RN/64
15.45
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Hohes Haus! Da ich selbst neben meiner politischen Tätigkeit auch in der Stadt Salzburg eine Notariatskanzlei führen darf, fühle ich mich jetzt ein bisschen berufen, diese Novelle zum Notarversorgungsgesetz ein wenig näher zu erläutern. Vorauszuschicken ist, dass Notare ihr Pensionssystem selbst finanzieren. Die öffentliche Hand muss daher keinen einzigen Cent beisteuern. Wir Notare zahlen dafür auch ordentliche Beiträge in unser Pensionssystem, die höher sind als alle mir sonst bekannten Pensionsversicherungsbeiträge anderer Berufsgruppen. Daher haben wir auch ein Pensionssystem, das sich von selbst trägt und das den Notaren eine Pension in etwa in Höhe jener von Richtern und Staatsanwälten garantiert.
Im Übrigen ist wichtig zu wissen, dass Notare grundsätzlich bis 70 arbeiten müssen. Wenn man zwischen dem 65. und dem 70. Lebensjahr in Pension geht, muss man entsprechende Abschläge bei der Pension in Kauf nehmen.
Wir haben im April hier im Parlament eine Änderung zur Notariatsordnung beschlossen. Wir haben dabei die Altersgrenze für den Berufseinstieg ins Notariat vom 35. auf das 50. Lebensjahr angehoben. Eine Altersgrenze ist grundsätzlich in diesem Beruf sinnvoll, denn wenn man zu spät in den Beruf des Notars einsteigt, dann ist es so, dass man aufgrund der langen Ausbildungs- und Wartezeit als Notariatskandidat keine oder nur mehr eine kurze Möglichkeit hat, dann selbstständig zu werden.
Da es jetzt aufgrund der Anhebung der Altersgrenze auf das 50. Lebensjahr möglich ist, sich so spät auch noch in die Liste der Notariatskandidaten eintragen zu lassen, müssen wir auf der anderen Seite sicherstellen, dass dadurch nicht das Pensionssystem der Notare aus den Fugen gerät. Wenn man erst spät in den Beruf einsteigt und daher auch weniger Pensionsbeiträge geleistet hat, dann hat man eben keinen Anspruch auf eine volle Mindestpension, wie zum Beispiel jemand, der 25 Jahre länger Beiträge geleistet hat.
Daher ist es jetzt so, dass diese Novelle zum Notarversorgungsgesetz eine moderate Staffelung dieser Mindestpension vorsieht, wenn man eben weniger als 30 Beitragsjahre im Notariat vorzuweisen hat. Dadurch hoffen wir, dass wir das Pensionssystem der Notare auch langfristig stabil halten können und dass es sich auch weiterhin von selbst trägt.
Bei der Berufsunfähigkeitspension gibt es übrigens aus sozialen Gründen keine Staffelung, weil die Berufsunfähigkeitspension ja quasi das Einkommen ersetzen soll, wenn man unvorhersehbar einer Berufsunfähigkeit ausgesetzt ist.
Es freut mich, dass im Ausschuss diese Gesetzesnovelle einstimmig beschlossen wurde und ich hoffe, dass das auch heute hier im Plenum der Fall sein wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
15.48
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Franz Jantscher.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.