RN/21

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 420/A der Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 über den Schutz der persönlichen Freiheit geändert wird (Schubhaft-Novelle) (555 d.B.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schilchegger. Ich erteile es ihm. Die eingemeldete Redezeit darf ich mit 4 Minuten einstellen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/22

10.21

Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe es in meiner vorherigen Rede kurz angeschnitten: Die Kriminalitätsentwicklung in Österreich ist wirklich besorgniserregend. Man sieht es an den Haftzahlen: Mehr als 5 000 Häftlinge von zurzeit insgesamt circa 10 000 sind keine österreichischen Staatsbürger, sondern mehrheitlich Drittstaatsangehörige. 

Sie haben davon gelesen, das Problem, das wir hier mit diesem Antrag adressieren wollen, ist eines, das immer wieder vorkommt, in den Medien diskutiert wird: Man kann ausländische Straftäter oft nicht abschieben, und zwar nicht einmal deshalb, weil sich deren Herkunftsland weigern würde, diese Straftäter zurückzunehmen, sondern weil wir selbst in Österreich aufgrund unserer Rechtslage beurteilen – und das ist ja doch bemerkenswert, also es ist der österreichische Rechtsbestand, der da der Abschiebung entgegensteht, und nicht die Aufnahmewilligkeit des Herkunftslandes – und man einfach sagt: Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass dem betreffenden Häftling, dem Verbrecher, der hier verurteilt wurde, in seiner Heimat eine unmenschliche Behandlung drohen könnte. Also eine Gefährdungslage im Herkunftsland ist ausschlaggebend dafür, dass wir uns hier selbst beschränken und Abschiebungen nicht durchführen. 

Das widerspricht schon einmal dem Text und dem Gedanken der Genfer Flüchtlingskonvention. Ich darf sie Ihnen kurz in Erinnerung rufen, Art. 33 Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention – vollkommen in Ordnung –: Dieses Prinzip der Nichtzurückweisung kann „nicht in Anspruch genommen werden“, wenn jemand eine gewichtige „Gefahr für die Sicherheit seines Aufenthaltslandes darstellt“ oder wenn er wegen eines „schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt“ wurde. – Also um nichts anderes geht es. Wir wollen jene, die in Österreich ein Verbrechen begangen haben, auch wieder in ihr Herkunftsland abschieben können. Um mehr geht es nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin auch mit dem Text der Europäischen Menschenrechtskonvention vollkommen einverstanden, auch mit der historischen Absicht, was mit dem gemeint war, wie sich die europäischen Konventionsstaaten auf diesen Text verständigt haben. Das ist völlig klar. Nur: Mit der Interpretation dieser EMRK durch Gerichtshöfe wie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, aber natürlich auch auf EU-Ebene den Europäischen Gerichtshof und dann natürlich abgeleitet davon auch den österreichischen Verfassungsgerichtshof bin ich nicht einverstanden.

Es kann ja wohl nicht sein, dass man sagt: Wenn es Ihr Abgeordneter, Kollege Wöginger, in einem Interview sagt oder wenn Ihr Bundeskanzler Stocker genau das kritisiert, dann soll das in Ordnung sein, aber wenn wir Freiheitliche sagen: Es ist nicht in Ordnung, diese Interpretation muss geändert werden, dann ist es auf einmal furchtbar böse und rechts und abzulehnen. Also das geht sich ja gedanklich nicht aus. 

Da sind wir ja beim Problembefund, bei der Analyse d’accord, meine Damen und Herren von der ÖVP. Bei der Problemanalyse sind wir d’accord, wir wenden uns nur gegen Ihre Placebopolitik. Was tut denn Ihr Bundeskanzler Stocker? – Er schreibt einen Brief und überredet andere Staaten des Europarates dazu, doch bitte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ersuchen, ein bisschen seine Judikatur zu überdenken, ob da nicht etwas drinnen wäre. Ich sage Ihnen etwas: Die Sprache der Politik ist das Gesetz. (Beifall bei der FPÖ.) Sie müssen entweder die Konvention durch ein Zusatzprotokoll ändern oder Sie müssen es hier in Österreich ins Gesetz schreiben. Sonst gilt das nicht, sonst ist das alles heiße Luft, die hier zu sommerlichen Temperaturen verbreitet wird. (Abg. Bayr [SPÖ]: Da gibt es die Chișinău-Deklaration! Die hätten Sie vielleicht lesen sollen! Dann wären Sie im Bilde, dass ...!)

Schauen Sie, mir ist es egal, entweder schreiben Sie es so ins Gesetz, wie wir es beantragen, oder Sie machen selbst eine Regierungsvorlage – da bin ich ja nicht eitel –, es muss nur funktionieren, darum geht es.

Was tun Sie aber tatsächlich? – Das ist schon bemerkenswert. Wenn Sie sagen, Sie wollen der Judikaturentwicklung den Raum geben: Sie machen es ja ständig! Sie greifen ja ständig mit Gesetzen und auch Verfassungsgesetzen in den Rechtsbestand ein, auch im Asylrecht erst vor Kurzem, das Geas-Paket wurde beschlossen. Was war da dabei? – Ich darf Ihnen kurz noch einmal in Erinnerung rufen, was Sie beschlossen haben: in der Junisession § 54a des Asylgesetzes, „Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 2 oder 3 EMRK“. Das heißt, was tun Sie mit dieser Norm? – Nicht nur, dass Sie Verbrecher nicht in deren Heimatländer abschieben wollen, weil Sie sagen, dort droht ihnen ja eine unmenschliche Behandlung, sondern Sie haben sie beschlossen, hier im Nationalrat, hier in diesem Hohen Haus; das ist jetzt Gesetzesbestand, dafür waren nur Sie verantwortlich.

Was steht in dieser Regelung? – Dass Sie jenen Personen, die vorübergehend nicht abgeschoben werden können, sogar auch noch einen dauerhaften Aufenthaltstitel geben, den Sie selbst neu geschaffen haben – also genau die gegenteilige Richtung, in die es gehen muss! Und das ist halt die Asylpolitik und Fremdenpolitik der Marke ÖVP. Das ist bedauerlich, aber leider nicht zu ändern. (Beifall bei der FPÖ.)

10.26

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerstl. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.

RN/23

10.26

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Zuallererst darf ich im Namen meiner Kollegin Carina Reiter die 3. Klasse der Landesberufsschule Tamsweg ganz herzlich hier im Hohen Haus begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Ja, wieder einmal versucht die Freiheitliche Partei, ein Thema auf die Tagesordnung zu setzen, mit dem sie vor allem eines will: Österreich schlechtreden, Angst schüren und die Gesellschaft spalten (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Das macht schon der ...!), denn Sie glauben, einfach am meisten davon profitieren zu können, wenn Sie Probleme möglichst groß halten, und nicht, wenn Sie zur Problemlösung beitragen. Daher: Ihr Antrag, könnte man denken, ist dazu da, Probleme zu lösen, doch Ihr Antrag ist rechtlich gesehen ein Topfen, ein wahrer Topfen. Österreich ist Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention, diese Menschenrechtskonvention steht bei uns im Verfassungsrang. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker [FPÖ].)

Ich sage Ihnen, Herr Kollege Schilchegger, Sie sind Rechtsanwalt: Glauben Sie wirklich, dass Sie mit Ihrem Antrag die Verpflichtungen aus der Menschenrechtskonvention einfach aushebeln können? Glauben Sie wirklich, dass Sie mit Ihrem Antrag den Verfassungsgerichtshof und den EGMR vom Bestand der Menschenrechtskonvention absehen lassen können? In Wirklichkeit geht es Ihnen jedoch um etwas ganz anderes, denn das haben Sie verschwiegen: Ihr Kollege Reinhold Maier hat im Innenausschuss ganz offen gesagt, die Europäische Menschenrechtskonvention sei „nicht mehr zeitgemäß“, und hat die Frage gestellt, ob man nicht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention austreten sollte. 

Da unterscheiden wir uns ganz klar, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei (Abg. Kassegger [FPÖ]: Nicht nur da!): Wir stehen für die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie garantiert die Meinungsfreiheit, die Demonstrationsfreiheit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit und das Recht auf ein freies Verfahren vor Gericht. Das sind nur einige wenige grundlegende Rechte, die uns wichtig sind und für die wir stehen und die Sie offenbar, indem Sie aus der Menschenrechtskonvention austreten wollen, kippen wollen. Das, meine Damen und Herren, ist für uns nicht geeignet; es ist für uns nicht geeignet, in diese Form der Diskussion einzutreten. Wir stehen für das Recht auf Freiheit, wir stehen für das Recht auf Leben und wir stehen vor allem für die Meinungsfreiheit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn Sie richtigerweise ansprechen, dass die Rechtsprechung des EGMR im Bereich der Familienzusammenführung nicht unseren Intentionen entspricht, weil dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung genauso Rechnung getragen werden muss, so stimmen wir Ihnen zu. Wir gehen jedoch den anderen Weg, den Rechtsweg, den Weg, den wir einhalten wollen, weil wir für einen Rechtsbestand sind. Unser Bundeskanzler Stocker hat mit anderen Staaten initiiert, dass es zu einer neuen, authentischen Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention kommt. (Abg. Darmann [FPÖ]: Wann? Wo? Wie?) Mittlerweile sind alle 46 Mitgliedstaaten des Europarates davon überzeugt. Danke, Bundeskanzler Stocker! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS]. – Abg. Darmann [FPÖ]: Gratulation! Wo ist es denn, das Ergebnis? Wieder die nächste leere Ankündigung! Ankündigungen und nicht arbeiten!

Der Unterschied liegt einfach darin, dass wir im Rechtsstaat arbeiten und uns im Rechtsstaat weiterentwickeln. Sie wollen im Gegenteil dafür ein gesamtes Haus niederreißen, wollen es wieder neu aufbauen, und niemand von uns weiß, wer in diesem Haus von Ihnen noch ein Zimmer haben wird. Das ist der Unterschied. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Darmann [FPÖ]: Was redest denn du daher?)

10.30

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gmeindl. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/24

10.30

Abgeordneter Michael Gmeindl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, danke für das Wort! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher! Was ist aus diesem Land geworden? – Mittlerweile erleben wir, dass sich internationale Gerichte mehr um das Wohlergehen schwer krimineller ausländischer Straftäter als um den Schutz der eigenen Bevölkerung kümmern. Das ist doch völlig absurd!

Herr Kollege Gerstl, wer nach Österreich kommt und hier schwerste Straftaten begeht, wer vergewaltigt, mordet und mit brutaler Gewalt gegen unsere Bevölkerung vorgeht, der hat jedes Recht verwirkt, weiter in diesem Land zu bleiben – Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Trotzdem erleben wir seit Jahren eine völlig aus dem Ruder gelaufene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. (Abg. Bayr [SPÖ]: In 0,07 Prozent aller Fälle ...!) Da wird behauptet, ein verurteilter Straftäter dürfe nicht abgeschoben werden, weil ihm im Herkunftsland womöglich etwas passieren könnte. Meine Damen und Herren, wer sich Gedanken über die Zukunft eines Vergewaltigers macht, sollte vielleicht zuerst an dessen Opfer denken. Das ist die eigentliche Menschenrechtsfrage. (Beifall bei der FPÖ.)

Besonders grotesk wurde diese Entwicklung, als Österreich laut EGMR sogar verpflichtet werden sollte, nach einem bereits nach Syrien abgeschobenen rechtskräftig verurteilten Straftäter zu suchen – das muss man sich einmal vorstellen! Wer den Rechtsstaat derart ins Lächerliche zieht, verliert ja jede Glaubwürdigkeit. Unsere Verfassung darf niemals so ausgelegt werden, dass sie zum Schutzschild für Schwerverbrecher wird. Die Menschenrechte sind kein Freibrief für Kriminelle (Beifall bei der FPÖ), sie dienen dem Schutz der rechtschaffenen Bevölkerung. 

Interessant ist dabei auch die Rolle der ÖVP: Heute entdeckt sie plötzlich ihre Liebe zu konsequenten Abschiebungen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Der Bundeskanzler spricht von einer Stopptaste, davon, dass Straftäter kein Aufenthaltsrecht mehr haben sollen und dass neue Instrumente notwendig seien. Alles schön und gut, aber wo war diese Entschlossenheit in den letzten Jahren? Wer hat denn gemeinsam mit den Einheitsparteien jahrelang dabei zugesehen, wie sich Abschiebungen immer schwieriger gestalten? (Abg. Schmuckenschlager [ÖVP]: ... Kickl-Chaos ...!) Wer hat denn zugelassen, dass internationale Gerichte immer stärker in die österreichische Souveränität hineinpfuschen? (Abg. Oberhofer [NEOS]: Unfassbar!) Wer hat dabei zugesehen, wie die Interessen der eigenen Bevölkerung immer öfter hinter jene von ausländischen Straftätern gereiht wurden? – Die Antwort ist ganz einfach: die ÖVP, meine Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP].)

Jetzt plötzlich gibt man sich hart. Den Ankündigungen müssen endlich Taten folgen! Denn eines muss klar sein: Österreich ist kein Resozialisierungsprojekt für ausländische Schwerverbrecher. Wer hier Schutz erhält und dieses Land mit schwersten Straftaten verhöhnt, der hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt und gehört konsequent außer Landes gebracht, ohne endlose Verfahren, ohne ideologische Ausreden und ohne richterlichen Aktivismus. (Beifall bei der FPÖ.) Die Sicherheit der eigenen Bevölkerung hat Vorrang vor den Interessen krimineller Fremder. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP].)

10.33

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Duzdar. 3 Minuten eingemeldete Redezeit. – Bitte schön.

RN/25

10.33

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie! Was beabsichtigt die FPÖ mit ihrem Antrag? – Sie möchte ein österreichisches Bundesverfassungsgesetz ändern, nämlich jenes zum Schutz der persönlichen Freiheit vom 29.11.1988. (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Gut, was Sie alles wissen über uns!) Und was wollen Sie in dieses Gesetz hineinschreiben? – Sie wollen in dieses Gesetz hineinschreiben, wie die Europäische Menschenrechtskonvention auszulegen ist und wie sie nicht auszulegen ist. 

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen von der FPÖ (Abg. Steiner [FPÖ]: Nicht FBÖ – FPÖ!), die Europäische Menschenrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates, nämlich seit den Fünfzigerjahren – die Europäische Menschenrechtskonvention ist nach zwei Faschismen entstanden. Österreich ist der Europäischen Menschenrechtskonvention 1958 beigetreten und hat 1964 genau diese EMRK in den Verfassungsrang gehoben. Damit ist die Europäische Menschenrechtskonvention direkt in Österreich anwendbar. 

Was Sie hier vorschlagen, ist nicht nur völkerrechtswidrig, sondern verfassungswidrig, denn wie ein völkerrechtlicher internationaler Vertrag zu interpretieren ist, obliegt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Das, was Sie hier machen, ist völkerrechtswidrig und verfassungswidrig, und daher wundere ich mich über die Juristen und Juristinnen in ihren eigenen Reihen. 

Liebe Kollegen und Kolleginnen, es tut schon fast weh, zu sehen, wie die EMRK immer nur auf den sogenannten Abschiebeschutz beschränkt wird. Ja, es gibt den Art. 3 EMRK, das ist das Folterverbot: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ (Abg. Steiner [FPÖ]: Außer die Österreicher!) Und dieser Art. 3 EMRK führt letztlich dazu, dass Menschen nicht in ein Heimatland abgeschoben werden dürfen, wo ihnen genau das droht. 

Die EMRK ist aber mehr als nur das. Die EMRK schützt 700 Millionen Menschen in 47 Mitgliedstaaten des Europarates. Die EMRK ist das Recht auf Leben (Beifall des Abg. Oberhofer [NEOS]), die EMRK ist das Recht auf ein faires Verfahren. (Abg. Steiner [FPÖ]: Und was ist mit dem Leben von der Leonie?) Sie verstehen das aber nicht. Sie geben immer vor, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich nur mit kriminellen Straftätern auseinandersetzt. – Ja, statistisch waren es in den letzten zehn Jahren, so wie es Kollegin Bayr schon auch richtig gesagt hat, 0,07 Prozent. Bei der EMRK geht es um die Menschenrechte der in Österreich lebenden Menschen. (Abg. Steiner [FPÖ] – erheitert –: Ja!) Bei der EMRK geht es um die Grundrechte. Das ist das Fundament unseres Rechtsstaates! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)

Mit dem, was Sie unter dem Vorwand, es ginge Ihnen um die Kriminellen, da versuchen, leiten Sie in Wirklichkeit eigentlich nur einen Abbau unserer Menschenrechte ein, weil wir alle davon profitieren. (Abg. Steiner [FPÖ]: Was ist das Menschenrecht von der Leonie?) Wir alle profitieren davon! (Abg. Oberhofer [NEOS] – in Richtung FPÖ –: Das ist ja euer Ziel ...!) Ihr Antrag ist wirklich nicht nur rechtlich hochproblematisch, sondern auch politisch und inhaltlich. Daher ist es natürlich richtig, diesen abzulehnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

10.36

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Wotschke. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

RN/26

10.36

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der FPÖ, ich habe mich letzte Woche an etwas erinnert: 2018, 2019, ich habe noch studiert, war ich bei der Sponsion von einem guten Freund, bei der der Dekan des Juridicums eine Rede gehalten hat, in der er sich wirklich emotional über einen Satz von ihrem damaligen Innenminister, jetzt Klubobmann – er ist gerade nicht hier – Kickl aufgeregt hat, der gesagt hat: „Das Recht hat der Politik zu folgen und nicht die Politik dem Recht.“

Ich habe mir damals gedacht: Na ja, was meint er denn? – Er wird wohl meinen, dass der Nationalrat die Gesetze macht, und das ist ja nicht ganz falsch. (Zwischenruf des Abg. Hammerl [FPÖ].) Das war aber ziemlich naiv. Denn das, was Sie wirklich wollen, zeigen Sie ja in den Anträgen, die Sie stellen; nicht nur in diesem Antrag – ich komme darauf zurück, es wurde auch schon ausgeführt –, sondern auch in dem Antrag, den Sie im Innenausschuss stellen, wobei Sie bei Ausländern, die ja alle ganz schlimm sind, wenn es nach Ihnen geht, einfach jegliches Maß verloren haben. (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ].) Im Innenausschuss fordern Sie vom Herrn Innenminister, dass doch einfach jede Person, die in Österreich eine strafrechtlich relevante Tat begangen hat, abgeschoben wird, dass diese Person nicht mehr in Österreich sein wird – und das als Entschließungsantrag. 

Wieso ist das problematisch? – Weil im FPG klar festgehalten ist, dass eine Ausreise dann geboten ist, wenn es der Einzelfall erfordert (Abg. Schartel [FPÖ]: Der Einzelfall!), dass ich mir immer den Einzelfall anschauen muss, um zu prüfen, was denn passiert ist, um zu prüfen, was die Konsequenzen sein können. Das steht im Gesetzestext sogar eins zu eins so drinnen, Sie kennen den Gesetzestext auch, es ist Ihnen aber schlicht egal – es ist Ihnen egal! (Abg. Steiner [FPÖ]: Weil die NEOS so ... sind!) Sie sagen, der Minister soll einmal hergehen und rechtswidrig jede Person einfach aus Österreich verbannen, die hier irgendetwas strafrechtlich Relevantes getan hat, weil es ja die bösen Ausländer sind. 

Das ist genau der Punkt, an dem dann eben das rechtsstaatliche Verständnis in Österreich untergraben wird, an dem die Politik nicht mehr dem Recht folgt, das vom Volk ausgeht (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ]), sondern Sie als Politik sich über das Volk stellen, wobei Sie machen, was Sie wollen, solange es Ihrer Agenda und Ihrer Ideologie hilft. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Exakt dasselbe sieht man auch bei dem Antrag, den Sie hier gestellt haben. Sie haben recht, es gibt Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention, der vorsieht, dass man jemanden, der ein Verbrechen begangen hat, abschieben kann – kritische Worte daran: jemanden, und: kann. Was sieht Artikel 33 vor? – Eine Einzelfallprüfung. Wieso? – Weil es einen Unterschied macht, ob ich eine Frau oder einen Mann nach Afghanistan zurückschieben will, weil es einen Unterschied macht, ob die Person minderjährig ist oder ob sie volljährig ist, weil es einen Unterschied macht, um welche Art von strafrechtlich relevantem Verhalten es dabei geht: Geht es um Diebstahl oder geht es um Gewaltdelikte? (Abg. Steiner [FPÖ]: Die NEOS sind ...!) All das macht einen Unterschied, und all das haben unsere Gerichte und hat unsere Verwaltung sich mit Einzelfallprüfungen anzuschauen. Von diesen wollen Sie aber weggehen. Sie wollen einfach generell alle abschieben, die irgendwie strafrechtlich Relevantes begangen haben.

Was wäre aber die Konsequenz dessen, ganz unabhängig davon, dass das FPG immer noch gelten würde und dass es rechtlich nicht möglich wäre? Was wäre denn die Konsequenz? – Die Konsequenz wäre, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das anschaut und sagt: Das ist klar gegen die Europäische Menschenrechtskonvention! Jetzt können Sie sagen: Das ist uns doch wurscht!, aber Artikel 40 EMRK sieht schon vor, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch Sanktionen aussprechen kann. Dann bekommen Sie erstens den Auftrag, dass Sie diesen rechtswidrigen Zustand wiedergutmachen, und zweitens den Auftrag, dass es Schadenersatzzahlungen gibt. Jetzt können Sie sagen: Auch das ist uns egal!, aber dann haben wir in Österreich immer noch Gerichte und eine Gerichtsbarkeit, die an diese Rechtsprechung gebunden sind. Wieso? – Weil wir ein verfassungsrechtliches System haben, weil wir ein Rechtsstaat sind und die Gerichte diesem Recht folgen und die Gerichte dieses Recht durchsetzen.

Jetzt können Sie sagen: Auch die Gerichte sind uns egal und auch da machen wir einfach was wir wollen!, aber dann sind wir eben bei Ihrem Freund Orbán – jenem Ihrer Freunde, dem gemeinsam mit Trump die Gerichte herzlich egal sind, den die Gerichte primär stören, der nicht an das Recht, das vom Volk ausgeht, gebunden sein will, sondern einfach selber durchregieren will. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Steiner [FPÖ]: Und die NEOS sind ...!) Das ist das, was an den Anträgen, die Sie hier regelmäßig stellen, brandgefährlich ist: dass sie diese Grundprinzipien unserer Bundesverfassung einfach infrage stellen, in Abrede stellen. 

Das muss ich auch ehrlich sagen: Wenn wir die Rechtsstaatlichkeit beiseiteschieben, wenn wir die abschaffen, dann können wir auch bald unsere Demokratie an den Nagel hängen – und das wollen wir wirklich nicht. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Steiner [FPÖ]: So wie die NEOS! Die hängen wir auch an den Nagel!)

10.41

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Prammer. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.

RN/27

10.41

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Wir reden hier wieder einmal über einen Antrag, der aus reiner Gehässigkeit gestellt wurde. (Rufe bei der FPÖ: Oh!) Es ist ein großes Problem, dass wir uns hier so oft mit solchen Themen beschäftigen, denn wir sind uns alle einig – alle, auch ihr seid stets auf dem Boden des Gesetzes –, dass wir eine Menschenrechtskonvention haben und dass uns diese bindet. Das sagt ihr ja auch, denn sonst würdet ihr ja nicht verlangen, dass wir etwas daran ändern. Das heißt, die Bindung seht ihr ja ein und die ist auch wichtig.

Was ist dann das, was euch stört? – Das Thema ist doch, dass Menschenrechte für alle Menschen gelten und dass sie für alle gleich gelten. Das ist das Wesentliche daran, denn wenn sie nicht für alle Menschen gleich gelten, dann gelten sie für niemanden mehr, weil sich niemand mehr darauf verlassen kann. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Deshalb ist es so wichtig, dass wir hier auch keinen Deut daran rütteln und dass wir es nicht infrage stellen, dass Menschenrechte auch für jene Menschen gelten, denen wir sie aus persönlichen Gründen vielleicht nicht gönnen würden. Deshalb – genau deshalb! – müssen sie besonders geschützt werden, damit es eben nicht in der Disposition von Einzelnen steht und auch nicht in der Disposition von einzelnen Behörden steht, wem welche Rechte zukommen, denn das ist das Prinzip der Europäischen Menschenrechtskonvention. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)

Und wir können als Staat, wir können als Republik Österreich sehr selbstbewusst damit umgehen, denn wir haben alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten, um auch mit Situationen umzugehen, in denen wir nicht so vorgehen können, wie man es vielleicht nach der ersten Intuition gerne machen würde. Wir haben alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten, und dort, wo wir selbst – nicht irgendjemand, sondern wir selbst – uns durch unsere Selbstverpflichtung eingeschränkt haben, dürfen wir diese Grenzen auf keinen Fall übertreten. 

Es ist wichtig, dass wir uns das immer bewusst machen: Wenn Menschenrechte nicht für alle gelten, gelten sie für niemanden mehr. Das muss die Maxime unseres Handelns sein, denn sonst haben wir uns selbst aufgegeben. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Nur, um das auch richtig einzuordnen: Es gibt jedes Jahr unzählige Beschwerden in Abschiebefällen, und nur die allerallerwenigsten davon werden so beschieden, dass sie verhindert werden. Die allermeisten werden zugelassen, weil eben keine Rechtsverletzung besteht, aber dort, wo die Rechtsverletzungen sind, dort brauchen wir einen starken Gerichtshof, der sich dagegenstellt, denn der ist das Regulativ.

Ich sage jetzt überhaupt nicht, dass man nicht auf Gerichtsentscheidungen reagieren muss. Natürlich sind Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit immer ein Wechselspiel, aber wir als Gesetzgebung können der Gerichtsbarkeit nicht vorschreiben, wie sie Gesetze oder in diesem Fall einen Vertrag auszulegen hat, sondern wir können nur diejenigen Gesetze ändern, die ganz oben in der Hierarchie stehen. Wenn Sie eine Änderung der Rechtsprechung wollen, müssen Sie eine Änderung der Konvention anstreben – und dafür sind wir ganz, ganz sicher nicht zu haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

10.45

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Darmann mit einer eingemeldeten Redezeit von 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/28

10.45

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Besten Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann das ja bei allem persönlichen Respekt gegenüber Kollegin Wotschke und auch Kollegin Prammer nicht ganz so stehen lassen. Wenn das euer Verständnis des Ausfüllens eines Auftrages für einen Volksvertreter ist, dann solltet ihr am besten noch in dieser Sitzung euer Mandat zur Verfügung stellen, denn wir als Abgeordnete hier im Hohen Haus haben nun einmal die Aufgabe, unser Werkzeug für das Zusammenleben in Österreich – und dieses Werkzeug gilt auch für all jene, die hier um Schutz angesucht haben – derart zu gestalten, dass es funktioniert, dass es einsetzbar ist, dass man damit etwas bewegen kann, gegebenenfalls auch Fehlentwicklungen reparieren kann. Und dieses Werkzeug ist nicht mehr passend, es funktioniert nicht mehr. 

Es liegt an uns, am Gesetzgeber, das einfachgesetzliche, aber auch das verfassungsrechtliche Werkzeug dergestalt herzurichten, damit wir weiterhin in unserem Österreich eine Heimat erhalten (Beifall bei der FPÖ– eine Heimat für unsere Bürger, eine sichere Heimat, eine Heimat, die unserer Jugend, unseren Kindern auch noch eine Zukunft in einem Österreich, wie wir es von früher kennen, gewährleistet. 

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ihr sagt, es wäre all das nicht möglich, was wir Freiheitliche mit diesem Antrag hier betreffend die notwendigen Abschiebungen gefordert haben. Ich werde aber nicht müde, erneut eines festzuhalten – und bitte schaut euch das an, wenn ihr euch bisher vielleicht nicht damit auseinandergesetzt habt –: Es gibt nämlich in Art. 8 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention einen Eingriffsvorbehalt für einen Eingriff in das Recht auf Privat- und Familienleben. Diese Möglichkeiten, die uns Art. 8 Abs. 2 gibt, ist doch bitte etwas, was wir alle für uns im Auftrag unserer Heimat, unserer Bürger nutzen sollten, wenn es darum geht, vor allem alle strafgerichtlich verurteilten Migranten, insbesondere die ganzen Drogendealer, die noch dazu unsere Mädchen missbrauchen, abhängig machen und dann prostituieren, abzuschieben. (Beifall bei der FPÖ.

Wie kommen unsere Steuerzahler dazu, diese ganzen Herrschaften nicht nur seit Jahren erdulden zu müssen, sondern sie durchzufüttern und ihnen in weiterer Folge auch noch, wenn sie dann im Häfn sitzen, trotzdem noch ihr Tagegeld zu geben? Hunderte Euro werden pro Tag für diese Verbrecher an unseren Mitmenschen in Österreich ausgegeben und hinausgeworfen. Wie kommen wir dazu? (Zwischenruf des Abg. Oxonitsch [SPÖ].)

Dann bezieht ihr euch auf die Menschenrechte, die diese Verbrecher in Österreich haben. Ja wo sind denn die Menschenrechte unserer eigenen Staatsbürger, unserer Kinder, unserer Frauen, unserer Senioren, die tagtäglich durch diese Verbrecher gescholten werden? – Raus aus Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben die Notwendigkeit, unsere rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Und die sage ich euch nochmals (Abg. Gewessler [Grüne]: Deswegen sitzen sie im Häfn! Beruhig dich!), weil mich Kollege Gerstl als Verfassungssprecher schon mit solchen Augen anschaut: Schau dir Art. 8 Abs. 2 an! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Der Eingriff ist gesetzlich vorgesehen, wenn er „eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit“ – das unterstreiche ich –, „die öffentliche Ruhe und Ordnung“ – das unterstreiche ich –, „das wirtschaftliche Wohl eines Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.“ 

Ja was braucht es denn noch an schriftlichem Werkzeug für uns alle dafür, dass wir unsere innerstaatliche Rechtsordnung derart herrichten, dass wir genau diese Verbrecher aus Österreich abschieben – und das besser gestern als morgen? – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl [ÖVP].)

10.49

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Klubobmann Gödl. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.

RN/29

10.50

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, in dieser jetzt etwas aufgeladenen Debatte darf man ein paar Dinge so nicht stehen lassen, und vor allem möchte ich mich auch ganz klar an den Fakten orientieren. Es hilft uns allen nichts, wenn wir hier hoch technisch und hoch juristisch dozieren, und es hilft uns allen nichts, wenn wir Bilder zeichnen, die so in der Realität nicht gegeben sind. (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz [FPÖ].)

Es gibt in Österreich, gerade was den Bereich des Asyl- und Migrationswesens betrifft, eine absolute Nulltoleranzpolitik – eine Nulltoleranzpolitik! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS. – Zwischenrufe bei der FPÖ.

Das zeigt sich ganz klar einmal darin, dass wir jetzt aktuell, wenn man die Zahlen betrachtet (Ruf bei der FPÖ: Das glaubst aber auch nur du!) – Herr Bundesminister Karner hat es als Minuszuwanderung beschrieben (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Was ist eine „Minuszuwanderung“?!) –, die illegale Migration massiv zurückgedrängt haben (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Was ist eine „Minuszuwanderung“? – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Was soll eine „Minuszuwanderung“ sein?) und die Außerlandesbringungen massiv erhöht haben (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Eine Minuszuwanderung hast du maximal in der ÖVP! – Abg. Hafenecker [FPÖ]: Im Bezirk Lilienfeld!), dass nämlich jene, die kein Aufenthaltsrecht in Österreich haben, Österreich auch verlassen müssen. 

Und Sie zeichnen hier ein Bild, das so überhaupt nicht stimmt: dass quasi jeder, der straffällig wird, einfach so hierbleiben kann. – Nein! (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist ja so! – Abg. Darmann [FPÖ]: Ist ja so! – Abg. Hafenecker [FPÖ]: Schau in die Gefängnisse hinein! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Pro Tag, meine geschätzten Damen und Herren – pro Tag! –, müssen 40 Menschen im Bereich des Asylwesens Österreich verlassen. 20 davon gehen freiwillig, 20 werden mit Nachdruck, also mit Druck des Staates, außer Landes gebracht. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wohin denn?) Zehn von diesen 20 waren Straffällige. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wohin bringt ihr sie denn? – Zur Grenze!) Zehn Straffällige werden pro Tag außer Landes gebracht – nur, damit es auch einmal ausgesprochen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wohin denn, in die Slowakei? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.

Natürlich ist das auch das natürliche Empfinden eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin in Österreich (Abg. Darmann [FPÖ]: In die Slowakei und nach Deutschland, aber nicht nach Syrien und Afghanistan!), dass, wenn jemand unsere Rechtsordnung missachtet, er eine Strafe zu verbüßen hat (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Die Zwölfjährigen ...!) und dass, wenn jemand, der bei uns ein Aufenthaltsrecht hat, unseren Rechtsstaat missachtet, ihm das dann auch aberkannt wird. Und natürlich, wenn jemand ein Asylrecht hat und eine Aufenthaltsberechtigung hat, wird ihm das Asylrecht aberkannt, wenn er straffällig wird – natürlich! (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Na geh bitte! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Dann ist die Frage: Wie schaut es mit der Haftverbüßung aus?, und auch da ist es natürlich das ganz klare Ziel der Regierung (Abg. Darmann [FPÖ]: Was ist mit dem Terroristen von Villach?), dass die Haft in der Heimat verbüßt werden muss. Es gibt auch eine Regelung, und wir verschärfen sie auch gerade, dass nach dem Absitzen einer Mindeststrafe die Haft in der Heimat weiter vollzogen werden muss. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker [FPÖ].) Wir haben im Vorjahr 208 solcher Straffälligen aus dem Strafvollzug abgeschoben – nur, damit es auch ausgesprochen wird. Weil Sie (in Richtung FPÖ) so tun, als würde da nichts passieren. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Die ÖVP hat ...!) Natürlich haben wir einen konsequenten Rechtsstaat, gerade auch, wenn es darum geht, Häftlinge außer Landes zu bringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

Ich frage Sie schon, wenn Sie immer dieses Ausländerthema hier so stark konnotieren: Liebe FPÖ, wo waren Sie denn, als wir im Vorjahr zum Beispiel den Stopp des Familiennachzugs beschlossen haben? (Abg. Darmann [FPÖ]: Das war kein Stopp! – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Was hat das denn gebracht?) Wo waren Sie denn? Sie haben uns nicht unterstützt. Wo waren Sie (Abg. Darmann [FPÖ]: In zwei Jahren kommen die alle nach! Ich erinnere dich dann daran! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), Herr Darmann, wo warst du, als wir die Gefährderüberwachung, nämlich die Überwachung von Terroristen, hier beschlossen haben? Wo waren Sie? (Abg. Darmann [FPÖ]: Wenn alle herkommen, werde ich dich dran erinnern!) Wo haben Sie uns geholfen? (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Es nimmt euch eh keiner mehr ernst!)

Damit eines klar ist, damit hier kein falsches Bild gezeichnet wird (Abg. Darmann [FPÖ]: Das ist eine Schmähpartie, was ihr da macht!): Österreich und unsere Bundesregierung und vor allem wir als ÖVP (Abg. Kassegger [FPÖ]: Erzähl jetzt nicht, dass ihr irgendwas im Griff habt!) stehen in jeder Hinsicht für eine Nulltoleranzpolitik. (Beifall bei der ÖVP. – Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.

Diese Nulltoleranzpolitik ist mit Zahlen belegbar, das muss zur Vollständigkeit bei dieser Debatte gesagt werden. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Und ja, auch die Europäische Menschenrechtskonvention ist eine extrem wichtige Einrichtung, sie muss auch weiterhin in vollem Umfang gelten (Zwischenruf bei der FPÖ), aber, und auch das hat unser Bundeskanzler eindeutig klargemacht, in manchen Bereichen braucht sie eine Neuinterpretation. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: ... Regierungspartner, dann schaut das anders aus!) 

Es muss klar sein – das wurde auch angesprochen –, es kann nicht sein, dass es Aufgabe von Österreich oder eines europäischen Staates wäre, nachzuverfolgen, wo jemand, der die Haft in der Heimat verbringt, wenn er in die Heimat abgeschoben wird, das verbringt – wenn man das noch nachvollziehen müsste. Auch da haben wir klar Position bezogen. (Abg. Darmann [FPÖ]: Das ist ja naiv, was du da sagst! Man muss da eine stringente Linie fahren!) 

Österreich steht mit dieser Bundesregierung für eine Nulltoleranzpolitik, und das lässt sich mit allen Zahlen beweisen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Kassegger [FPÖ]: Auf welchem Planeten lebst denn du? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) 

10.54

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Wotschke – zweite Wortmeldung. Eingemeldete Redezeit: 2 Minuten. – Bitte schön.

RN/30

10.54

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Darmann, mit allem Respekt, wenn Kollegin Prammer wie auch ich hier den Fall skizzieren, dass das, was Sie wollen, nicht in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (Abg. Darmann [FPÖ]: Ihr wollt keine Gesetze ändern!), wir das dementsprechend in dieser Art nicht umsetzen werden – nicht wollen und nicht können (Ruf bei der FPÖ: Ihr wollt eurer Arbeit nicht nachkommen! – Abg. Obernosterer [ÖVP]: Hör zu, wenn eine Frau spricht!) –, weil wir auch internationale Verträge zu befolgen und einzuhalten haben, und Sie dann Kollegin Prammer und mir nahelegen, unser Mandat niederzulegen (Abg. Darmann [FPÖ]: Ja wenn ihr keine Gesetze mehr machen wollt, seid ihr hier falsch!), nachdem Sie auch als Abgeordneter dieses Hohen Hauses auf die Verfassung geschworen haben, allen voran: unter Einhaltung der Gesetze – den Schwur haben Sie abgegeben –, dann hat mich das gelinde gesagt überrascht. 

Dann frage ich mich, ob in Ihrem Verständnis die Verfassung, die Rechte, die vom Volk ausgehen (Abg. Darmann [FPÖ]: Die Verfassung ändern auch wir!), wirklich das Höchste sind, was es einzuhalten gilt. Und jetzt sind Sie - - (Abg. Darmann [FPÖ]: Wir sind der Verfassungsgesetzgeber, weißt du das?) – Der Verfassungsgesetzgeber in diesem Hause mit Blick auf die Verfassung, aber wir haben noch die EMRK, es gibt noch internationales Recht. In der Literatur ist die Frage da, ob man, wenn wir aus der EMRK austreten wollen, und das wollen Sie ja (Abg. Darmann [FPÖ]: Das Volk könnte auch noch den Kern der Verfassung ändern!), so ehrlich können Sie ja einfach sein, wenn wir schon diskutieren, da nicht in Wahrheit eine Volksabstimmung bräuchte (Zwischenruf des Abg. Hafenecker [FPÖ]), weil das die grundlegenden Fundamente unserer Demokratie beeinträchtigen würde, diese wegnehmen würde. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Der Herr Stocker will das ja auch ändern!) 

Wenn Sie die Debatte führen wollen, dann führen Sie sie offen, aber stellen Sie nicht jedes einzelne Mal rechtswidrige Anträge und regen sich dann auf, dass wir diese rechtswidrigen Anträge nicht umsetzen, weil wir auf eines achten: den Rechtsstaat und die Demokratie! (Beifall bei NEOS und ÖVP sowie des Abg. Lindner [SPÖ]. – Abg. Darmann [FPÖ]: Ein Antrag auf Gesetzesänderung kann nie ein rechtswidriger Antrag sein!)

10.56

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schilchegger – ebenfalls zweite Wortmeldung und ebenfalls 2 Minuten eingemeldete Redezeit. – Bitte schön.

RN/31

10.56

Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gödl und liebe Kollegen von der ÖVP, noch einmal: Unser Antrag ist nichts Ungewöhnliches. Das ist nichts anderes als der Text, der bereits im Art. 33 Z 2 der Genfer Flüchtlingskonvention so festgehalten wurde: einfach der Gedanke, dass jemand, der aufgrund eines schweren Verbrechens verurteilt wurde, nicht im Land bleiben kann und natürlich jedes Recht verwirkt hat (Zwischenruf des Abg. Gödl [ÖVP]), sich noch auf irgendeinen Aufenthaltstitel berufen zu können – mehr ist es nicht. (Abg. Gödl [ÖVP]: 208 haben wir voriges Jahr abgeschoben!) 

Dass einerseits der Text der EMRK für uns vollkommen in Ordnung ist, habe ich in meiner Rede bereits erwähnt. Wenn Sie so sagen, das ist ein heiliger Text – quasi wie Moses vom Berg Sinai gepredigt hat (Zwischenruf der Abg. Yildirim [SPÖ]) –, warum war es dann notwendig, die EMRK in 14 Zusatzprotokollen zu ändern? Warum schreibt Herr Bundeskanzler Stocker wirkungslose Briefe, anstatt, wenn man es schon auf völkerrechtlicher Ebene ändern möchte, ein Zusatzprotokoll mit den anderen Vertragsstaaten zu vereinbaren? Warum tut er das nicht? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hofer [NEOS].)

Warum tut er das nicht? Sie kennen vielleicht auch das Grundrecht, Menschenrecht in der Menschenrechtskonvention: das Recht (Abg. Steiner [FPÖ]: ... wollt ihr auch noch ändern!), sich nicht selbst belasten zu müssen, das Selbstbezichtigungsverbot in einem Strafverfahren. – Das wurde, ich weiß nicht an wie vielen Stellen, in Materiengesetzen durchbrochen, durch den Verfassungsgesetzgeber mit Verfassungsbestimmungen, damit man sich eben doch selbst belasten muss, beispielsweise bei einer Blutabnahme, bei einem Drogentest und so weiter. Das ist ja auch hier geltende Praxis. Wenn es aber um den Schutz von ausländischen Straftätern geht, dann gilt das auf einmal alles nicht, dann ist auf einmal alles furchtbar. (Abg. Gödl [ÖVP]: Das ist ja nicht so! Das ist ein völliger Blödsinn!)

Ich sage Ihnen, Ihre Politik, Herr Kollege Gödl, Ihre Fremdenpolitik, ist ein Vorgehen mit dem Archäologenpinsel, während man da endlich mit dem eisernen Besen durchfahren muss. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei der FPÖ: Bravo! – Zwischenruf des Abg. Gödl [ÖVP].) 

Das ist das Gebot der Stunde, um diese überbordende Kriminalitätsentwicklung in Österreich endlich zu beenden und ausländische Straftäter abschieben zu können. (Abg. Gödl [ÖVP]: So ein Blödsinn!) 

Da sieht man hier schon wieder einmal schön: Die ganze Einheitspartei in diesem Hohen Haus ist gegen die Linie der Freiheitlichen Partei mit einem Hausverstand (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Das ist keine Linie, das ist Unsinn!), die auf dem Boden von Art. 33 Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention steht – das muss man sich einmal vorstellen. Ihre Linie ist die radikale Linie und unsere ist die des Hausverstandes. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

10.58

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/32

Abstimmung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 555 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.