RN/10

9.43

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben jetzt schon einiges über die Bedeutung der Volksgruppen in Österreich gehört. Es ist tatsächlich so, dass es Maßstab und Kompass unserer liberalen Demokratie ist, wie wir als Mehrheitsgesellschaft mit den Minderheiten und den Minderheitenrechten umgehen. 

Artikel 7 des Staatsvertrages räumt der slowenischen Volksgruppe ein, die slowenische Sprache vor Gerichten und Behörden verwenden zu können. Bei den Änderungen des Volksgruppengesetzes, des Richter- und Staatsanwaltsdienstgesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes geht es auch darum, dieses Recht der slowenischen Volksgruppe auch weiterhin in der Praxis zu gewährleisten. Notwendig wurde das durch den demografischen Wandel. Es ist so, dass der bewährte Richter Herr Mag. Boschitz, der an zwei Gerichten, nämlich in Bad Eisenkappel und in Bleiburg, dieses Recht aufrechterhalten hat (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ]), indem er dort auch die slowenische Gerichtsbarkeit ermöglicht hat, in Pension gegangen ist. Es herrscht jetzt ein Status, der eigentlich nicht dem Artikel 7 des Staatsvertrages entspricht, und daher ist es notwendig, dass wir die Gerichtsbarkeit dahin gehend wieder ermöglichen. 

Ich möchte hier betonen, dass diese Lösung nur in einer engen Zusammenarbeit innerhalb des Bundes, des Bundes mit den Ländern und gemeinsam mit den Volksgruppen möglich war – gemeinsam haben wir diese Lösung erarbeitet.

Ich möchte hier auch betonen: Es wird kein einziges Bezirksgericht geschlossen, es werden lediglich Bezirksgerichte zusammengelegt. (Abg. Brückl [FPÖ]: Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!) Es wird das Bezirksgericht Ferlach mit dem Bezirksgericht Klagenfurt zusammengelegt, es werden die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit dem Bezirksgericht Völkermarkt zusammengelegt. Dort werden Kompetenzzentren eingerichtet, das heißt, es wird dann möglich sein, Slowenisch als Amtssprache nicht nur in Gerichtsverfahren zu verwenden, sondern es wird in den Kompetenzzentren eben auch möglich sein, Rechtsdienste, Auskünfte und jegliche Art von Rechtsserviceleistungen in slowenischer Sprache zu erhalten. 

Gleichzeitig werden auch die Formulare, alles, was sozusagen an amtlichen Formularen aufliegt und zur Verfügung gestellt wird, auch in der slowenischen Sprache aufgelegt werden. Die zweisprachige Gerichtsbarkeit wird auf den gesamten Bezirk Völkermarkt ausgeweitet und auch im Bezirk Klagenfurt-Land auf einige Gemeinden ausgeweitet. Es ist so, dass gleichzeitig die Regionalität und auch die Standorte erhalten werden. Es werden Gerichtstage und auch Verhandlungen an den alten Standorten in Bleiburg, in Bad Eisenkappel und in Ferlach möglich sein. So werden die Verfahrensrechte der slowenischen Volksgruppe auch in der Praxis erhalten bleiben.

Sie können sich natürlich fragen: Warum ist das alles notwendig? Es ist so, dass wir keine Nachfolgerinnen und keine Nachfolger gefunden haben, also kein Richter, keine Richterin, die die zweisprachige Gerichtsbarkeit dort aufrechterhalten könnte, war bereit, eine dieser wunderschönen, aber doch sehr regional gelegenen Gemeinden als Dienstort zu wählen. Wir haben aber in den urbanen Zentren Klagenfurt und Völkermarkt sehr wohl die Möglichkeit, zweisprachige Richterinnen und Richter einzusetzen. Wie gesagt, die Volksgruppenangehörigen können weiterhin bei Gericht auf Slowenisch plädieren und auch Übersetzungen von allen Schriftstücken, die im Verfahren verwendet worden sind, erhalten. 

Wir führen – und das ist auch wichtig – ein bevorzugtes Aufnahmesystem in den Bundesdienst bei Vorliegen der sprachlichen Kompetenz auf Slowenisch ein, um die Standorte Völkermarkt und Klagenfurt für die jungen Richterinnen und Richter attraktiv zu halten. Wir kennen das von der Frauenförderung: Bei gleicher Qualifikation werden dann in Zukunft eben im Bereich des Oberlandesgerichtssprengels Graz slowenischsprachige Richterinnen und Richter, die in Ausbildung kommen, bevorzugt aufgenommen werden können. 

Eine solche Reform braucht natürlich auch praktische, strukturelle Begleitmaßnahmen. Wir werden die Generalsanierung des Landesgerichts Klagenfurt priorisieren. Viele von Ihnen, die die regionale Situation kennen, wissen, dass das Bezirksgericht Klagenfurt tatsächlich sanierungsbedürftig ist. Das wird von meinem Haus jetzt priorisiert, dort wird eine Generalsanierung vorgenommen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Obernosterer [ÖVP].)

Und noch ein Punkt, der auch eine gewisse Erleichterung für slowenischsprachige und auch anderssprachige Betroffene von Gerichtsverfahren, oft Kläger und Klägerinnen, bringen soll: Wir werden die Zuständigkeit über sozialrechtliche Verfahren, die einen Bezug zu den Nachfolgestaaten Jugoslawiens haben – sie werden momentan am Landesgericht Graz abgehandelt, dieses ist zuständig –, nach Klagenfurt verlegen. Da geht es oftmals um Arbeiter, Arbeiterinnen, Bedienstete, die in Kärnten tätig sind und sozialrechtliche Verfahren am Laufen haben, und das erleichtert auch die Rechtsdurchsetzung für diese Gruppe von Menschen. 

Mein großer Dank gilt allen, die zu diesem Kompromiss und diesem Gesetzeskonvolut beigetragen haben. Es ist ganz wichtig für die slowenische Volksgruppe. Da ist den Volksgruppenangehörigen, den Vereinen großer Dank auszusprechen, den Regionalpolitikerinnen und -politikern in Kärnten, allen Beteiligten, die beigetragen haben, und natürlich auch innerhalb des Bundes für die gute Zusammenarbeit Frau Bundesministerin Bauer, die mit der jetzt großen Verankerung im Volksgruppengesetz zu der verfassungsrechtlichen Absicherung der österreichischen Volksgruppen ganz maßgeblich beigetragen hat. 

Ich darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ersuchen, dieser Reform zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)

9.50

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Jachs. Eingemeldet sind 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.