RN/88
14.55
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es schon gehört: Mit dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz wird eine neue Regelung geschaffen, damit wir die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden transparenter machen und auch offenlegen. Künftig muss man den Energieausweis eben nicht nur beim erstmaligen Vertragsabschluss, sondern auch bei der Verlängerung von Bestandsverträgen vorlegen. Damit stellen wir sicher, dass die relevanten Informationen zur Energieeffizienz immer aktuell zur Verfügung stehen.
Ein zweiter Schritt betrifft die Digitalisierung. Die Energieausweise werden künftig grundsätzlich in elektronischer Form ausgestellt. Besteht jemand auf die Papierform, so bleibt das auch möglich. Wir verbessern die Transparenz in Immobilienanzeigen, die Angabe der maßgeblichen Kennwerte wird an die neue Systematik der Energieausweise angepasst. Gleichzeitig gibt es Übergangsbestimmungen, damit sorgen wir für Rechtssicherheit. Bestehende Energieausweise können für die Dauer der Gültigkeit allerdings weiterverwendet werden.
Kurzum: Mit diesen Anpassungen setzen wir Vorgaben des EU-Rechts um, stärken die Transparenz am Immobilienmarkt und entsprechen zugleich den Entwicklungen der Digitalisierung. Abschließend darf ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ersuchen, der vorliegenden Regierungsvorlage Ihre Zustimmung zu erteilen. Ich hoffe, dass ich meine Ausführungen zeitgerecht beendet habe. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
14.56
Präsidentin Doris Bures: Damit liegt mir zu diesem Tagesordnungspunkt nun keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.