RN/155
20.31
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Hohes Haus! Nach dieser grünen Märchenstunde kommen wir jetzt zu einem Antrag, der unsere österreichischen Soldaten betrifft. Milizsoldaten erleiden leider immer noch zahlreiche sozialversicherungsrechtliche Nachteile. Die Bundesregierung weiß das. Der Milizbeauftragte hat es in den letzten Jahren schon zahlreich aufgezeigt, aber die Regierung tut nichts dagegen.
Wir haben daher einen Initiativantrag eingebracht, mit welchem zumindest einer dieser gesetzlichen Missstände abgestellt werden soll: Es geht um den sogenannten Familienzeitbonus. Dieser gebührt Vätern, die den Papamonat in Anspruch nehmen, und beträgt einmalig maximal 1 700 Euro. Die Voraussetzung für diesen Familienzeitbonus ist, dass man im letzten halben Jahr vor Bezugsbeginn durchgehend eine kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat, wobei Unterbrechungen von insgesamt maximal 14 Tagen nicht anspruchsschädlich sind. Jetzt ist es aber leider so, dass Milizsoldaten, welche in Summe mehr als 14 Übungstage für unsere Republik ableisten und daher auch vom zivilen Dienstgeber in dieser Zeit abgemeldet werden, nach geltender Rechtslage ihren Anspruch auf den Familienzeitbonus verlieren, denn eine Milizübung ist keine kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit. Das kann es nicht sein, meine sehr verehrten Damen und Herren: Es kann nicht sein, dass eine freiwillige Leistung für den Staat auch noch finanziell bestraft wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Anlassfall war ein Lehrer, der als Milizoffizier beim Jagdkommando beordert ist und wohlgemerkt in den Sommerferien – also als er ohnehin freihatte – eine mehr als 14-tägige Milizübung absolviert hat. Gerade bei einem Verband wie dem Jagdkommando, unserer Spezialeinsatzkraft sozusagen, verlangt man von den Soldaten, dass sie sich eben freiwillig längeren Übungen unterziehen, damit das hohe Ausbildungsniveau entsprechend gehalten werden kann. Dieser Milizoffizier hatte keinen Anspruch auf einen Familienzeitbonus, da seine Übungstätigkeit in den Ferien eine Unterbrechung seiner beruflichen Tätigkeit – in den Ferien! – dargestellt hat. Im Büro des Milizbeauftragten hat man ihm dann gesagt, man sei nicht zuständig, das sei keine Sache des BMLV. Nur durch massive Unterstützung und Hartnäckigkeit konnte für seinen Einzelfall ausnahmsweise beim Heerespersonalamt eine Kulanzlösung gefunden werden, aber jeder andere wäre um die Leistung umgefallen. Das kann es nicht sein. Anspruchsberechtigte dürfen nicht zu Bittstellern degradiert werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Wer freiwillig einen Dienst für unser Land leistet, darf nicht bestraft werden. Daher wollen wir mit unserem Antrag das Gesetz in diesem Punkt ändern, damit eine Übungstätigkeit von Milizsoldaten nicht anspruchsschädigend wirkt. Es geht da um Fairness, um Wertschätzung, um Respekt gegenüber jenen Menschen, die freiwillig Verantwortung für die Sicherheit unseres Landes übernehmen.
Abschließend appelliere ich an die Regierungsfraktionen, endlich das von der Wehrdienstkommission vorgeschlagene Modell Österreich plus – also acht plus zwei – umzusetzen. Wie Sie diese Wehrdienstdebatte führen beziehungsweise eigentlich nicht führen, ist ein Armutszeugnis und ein Sicherheitsrisiko für dieses Land. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Bravo!)
20.34
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Romana Deckenbacher.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.