RN/140
19.42
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz: Danke schön, Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass unsere Berichte hier so intensiv diskutiert werden, denn genau dieser Prozess führt in vielen Fällen zu Verbesserungen für die betroffenen Menschen, die sich bei der Volksanwaltschaft beschwert haben.
Ich habe hier voriges Jahr über Menschen gesprochen, die nicht verstehen, warum die Medikamente, die sie selbst bezahlen und kaufen müssen, die weniger kosten, als die Rezeptgebühr ausmacht, nicht auf Rezeptgebührenobergrenzen angerechnet werden. Ich habe das hier geschildert, es war in unseren Berichten dokumentiert; das Hohe Haus hat reagiert, die Gesetze wurden geändert. Jetzt werden auch billige Medikamente auf Rezeptgebührenobergrenzen angerechnet, und jene Menschen, die viele, aber nicht sehr teure Medikamente benötigen, kommen auch früher in den Genuss der Befreiung. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Rosenkranz [FPÖ].)
Ihre Arbeit scheint damit erledigt, unsere leider nicht. Wir hören jetzt schon Beschwerden darüber, dass diese neuen Gesetze in der Praxis leider nicht optimal funktionieren. Es dürfte Probleme beim Datenaustausch zwischen der Gehaltskasse der Apotheker und der Österreichischen Gesundheitskasse geben, sodass die Rezeptgebührenbefreiung, obwohl sie eigentlich derzeit bei den Menschen schon ankommen sollte, nicht ankommt. Wir weisen die Betroffenen darauf hin, machen Druck, dass die Missstände behoben werden, und hoffen, dass die Begünstigungen, die Sie beschlossen haben, auch bei den Betroffenen ankommen.
Ein weiterer Bereich, in dem ich ebenfalls Fortschritte sehe, wurde heute auch schon angesprochen: der Bereich von Menschen, die schwere Erkrankungen haben. Es wurde am Beispiel von ME/CFS-Erkrankten dokumentiert, dass sie immer wieder, wenn sie Unterstützung brauchen, behandelt werden, als würden sie die Sozialversicherung, in die sie jahrelang eingezahlt haben, ausnehmen wollen, betrügen wollen, als ob sie sich Leistungen erschleichen wollten. Das ist für Menschen mit schweren Erkrankungen – und ME/CFS steht nur stellvertretend für viele andere – extrem belastend, vollkommen unverständlich, und es wird Zeit, dass da gegengesteuert wird.
Ich habe gesehen, es wurde eine Verbesserung bei den Begutachtungen beschlossen. Das ist gut, richtig und wichtig, denn gerade die Begutachtungssituation ist für diese Menschen extrem belastend. Ich weiß nur nicht, ob das ausreichend sein wird, denn die Praxis, die uns berichtet wird, ist wirklich schlimmer, als man glaubt. Die Menschen werden herabwürdigend behandelt, sie finden keinen barrierefreien Zugang zu den Ordinationen, in denen sie begutachtet werden. Sie müssen nicht zu einer Begutachtung gehen, sondern zu zwei, drei, vier oder fünf Begutachtungen – und dieses Problem betrifft nicht nur die Sozialversicherung, es betrifft auch das Sozialministeriumservice, und im Berufungsverfahren ist es bei den Gerichten nicht anders. Bitte vergessen Sie diese Begutachtungen nicht, denn da ist die Situation für die Betroffenen ähnlich schwierig wie dort, wo sie einer Sozialversicherung oder dem Sozialministeriumservice gegenüberstehen. Das heißt, wenn Sie Verbesserungen bei den Begutachtungen machen wollen, die bei den Menschen auch ankommen, dann machen Sie das bitte auch bei jenen Begutachtungen, die dann von den Gerichten in Auftrag gegeben werden, denn die Situation ist eine sehr ähnliche.
Im Übrigen kämpfen die Menschen mit schweren Erkrankungen sehr oft damit, dass nicht ausreichend Therapieplätze angeboten werden beziehungsweise dass nicht ausreichend Forschung auf dem Gebiet ihrer Erkrankungen stattfindet. Auch da nehme ich positive Tendenzen wahr, den Betroffenen geht es aber viel zu langsam. Die liegen schon jahrelang mit ihren Problemen relativ unbetreut da und versuchen, Hilfe zu bekommen, die nur sehr, sehr langsam bei ihnen ankommt. Ich bitte Sie, das im Auge zu behalten.
Es gibt aber leider auch ganz andere Fälle, in denen die Zusammenarbeit zwischen Volksanwaltschaft und Gesetzgebung nicht so optimal funktioniert, dass gleich reagiert wird und Verbesserungen beschlossen werden, die bei den Menschen ankommen. Wir weisen schon seit vielen, vielen Jahren darauf hin, dass im Bereich des Kinderbetreuungsgeldes sehr, sehr viele Jungfamilien immer wieder mit denselben Problemen konfrontiert werden. Ich glaube, das erste Mal haben wir vor fünf Jahren gesagt: Es gibt einen Fall, in dem eine Mutter das Kinderbetreuungsgeld erst bekommen hat, als das Kind schon in die Schule gekommen ist. Es gibt Fälle, in denen Kinderbetreuungsgeld zurückgefordert wird. Es gibt Fälle, in denen Leute dazu gedrängt werden, sich zwischen verschiedenen Varianten zu entscheiden, diese Entscheidung sehr schnell treffen müssen und von den Behörden nicht beraten werden, welche Konsequenzen eine solche Entscheidung hat und welche anderen Möglichkeiten es vielleicht gäbe, als die schnelle Entscheidung zu treffen.
Ich glaube, da ist dringender Handlungsbedarf bei der Politik gegeben. Die Varianten des Kinderbetreuungsgeldes sind zu kompliziert, die Beratung durch die vollziehenden Organe ist schlicht gesagt verbesserungsbedürftig, und der praktische Umgang in der Vollziehung ist auch nicht gegeben. Auch da vermutet man zuerst einmal ein Ausnützen des Systems, bevor man eine Leistung gewährt, und das kommt bei den betroffenen Jungfamilien ganz, ganz schlecht an.
Über die präventive Menschenrechtskontrolle wurde heute auch schon gesprochen und dass wir bei mindestens zwei Drittel der Besuche Beanstandungen haben. Frau Abgeordnete Kugler hat gesagt, dass das dann meistens gelöst wird. Das kann ich so nicht ganz bestätigen, zumindest nicht, was die gravierenden Beanstandungen betrifft. Die gravierenden Beanstandungen bestehen sehr oft darin, dass einfach zu wenig Betreuungsplätze in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, in Alten- und Pflegeheimen, in WGs für problematische Jugendliche vorhanden sind und dass dort, wo sie vorhanden sind, ein eklatanter Personalmangel besteht, der wiederum zu Problemen in der Betreuung führt, die auch schon genannt wurden. Das ist natürlich in Zeiten von Sparpaketen besonders drastisch, denn diese Sparpakete schlagen sich ja auch auf das Budget der Länder, die diese Einrichtungen zu finanzieren haben.
Ich ersuche Sie dringend, die Schwächsten der Gesellschaft da nicht zu vergessen und diese Einrichtungen weiterhin ausreichend zu dotieren (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Deckenbacher [ÖVP]), denn die Beschäftigten in diesen Einrichtungen geben ihr Bestes, sie arbeiten bis an ihr Limit und oft darüber hinaus, und trotzdem, aufgrund der fehlenden Ressourcen, kommt es dann zu Problemen, zu Menschenrechtsverletzungen, zu Menschenrechtsgefährdungen, und das wollen wir ja alle ausschließen.
Ein letztes Wort zum Vertrauen in die Volksanwaltschaft: Mir persönlich ist noch nie jemand begegnet, der sagt, er wendet sich nicht an uns, weil er kein Vertrauen in die Volksanwaltschaft hat; im Gegenteil. Wenn sich aber jemand stattdessen an NGOs wendet, dann ist das auch in Ordnung (Beifall bei Abgeordneten der Grünen), denn wir haben eine sehr enge Zusammenarbeit mit NGOs, wir treffen uns in regelmäßigen Abständen, machen miteinander Veranstaltungen, tauschen Erfahrungen aus und schauen, wo wir den Menschen helfen können. In diesem Sinne werden wir mit Ihrer Unterstützung weiterarbeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
19.51
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Romana Deckenbacher zu Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.