RN/159
20.43
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Frau Kollegin Deckenbacher hat in ihrem Redebeitrag behauptet, das sei keine Kulanzlösung gewesen, sondern dieser Kamerad habe aufgrund des Heeresgebührengesetzes einen Anspruch gehabt. – Das ist nicht richtig.
Ich berichtige daher tatsächlich: Gemäß § 56 Abs. 4 des Heeresgebührengesetzes ist geregelt: „In Einzelfällen, in denen sich Härten daraus ergeben, dass Zeiten eines Präsenz- oder Ausbildungsdienstes einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit im Sinne [...] des Familienzeitbonusgesetzes [...] nicht gleichgestellt sind, kann der Bundesminister für Landesverteidigung einen finanziellen Ausgleich leisten.“ Hier steht im Gesetz: „Ein Rechtsanspruch auf einen solchen Ausgleich besteht nicht.“ – Es war also sehr wohl eine Kulanzlösung. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schmuckenschlager [ÖVP]: Ja, aber das steht im Gesetz!)
20.44
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Frau Abgeordnete, ich stelle Ihnen 3 Minuten ein, damit ist dann aber auch die Gesamtredezeit Ihrer Fraktion ausgeschöpft.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.