RN/63

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 913/A der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Mag. Sophie Marie Wotschke, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversorgungsgesetz geändert wird (517 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 10. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Volker Reifenberger.

RN/64

15.45

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Hohes Haus! Da ich selbst neben meiner politischen Tätigkeit auch in der Stadt Salzburg eine Notariatskanzlei führen darf, fühle ich mich jetzt ein bisschen berufen, diese Novelle zum Notarversorgungsgesetz ein wenig näher zu erläutern. Vorauszuschicken ist, dass Notare ihr Pensionssystem selbst finanzieren. Die öffentliche Hand muss daher keinen einzigen Cent beisteuern. Wir Notare zahlen dafür auch ordentliche Beiträge in unser Pensionssystem, die höher sind als alle mir sonst bekannten Pensionsversicherungsbeiträge anderer Berufsgruppen. Daher haben wir auch ein Pensionssystem, das sich von selbst trägt und das den Notaren eine Pension in etwa in Höhe jener von Richtern und Staatsanwälten garantiert. 

Im Übrigen ist wichtig zu wissen, dass Notare grundsätzlich bis 70 arbeiten müssen. Wenn man zwischen dem 65. und dem 70. Lebensjahr in Pension geht, muss man entsprechende Abschläge bei der Pension in Kauf nehmen. 

Wir haben im April hier im Parlament eine Änderung zur Notariatsordnung beschlossen. Wir haben dabei die Altersgrenze für den Berufseinstieg ins Notariat vom 35. auf das 50. Lebensjahr angehoben. Eine Altersgrenze ist grundsätzlich in diesem Beruf sinnvoll, denn wenn man zu spät in den Beruf des Notars einsteigt, dann ist es so, dass man aufgrund der langen Ausbildungs- und Wartezeit als Notariatskandidat keine oder nur mehr eine kurze Möglichkeit hat, dann selbstständig zu werden. 

Da es jetzt aufgrund der Anhebung der Altersgrenze auf das 50. Lebensjahr möglich ist, sich so spät auch noch in die Liste der Notariatskandidaten eintragen zu lassen, müssen wir auf der anderen Seite sicherstellen, dass dadurch nicht das Pensionssystem der Notare aus den Fugen gerät. Wenn man erst spät in den Beruf einsteigt und daher auch weniger Pensionsbeiträge geleistet hat, dann hat man eben keinen Anspruch auf eine volle Mindestpension, wie zum Beispiel jemand, der 25 Jahre länger Beiträge geleistet hat. 

Daher ist es jetzt so, dass diese Novelle zum Notarversorgungsgesetz eine moderate Staffelung dieser Mindestpension vorsieht, wenn man eben weniger als 30 Beitragsjahre im Notariat vorzuweisen hat. Dadurch hoffen wir, dass wir das Pensionssystem der Notare auch langfristig stabil halten können und dass es sich auch weiterhin von selbst trägt. 

Bei der Berufsunfähigkeitspension gibt es übrigens aus sozialen Gründen keine Staffelung, weil die Berufsunfähigkeitspension ja quasi das Einkommen ersetzen soll, wenn man unvorhersehbar einer Berufsunfähigkeit ausgesetzt ist. 

Es freut mich, dass im Ausschuss diese Gesetzesnovelle einstimmig beschlossen wurde und ich hoffe, dass das auch heute hier im Plenum der Fall sein wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.48

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Franz Jantscher.

RN/65

15.48

Abgeordneter Franz Jantscher (SPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kurz an die FPÖ: Wir haben es geschafft, wir sind einheitlicher Meinung zum Notarversorgungsgesetz. 

Mit der vorliegenden Novelle zum Notarversorgungsgesetz erfolgt eine moderate Staffelung – wie von meinem Vorredner schon angekündigt – der Mindestpension für Notarinnen und Notare, abhängig von den anrechenbaren Versorgungsmonaten. Diese Staffelung wird nur in jenen Fällen Anwendung finden, in denen eine unterdurchschnittliche Anzahl an Versorgungsmonaten erworben wurde. 

Zum Hintergrund: Bereits im März dieses Jahres haben wir hier im Nationalrat eine Novelle zur Notariatsordnung beschlossen. Damit wurde die Altersgrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und -kandidaten von 35 auf 50 Jahre angehoben. Der Grund dafür war die bessere Anpassung an die unionsrechtlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die mögliche Altersdiskriminierung. Außerdem wurden damit die Anforderungen der Gleichbehandlungsrichtlinie sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigt. 

Durch diese Anhebung ist künftig mit späteren Berufseintritten zu rechnen. Das bedeutet in der Folge kürzere Beitragszeiten, und dadurch sinken auch die Beitragseinnahmen, während die Ausgaben für Pensionen deutlich steigen würden. 

Damit Beitragseinnahmen und Pensionsleistungen auch künftig im Gleichgewicht bleiben, ist eine Anpassung des Gesetzes erforderlich. Künftig erfolgt eine Staffelung nach den tatsächlich erworbenen Versicherungszeiten. Ziel dieser Regelung ist es, einerseits eine angemessene Pension sicherzustellen und andererseits die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems zu gewährleisten. 

Was sieht die Novelle nun konkret vor? – Weil die Pensionshöhe schon angesprochen wurde: Die Pensionsuntergrenze für Notarinnen und Notare liegt aktuell bei 3 807 Euro und ein paar Cent. Wer weniger als 20 anrechenbare Versicherungsjahre hat, soll künftig 70 Prozent dieses Betrages bekommen, sofern die erworbenen Pensionsansprüche nicht ohnehin darüber liegen. Bei 20 bis 25 Jahren sind es 80 Prozent dieses Betrages, und bei 25 bis 30 Jahren sind es 90 Prozent der Pensionsuntergrenze. Diese Staffelung kommt sowieso nur dann zur Anwendung, wenn eine unterdurchschnittliche Anzahl an Versorgungsmonaten erworben wurde. Alle übrigen gesetzlichen Voraussetzungen bleiben davon unberührt, zum Beispiel die Erfüllung der Wartezeit oder das Erlöschen des Amtes. Diese Staffelung soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten und zur Nachhaltigkeit der Finanzierbarkeit des Pensionssystems der österreichischen Notarinnen und Notare beitragen. Ich ersuche um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.51

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger.

RN/66

15.51

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde technisch schon sehr viel erklärt. Ich finde, die Notare und Notarinnen sind eine hervorragende Berufsgruppe, mit einem Regelpensionsantrittsalter von 70 Jahren sehr vorbildlich, muss man ganz ehrlich sagen. 

Natürlich hat man auch bei diesem Gesetz, dem Notarversorgungsgesetz, jetzt darauf geschaut, dass das System der Pensionen finanzierbar ist. 

Ich will es jetzt technisch nicht mehr weiter ausführen, weil es schon sehr genau erklärt worden ist. Es ist eine sinnvolle Anpassung, weil Notarinnen und Notare jetzt auch zu einem späteren Zeitpunkt sozusagen in den Beruf einsteigen können. Durch die Anhebung von 35 Jahren auf 50 Jahre hat man natürlich ein Delta bei den eingenommenen Beiträgen, und das wird mit diesem Gesetz vernünftig ausgeglichen. Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

15.52

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke.

RN/67

15.52

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Es wurde schon viel erklärt. Vielleicht eine Erklärung noch dazu, nämlich: Wie funktioniert dieses Pensionsvorsorgesystem der Notare ganz generell? Es handelt sich da nämlich um ein Mischsystem. Das heißt, wir haben da einerseits ein Umlageverfahren, so wie wir es aus unserem Pensionssystem, dem staatlichen Pensionssystem, kennen, es ist aber auch ein kapitalgedecktes System darin enthalten, mit Rücklagen, die eben auch veranlagt werden. Wir haben da – und das ist der riesengroße Unterschied zu unserem staatlichen Pensionssystem – einen Deckungsgrad von 100 Prozent. Das heißt, jeder Euro, der ausbezahlt wird, wurde in dieses Pensionssystem auch einmal einbezahlt. 

Das ist ja der Punkt – weil der Kollege es gerade angesprochen hat –: Wir schauen, dass dieses Pensionssystem der Notare und Notarinnen finanzierbar bleibt. Das ist halt der Punkt, den wir auch bei unserem generellen, staatlichen Pensionssystem ganz stark sehen: dass wir schauen müssen, dass genau dieses System finanzierbar bleibt, denn da haben wir keinen Deckungsgrad von 100 Prozent, nicht einmal ansatzweise, da schießen wir jährlich Milliarden Euro zu, damit dieses System bestehen bleibt – Geld, das uns dann eben bei anderen Themen, bei der Bildung, bei Investitionen, bei Entlastung, fehlt. Genau deshalb ist das für uns NEOS so ein wichtiges Thema seit Tag eins. (Beifall bei den NEOS.)

Um das mit Zahlen zu untermauern, um zu untermauern, dass das ein Thema ist, bei dem man jetzt etwas tun muss, bei dem wir nicht warten können, habe ich die Zahlen mitgenommen, wie sich denn das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Pensionen, die wir auszahlen, entwickelt und entwickelt hat. Während 1950 noch sechs Personen im erwerbsfähigen Alter auf eine Pension gekommen sind, sind es 2000 nur noch vier und 2050 nur noch zwei Personen im erwerbsfähigen Alter. 

Das sind Personen im erwerbsfähigen Alter. Wir haben aber noch die Frage: Wer geht wirklich arbeiten, und wer zahlt wirklich Pensionsversicherungsbeitrag? (Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Und wer arbeitet ehrenamtlich?) Wenn wir uns das ansehen: Wir sind tatsächlich mittlerweile bei 1,7. Aktuell haben wir 1,7 Pensionsbeitragszahler, die eine Pension finanzieren. Genau das ist eben der Punkt, wieso wir uns jetzt ansehen müssen, wie wir dieses System nachhaltig aufstellen. Genau deshalb ist es so wichtig, dass wir in dieser Bundesregierung mit der Aktienpension, die wir umsetzen, auch einen kapitalgedeckten Beitrag beisteuern, um eben zu schauen, dass später nicht nur heute junge Notare eine Pension haben, sondern dass alle jungen Personen in Österreich sich auf eine gute spätere Pension verlassen können. Auch das ist Solidarität, und das ist einer der Grund-, der Kerngedanken von NEOS. (Beifall bei den NEOS.)

15.55

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza

RN/68

15.56

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Sprecher:innen vor mir haben ja bereits erwähnt, worum es geht. Noch einmal in aller Kürze: Das Eintragungsalter für Notare ist von 35 Jahren auf 50 Jahre erhöht worden. Das heißt, es verkürzt sich auch der Zeitraum der Einzahlungen für die Pensionsvorsorge. Das heißt natürlich auch, dass sich die Pensionsbeiträge, die Beitragseinnahmen, im Verhältnis zu den Beitragszahler:innen reduzieren. 

Bei einer unveränderten Gesetzeslage würde das die Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen deutlich ansteigen lassen. Mit der Einführung der Staffelung der Mindestpensionen, abhängig von der Zahl der Versicherungsmonate, wird das eben verhindert, und es bleibt das Pensionssystem für die Notar:innen nachhaltig finanziell gesichert und gewährleistet. Natürlich stimmen wir diesem Gesetzesantrag daher auch zu. 

Im Rahmen des Tagesordnungspunkts zu diesem Gesetzesantrag wurden im Sozialausschuss aber noch weitere Anträge zum Thema Pensionen behandelt, die allerdings alle vertagt wurden. Das heißt, die Behandlung wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. 

Ein solcher vertagter Antrag ist auch unsere grüne Initiative für einen fairen Beitrag der Luxuspensionist:innen zur Finanzierung unseres Pensionssystems. Da ist der Aufschub umso unverständlicher, weil inzwischen tatsächlich allerhöchster Handlungsbedarf besteht, weil der ohnehin schon geringe Beitrag, den Luxuspensionist:innen aktuell leisten – also das sind aktuell Sonderpensionen über 6 930 Euro –, noch geringer zu werden droht. Warum? – Die Regierung hat – wir haben es ja heute auch gehört – eine außertourliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um zusätzlich 200 Euro pro Monat beschlossen. Das soll mehr Sozialversicherungsbeiträge in die Kassen spülen. Ja, so weit, so gut. Allerdings gibt es auch eine schlechte Nachricht: Bei Luxuspensionen reduziert sich nämlich aufgrund der Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage der sogenannte Sicherungsbeitrag, weil der Sicherungsbeitrag dieser Spitzenpensionen von der Differenz zwischen der Gesamtpension und der Höchstbeitragsgrundlage einbehalten wird. Natürlich: Wenn die Höchstbeitragsgrundlage steigt, dann sinkt logischerweise auch der Sicherungsbeitrag. 

Ein Beispiel, das ich hier herinnen letztes Jahr schon einmal gebracht habe und gerade aktualisiert habe (eine Tafel mit einem Säulendiagramm unter dem Titel „Luxuspensionen/Sicherungsbeitrag“ in die Höhe haltend): So, im Jahr 2019 hat unser Luxuspensionist noch eine Luxuspension von 7 000 Euro pro Monat bezogen. Der hat damals einen Sicherungsbeitrag von 178,80 Euro bezahlt. Bis zum Jahr 2026 ist seine Pension auf ungefähr 8 371 Euro gestiegen, und – siehe da! – lustigerweise ist der Sicherungsbeitrag deutlich gesunken, nämlich von 178 auf 144 Euro, weil nämlich die Höchstbeitragsgrundlage deutlich schneller als die Pension als Ganzes gewachsen ist. Wenn wir jetzt in diesem Falle auch noch diese außertourliche Erhöhung um 200 Euro mitnehmen würden, dann würde der überhaupt nur mehr 124 Euro Sicherungsbeitrag zahlen. Das heißt, je höher seine Pension ist, je stärker die steigt, desto geringer ist der Sicherungsbeitrag. (Präsident Rosenkranz übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann man wirklich niemandem in diesem Land erklären. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Maurer [Grüne]: Das ist ungerecht!) So geht das überhaupt nicht. Einerseits der breiten Mitte der Pensionist:innen einen erneuten Beitrag zur Budgetkonsolidierung abzuverlangen, gleichzeitig aber die Luxuspensionist:innen weiterhin außen vor zu lassen und deren Beitrag sogar noch zu reduzieren, ist weder fair noch irgendwie gerecht – und so wird es auch nichts mit den erhofften 15 Millionen Euro Mehreinnahmen von Luxuspensionen in diesem Budget. (Beifall bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen jederzeit bereit, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Wir warten darauf, dass endlich verhandelt wird – und insbesondere an die Adresse der ÖVP: Aussitzen spielt es nicht mehr, macht endlich was! (Beifall bei den Grünen.)

16.00

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zur Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

RN/69

Abstimmung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in den 517 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich sehe, das ist auch einstimmig angenommen.