RN/119
18.56
Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Herzlichen Dank, Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich finde, es ist heute definitiv ein freudiger Anlass, hier zu diskutieren – nicht nur diesen Tagesordnungspunkt und diese Gesetzesänderung, sondern ganz grundsätzlich auch die Schwerpunktsetzung, denn die Lohnnebenkostensenkung ermöglicht auch eine Erleichterung in der Höhe von 30 Millionen Euro im Bereich der Universitäten ab 2028. Für Studierende valorisieren wir die Studienbeihilfe erneut – auch 2027, auch 2028 –, und erstmals führen wir wieder einen klaren Beitrag ein, um Studierendenwohnheime im gemeinnützigen Bereich zu sanieren oder neu zu bauen (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strasser [ÖVP]) – eine klare Schwerpunktsetzung, die wir hier auch auf den Weg gebracht haben. Genauso haben wir auch im FTI-Pakt eine Schwerpunktsetzung ermöglicht, wachstumsorientiert (Abg. Maurer [Grüne]: ... den Unis auch wieder ...!) und auch ganz klar an Stärkefeldern orientiert. Mit dem FTI-Pakt, den wir mit Beginn des Jahres auf den Weg gebracht haben, haben wir klar gezeigt, was für einen wichtigen Schwerpunkt die Forschung einnimmt.
Ich möchte das auch explizit für das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung in Anspruch nehmen – denn, werte Abgeordnete, ich würde mein Gelöbnis, das ich vor dem Bundespräsidenten abgelegt habe, brechen, wenn ich mich nicht gleichermaßen Tag für Tag für alle Bereiche vehement einsetzen würde – und das tue ich (Beifall bei der SPÖ) – genau gleichberechtigt für die unterschiedlichen Bereiche und aus vollkommenem Selbstverständnis für den Wissenschaftsstandort, für den Forschungsstandort – und was Sie nicht im Titel finden: ja, auch für die Erwachsenenbildung, die einen unglaublich wichtigen Bereich darstellt, in dem beispielsweise auch die Lehre mit Matura inkludiert ist. Da haben wir, denke ich, als Regierung ganz klare Schwerpunktsetzungen in diesen Bereichen, die in die richtige Richtung gehen.
Zum aktuellen Tagesordnungspunkt: Es geht um Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften – und ja, das ist in den letzten 30 Jahren eine wahre Erfolgsgeschichte gewesen, in allen Bundesländern. Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, sind nicht nur etabliert und wertgeschätzt, sondern sie leisten einen wesentlichen Beitrag im Bereich der Qualifikation, der Ausbildung, der Bildung, und gleichzeitig ermöglichen sie ganz praxisnahe Forschung mit hoher Qualität und Lösungsorientiertheit. Sie sind wendig, sie sind innovativ und flexibel und orientieren sich ganz klar an den Lebensrealitäten ihrer Studierenden. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Juvan [NEOS].)
Mit der heutigen Gesetzesänderung, werte Abgeordnete, beschließen Sie wirklich etwas sehr, sehr Wichtiges für die österreichische Hochschullandschaft; denn wenn Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften einen neuen Studiengang in einem Fachbereich, in dem sie bereits Expertise und akkreditierte, also qualitätsgesicherte, fachspezifische Studiengänge haben, einrichten, dann können sie viel leichter, unbürokratischer und auch schlanker in der Genehmigung neue Angebote schaffen.
Das ist ein wichtiges Signal für Anerkennung, für Wertschätzung und ganz klar auch für die Sichtbarmachung der Qualität des gesamten Sektors. Ja, Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben große Erfahrung, einen wirklich hohen Grad an Professionalität bei der Entwicklung, bei der Konzeptionalisierung und Modernisierung von Studiengängen, das ist ganz klar. Sie gestalten ihre Lehre qualitätsvoll und innovativ und immer am Puls der Zeit, auch ganz eng verknüpft mit internationalen Partnerinnen und Partnern, ganz eng verknüpft auch mit der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Verwaltung. Sie wissen, welche Kompetenzen für Studierende in der Zukunft notwendig sind und setzen genau so organisatorisch und auch didaktisch ihre Angebote auf.
Da wird wirklich ein wegweisender Schritt für die Weiterentwicklung des Hochschulsektors eingeleitet, weg von bürokratischer Detailsteuerung hin zu wirklich vertrauensbasierter Qualitätsentwicklung, denn – ich glaube, das ist wirklich ein Ziel, das alle Akteurinnen und Akteure im österreichischen Hochschulraum definitiv verbindet und eint – es geht um qualitätsvolle, hochwirksame, wertige Lehre, Forschung und letzten Endes auch qualitätsvollen Wissenstransfer. Mit dieser heutigen Gesetzesänderung wird tatsächlich ein notwendiger Freiraum für Augenhöhe und für gegenseitiges Vertrauen geschaffen und das definitiv auch ermöglichen. Weniger Formulare, weniger Nachweise, weniger Verwaltungsaufwand dort, wo Informationen bereits vorliegen oder auch zusätzliche Prüfungen keinen erkennbaren Mehrwert schaffen: Das ist in der Praxis eine ganz klare Entlastung für jene Menschen, die im Fachhochschulsektor eben auch diese Qualität auf den Weg bringen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Gerade das ist in steuerfinanzierten Bereichen ehrlicherweise wirklich auch sehr notwendig: Transparenz und Rechenschaft auf der einen Seite, aber eben auch Raum und Zeit dafür, dass sich Menschen auf die eigentlichen Herausforderungen und Tätigkeiten konzentrieren können – gute Lehre, erfolgreiche Forschung und wirksamer Wissenstransfer. Um nach dieser Gesetzesänderung auch weitere Maßnahmen einleiten zu können – die Legislaturperiode ist schon fortgeschritten –, halte ich es für notwendig, dass wir die Hochschulstrategie weiter ganz klar vorantreiben. Das Ziel bleibt bestehen, dass wir da auch mit Beginn 2027 eine Strategie vorlegen, damit eben in diesem Haus Gesetzesänderungen mit klarer Begutachtung und auch wirklich mit qualitätsvoller Zeit zur Diskussion dieser Weiterentwicklung unseres gesamten Hochschulraums auf den Weg gebracht werden können, um letzten Endes auch Forschung qualitätsvoll weiter zu ermöglichen. Ganz offen gesprochen: Natürlich besteht weiterhin die Verpflichtung zur Umsetzung von Dingen, die im Regierungsprogramm vereinbart sind, wie zum Beispiel auch die Stärkung der Forschungskomponenten an den Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Ein letztes Wort letzten Endes noch zu einem Beitrag in der Debatte: Die Hochschulstrategie steht genau und soll auch genau für das stehen, was Finanzminister Markus Marterbauer in seiner Rede aufgrund der Analyse des Forwits, betont hat: „kein Weiter-wie-bisher“. Darum muss es gehen. Es muss eine ambitionierte Strategie sein, eben mit Blick auf 2040. Es geht nicht um morgen oder übermorgen, sondern um eine klare Vision, den österreichischen Wissenschaftsstandort nicht nur zu stärken, sichtbarer zu machen, sondern letzten Endes wirklich zukunftsfit zu gestalten, zu sichern und abzusichern, sodass wir wissen, dass – egal, wer letzten Endes Teil einer Regierung sein wird – die freie Wissenschaft und Forschung weiterhin aktiv sein kann, dass wir unsere Stärkefelder ausbauen, dass Studierende auch in der Zukunft – vielleicht für Generationen, die heute weder geplant noch geboren sind – wissen, dass sie weiterhin eine wirklich qualitätsvolle Bildung und Ausbildung an unseren Hochschulen in Österreich garantiert gesichert haben.
Um das geht es, um nicht weniger, also wirklich um die gesamte Stärkung, national sowie international, von Wissenschaft und Forschung in Österreich, eingebettet in eine starke Europäische Union. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
19.04
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bernhard Herzog mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.