RN/79
14.36
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Wo früher der Gang zur Hausbank notwendig war, dafür reicht heutzutage ein Klick am Smartphone. Schulden zu machen, ist gefährlich einfach geworden. Gerade junge Menschen unterschätzen oft die Summe ihrer Kreditraten – und dann häufen sich im Hintergrund sogenannte Phantomschulden auf. Der Kreditmarkt hat sich radikal verändert, und das hat das Schuldenmachen nahtlos in den Alltag integriert. Das bedeutet sehr oft, dass das Bewusstsein für die finanziellen Verpflichtungen verschwindet. Mit dem neuen Verbraucherkreditgesetz 2026 holen wir den Verbraucherschutz im Kreditwesen in das digitale Zeitalter.
Die Reform, mit der wir heute die Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen, passt den rechtlichen Rahmen an moderne Geschäftsmodelle an. Sie setzt auf Prävention statt auf Schadensbegrenzung. Wir erweitern den Anwendungsbereich des neuen Verbraucherkreditgesetzes deutlich. Nicht nur klassische Konsumkredite werden erfasst, sondern auch Kleinkredite, zins- und gebührenfreie Finanzierungen sowie moderne Geschäftsmodelle wie etwa das schon erwähnte Buy-now-Pay-later. Damit sind Verbraucher:innen auch bei zunehmend populären Geschäftsmodellen umfassend und angemessen geschützt. (Abg. Wurm [FPÖ]: Das ist unwahr!) Für bestimmte, in der Praxis verbreitete kurzfristige Zahlungsaufschübe werden ebenfalls differenzierte Ausnahmen vorgesehen. Parallel dazu verstärken wir den Schutz der Verbraucher:innen noch weiter. (Abg. Wurm [FPÖ]: Das ist unwahr!)
Wir adaptieren und weiten Informationspflichten aus und schärfen die Kreditwürdigkeitsprüfung. Verbraucher:innen sollen über die Auswahl der für sie günstigen Kredite umfassend informiert werden und zugleich vor unverantwortlicher Kreditvergabepraxis sowie vor Überschuldung geschützt werden. (Ruf bei der FPÖ: Ist das eine Leseübung?)
Auch die künstliche Intelligenz ist ein Thema: Wir passen die Bestimmungen an die Anforderungen digitaler Vertragsabschlüsse an, weil wir wissen, dass immer öfter künstliche Intelligenz bei Kreditvergaben zum Einsatz kommt.
Einen weiteren Schwerpunkt der Novelle (Abg. Steiner [FPÖ]: Sie kann so schön lesen, die Frau Minister, so schön lesen!) bilden die Pflichten der Kreditgeber. (Abg. Steiner [FPÖ]: Das eigene Gesetz vorlesen!) Sie sollen einer Überschuldung von Verbraucher:innen entgegenwirken. Wir führen etwa verpflichtende Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsrückständen von Verbraucher:innen ein. (Abg. Steiner [FPÖ]: Wie schön sie liest!) Außerdem werden Kürzungen und Streichungen von Überziehungsmöglichkeiten oder Überschreitungen klarer geregelt (Abg. Steiner [FPÖ]: Sie liest so schön!) und Verbraucher:innen gezielt an Schuldnerberatungsdienste verwiesen.
Insgesamt nehmen wir mit dem neuen Verbraucherkreditgesetz eine richtliniengetreue Umsetzung vor, die den Verbraucherschutz stärkt und dafür sorgt, dass die Digitalisierung nicht auf Kosten der Transparenz und der wirtschaftlichen Existenz von Menschen geht. Dementsprechend darf ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, bitten, der vorliegenden Regierungsvorlage Ihre Zustimmung zu erteilen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Sicher nicht!) – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wurm [FPÖ]: Sicher nicht! Wir haben Charakter!)
14.40
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alma Zadić. (Abg. Wurm [FPÖ]: Alma, sag die Wahrheit jetzt einmal! Deines wäre besser gewesen!)
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.