehr, sehr verzögert ins Parlament kam, gibt es diesen Bericht jetzt in den letzten Jahren regelmäßig. Dafür möchte ich mich wirklich ausdrücklich bedanken, denn ich weiß, dass das neben der laufenden Arbeit zusätzlich auch noch viel Zeit erfordert. Dafür wirklich auch meinen Dank!

Was in dieser Debatte aber auch auffällt: Es ist gut, dass es diese Berichte gibt, denn sie sind auch ein Instrument parlamentarischer Kontrolle, und diese parlamentarische Kontrolle sollte ja auch so beibehalten werden. Ich betone das deswegen, weil es ja auch Bestrebungen gibt, diese parlamentarische Kontrolle von Einzelverfahren auszuweiten, nämlich dahin auszuweiten, dass einzelne Verfahren auch vom Parlament kontrolliert werden. Ich betone es in diesem Zusammenhang noch einmal: Die Staatsanwaltschaft ist kein Organ des Parlaments. Ich glaube, das müsste man – wir haben die Gewaltenteilung heute ein paar Mal erwähnt – einfach noch einmal festlegen. Die Staatsanwaltschaft ist kein Organ des Parlaments und sollte auch nicht so gewählt werden wie die Volksanwaltschaft oder der Rechnungshofpräsident. (Beifall bei den Grünen.)

Daher braucht es für eine zukünftige Bundesstaatsanwaltschaft, die politisch unabhängig ist, auch eine von der Politik unabhängige Wahl. Sie muss ausschließlich nach fachlicher Qualifikation nach einem transparenten, nachvollziehbaren Verfahren bestellt werden. Es gibt eine bewährte Praxis, beispielsweise bei den Gerichten. Wenn man zum Obersten Gerichtshof schaut, sieht man: Ja, das Verfahren funktioniert sehr gut! Keiner stellt dort die Frage: Ja, wem ist denn der Präsident eigentlich verantwortlich? Ja, es funktioniert. 

Was bei der Bundesstaatsanwaltschaft meines Erachtens wirklich keinen Platz hat, ist parteipolitische Proporzlogik. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager [ÖVP].) Posten dürfen nicht nach Parteibuch vergeben werden – schon gar nicht bei der Bundesstaatsanwaltschaft. Politische Deals haben dort keinen Platz. (Beifall bei den Grünen.)

13.58

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Anna Sporrer gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

RN/67

13.58

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Der jährliche Weisungsbericht schafft Transparenz. Wir legen damit offen, in welchen Verfahren die Bundesministerin für Justiz Weisungen erteilt hat und vor allem, wie der Weisungsrat diese Fälle beurteilt hat. In der überwiegenden Zahl der Fälle erhebt der Weisungsrat keine Einwände gegen die vorgeschlagenen Erledigungen des Bundesministeriums für Justiz. In einzelnen Fällen formuliert er Hinweise oder Empfehlungen, und diese fließen in die Entscheidungsfindung ein. 

Im Detail haben wir 2024 181 Fälle zu verzeichnen. In 132 Fällen wurde kein Einwand erhoben, in neun Fällen wurde die Empfehlung abgegeben, den Erledigungsvorschlag des BMJ abzuändern. In den restlichen 40 Fällen gab es Anmerkungen oder Hinweise beziehungsweise Teilempfehlungen, im Übrigen aber keine Einwände – da geht es im Wesentlichen um Qualitätssicherung. 

Von den im gegenständlichen Weisungsbericht 2024 behandelten 28 Weisungen gehen zwei Weisungen auf Empfehlungen des Weisungsrates zurück, denen das BMJ entsprochen hat. In vier Fällen hat der Weisungsrat Anmerkungen oder Erwägungen formuliert, gegen den Erledigungsvorschlag jedoch im Übrigen keine Einwände erhoben. In den restlichen 22 Weisungsfällen hatte der Weisungsrat keinerlei Einwände.

Hohes Haus! Es wurde schon mehrfach darüber gesprochen, und auch ich möchte hier auf die laufenden Verhandlungen zu einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft zu sprechen kommen. Dass dieser Weisungsbericht sich heute so vergleichsweise wenig aufregend liest, ist kein Verdienst des institutionellen Systems. Es ist – und das möchte ich hier mit aller Deutlichkeit sagen – der persönlichen und politischen Zurückhaltung jener Personen geschuldet, die in den letzten Jahren das Justizministerium geleitet haben. Ich möchte an dieser Stelle ganz explizit auch meine Vorgängerin, Frau Ministerin außer Dienst Alma Zadić, erwähnen, heute Abgeordnete dieses Hauses. Ich meine, dass es ein gutes Zeichen ist, dass wir beide bei allen Unterschieden in der Tagespolitik und auch in dem, was die Justizministerin wann wie umzusetzen hat, die fundamentale Notwendigkeit einer unabhängigen Justiz stets im Fokus gehabt haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie bei den Grünen.)

Wenn nun manche meinen, dass dieser Weisungsbericht ein Beweis dafür sei, dass wir gar keine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft brauchen, dann möchte ich dem Folgendes entgegnen: Ein funktionierender Rechtsstaat und seine Institutionen dürfen niemals vom guten Willen einzelner Personen an der Spitze abhängen. Wir müssen unseren Rechtsstaat – und damit ein Fundament unserer Demokratie – resilient machen. Resilienz bedeutet hier, dass die Strafverfolgungsbehörden resilient gegen gezielte Zurufe und Versuche der unsachlichen Einflussnahme gemacht werden müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Weisungsbericht dokumentiert den vergangenen Umgang mit Weisungen, aber er repariert nicht das strukturelle Problem der Gegenwart. Genau deshalb hat sich diese Bundesregierung zur Errichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft bekannt. Das Ziel ist klar definiert: Wir müssen die Weisungsspitze endgültig von der Justizministerin, dem Justizminister entkoppeln und in die Hände einer politisch unabhängigen Dreierspitze legen. Nur durch diese grundlegende Neuordnung unterbinden wir jeglichen Anschein einer politischen Einflussnahme auf die Strafverfolgung bereits im Ansatz. Damit geht es um nichts Geringeres als um ein grundlegendes Fundament unseres Rechtsstaats. 

Der Maßstab für diese Reform ist dabei klar: Der Kompass ist die eindeutige Judikatur des Europäischen Gerichtshofes. Der EuGH betont immer wieder, dass eine wirksame Gewaltenteilung nur dann gewahrt bleibt, wenn die Staatsanwaltschaft bei ihrer täglichen Arbeit vor jedem politischen Zugriff geschützt ist. Dementsprechend muss die neue Bundesstaatsanwaltschaft als eine unabhängige Justizbehörde im Sinne des Unionsrechts ausgestaltet sein. Sie darf keinem politischen Organ nachempfunden sein, sondern muss als Teil echter Justiz handeln, um die europarechtlichen Anforderungen an die Objektivität voll und ganz zu erfüllen. 

Wer nun glaubt, man könnte diese Reform nutzen, um die politische Einflussnahme einfach nur zu verlagern, der irrt hier gewaltig. Anstatt die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, würden solche Maßnahmen unsere Staatsanwaltschaften neuen politischen Druckmitteln aussetzen. Sie würden die rechtsstaatlich gebotene Trennung zwischen legislativer Kontrolle und operativer Strafverfolgung gefährden. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn hier in diesem Zusammenhang immer wieder das Schlagwort der sogenannten – unter Anführungszeichen – „Checks and Balances“ bemüht wird, dann ist das verfassungsrechtlich betrachtet Pseudopolitologie, und das ist ein Unsinn vor den Augen unserer Verfassung. Dieses Argument ist offenkundig amerikanischen Politserien entnommen (Heiterkeit des Abg. Oxonitsch [SPÖ]), aber wir brauchen in Österreich kein „House of Cards“ auf Österreichisch, wir brauchen einen klaren Bezug zu unserer Bundesverfassung, und zwar zur Gewaltentrennung. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen sowie der Abg. Fiedler [NEOS].)

Was meine ich damit? – Das Parlament ist der Gesetzgeber, das Parlament ist der zentrale Souverän unserer Demokratie, aber er darf sich nicht in die Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit einmischen. An dieser Stelle sei auch ganz klar gesagt: Die Staatsanwaltschaften sind und bleiben Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Abg. Schatz [SPÖ]: Bravo!)

Noch etwas ganz Wichtiges: Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften wird kontrolliert, und zwar durch die ordentlichen Gerichte, und so soll es auch bleiben. Wenn man die Staatsanwaltschaften übermäßiger parlamentarischer Kontrolle in laufenden Verfahren aussetzen würde – wobei das allgemeine System der Interpellation bis zu einem gewissen Grad natürlich erhalten bleiben soll –, dann bricht man mit dem Grundprinzip unserer Verfassung. 

Zusammengefasst: Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, die Strafverfolgung darf nicht zum politischen Spielfeld werden – weder für das Justizministerium noch für das Parlament. 

Lassen Sie uns diesen Weisungsbericht, für den ich den Kolleginnen und Kollegen aus meinem Haus ausdrücklich danke, zum Anlass nehmen, unser System endlich zukunftsfit zu machen! Setzen wir den Ministerratsvortrag von Juli 2025 mutig um und schaffen wir eine Bundesstaatsanwaltschaft, die das Attribut unabhängig auch wirklich verdient! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS sowie der Abg. Zadić [Grüne].)

14.06

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nicole Sunitsch.

RN/68

14.06

Abgeordnete Nicole Sunitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Besucher auf der Galerie und Zuseher vor den Bildschirmen! Wir sprechen heute über den Weisungsbericht 2024, welchem wir auch zustimmen. Dieser Bericht ist weit mehr als ein technisches Dokument: Er zeigt, wie sensibel der Bereich zwischen Politik, Staatsanwaltschaft und Justiz ist. 

Der Bericht umfasst 28 Weisungen in 27 Verfahren aus den Jahren 2014 bis 2024. Acht Weisungen betrafen die Einleitung beziehungsweise Fortsetzung eines Verfahrens, sechs Weisungen betrafen Rechtsfragen, drei Rechtsmittel, und in einem Fall ging es um die Erhebung einer Anklage. Das sind Entscheidungen, die den Lauf eines Strafverfahrens aber stark beeinflussen können. Genau deshalb ist Transparenz so wichtig. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass Recht für alle gleich gilt – unabhängig von Namen, Partei, Funktion und öffentlichem Druck –, denn ein Rechtsstaat darf nicht nur unabhängig sein, er muss auch unabhängig wirken. Wenn eine Weisung erteilt wird, muss aber auch klar sein, auf welcher Basis, auf welcher Grundlage der Weisungsrat eingebunden wurde, ob es Einwände gab und ob mit vergleichbaren Fällen auch vergleichbar umgegangen wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bevölkerung hat ein sehr feines Gespür, ob mit zweierlei Maß gemessen wird oder nicht. Manche Verfahren dauern sehr lange und manche sind wiederum sehr rasch erledigt. Ich komme aus der Justiz und ich kenne das System: Dieses Vertrauen sollte nicht verspielt werden! Deshalb braucht es nicht nur Transparenz bei den Weisungen, es braucht gleiche Maßstäbe in diesem Land: für Politiker, für die Bürger, für die Menschen da draußen und für uns alle. 

Genau da wird es politisch: Wenn bei uns Freiheitlichen nur ein Verdacht auftaucht, dann wird medial ausgeschlachtet, moralisiert, skandalisiert und oft schon vorverurteilt, bevor ein Gericht überhaupt entschieden hat. (Zwischenrufe der Abgeordneten Oxonitsch [SPÖ] und Zarits [ÖVP].) Wenn aber Politiker anderer Parteien trotz einer Verurteilung in erster Instanz im Nationalrat bleiben, dann hört man plötzlich Relativierungen, Verständnis – ja, und sogar Lob und politische Rücksichtnahme! (Beifall bei der FPÖ.) Genau das ist die Doppelmoral, die das Vertrauen der Menschen zerstört: bei den anderen die strengsten Maßstäbe verlangen und auch Konsequenzen fordern – bei sich selbst aber heißt es: Augen zudrücken, am Sessel picken bleiben, koste es, was es wolle. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Menschen da draußen haben das aber schon längst verstanden, und deshalb braucht Österreich einen Systemwechsel mit einem Volkskanzler Herbert Kickl. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Zarits [ÖVP].)

14.10

RN/69

Präsidentin Doris Bures: Die Ausdrucksweise „Doppelmoral“ ist an sich eine, die wir, Frau Abgeordnete, nicht verwenden – nur für die Vorbereitung der nächsten Rede.

Zu Wort gemeldet ist jetzt Frau Abgeordnete Petra Oberrauner.

RN/70

14.10

Abgeordnete Mag.a Dr.in Petra Oberrauner (SPÖ): Vielen Dank, geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseher und Zuseherinnen zu Hause! Der heutige Weisungsbericht zeigt einmal mehr: Die österreichische Justiz arbeitet verantwortungsvoll, professionell und transparent, und deshalb ist es jetzt wichtig, die Institutionen weiterzuentwickeln und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft auch strukturell zu stärken und abzusichern.

Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium, den Staatsanwaltschaften sowie dem Weisungsrat. Ihre professionelle Arbeit ist eine wesentliche Grundlage für das hohe Vertrauen, das die österreichische Justiz bei den Menschen im Land genießt, und weil dieses Vertrauen so wichtig ist, ist die geplante unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft ein bedeutender Schritt. Wir wollen, dass die Unabhängigkeit der Justiz auch institutionell klar und dauerhaft abgesichert ist, um zukünftigen Diskussionen und Zweifeln vorzubeugen und um sicherzustellen, dass künftig niemals der Verdacht von politischer Einflussnahme entstehen kann, denn klare Zuständigkeiten, Transparenz und eine saubere Trennung stärken nicht nur das Vertrauen in die Justiz, sondern – und das ist besonders wichtig – auch das Vertrauen in die Politik.

Deshalb ist es uns wichtig, dass die Verhandlungen jetzt auf einem guten Weg sind, dass sie sich in der Feinabstimmung befinden und schon konkrete Gesetzentwürfe in Arbeit sind. Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass wir rasch zu einem guten Ergebnis kommen werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.12

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/71

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, den vorliegenden Bericht III-318 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für die Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Der Bericht ist einstimmig zur Kenntnis genommen.