RN/82
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (476 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 geändert wird (493 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Nun kommen wir zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan.
RN/83
14.44
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht nun um das Energieausweis-Vorlage-Gesetz. Im Jahr 2012 wurde ein typisches Beispiel für entbehrliche EU-Regelungswut eingeführt, eben der sogenannte Energieausweis. Der Energieausweis ist ein Gutachten, das verpflichtend bei jeder Immobilientransaktion – also bei jedem Kaufvertrag, bei jedem Mietvertrag – vom Verkäufer oder vom Vermieter vorgelegt werden muss, darin wird die Energieeffizienz, also der Energieverbrauch, dargestellt. Ein zusätzlicher finanzieller und bürokratischer Aufwand für jeden Verkäufer und Vermieter ohne erkennbaren Nutzen: Keine Liegenschaft wird dadurch besser oder energiesparender oder günstiger, der Umwelt hilft es auch nicht, aber es ist halt ein weiterer Aufwand, und das ist in Wirklichkeit das ganze Ergebnis dieses Energieausweises.
Man könnte jetzt glauben, dass die Europäische Union draufgekommen ist, dass das keinen Sinn macht – im Gegenteil, diese Bürokratie wird jetzt noch ausgeweitet, und zwar muss es jetzt auch bei jeder Verlängerung eines Mietvertrages einen neuen Energieausweis geben. Wahrscheinlich geht man davon aus, dass sich eine Liegenschaft oder eine Wohnung während des Mietverhältnisses energietechnisch verändert, und daher muss dann bei der Verlängerung des Mietvertrages ein neuer Energieausweis vorgelegt werden. Auch da erschließt sich mir nicht die Sinnhaftigkeit, aber es gibt dazu eine eigene EU-Richtlinie. Man kann sich also in etwa vorstellen, was das bedeutet, und man sieht auch, in welche Richtung sich die Europäische Union entwickelt.
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz ist ein typisches Beispiel für unnötige Bevormundung der Bürger seitens der Europäischen Union und der Komplizenschaft von vier Parteien hier herinnen. Wir stimmen diesem Energieausweis-Vorlage-Gesetz daher nicht zu. (Beifall bei der FPÖ.)
14.46
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Manfred Sams.
RN/84
14.46
Abgeordneter Mag. Manfred Sams (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn etwas ansprechen, das mir in letzter Zeit immer mehr aufgefallen ist und das mir auch wichtig ist: Für mich ist es eine Frage des Respekts und der Wertschätzung, Frauen hier im Hohen Haus auch ausdrücklich in der weiblichen Form anzusprechen. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Abg. Schartel [FPÖ]: Ja!)
Ich als Mann halte es für respektlos und nicht angemessen, wenn Kolleginnen, wenn weibliche Mitglieder der Bundesregierung bewusst mit männlichen Bezeichnungen angesprochen werden, und ich wünsche mir gerade von den Kolleginnen und Kollegen von der rechten Seite, dass sie sich das zu Herzen nehmen. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie des Abg. Gerstl [ÖVP]. – Zwischenrufe der Abgeordneten Hammerl [FPÖ] und Schartel [FPÖ].)
Jetzt aber zur Sache: Der Energieausweis sieht auf den ersten Blick vielleicht nach einer sehr technischen Angelegenheit aus, aber in Wahrheit betrifft dieses Thema sehr viele Menschen ganz konkret, denn wer eine Wohnung mietet oder ein Haus kauft, möchte auch wissen, wie energieeffizient das Gebäude ist und welche Energiekosten in Zukunft ungefähr zu erwarten sind. Genau darum geht es bei diesem Gesetz. Mit dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz setzen wir eine EU-Richtlinie um. Ziel ist es, den Gebäudesektor Schritt für Schritt klimafreundlicher zu machen und gleichzeitig für mehr Transparenz zu sorgen. Künftig soll ein Energieausweis nicht nur beim Verkauf oder bei einer neuen Vermietung vorgelegt werden müssen, sondern auch dann, wenn ein bestehender Miet- oder Bestandvertrag verlängert wird. Außerdem werden die Informationspflichten bei Inseraten angepasst: Künftig soll zusätzlich die Gesamtenergieeffizienzklasse angegeben werden. Damit werden Informationen verständlicher und besser vergleichbar.
Gerade in Zeiten hoher Energiepreise spielt das natürlich eine große Rolle, denn die Energieeffizienz eines Gebäudes hat direkte Auswirkungen auf die laufenden Kosten. Insgesamt geht es also um eine Anpassung, die mehr Transparenz und mehr Vergleichbarkeit bringt. Ich ersuche um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.49
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lukas Hammer.
RN/85
14.49
Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin – nicht, wie ich vorhin fälschlich behauptet habe, Innenministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz geht in die richtige Richtung, geht uns aber nicht weit genug. Wir werden daher nicht zustimmen.
Zwei Punkte: Einerseits ist immer noch nicht klar, wer kontrolliert, dass dieses Gesetz auch eingehalten wird. Und: Die Strafen wurden seit 2012 nicht an die Inflation angepasst. Was aber wichtiger ist – der zweite Punkt –: Es gibt immer noch keine bundesweit einheitliche Datenbank. Es gibt wieder neun Datenbanken, neun Bundesländer, die noch dazu unterschiedlich messen, und das kann es im Jahr 2026 nicht sein.
Kollege Stefan, an dich gerichtet: Das ist schon eine sehr sinnvolle Sache, auch für Konsumentinnen und Konsumenten. Wenn ich eine Wohnung miete, wenn ich eine Wohnung verkaufe, ein Haus kaufe, dann ist es schon gut zu wissen, wie hoch der Energiebedarf ist, weil das natürlich die laufenden Kosten beeinflusst. Wie die Freiheitlichen das als reine Bürokratie hinstellen können, verstehe ich also nicht. Das hat etwas mit Konsument:innenschutz zu tun, nicht nur mit Klimaschutz. Daher ja zum Energieausweis, aber nein zu dieser Novelle, weil sie nicht weit genug geht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.50
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lukas Brandweiner.
RN/86
14.50
Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Justizministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Der FPÖ geht es zu weit, den Grünen ist es zu wenig: Wir sind also genau in der Mitte. Ich würde sagen, wir haben wieder einmal eine Punktlandung gemacht.
Meine Vorredner haben es angesprochen: Mit der heutigen Änderung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes setzen wir eine europäische Vorgabe in nationales Recht um. Aus meiner Sicht ist dabei wesentlich, dass die Umsetzung ohne zusätzliche nationale Verschärfungen erfolgt. Wir setzen die Vorgaben lediglich um, verzichten aber auf darüber hinausgehende Regelungen. Der Energieausweis soll Transparenz betreffend den energetischen Zustand eines Gebäudes schaffen, was Menschen gerade beim Kauf oder beim Mieten älterer Gebäude durchaus als Entscheidungsgrundlage dienen kann.
Geschätzte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, ich würde also vorschlagen, wir setzen dieses Gesetz gemeinsam um und freuen uns, dass wir einmal kein Gold-Plating gemacht haben. Ich wünsche uns noch eine schöne Sitzung. (Beifall bei der ÖVP.)
14.51
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Janos Juvan.
RN/87
14.52
Abgeordneter Mag. (FH) Janos Juvan (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Da in den Reihen schon ein bisschen gemunkelt wird, darf ich den Elefanten im Raum ganz kurz benennen – kritischen Beobachtern meiner Reden ist es natürlich sofort aufgefallen –: Stimmt, ich habe heute meine Krawatte vergessen. (Heiterkeit bei NEOS und Grünen.)
Zum Thema: Offensichtlich – das ist ja auch in der Rede des Kollegen Stefan herausgekommen – ist so eine Gesetzesvorlage zum Thema Energieausweis und insbesondere Energieausweisdatenbank pures Kryptonit. Ich meine, da geht es gleichzeitig um Ökologisierung und Digitalisierung. Das ist fast so, wie wenn man ein E-Auto mit einer digitalen Vignette versehen muss. (Heiterkeit und Beifall bei NEOS und Grünen.) Als aufrechter Freiheitlicher gibt man da lieber gleich freiwillig den Führerschein ab. Kollege Schmiedlechner ist ja jetzt mit gutem Beispiel vorangegangen. (Heiterkeit bei NEOS und Grünen. – Abg. Linder [FPÖ]: Sepp, wo bist du? Deregulierung! – Abg. Stefan [FPÖ]: Die Autopflicht, oder was haben wir jetzt?)
Aber zum Thema (Abg. Linder [FPÖ]: Deregulierung! Sepp Schellhorn! Wo bist du, Sepp Schellhorn! Deregulierung!) – Herr Kollege, Sie können sich noch einmelden, ich glaube, ihr habt noch Redezeit –: Die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes (Abg. Stefan [FPÖ]: Mietvertragsverlängerung wird er uns jetzt erklären!) ist natürlich eine riesige Herausforderung. In dem einen Punkt gebe ich Ihnen ja recht: Ein Energieausweis allein löst da natürlich noch gar nichts. (Abg. Stefan [FPÖ]: Mietvertragsverlängerung ...!) Aber ein Energieausweis ist natürlich einer der wichtigen Schlüssel dafür, dass das als Vorhaben überhaupt gelingen kann. (Abg. Hammerl [FPÖ]: Mehr Bürokratie, weniger Sinn!)
Wenn wir darauf schauen, sehen wir, wir brauchen das aus zwei wesentlichen Punkten. Der eine ist, dass wir, um uns politisch überhaupt Zielvorgaben geben zu können, ja erst einmal wissen müssen, wie es denn um die Energieeffizienz im Gebäudebestand überhaupt bestellt ist. Was sind denn die Heizwärmebedarfe? Was sind denn die Heizsysteme, die wir verbaut haben? (Abg. Stefan [FPÖ]: Ich dachte, es gibt Datenbanken!) Zweitens wäre es – wenn ich mich jetzt in die Lage eines österreichischen Unternehmens in diesem Bereich versetze – ja interessant, mein Produktportfolio darauf ausrichten zu können. Auch das kann ich nicht. Warum kann ich es nicht? – Aus einem Grund, den Sie in Ihrer Rede kritisieren hätten können, aber leider nicht kritisiert haben: Aus dem Grund, dass wir in Österreich eben nicht eine einheitliche Energieausweisdatenbank haben, sondern nach typischer österreichischer Manier neun verschiedene in den neun Bundesländern.
Herr Kollege Stefan, ich freue mich also, wenn Sie sich dieser Kritik auch anschließen und wenn wir nach dem heutigen Beschluss weiter tun und gemeinsam daran arbeiten (Abg. Stefan [FPÖ]: Wenn schon, dann ein einheitliches System! Das machen Sie jetzt! Machen Sie das jetzt!), dass wir das ändern, dass wir endlich eine bundesweit einheitliche und auch nutzbare – und zwar politisch und wirtschaftlich nutzbare – Basis herstellen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.54
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Sporrer zu Wort gemeldet. – Frau Bundesministerin, ich mache Sie nur darauf aufmerksamen, dass ich die Tagesordnung spätestens um 15 Uhr für eine kurze Debatte unterbrechen werde. Bitte.
RN/88
14.55
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es schon gehört: Mit dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz wird eine neue Regelung geschaffen, damit wir die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden transparenter machen und auch offenlegen. Künftig muss man den Energieausweis eben nicht nur beim erstmaligen Vertragsabschluss, sondern auch bei der Verlängerung von Bestandsverträgen vorlegen. Damit stellen wir sicher, dass die relevanten Informationen zur Energieeffizienz immer aktuell zur Verfügung stehen.
Ein zweiter Schritt betrifft die Digitalisierung. Die Energieausweise werden künftig grundsätzlich in elektronischer Form ausgestellt. Besteht jemand auf die Papierform, so bleibt das auch möglich. Wir verbessern die Transparenz in Immobilienanzeigen, die Angabe der maßgeblichen Kennwerte wird an die neue Systematik der Energieausweise angepasst. Gleichzeitig gibt es Übergangsbestimmungen, damit sorgen wir für Rechtssicherheit. Bestehende Energieausweise können für die Dauer der Gültigkeit allerdings weiterverwendet werden.
Kurzum: Mit diesen Anpassungen setzen wir Vorgaben des EU-Rechts um, stärken die Transparenz am Immobilienmarkt und entsprechen zugleich den Entwicklungen der Digitalisierung. Abschließend darf ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ersuchen, der vorliegenden Regierungsvorlage Ihre Zustimmung zu erteilen. Ich hoffe, dass ich meine Ausführungen zeitgerecht beendet habe. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
14.56
Präsidentin Doris Bures: Damit liegt mir zu diesem Tagesordnungspunkt nun keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/89
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 493 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Ich werde Tagesordnungspunkt 6 nun nicht mehr aufrufen und unterbreche die Sitzung bis zur kurzen Debatte.
Die Sitzung ist bis 15 Uhr unterbrochen.