RN/72
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (473 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz aufgehoben wird, das Verbraucherkreditgesetz 2026 erlassen wird, das Maklergesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 – VerKRÄG 2026) (492 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 4. Punkt der heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Herr Abgeordneter Markus Tschank, Sie gelangen zu Wort.
RN/73
14.13
Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Mit dem heute vorliegenden Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz will die Regierung eine EU-Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2023 umsetzen. Ziel ist also, die Neuordnung des Verbraucherkreditrechts in Österreich zu gestalten.
Die Richtlinie ist vollharmonisierend. Das ist kein Vorteil für die Verbraucher in unserem Land, denn es gilt: Wenn unsere innerstaatlichen Regelungen den Verbraucher stärker schützen, dann sind diese ab sofort leider unzulässig. Aus unserer Sicht ist die Umsetzung dieser Richtlinie sowohl für die Verbraucher als auch für die Unternehmer ein Schuss ins eigene Knie.
Erstens: Die Schutzmechanismen für Verbraucher sind unzureichend. In § 17 des Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetzes wird bei mangelnder Kreditwürdigkeit ein Kreditvergabeverbot normiert. Daran ist in Ihrem Gesetzentwurf nur leider überhaupt keine zivilrechtliche Sanktion geknüpft. Statt eine Rückabwicklung des verbotenen Kreditvertrages sicherzustellen, führen Sie auf einmal eine Verwaltungsstrafe ein. Das heißt, der rechtswidrige Kredit, der da eigentlich vorgesehen wird, ist de facto nicht beseitigt, sondern bleibt aufrecht, und das Unternehmen erhält eine Verwaltungsstrafe. Ob das im Sinne des Erfinders ist, sei einmal dahingestellt. Ich frage mich, wo da der Aufschrei der SPÖ-Sozialministerin ist, die sich da offenbar sehr geboten zurückhält.
Zweites Beispiel: In der Richtlinie ist geregelt, dass ein Schutz vor übermäßig hohen Zinsen für Verbraucher sichergestellt werden soll. Derzeit liegt der Sollzinssatz für Verbraucher bei Konsumkrediten oder bei Kontoüberziehungen bei bis zu 15 Prozent. Die einzige gesetzliche Schranke ist derzeit die Wucherbestimmung des § 879 ABGB. – Sie wissen ganz genau, Frau Bundesministerin, dass das eine Bestimmung ist, die keine präventive Wirkung hat: § 879 ist eine Bestimmung, die Sie im Nachhinein heranziehen können, die sozusagen den Unrechtszustand beseitigt, aber sie hat überhaupt keine präventive Wirkung. Die Frage ist: Warum führen Sie nicht einfach Zinsobergrenzen für Sollzinssätze, für effektive Jahreszinssätze oder für die Gesamtkosten ein? Wo ist auch da der Aufschrei der SPÖ? (Beifall bei der FPÖ.)
Nächster Kritikpunkt Terminsverlust: Ein Konsument hat kurzfristig Zahlungsschwierigkeiten und erhält einen zeitlichen Spielraum, um sich mit der Lösung seiner finanziellen Probleme zu befassen. – Frau Justizministerin, Frage an Sie: Fällt Ihnen ein Stein aus der Krone, wenn Sie die Schwelle für den Terminsverlust erhöhen? Wir sagen, ein Konsument soll zumindest mehrere Monate die Möglichkeit haben, sich finanziell zu fangen, bevor ihm die Bank den gesamten Kredit fällig stellt. Es ist doch recht und billig, Frau Justizministerin, dass man gerade beim Terminsverlust eine längere Frist vorsieht als das, was Sie jetzt in Ihrem Gesetzentwurf hier drinnen haben. (Beifall bei der FPÖ.) Werfen Sie einen Blick in die Richtlinie, schauen Sie, welche Möglichkeiten Sie da gehabt hätten!
Noch ein Blick auf die Unternehmerseite, weil wir da durchaus auch sehen, dass mit dieser Umsetzung eine Bürokratielawine auf die Unternehmer zukommt: Es wird zu einer massiven bürokratischen Belastung der Unternehmer in unserem Land kommen. Bereits jetzt, sehr geehrte Damen und Herren, ist jeder zweite Mitarbeiter im Bankenbereich mit der Compliance beschäftigt. Können Sie sich vorstellen, was es bedeutet, diese bürokratische Last entsprechend mitzuschleppen? Es ist ein Produktivitätskiller, derartige Bestimmungen einzuführen. Dieser Produktivitätskiller killt auch jede Art von Wertschöpfung. Das ist einer der Gründe, warum unsere Unternehmen nicht mehr konkurrenzfähig sind und warum wir auch keine entsprechende positive Wirtschaftsentwicklung sicherstellen können.
Zuletzt möchte ich noch eines erwähnen: Die Auswirkung dieser Umsetzung wird auch sein, dass es entsprechend schwerere Zugänge zur Kreditvergabe für junge Menschen, für Selbstständige, für Personen mit unregelmäßigem Einkommen oder für Pensionisten geben wird. Es wird für bestimmte Gruppen schwerer werden, in Österreich überhaupt einen Kredit zu bekommen. Es kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders sein, dass jetzt ein Pensionist aufgrund der erhöhten Bonitätsprüfungsanforderungen auf einmal keinen Kredit mehr bekommt. Wo ist bitte schön Ihr soziales Gewissen für die älteren Menschen in diesem Land, wo ist Ihr soziales Gewissen für die jungen Menschen in diesem Land, die genauso Anspruch haben, dass ihnen ein kleiner Kredit gewährt wird?
Fazit, sehr geehrte Damen und Herren: Mich wundert es nicht, dass sich die SPÖ in den letzten 20 Jahren politisch halbiert hat. Dieser Gesetzentwurf ist das Blatt nicht wert, auf dem er geschrieben ist, und deswegen werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wurm [FPÖ]: Bravo!)
14.18
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Muna Duzdar.
RN/74
14.18
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie! Herr Kollege Tschank, also das, was Sie jetzt von sich gegeben haben, war etwas irreführend, denn Sie haben suggeriert, dass mit diesem neuen Konsumentenschutzgesetz – mit dem Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz – quasi Maßnahmen gesetzt würden, die zulasten der Verbraucher gehen, und das stimmt in diesem Fall nicht. (Abg. Wurm [FPÖ]: Ist ja so!) – Nein, das ist nicht der Fall.
Ich habe den Verdacht, dass es Ihnen eher mehr um die Unternehmerseite geht – das haben Sie ja auch offengelegt. Natürlich ist es immer so: Wenn ich den Verbraucherschutz ausweite, dann geht das damit einher, dass Unternehmer und Unternehmerinnen mehr vorvertragliche Informationspflichten haben. Es ist aber das Wesen des Verbraucherschutzes, dass Konsumenten und Konsumentinnen eben vor vorschnellen Entscheidungen geschützt werden sollen.
Wir erleben eine Entwicklung – und Sie wissen das –, dass Menschen heute zunehmend Produkte und Waren einfach online erwerben, auch Kreditprodukte – und es geht auch um diese digitalen Kreditprodukte. Gerade junge Menschen sind sehr anfällig, sich mit schnellen Mausklicks – sage ich jetzt einmal – zu verpflichten, Kredite aufzunehmen und in eine Schuldenfalle zu geraten. Das ist der Hintergrund dieses Gesetzes, das im Grunde genommen auch eine Umsetzung der EU-Richtlinie ist.
Es geht darum, den Anwendungsbereich des Konsumentenschutzes auf Kleinkredite, auf zinsenfreie Kredite auszuweiten – bei den Kleinkrediten fällt jetzt diese Untergrenze von 200 Euro weg –, und es geht auch darum, die Informationspflichten auszuweiten und Menschen, wenn sie sich überschulden, auch zu schützen. Dagegen soll es Maßnahmen geben. Das sind einfach positive und wichtige Schritte im Sinne des Verbraucherschutzes.
Daher gehe ich davon aus, dass Sie nicht deswegen dagegen sind, weil es Ihnen um die Verbraucher geht, sondern deswegen, weil Sie der Meinung sind, dass es den Unternehmen und Unternehmerinnen nicht zumutbar ist. Man muss aber in Wirklichkeit auf bestimmte Entwicklungen reagieren können. Es gibt diese rasche technologische Entwicklung, dass es auch neue digitale Kreditprodukte gibt. Es geht vor allem auch um den Schutz von jungen Menschen, und daher begrüße ich dieses Gesetz.
Insgesamt kann man also sagen, dass das ein wichtiger Schritt nach vorne ist, weil es einfach eine Verbesserung ist und Menschen stärker vor zu rasch getroffenen Entscheidungen schützt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)
14.21
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Süleyman Zorba.
RN/75
14.21
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Klick, ein Wisch, jetzt kaufen, später zahlen: Auf Tiktok gibt es schon Trends und Dinge, die junge Menschen nachmachen, nämlich unter dem Hashtag Klarnaschulden mit den eigenen offenen Rechnungen, die man hat – sehr oft fünfstellig, manchmal sogar höher – zu prahlen. Das ist irgendwie die Realität 2026 geworden und genau für diese Realität liefert die Europäische Union jetzt eigentlich relativ gute und vernünftige Regeln.
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie der EU ist also eine recht gute Sache: Endlich werden Buy-now-pay-later-Modelle erfasst, Minikredite fallen unter das Schutzregime, die 200-Euro-Schwelle fällt, es gibt Werbeverbote, ein Diskriminierungsverbot, ein Verbot für unaufgeforderte Werbung, und auch beim Einsatz von künstlicher Intelligenz wird reguliert. Bei Kreditwürdigkeitsprüfungen, die mit künstlicher Intelligenz gemacht werden, gibt es jetzt ein paar Themen, die tabu sind, nämlich wenn Social-Media-Daten oder Gesundheitsdaten mit einfließen sollen; der Konsument, die Konsumentin hat auch das Recht auf ein menschliches Eingreifen.
Diese, wie viele andere Regelungen, die in dieser Richtlinie festgehalten wurden, sind sehr positiv, sollte man umsetzen. Die Richtlinie ist also sehr gut, das Problem ist nur, dass wir in Österreich diese Richtlinie nicht wirklich richtig umsetzen. Jetzt könnte seitens der Regierung oder seitens der Ministerin der Vorwurf kommen: Na ja klar, das ist die Opposition und die wird das kritisieren, dass man das nicht richtig umsetzt! – Ich zitiere aus der Stellungnahme des Konsumentenschutzministeriums im Rahmen der allgemeinen Begutachtung: Der Entwurf bleibe „in mehreren Punkten, die für den Schutz der Verbraucher:innen vor einer Überschuldung von zentraler Bedeutung sind, hinter den zwingenden Vorgaben der Richtlinie“ zurück. Übersetzt: Es ist richtlinienwidrig. Wir haben jetzt eine kuriose Situation: Wir haben eine SPÖ-Justizministerin, die eine EU-Richtlinie national umsetzt, und wir haben ein SPÖ-geführtes Ministerium, das in der Stellungnahme festhält, dass diese Umsetzung nicht ganz korrekt ist.
Ein Beispiel – das hat der Kollege von der FPÖ schon angesprochen – sind die Zinsobergrenzen. In der Richtlinie wird ausdrücklich von Maßnahmen gesprochen, die eine Zinsobergrenze einziehen sollten. Im Entwurf finden wir davon nichts. Stattdessen gibt es in den Erläuterungen einen Verweis auf das ABGB. Das Konsumentenschutzministerium hat sich das anscheinend genau angeschaut und hält in der Stellungnahme fest, es gebe soweit ersichtlich eine einzige OGH-Entscheidung von vor 70 Jahren, in der ein Zinssatz von 36 Prozent als Wucher beurteilt wurde. – Sidestep: Sogar die Merz-Regierung aus Deutschland hat eine Obergrenze eingezogen.
Das Konsumentenschutzministerium ist noch einen Schritt weitergegangen, es wurden sogar Dinge ausgearbeitet, wie zum Beispiel so eine Zinsobergrenze ausschauen könnte. Das Justizministerium übernimmt davon nichts.
Es gibt einen weiteren Punkt, den man hätte national lösen können, wenn man Lust darauf gehabt hätte – aber wir haben ja nicht einmal eine gute Richtlinienumsetzung, das heißt, Mehrarbeit auf nationaler Ebene ist ohnehin nicht zu erwarten –: dass es keine verpflichtende Kreditwürdigkeitsprüfung gibt, wenn jemand bürgt oder nachträglich in eine Schuld eintritt. In der Praxis kann es dazu führen, dass Lebensgefährten oder erwachsene Kinder in eine Haftung gedrängt werden, die sie finanziell vielleicht gar nicht tragen können.
Zum Schluss, Frau Ministerin, möchte ich Folgendes festhalten: Es wird ja in Debatten die Europäische Union sehr oft kritisiert, dass sie vielleicht zu wenig macht, oder man schimpft Richtung Brüssel, dass die Richtlinien, die von dort kommen, problematisch sind. Wenn die Europäische Union einmal etwas Gutes macht, einmal etwas Gutes vorlegt, dann passt aber sehr oft die Qualität und die Quantität der Richtlinienumsetzungen nicht.
Jetzt muss ich die Ministerin auch ein bisschen loben, denn sie versucht es wenigstens, sie umzusetzen. Wir haben leider die Situation, dass zum Beispiel die vorgeschriebene nationale KI-Behörde nach wie vor fehlt; die Frist dafür wäre vergangenen August gewesen. Also wir haben zumindest eine Ministerin, die versucht, die Richtlinien umzusetzen, wenn auch nicht immer sehr gut. Aus diesen Gründen werden wir dieser nationalen Umsetzung nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.25
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Grüner.
RN/76
14.26
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Die technischen Möglichkeiten geben die Taktzahl vor. Unsere Lebensrealitäten ändern sich laufend, und daher ist es heute so, dass ein Großteil der Bevölkerung oder ein großer Teil der Bevölkerung die Bankgeschäfte ausschließlich über das Smartphone abwickelt; das ist auch bei mir nicht anders. Wenn solche Geschäftsmodelle entstehen, dann entstehen natürlich auch Risiken, und darum geht es hier heute.
Im Bereich von Onlinekrediten hat sich der Markt in den letzten Jahren schlichtweg massiv verändert. Modelle wie Buy now Pay later haben in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen, und natürlich steckt nicht immer eine Falle dahinter – das sage ich nicht; wahrscheinlich in den wenigsten Fällen –, aber es muss schon so sein, dass der Rechtsrahmen auch an derlei Entwicklungen angepasst wird. Mit dem vorliegenden Gesetz machen wir das. Wir setzen die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie um; die letzte war ja aus dem Jahr 2008 und ist insofern auch überholt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch eines festhalten, gerade auch in Richtung des Kollegen (in Richtung Abg. Zorba [Grüne]): Ich bin ein glühender EU-Fan, aber wir sind in Österreich immer wieder Vorreiter, wenn es um Gold-Plating geht. Wir setzen hier eine EU-Richtlinie um. Wir sind meistens strenger, wir sind meistens ausführlicher, wir sind meistens bürokratischer – und das muss aufhören. Genau da ist es eben nicht der Fall. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pramhofer [NEOS]. – Zwischenruf bei der FPÖ.) Wir haben hier intensiv verhandelt, wir haben lange verhandelt, und es hat sich gelohnt. Die vorliegende Gesetzesanpassung, das Gesetzespaket ist gut. Jetzt kaufen und später zahlen!, in Verbindung mit: Jetzt klicken und später wundern!, wird es in Zukunft nicht mehr geben.
Die bewährten Regeln gelten künftig – und ich möchte es jetzt stark vereinfachen, wir haben den Inhalt schon gehört – für jede Form des Zahlungsaufschubs und jede Finanzierungshilfe, es wird auch die Wertgrenze von 200 Euro nicht mehr relevant sein. Kostenwahrheit ist das Gebot der Stunde, das gilt auch bei Verbraucherkrediten. Die Konsumenten müssen auch immer und zu jeder Zeit wissen, was der Kredit kostet. Insofern ist das Gesetz gut. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS].)
14.28
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. (Abg. Shetty [NEOS] – in Richtung des sich in einem hellblauen Anzug zum Rednerinnen- und Rednerpult begebenden Abg. Wurm –: Urlaubsoutfit!)
RN/77
14.28
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ich habe es heute Vormittag schon einmal gesagt, ich muss mich leider Gottes wiederholen: Inkompetenz den ganzen Tag. Also diese Ministerin ist völlig überfordert, das muss man ganz klar sagen, ideologisch verbrämt (Heiterkeit des Abg. Lukas Hammer) [Grüne]), aber wenn es um die Sache geht wie hier, kann ich nur den Kopf schütteln. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Silvan [SPÖ].) Und noch einmal: dass sich von der Sozialdemokratie überhaupt jemand traut, sich hier herauszustellen, verwundert mich schon. Der Kollege hat es eh erklärt: eine rote Justizministerin, eine rote Konsumentenschutzministerin, und – das ist vollkommen klar – die Positionen sind hier diametral andere.
Wenn der VKI – das war früher einmal, zu euren goldenen Zeiten, liebe Sozialdemokraten, was – eine Stellungnahme zu dieser Richtlinie abgibt, und nicht ein einziger Punkt vom VKI sich dann bei einer roten Ministerin wiederfindet, dann frage ich mich, wie ihr als Sozialdemokratie das rechtfertigen könnt. Noch einmal: Das ist ein Schaden für die Konsumenten, vollkommen klar – das sagt der VKI in seiner Stellungnahme; unser Kollege hat es ja erklärt. Das kann man ja nicht rechtfertigen: eine Verschlechterung des Konsumentenschutzes auf allen Ebenen!
Kollege Muchitsch, wir haben ja auch gemeinsam einen Vorschlag betreffend Zinsobergrenze eingebracht, wenn ihr euch daran erinnert – den findet man hier nicht. Die Kosten- und Zinsspirale dreht sich für die Leute, die in Zahlungsschwierigkeiten kommen, weiter. Menschen, die vielleicht kein regelmäßiges oder wenig Einkommen haben, oder Pensionisten werden Schwierigkeiten haben, noch einen Kredit zu bekommen – und ihr als Sozialdemokratie schaut zu. Ich kann mich den ganzen Tag nur wundern. Also einen größeren Verrat an der einfachen Bevölkerung als diesen kann man nicht mehr begehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist ja alles nachzulesen. Noch einmal: Wenn der VKI eine Stellungnahme abgibt und kein einziger Punkt erfüllt wird, liebe Kolleginnen und Kollegen, Genossen von der Sozialdemokratie, und eine rote Justizministerin das macht, könnt ihr euch ja nur mehr genieren. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Bitte schön, dann soll einer rauskommen und mir das erklären! Noch einmal: keine Zinsobergrenzen, keine aufschiebende Wirkung, natürlich auch EU-Recht vor österreichischem Konsumentenschutzrecht. – So, das wird verschlechtert, reduziert, darüber braucht man nicht zu reden.
In Richtung ÖVP noch einmal: Dass wir natürlich auch dieses Bürokratiemonster sehen, ist schon klar; das kommt halt noch dazu. Nur primär geht es für uns um die Konsumenten in Österreich, die einen Kredit brauchen, einen Kredit nehmen müssen: Die werden hier ganz eindeutig schlechtergestellt. So, und wenn das als Erfolg verkauft wird, dann kann ich mich nur darüber wundern und für euch genieren. Noch einmal: Selbstverständlich ist das abzulehnen, und – (in Richtung Abg. Zorba [Grüne]:) du hast es ja ganz kurz in netten Worten erklärt – auch die Grünen stimmen nicht zu. Das ist keine Verbesserung. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer [ÖVP].)
Ihr nehmt den Leuten das Geld aus der Tasche – ich sage es noch einmal –, ihr verschlechtert die Rechte der Bürger in Österreich. An diese Regierung: Bitte schmeißt das Handtuch, besser heute als morgen! (Beifall bei der FPÖ.) Ich sage es noch einmal: Das ist ja eine echte Zumutung – fachlich, aber auch von der politischen Ausrichtung –, was ihr der Bevölkerung in Österreich antut. Ich geniere mich. (Beifall bei der FPÖ.)
14.32
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Sagen die, die zu feig waren, dass sie regieren!)
RN/78
14.32
Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal! Ein sperriger Begriff: das Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026. Kurz: Es geht darum, die EU-Richtlinie aus 2023 umzusetzen.
Als Regierung ist uns eines schon wichtig: nämlich ein starker Verbraucherschutz und ein fairer Binnenmarkt für Kredite. Warum ist das wichtig? – Weil wir gerade im digitalen Bereich, in dem sich diese Verbraucherkredite abspielen, einfach auf EU-Ebene sehr international tätig sind. Das passiert von deutschen, schwedischen, österreichischen Unternehmen – und alle Konsumenten haben Zugriff. Deswegen ist diese Vollharmonisierung der Umsetzung durchaus ein positiver Aspekt, den wir begrüßen.
Ich möchte vielleicht einmal ganz kurz auf Kollegen Wurm eingehen. Herr Wurm ist ja immer jemand, der sehr schnell dabei ist, anderen Menschen die Welt zu erklären. (Abg. Wurm [FPÖ]: Ich kann es auch!) Auch im Ausschuss haben wir schon einmal darüber gesprochen, warum es vielleicht nicht sinnvoll ist, sich mit einem Würfel herzustellen: Dann kommt da vier raus und dann beträgt der Höchstzinssatz, den man irgendwo in ein Gesetz reinschreibt, 4 Prozent. (Heiterkeit des Abg. Zorba [Grüne].) – Na ja, das klingt einfach, das klingt lustig, das kann man vielleicht draußen am Stammtisch den Leuten erklären (Ruf bei der FPÖ: Wer hat das gesagt?), aber so ist es halt nicht, weil es so etwas wie einen Zinsmarkt gibt.
Sie sprechen dann von ärmeren Leuten, die sich eh schwertun, die sich dann den Kredit nicht mehr leisten können. Ja, wer ist denn der Erste, der keinen Kredit mehr kriegt, wenn es einen Höchstzinssatz gibt? – Genau die, bei denen der Zinssatz einfach aufgrund des Risikos höher ist. Überlegen Sie sich, was Sie wollen (Beifall bei den NEOS – Abg. Wurm [FPÖ]: Schauen Sie mal zur Sozialdemokratie rüber, schauen Sie einmal rüber ...!), aber erzählen Sie uns nichts, wovon Sie keine Ahnung haben, wenn Sie nicht Verständnis von Mathematik und vom Markt haben, ja?! (Abg. Wurm [FPÖ]: Also mit Ihnen gewinne ich jedes Kopfrechnen, glauben Sie mir das! – Heiterkeit des Redners.) – Ja, Sie gewinnen sowieso alles. (Abg. Wurm [FPÖ]: Ja, die NEOS sind eine Schande mittlerweile! – Ruf bei den Grünen: Den Linzer Flughafen auch gleich ...! – Abg. Wurm [FPÖ]: Eine Schande mittlerweile, aber dass die Sozialdemokratie da zuschaut, das ist schon ein Wahnsinn!)
Mir ist aber auch klar – hier sind auch schon ein paar Dinge kritisiert worden, und das möchte ich durchaus auch ernst nehmen –: Ja, es gibt dabei zusätzliche Bürokratie, die wir von der europäischen Ebene übernehmen und umsetzen müssen. Eins möchte ich auch mitgeben: Wir kennen das alle aus der Praxis, wir schließen Verträge für Produkte, für Kredite ab, kriegen 30, 40, 50 Seiten – und keiner liest es mehr. Na ja, warum? – Weil das einfach eine Überflutung ist. Da wäre weniger wirklich manchmal mehr (Zwischenruf bei der FPÖ) und würde wahrscheinlich sogar am Ende zu mehr Transparenz führen; aber das ist eben eine Umsetzung von EU-Recht. Da verwehren wir uns auch ganz klar.
Eins ist uns auch noch wichtig – das ist auch schon angesprochen worden –: Wir in Österreich sind immer die Ersten, wenn es um Gold-Plating geht. Der ursprüngliche Entwurf, den wir bekommen haben, ist noch von einer alten Regierung gewesen. (Ruf bei den Grünen: Der war gut, der war gut!) Kollegin Zadić hat diesen Entwurf noch gestaltet; der ist uns dort auch vorgelegt worden. Den haben wir so nicht angenommen, dem haben wir so nicht zugestimmt. Der Kollege hat es vorhin angesprochen: Wir haben das Gold-Plating mal beseitigt. (Abg. Zorba [Grüne]: Ihr habt sogar alles beseitigt, ist nix mehr drinnen!)
Das ist nämlich schon auch wichtig, weil das am Ende dann auch für weniger Bürokratie sorgt, für weniger Kosten sorgt und am Ende des Tages auch dem Konsumenten mehr bringt. Zusammengefasst: besserer Schutz, vor allem auch vor Überschuldung – es gibt dieses Problem, insbesondere bei Jugendlichen und bei Leuten, die sehr stark zum Onlinekonsum verleitet sind; da braucht es definitiv neue Regeln, auch für diese neuen Produkte –, aber gleichzeitig auch fairer Wettbewerb in der EU und vor allem Vermeidung von überflüssigen nationalen Extras. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
14.36
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Anna Sporrer gemeldet. – Bitte.
RN/79
14.36
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Wo früher der Gang zur Hausbank notwendig war, dafür reicht heutzutage ein Klick am Smartphone. Schulden zu machen, ist gefährlich einfach geworden. Gerade junge Menschen unterschätzen oft die Summe ihrer Kreditraten – und dann häufen sich im Hintergrund sogenannte Phantomschulden auf. Der Kreditmarkt hat sich radikal verändert, und das hat das Schuldenmachen nahtlos in den Alltag integriert. Das bedeutet sehr oft, dass das Bewusstsein für die finanziellen Verpflichtungen verschwindet. Mit dem neuen Verbraucherkreditgesetz 2026 holen wir den Verbraucherschutz im Kreditwesen in das digitale Zeitalter.
Die Reform, mit der wir heute die Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen, passt den rechtlichen Rahmen an moderne Geschäftsmodelle an. Sie setzt auf Prävention statt auf Schadensbegrenzung. Wir erweitern den Anwendungsbereich des neuen Verbraucherkreditgesetzes deutlich. Nicht nur klassische Konsumkredite werden erfasst, sondern auch Kleinkredite, zins- und gebührenfreie Finanzierungen sowie moderne Geschäftsmodelle wie etwa das schon erwähnte Buy-now-Pay-later. Damit sind Verbraucher:innen auch bei zunehmend populären Geschäftsmodellen umfassend und angemessen geschützt. (Abg. Wurm [FPÖ]: Das ist unwahr!) Für bestimmte, in der Praxis verbreitete kurzfristige Zahlungsaufschübe werden ebenfalls differenzierte Ausnahmen vorgesehen. Parallel dazu verstärken wir den Schutz der Verbraucher:innen noch weiter. (Abg. Wurm [FPÖ]: Das ist unwahr!)
Wir adaptieren und weiten Informationspflichten aus und schärfen die Kreditwürdigkeitsprüfung. Verbraucher:innen sollen über die Auswahl der für sie günstigen Kredite umfassend informiert werden und zugleich vor unverantwortlicher Kreditvergabepraxis sowie vor Überschuldung geschützt werden. (Ruf bei der FPÖ: Ist das eine Leseübung?)
Auch die künstliche Intelligenz ist ein Thema: Wir passen die Bestimmungen an die Anforderungen digitaler Vertragsabschlüsse an, weil wir wissen, dass immer öfter künstliche Intelligenz bei Kreditvergaben zum Einsatz kommt.
Einen weiteren Schwerpunkt der Novelle (Abg. Steiner [FPÖ]: Sie kann so schön lesen, die Frau Minister, so schön lesen!) bilden die Pflichten der Kreditgeber. (Abg. Steiner [FPÖ]: Das eigene Gesetz vorlesen!) Sie sollen einer Überschuldung von Verbraucher:innen entgegenwirken. Wir führen etwa verpflichtende Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsrückständen von Verbraucher:innen ein. (Abg. Steiner [FPÖ]: Wie schön sie liest!) Außerdem werden Kürzungen und Streichungen von Überziehungsmöglichkeiten oder Überschreitungen klarer geregelt (Abg. Steiner [FPÖ]: Sie liest so schön!) und Verbraucher:innen gezielt an Schuldnerberatungsdienste verwiesen.
Insgesamt nehmen wir mit dem neuen Verbraucherkreditgesetz eine richtliniengetreue Umsetzung vor, die den Verbraucherschutz stärkt und dafür sorgt, dass die Digitalisierung nicht auf Kosten der Transparenz und der wirtschaftlichen Existenz von Menschen geht. Dementsprechend darf ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, bitten, der vorliegenden Regierungsvorlage Ihre Zustimmung zu erteilen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Sicher nicht!) – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wurm [FPÖ]: Sicher nicht! Wir haben Charakter!)
14.40
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alma Zadić. (Abg. Wurm [FPÖ]: Alma, sag die Wahrheit jetzt einmal! Deines wäre besser gewesen!)
RN/80
14.40
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Natürlich begrüßen wir den EU-Vorstoß und insbesondere, dass es jetzt Maßnahmen für Minikredite und Pay-later-Chaosmodelle gibt, die natürlich zu einer massiven Kostenfalle werden können. Allerdings – das muss ich betonen; und ich kann da nur wiederholen, was mein Kollege Zorba gesagt hat –: Die Umsetzung ist in mehreren Punkten unzureichend.
Am besten hat es meines Erachtens das Konsument:innenschutzministerium formuliert, das davon spricht, dass die Umsetzung „hinter [...] zwingenden Vorgaben der Richtlinie zurückbleibt oder“ – das finde ich noch brisant – „Wahlrechte, welche die Richtlinie den Mitgliedstaaten ausdrücklich zur Verfügung stellt, zum Nachteil der Verbraucher:innen“ ausgeübt werden. (Abg. Wurm [FPÖ]: Habe ich erklärt!) Das Konsumentenschutzministerium „kann dem Entwurf aus [...] Sicht des Verbraucherschutzes [...] nicht zustimmen.“ (Abg. Wurm [FPÖ]: Wahnsinn!) – Ich glaube, damit ist wirklich alles gesagt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scherak [NEOS]: Nicht alles, was aus dem Sozialministerium ...!)
Es wäre leider nicht das erste Mal (Abg. Wurm [FPÖ]: Dass wir Freiheitliche recht haben!), dass im Justizministerium (Zwischenruf des Abg. Wurm [FPÖ]) sehr viele Umsetzungen nicht im Sinne der Verbraucher umgesetzt werden. Es wurden vor Kurzem die vom Obersten Gerichtshof aufgehobenen Valorisierungsklauseln wieder eingeführt, auch zum Nachteil von Mieterinnen und Mietern. Es gibt auch eine Entschuldungsmöglichkeit für Private – dass sich die Privaten innerhalb von drei Jahren entschulden können –, die jetzt ausläuft. Die müsste man verlängern, und ich hoffe wirklich sehr, dass sich die Sozialdemokratie da durchsetzt und diese Entschuldung für Private auch permanent ins Gesetz schreibt, sodass sich Private genauso wie Unternehmen entschulden können. (Beifall bei den Grünen.)
Das, was meines Erachtens in dieser Umsetzung wirklich fehlt, ist natürlich die Umsetzung des Artikel 31, in dem es um übermäßig hohe Sollzinssätze und Kosten- und Gebührengrenzen geht, denn sehr oft ist es so, dass bei kleinen Konsumkrediten, die dann ins Vielfache ausufern, weil zu hohe Sollzinssätze verrechnet werden, Gebühren dazukommen, und das ist eine absolute Schuldenfalle, gerade für Jugendliche, gerade für junge Menschen, für Menschen mit wenig Einkommen.
Man kann sich jetzt hier hinstellen und sagen: Das ist ja alles überbordende Bürokratie!, aber sogar die deutsche Regierung unter Merz führt diese Umsetzung der Zinsobergrenzen ein – und wir mit der Sozialdemokratie in der Regierung nicht, das verstehe ich wirklich nicht. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scherak [NEOS]: Nicht alles an Friedrich Merz ...!)
14.42
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort dazu ist nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/81
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 473 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.