RN/67

13.58

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Der jährliche Weisungsbericht schafft Transparenz. Wir legen damit offen, in welchen Verfahren die Bundesministerin für Justiz Weisungen erteilt hat und vor allem, wie der Weisungsrat diese Fälle beurteilt hat. In der überwiegenden Zahl der Fälle erhebt der Weisungsrat keine Einwände gegen die vorgeschlagenen Erledigungen des Bundesministeriums für Justiz. In einzelnen Fällen formuliert er Hinweise oder Empfehlungen, und diese fließen in die Entscheidungsfindung ein. 

Im Detail haben wir 2024 181 Fälle zu verzeichnen. In 132 Fällen wurde kein Einwand erhoben, in neun Fällen wurde die Empfehlung abgegeben, den Erledigungsvorschlag des BMJ abzuändern. In den restlichen 40 Fällen gab es Anmerkungen oder Hinweise beziehungsweise Teilempfehlungen, im Übrigen aber keine Einwände – da geht es im Wesentlichen um Qualitätssicherung. 

Von den im gegenständlichen Weisungsbericht 2024 behandelten 28 Weisungen gehen zwei Weisungen auf Empfehlungen des Weisungsrates zurück, denen das BMJ entsprochen hat. In vier Fällen hat der Weisungsrat Anmerkungen oder Erwägungen formuliert, gegen den Erledigungsvorschlag jedoch im Übrigen keine Einwände erhoben. In den restlichen 22 Weisungsfällen hatte der Weisungsrat keinerlei Einwände.

Hohes Haus! Es wurde schon mehrfach darüber gesprochen, und auch ich möchte hier auf die laufenden Verhandlungen zu einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft zu sprechen kommen. Dass dieser Weisungsbericht sich heute so vergleichsweise wenig aufregend liest, ist kein Verdienst des institutionellen Systems. Es ist – und das möchte ich hier mit aller Deutlichkeit sagen – der persönlichen und politischen Zurückhaltung jener Personen geschuldet, die in den letzten Jahren das Justizministerium geleitet haben. Ich möchte an dieser Stelle ganz explizit auch meine Vorgängerin, Frau Ministerin außer Dienst Alma Zadić, erwähnen, heute Abgeordnete dieses Hauses. Ich meine, dass es ein gutes Zeichen ist, dass wir beide bei allen Unterschieden in der Tagespolitik und auch in dem, was die Justizministerin wann wie umzusetzen hat, die fundamentale Notwendigkeit einer unabhängigen Justiz stets im Fokus gehabt haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie bei den Grünen.)

Wenn nun manche meinen, dass dieser Weisungsbericht ein Beweis dafür sei, dass wir gar keine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft brauchen, dann möchte ich dem Folgendes entgegnen: Ein funktionierender Rechtsstaat und seine Institutionen dürfen niemals vom guten Willen einzelner Personen an der Spitze abhängen. Wir müssen unseren Rechtsstaat – und damit ein Fundament unserer Demokratie – resilient machen. Resilienz bedeutet hier, dass die Strafverfolgungsbehörden resilient gegen gezielte Zurufe und Versuche der unsachlichen Einflussnahme gemacht werden müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Weisungsbericht dokumentiert den vergangenen Umgang mit Weisungen, aber er repariert nicht das strukturelle Problem der Gegenwart. Genau deshalb hat sich diese Bundesregierung zur Errichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft bekannt. Das Ziel ist klar definiert: Wir müssen die Weisungsspitze endgültig von der Justizministerin, dem Justizminister entkoppeln und in die Hände einer politisch unabhängigen Dreierspitze legen. Nur durch diese grundlegende Neuordnung unterbinden wir jeglichen Anschein einer politischen Einflussnahme auf die Strafverfolgung bereits im Ansatz. Damit geht es um nichts Geringeres als um ein grundlegendes Fundament unseres Rechtsstaats. 

Der Maßstab für diese Reform ist dabei klar: Der Kompass ist die eindeutige Judikatur des Europäischen Gerichtshofes. Der EuGH betont immer wieder, dass eine wirksame Gewaltenteilung nur dann gewahrt bleibt, wenn die Staatsanwaltschaft bei ihrer täglichen Arbeit vor jedem politischen Zugriff geschützt ist. Dementsprechend muss die neue Bundesstaatsanwaltschaft als eine unabhängige Justizbehörde im Sinne des Unionsrechts ausgestaltet sein. Sie darf keinem politischen Organ nachempfunden sein, sondern muss als Teil echter Justiz handeln, um die europarechtlichen Anforderungen an die Objektivität voll und ganz zu erfüllen. 

Wer nun glaubt, man könnte diese Reform nutzen, um die politische Einflussnahme einfach nur zu verlagern, der irrt hier gewaltig. Anstatt die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, würden solche Maßnahmen unsere Staatsanwaltschaften neuen politischen Druckmitteln aussetzen. Sie würden die rechtsstaatlich gebotene Trennung zwischen legislativer Kontrolle und operativer Strafverfolgung gefährden. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn hier in diesem Zusammenhang immer wieder das Schlagwort der sogenannten – unter Anführungszeichen – „Checks and Balances“ bemüht wird, dann ist das verfassungsrechtlich betrachtet Pseudopolitologie, und das ist ein Unsinn vor den Augen unserer Verfassung. Dieses Argument ist offenkundig amerikanischen Politserien entnommen (Heiterkeit des Abg. Oxonitsch [SPÖ]), aber wir brauchen in Österreich kein „House of Cards“ auf Österreichisch, wir brauchen einen klaren Bezug zu unserer Bundesverfassung, und zwar zur Gewaltentrennung. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen sowie der Abg. Fiedler [NEOS].)

Was meine ich damit? – Das Parlament ist der Gesetzgeber, das Parlament ist der zentrale Souverän unserer Demokratie, aber er darf sich nicht in die Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit einmischen. An dieser Stelle sei auch ganz klar gesagt: Die Staatsanwaltschaften sind und bleiben Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Abg. Schatz [SPÖ]: Bravo!)

Noch etwas ganz Wichtiges: Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften wird kontrolliert, und zwar durch die ordentlichen Gerichte, und so soll es auch bleiben. Wenn man die Staatsanwaltschaften übermäßiger parlamentarischer Kontrolle in laufenden Verfahren aussetzen würde – wobei das allgemeine System der Interpellation bis zu einem gewissen Grad natürlich erhalten bleiben soll –, dann bricht man mit dem Grundprinzip unserer Verfassung. 

Zusammengefasst: Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, die Strafverfolgung darf nicht zum politischen Spielfeld werden – weder für das Justizministerium noch für das Parlament. 

Lassen Sie uns diesen Weisungsbericht, für den ich den Kolleginnen und Kollegen aus meinem Haus ausdrücklich danke, zum Anlass nehmen, unser System endlich zukunftsfit zu machen! Setzen wir den Ministerratsvortrag von Juli 2025 mutig um und schaffen wir eine Bundesstaatsanwaltschaft, die das Attribut unabhängig auch wirklich verdient! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS sowie der Abg. Zadić [Grüne].)

14.06

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nicole Sunitsch.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.