RN/5

9.14

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Und ganz speziell: Liebe Angehörige der österreichischen autochthonen Volksgruppen! Heute ist ein wahrer Festtag für die sechs österreichischen autochthonen Volksgruppen, denn heute werden sie explizit im Verfassungsrang abgesichert. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Herr Kollege Schilchegger, es ist beschämend (Abg. Mölzer [FPÖ]: Sie waren bis dato nicht abgesichert, oder wie?), dass Sie auf diesen Erfolg kaum eingehen und die Volksgruppen dermaßen geringschätzen, um nicht zu sagen, missachten. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.)

Meine Damen und Herren, die kroatische, die slowenische, die ungarische, die tschechische, die slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma sind ein unverzichtbarer Teil der österreichischen Identität. Gerade deshalb ist es besonders passend, dass wir diese Novelle im Jubiläumsjahr des Volksgruppengesetzes beschließen. 

Vor genau 50 Jahren – am 7. Juli 1976 – hat der Nationalrat das Volksgruppengesetz beschlossen, und es war damals schon ein Meilenstein: Erstmals wurden die Rechte der autochthonen Volksgruppen umfassend gesetzlich geregelt und ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um Sprache, Kultur und Identität dauerhaft zu schützen. Aber dieses Gesetz war nie das Ende einer Entwicklung, sondern vielmehr ihr Beginn. Viele Diskussionen und manche Auseinandersetzungen haben gezeigt, dass Minderheitenschutz kein statischer Zustand ist, sondern immer weiterentwickelt werden muss. So wurden in den letzten Jahrzehnten die Rechte der Volksgruppen Schritt für Schritt ausgebaut, ihre Sichtbarkeit gestärkt und ihre Anliegen immer stärker in den politischen Mittelpunkt gerückt. 

Unter Bundesministerin Susanne Raab wurde die Volksgruppenförderung erstmals seit einem Vierteljahrhundert deutlich erhöht, nämlich auf insgesamt rund 8 Millionen Euro, das heißt verdoppelt. Es wurden eigene Förderungen für Volksgruppenmedien geschaffen, Digitalisierungsprojekte ermöglicht, Jugend- und Nachwuchsarbeit gestärkt sowie Gemeinden bei der mehrsprachigen Gestaltung ihrer Homepages unterstützt. Mit der neuen 15a-Vereinbarung wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, zweisprachige Kindergärten gezielt zu fördern. Gleichzeitig wurde das Medienangebot für die Volksgruppen im ORF deutlich ausgebaut. 

Und auch das Parlament hat neue Wege beschritten: Mit dem Tag der Volksgruppen, den regelmäßigen Dialogplattformen zwischen Politik und Volksgruppenvertretungen sowie eigenen Gedenkveranstaltungen wurde der Austausch auf eine neue Ebene gehoben. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

All das zeigt: Volksgruppenpolitik, meine Damen und Herren, ist heute keine Randmaterie mehr. Volksgruppenthemen werden in einem der wichtigsten Ausschüsse dieses Hauses, nämlich im Verfassungsausschuss, behandelt. 

Besonderer Dank gilt auch Bundesministerin Claudia Bauer. Sie hat den Dialog mit den Volksgruppen konsequent fortgesetzt und weiter vertieft; die Volksgruppenbeiräte erhielten ein ausdrückliches Stellungnahmerecht bei den sonstigen Förderungen und einen besseren Überblick über die eingereichten Projekte. Gleichzeitig unterstützt das Bundeskanzleramt die Vereine verstärkt dabei, weitere Fördermöglichkeiten zu nutzen. 

Meine Damen und Herren, die wichtigste Aufgabe in der Volksgruppenpolitik bleibt aber unverändert dieselbe: die Weitergabe von Sprache und Kultur, denn Sprache ist weit mehr als ein Kommunikationsmittel, in ihr leben Geschichte, Identität und Heimat. Deshalb brauchen wir Bildungsangebote in den Volksgruppensprachen vom Kindergarten bis zur Matura. Ich komme selbst aus dem Bildungsbereich und weiß, wie entscheidend frühe Sprachförderung ist. Ich bin sehr zuversichtlich, dass bald auch in Wien für die Errichtung einer Schule für alle Sprachen der österreichischen autochthonen Volksgruppen bis zur Matura eine Lösung gefunden wird – eine, die auch für unsere Volksgruppen akzeptabel ist. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von NEOS und Grünen.) 

Wir beschließen heute aber auch Regelungen zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten. Diese stellen sicher, dass sprachliche Rechte langfristig abgesichert bleiben und die notwendige Infrastruktur vor Ort erhalten bleibt. 

50 Jahre nach dem Beschluss des Volksgruppengesetzes können wir also mit Stolz sagen: Österreich ist den Weg der schrittweisen Verbesserung gegangen, nicht durch große Schlagzeilen, sondern durch konsequente Arbeit, durch Dialog und durch gegenseitigen Respekt. Und genau diesen Weg setzen wir heute fort. 

Im Jubiläumsjahr, meine Damen und Herren, finden viele Veranstaltungen statt, welche die Bedeutung der Volksgruppen hervorheben, so auch in meinem Bezirk, in der Südoststeiermark, wo im November ein Volksgruppenabend stattfinden wird – und das ist gut so, denn unsere Volksgruppen sind keine Randnotiz der österreichischen Geschichte, sie sind Teil unserer Gegenwart und sie sind bereichernder Teil unserer gemeinsamen Zukunft. 

RN/5.1

Meine Damen und Herren! Zum Schluss bringe ich noch folgenden gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten MMag. Dr. Agnes Totter, BEd, MMag. Pia Maria Wieninger, Michael Bernhard, Dipl.-Ing. Voglauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 936/A der Abgeordneten MMag. Dr. Agnes Totter, BEd, MMag. Pia Maria Wieninger, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden, ein. 

Bei diesem Abänderungsantrag werden ausschließlich redaktionelle Versehen ausgebessert.


Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Wotschke [NEOS].)

9.21

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: 

RN/5.2

Volksgruppengesetz und Gerichtsorganisationsgesetz (AA-74)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben in seinen Grundzügen erörterte gesamtändernde Abänderungsantrag befindet sich derzeit in Verteilung; er steht jedenfalls mit in Verhandlung. Er ist wirklich sehr ausführlich, und daher ist es durchaus legitim, ihn nicht vorzulesen, ihn nicht vorzutragen, sondern eben verteilen zu lassen, was momentan in Bearbeitung steht.

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Wieninger. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.