RN/61

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (528 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert wird (552 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Ich verabschiede Frau Staatssekretärin Eibinger-Miedl und begrüße Frau Staatssekretärin Zehetner.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elisabeth Götze mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/62

12.28

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke, Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Jezt kommt ein ganz anderes Thema: Wir sprechen über Greenwashing. Greenwashing schadet den Konsumentinnen und Konsumenten und auch den Unternehmen, die tatsächlich nachhaltig wirtschaften, und wir setzen hier – oder das ist jetzt in Diskussion – eine EU-Richtlinie um: Empowering Consumers. 

Worum geht es? – Zum Beispiel um Scheinnachhaltigkeitssiegel oder auch um unbegründete Umweltaussagen oder auch um Unternehmen, die Klimaneutralität versprechen, obwohl sie nur CO2-Kompensation leisten. Wenn jemand Nachhaltigkeit verspricht, muss er sie auch liefern, also ist es gut, wenn das in Zukunft unterbunden wird. Richtig ist auch, dass geplante Obsoleszenz verhindert werden soll. Das bedeutet, dass Konsumentinnen und Konsumenten zum Neukauf eines Produktes verleitet werden, indem ihnen vorgegaukelt wird, dass ein Produkt scheinbar nicht mehr reparierbar ist oder dass ein Software-Update nicht mehr funktioniert; auch Tricks beim Tausch von Druckerpatronen kommen immer wieder vor. Wir begrüßen auch, dass Abmahngeschäfte verboten werden sollen, das ist ein Geschäftsmodell, das man aus Deutschland gut kennt. 

Was wir aber nicht begrüßen, ist die überlange Übergangsfrist, die vorgesehen ist. In Ihrer Vorlage ist eine dreijährige Übergangsfrist vorgesehen. Damit schiebt die Regierung die Rechtssicherheit wirklich auf die lange Bank. Die Europäische Kommission sagt ausdrücklich, dass das so nicht vorgesehen ist, und in den FAQs hat sie auch Vorschläge, wie man verhindern kann, dass Produkte entsorgt werden müssen. Auch für die Software-Updates haben Sie die lange Übergangsfrist vorgesehen. Auch das können wir nicht nachvollziehen, weil das ja eigentlich dem Konsumentenschutz dienen sollte. 

Besonders problematisch sehen wir, wenn Österreich das einzige Land ist, das so eine lange Übergangsfrist vorsieht, denn dann landen alle Greenwashing-Produkte bei uns, dann sind wir das Auffangbecken für diese Produkte, die wir nicht mehr haben wollen. 

Sie schreiben in Ihrem Vorblatt von Gold-Plating; ehrlich gesagt würde ich hier eher sagen: Gesetzeskorrosion, weil es in der vorliegenden Form kein gutes Gesetz ist. Ich würde mir erwarten, dass die Regierung fristgerecht umsetzt, konsistent und auch richtlinienkonform. In dieser Form können wir also dieser Umsetzung natürlich nicht zustimmen.

Zum Abschluss möchte ich aber noch sagen, dass dieses Greenwashing-Verbot so oder so in Österreich ab September gültig wird, weil das laut EU eindeutig geregelt ist: Wenn eine Bestimmung hinreichend klar ist, dann gilt es in den Mitgliedstaaten – also insofern kein Greenwashing mehr auch in Österreich, und das ist gut so. Nur für die Unternehmen muss ich wirklich sagen, Sie wiegen sie in falscher Rechtssicherheit, in falscher Sicherheit. (Beifall bei den Grünen.)

12.31

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Kolm. – Ich stelle Ihre Zeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/63

12.31

Abgeordnete Dr. Barbara Kolm (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Zuseher! Hohes Haus! Ganz kurz zum Kollegen Krainer: Ich kann ihn beruhigen, die Freiheitlichen kümmern sich sehr wohl um die Arbeitnehmer, und wir behandeln sie nicht so wie Sie oder würden sie, wenn wir in der Regierung wären, nicht so behandeln, indem wir sie immer neu belasten, so wie Sie es jetzt machen. – Erster Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Punkt, kurz zum Kollegen Strasser: Ich habe mit keinem Wort Kapitalmarktunion in den Mund genommen, ganz bewusst nicht. Vielleicht erinnern Sie sich an die Regierungsverhandlungen, die wir letztes Jahr geführt haben, da haben wir uns darauf geeinigt: Zugang zum Kapitalmarkt, und das ist ein riesiger Unterschied. Zugang zum Kapitalmarkt ja, aber keine Kapitalmarktunion. Sie brauchen also keine Sorge zu haben, dass wir in der Freiheitlichen Partei diesbezüglich unterschiedlicher Meinung sind.

Der dritte Punkt schließlich, zum Kollegen Egger und auch zu dem, was Kollege Strasser gemeint hat: dass wir zustimmen würden, wenn Sie versuchten, die Steuern und Abgaben zu senken. – Ihr Befund war richtig, aber Sie tun es nicht. Ich glaube, Sie lesen Ihre eigenen Presseaussendungen nicht, denn letzte Woche haben Sie ja zugeben müssen, dass aus der berühmten Lohnnebenkostensenkung von den 2 Milliarden Euro, die dann wieder zurückfließen, nur 800 Millionen Euro übrig bleiben. Das heißt, die Unternehmen zahlen sich das sowieso selber. Ich muss Sie auch nicht an die berühmte Mehrwertsteuersenkung erinnern. Wenn da zum Beispiel laut Ihren Berechnungen eine alleinstehende Mutter mit zwei Kindern 100 Euro pro Jahr einspart und dann ab 1. Januar 2027 die Arbeitslosenversicherung um 59 Euro erhöht bekommt, dann bleibt nach Adam Riese wesentlich weniger übrig, nämlich nur noch 41 Euro. Bestellt die Dame vielleicht noch zehn Pakete im ganzen Jahr, dann bleiben von diesen 100 Euro nur noch 31 Euro Ersparnis übrig. So schaut es aus mit Ihren Berechnungen und Ihrem Schutz der Mitarbeiter! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitliche sind für diese Vorlage, und zwar aus einem einfachen Grund: Echter fairer Wettbewerb braucht klare Spielregeln. Wer Konsumenten bewusst täuscht, wer falsche Informationen verbreitet oder unlautere Praktiken anwendet, schadet nicht nur den Konsumenten, er schadet auch all jenen Unternehmern, die fair wirtschaften und fair arbeiten. Gerade deswegen ist die Bekämpfung von Täuschung und Irreführung grundsätzlich richtig, denn funktionierender Wettbewerb setzt voraus, dass Informationen wahrheitsgemäß übermittelt werden. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

12.34

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tanja Graf mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten.

RN/64

12.34

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen hier im Haus! Auch die Zuschauer hier auf der Galerie beziehungsweise vor den Bildschirmen! Fairer Wettbewerb – ich glaube, das teilen wir alle – ist die Grundlage einer funktionierenden Wirtschaft, und es ist nicht akzeptabel, wenn Umweltversprechen beziehungsweise Umweltsiegel auf Produkten drauf sind, die so nicht richtig sind. Also ein Greenwashing – ich glaube, das teilen wir, Frau Götze – können wir so nicht akzeptieren und sollte auch keinen Platz haben, weil es gegenüber anderen Betrieben zu einem unlauteren Vorteil kommt, und das können wir nicht unterstützen. 

Genauso klar sagen wir aber auch in der Wirtschaft, wir brauchen hier eine Umsetzung mit Hausverstand. Wenn ich das als Beispiel nehmen darf, was früher vielleicht als grün gegolten hat und heute nicht mehr: Die Bahn war früher auch fossil unterwegs, und im Wege der Transformation wurde sie immer grüner und grüner, wofür es auch immer unterschiedliche Siegel und Kennzeichnungen gegeben hat. 

Mit dieser Novelle – Sie haben es angesprochen – gibt es eine dreijährige Übergangsfrist, die wir vonseiten der Betriebe als richtig ansehen, weil es erstens natürlich auch Produkte gibt, die schon im Verkehr sind, zweitens Verpackungen, die in den Lagern sind, und drittens auch Etiketten, die bereits produziert worden sind. Wir reden hier von Produkten, die sich nicht nur auf den Lebensmittelhandel beschränken. Stellen Sie sich vor, Sie müssen jetzt alle Produkte aus dem Markt nehmen und wegschmeißen. Da, liebe Frau Kollegin Götze, muss ich Ihnen schon sagen, das ist nicht nachhaltig und auch nicht wirtschaftlich, denn Nachhaltigkeit heißt nicht, funktionierende Produkte wegzuwerfen, Nachhaltigkeit heißt, mit Ressourcen schonend und verantwortungsvoll umzugehen. Genau deshalb unterstützen wir diese Übergangsfrist von drei Jahren. 

Gleichzeitig schaffen wir auch einheitliche Spielregeln auf der europäischen Ebene, die wir natürlich unterstützen, weil wir in einem europäischen Binnenmarkt sind, in dem gleiche Regeln, gleiche Spielregeln gelten sollten. 

Diese Novelle zeigt auch ganz klar, dass Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit einander nicht ausschließen. Wenn man Politik mit Augenmaß macht, kann man auch diesem UWG beruhigt zustimmen, weil es am Ende so ist, dass wir nicht überall neue Vorschriften schaffen, sondern bessere Rahmenbedingungen für die Betriebe, die jeden Tag Geld investieren, Arbeitsplätze schaffen und Güter produzieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

12.37

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Melanie Erasim, ebenfalls mit einer Redezeit von 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/65

12.37

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Vielen Dank, geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wer einkaufen geht, muss sich darauf verlassen können, dass das, was auf einer Packung steht, auch drinnen ist. Wenn ein Produkt als nachhaltig, umweltfreundlich oder gar klimaneutral beworben wird, dann müssen sich Konsumentinnen und Konsumenten darauf verlassen können, dass diese Aussagen auch der Wahrheit entsprechen und nicht bloßes Marketing sind. 

Genau darum geht es nämlich, geschätzte Zuseherinnen und Zuseher, bei dieser Novelle. Wir setzen eine europäische Richtlinie um, aber wir tun noch mehr: Wir stärken den Konsumentenschutz und sorgen gleichzeitig für fairen Wettbewerb, denn Greenwashing schadet nicht nur den Menschen, die bewusst einkaufen wollen, es schadet auch 1 000 kleinen und mittleren Unternehmen in Österreich. 

Gerade als KMU-Sprecherin weiß ich, dass unsere Unternehmen viel Geld investieren, viel Zeit und sehr oft auch viel persönliches Engagement und Herzblut, um nachhaltig zu produzieren, regional zu wirtschaften und hochwertige Produkte anbieten zu können. Sie investieren in bessere Produktionsverfahren, sie übernehmen Verantwortung, sie halten sich an Regeln. Und dann gibt es eben Unternehmen, die mit wohlklingenden Schlagworten denselben Eindruck erwecken, aber eben lediglich erwecken. 

Ehrliche Unternehmen dürfen keinen Wettbewerbsnachteil haben, nur weil andere mit irreführender Werbung oder leeren Umweltversprechen schnelle Geschäfte machen wollen. Deshalb werden die Regeln für Umweltwerbung künftig deutlich strenger. Wer Begriffe wie grün, nachhaltig oder umweltfreundlich verwendet, muss diese Aussagen künftig auch belegen können. Und das ist gut so, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder staatlich vergeben sein. Auch bei der Werbung mit Klimaneutralität gilt künftig: Wer Emissionen lediglich kompensiert, darf daraus kein irreführendes Werbeversprechen ableiten.

Das schafft Transparenz und es sorgt für einen fairen Wettbewerb, insbesondere für jene Betriebe, die ehrlich arbeiten. Eine Win-win-Situation für Konsumentinnen und Konsumenten, für ehrliche Betriebe, wie ich gerade gesagt habe, denn zum Beispiel ein cholesterinfreies Pflanzenöl oder ein veganes Mineralwasser ist eben kein besonderes Qualitätsmerkmal (Abg. Götze [Grüne]: Aber nicht erst in drei Jahren!), weil das ganz einfach so ist. 

Kollegin Götze, ich finde es ja schön, dass Sie angekündigt haben, jetzt diesem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zuzustimmen. (Zwischenruf der Abg. Götze [Grüne].) – Das haben Sie gerade vorhin in der Rede gesagt. (Abg. Maurer [Grüne]: ... erklärt, warum wir dagegen stimmen!) Sie sind aber als pro eingemeldet gewesen. (Abg. Götze [Grüne]: Nein!) Dann stimmen Sie dagegen, aber dann ist es ja noch einmal mehr entlarvend, dass die Grünen nicht einmal mehr gegen den unlauteren Wettbewerb sind, geschätzte Damen und Herren. (Abg. Gewessler [Grüne]: Wir sind dagegen, gegen überlange Übergangsfristen! – Abg. Fürtbauer [FPÖ]: C heißt contra! C steht für contra!) Das wird ja alles immer verrückter und verrückter! Natürlich ist es gut, dass es Übergangsfristen gibt, und daran, dass gerade Grüne fordern, dass tonnenweise bereits existierende Produkte weggeworfen werden müssen (Abg. Götze [Grüne]: Ich habe das erklärt!), sehen wir, wie ehrlich Sie es mit Ihrer grünen Politik in Wirklichkeit nehmen. 

Wer sauber arbeitet, darf gegenüber jenen, die mit irreführender Werbung oder unlauteren Methoden arbeiten, nicht benachteiligt werden. Genau dafür sorgt diese Novelle: für mehr Ehrlichkeit, für mehr Transparenz, für einen besseren Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und für einen fairen Wettbewerb für unsere heimischen Unternehmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Wotschke [NEOS].)

12.41

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ines Holzegger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/66

12.41

Abgeordnete Ines Holzegger (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Wer kennt sie nicht? – Leere Umweltversprechen, undurchsichtige Siegel, Versprechen wie: Das ist fix grün!, und irreführende Nachhaltigkeitsaussagen. Mit dieser nationalen Umsetzung von EU-Vorgaben machen wir endlich Schluss mit Greenwashing. Wir sorgen – und das ist wirklich wichtig – für faire Wettbewerbsbedingungen und wir schützen Konsumentinnen und Konsumenten vor unlauterem Wettbewerb. 

Ein konkretes Beispiel für solche Praktiken, die wir auch aus dem Alltag kennen, sind ständig aufpoppende Fenster beim Onlineshopping, die immer wieder penetrant fragen, ob wir uns ganz sicher sind, dass wir dieses und jenes wirklich nicht kaufen wollen. – Solche manipulativen Tricks wird es in Zukunft nicht mehr geben. (Beifall bei Abgeordneten von NEOS und ÖVP.)

Konsumentenschutz darf aber auf gar keinen Fall eine Bürokratiefalle für unsere heimischen Betriebe sein. Daher müssen die Vorgaben genau so ausgestaltet werden, dass sie eben praktikabel und gut umsetzbar sind, weil überbordende Bürokratie wie ein Klotz am Bein unserer österreichischen KMUs ist. Genau deshalb haben wir uns bei der Umsetzung konsequent auf praxisnahe Lösungen konzentriert und sagen auch klar Nein zu Gold-Plating. 

Die EU hat eben entschieden, dass ab September Produkte den neuen Regeln entsprechen müssen – und das ist auch gut so –, aber was uns wirklich wichtig ist, das ist eine ordentliche Übergangslösung, weil bereits produzierte Waren Ressourcen sind, die nicht einfach vernichtet werden können, nur weil da ein falsches Pickerl drauf ist. (Abg. Götze [Grüne]: Die müssen nicht vernichtet werden! Dafür gibt es Regeln in der EU!) Das ist weder wirtschaftlich sinnvoll noch ökologisch sinnvoll. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)

Deshalb haben wir uns auch für eine sinnvolle Übergangsregelung entschieden, die genau das verhindert. Das spart nämlich Kosten, Ressourcen und verhindert unnötige Verschwendung. 

Es freut mich wirklich, dass wir heute diese UWG-Novelle mit breiter Unterstützung beschließen werden, weil ehrliche Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil haben sollten, nur weil sie ehrlich wirtschaften und nicht auf irgendwelche unlauteren Praktiken zurückgreifen. Dieses Gesetz wird am Ende ein Gewinn für Konsumentinnen und Konsumenten sein, keine zusätzliche bürokratische Belastung für unsere Unternehmen und damit auch gut für die Umwelt sein. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei NEOS und ÖVP sowie der Abg. Erasim [SPÖ].)

12.44

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Staatssekretärin. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

RN/67

12.45

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und auch zu Hause vor den Bildschirmen! Beim vorliegenden Gesetz geht es im Kern einfach um die Frage: Können wir uns auf das verlassen, was auf einem Produkt draufsteht?, und meine Meinung ist: Wo Nachhaltigkeit draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drinnen sein. 

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das dafür zuständig ist, das umzusetzen, sorgt seit 100 Jahren in Österreich als zentrales Element für Fairness. Es schützt die Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb und es schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Geschäftspraktiken. Genau mit dieser Novelle setzen wir nun die EU-Richtlinie Empower the Consumer um, wodurch sich eben die bestehenden nationalen Grundsätze im Bereich Umweltwerbung zum Teil ändern. 

Also wenn jetzt zum Beispiel auf einer Verpackung eine kurze, knappe Aussage aufgedruckt ist wie: umweltfreundlich, dann wird das in Zukunft eben nicht mehr ausreichen. Es muss künftig am selben Medium – also auf der Verpackung – spezifiziert werden, was genau an diesem Aspekt umweltfreundlich ist, und es muss eine ganz präzise Aussage sein, wie zum Beispiel: Diese Verpackung besteht aus 100 Prozent recyceltem Karton. 

Aber auch bei privaten Nachhaltigkeitssiegeln, die eben nicht von staatlicher Stelle kommen, wird es in Zukunft eine dahinterstehende Zertifizierung durch einen unabhängigen Dritten brauchen. Viele seriöse Labels werden diese Voraussetzungen bereits erfüllen, aber es müssen natürlich weitere Anpassungen getroffen werden. Es geht also in Zukunft darum, dass es nicht mehr reicht, reine Werbeschlagwörter wie: klimaneutral, oder: umweltfreundlich auf ein Produkt zu schreiben, sondern dass das nachvollziehbar belegt werden muss. 

Ja, ich verstehe auch, dass es darum Befürchtungen gibt, dass mit diesen neuen Regeln auch mehr Bürokratie und zusätzlicher Aufwand und letztendlich höhere Kosten für die Unternehmen entstehen. Diese Sorgen haben wir als Bundesregierung sehr ernst genommen und genau deshalb bewusst darauf geachtet, Gold-Plating zu vermeiden und nur das umzusetzen, was eben notwendig ist und nicht mehr. (Zwischenruf der Abg. Götze [Grüne].) Das heißt, wir brauchen für unsere Unternehmen keine Sonderregelungen, aber wir brauchen praktikable Lösungen, bei denen wir natürlich auch auf Rechtssicherheit achten. 

Daher gibt es auch die vorgesehene Übergangsregelung, mit der wir sicherstellen, dass bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachte Waren nicht nachträglich zum Problem für die Unternehmen werden – und auch das ist zentral für die Wirtschaft. Denn auch ich sehe das so: Es ist niemandem geholfen – weder dem Klima noch der Umwelt –, wenn die Produkte, die sich bereits in den Regalen befinden, dann plötzlich gegen hohe Zusatzkosten vernichtet werden müssen, nur weil sich die Rechtslage geändert hat. 

Wir schaffen trotz der zusätzlichen Anforderung aus der EU-Richtlinie verlässliche Rahmenbedingungen für unsere Betriebe und geben ihnen die notwendige Planungssicherheit. Damit stärkt diese Novelle den Konsumentenschutz, sorgt für fairen Wettbewerb, schützt ehrliche Unternehmen und setzt gleichermaßen europäische Vorgaben um. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.48

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Fürtbauer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/68

12.48

Abgeordneter Michael Fürtbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Staatssekretär! Wir Freiheitlichen werden diesem Gesetz zustimmen, weil Konsumenten vor Täuschung geschützt werden müssen – wer mit Begriffen wie klimaneutral oder umweltfreundlich wirbt, muss die Aussagen auch belegen können –, diese Zustimmung bedeutet aber nicht, dass bei dieser Gesetzesänderung alles gut gelaufen ist, aus Sicht der Unternehmer ist eher genau das Gegenteil der Fall. 

Die zugrunde liegende EU-Richtlinie ist seit März 2024 bekannt. Seit zweieinhalb Jahren wissen Sie, welche Regeln kommen, und Sie wussten auch seit zweieinhalb Jahren, dass es künftig für unzulässige Kennzeichnungen eben keine Übergangsfrist geben wird. Gerade kleine und mittlere Unternehmen bestellen große Mengen an Verpackungsmaterial, weil kleine Auflagen einfach wesentlich teurer sind. (Zwischenruf der Abg. Tanja Graf [ÖVP].) Diese Unternehmen haben in gutem Glauben gehandelt und ihr Gütesiegel verwendet; diese Verpackungen – wenn sie ein Gütesiegel haben – müssen jetzt vernichtet werden. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Tanja Graf [ÖVP].) Also durch Ihr Versagen haben Firmen ein Problem, das es durch rechtzeitiges Handeln nicht gäbe. 

Vonseiten des Ministeriums wurde zugesagt, dass es zu Klarstellungen – denn davon reden Sie alle; das ist ja im Gesetz momentan nicht vorhanden – in den FAQs kommen wird (Abg. Tanja Graf [ÖVP]: Genau!), wie mit Waren umgegangen werden muss, die am 27. September im Umlauf sind. Es gibt sie aber noch nicht; Sie können sie auch nicht kennen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Tanja Graf [ÖVP].)

Um Rechtssicherheit herzustellen, müssten diese Klarstellungen so lauten, dass die Ware, die bis zu diesem Zeitpunkt produziert und abgefüllt wurde, als in Verkehr gebracht gilt, dass Verpackungsmaterial, das bis heute – wenn wir den Gesetzentwurf beschließen – bestellt wurde, verwendet werden darf. Für Produkte, die ab Inkrafttreten als falsch etikettiert gelten, muss eine Lösung gesucht werden, denn da gibt es noch keine. Die Firmen dürfen nicht für Ihr Versagen die Zeche zahlen.

Sie hatten zweieinhalb Jahre Zeit, die Wirtschaft vorzubereiten und die betroffenen Branchen zu informieren. Dass wir die Vorgaben dieser Richtlinie erst heute beschließen und dadurch das Problem entsteht, ist alleine Ihr Versäumnis. (Zwischenruf des Abg. Hörl [ÖVP].) Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, weil Konsumentenschutz wichtig ist, aber wir fordern gleichzeitig Rechtssicherheit für unsere Betriebe. Die EU hat Mitte März 2024 die Uhr gestellt, zweieinhalb Jahre später merkt die Bundesregierung, dass der Wecker am 27. September läutet, und jetzt, kurz vor dem Stichtag, sollen unsere Betriebe überkleben, umetikettieren oder zahlen.

Frau Staatssekretär, wer zweieinhalb Jahre Zeit hatte und am Ende die Unternehmer unter Zeitdruck setzt und die Betriebe viel Geld kostet, hat nicht zu wenig Zeit gehabt, sondern einfach seine Arbeit nicht gemacht. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb, Frau Staatssekretär: Sorgen Sie zumindest jetzt mit Klarstellungen dafür, dass die Firmen, die korrekt gehandelt haben, nicht über Gebühr belastet werden – Konsumentenschutz ja, aber mit Rechtssicherheit für unsere Wirtschaft! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.51

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christoph Stark. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/69

12.51

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Sehr geehrte interessierte Zuseherinnen und Zuseher, ich verstehe, dass Sie auf der Galerie sich bei Kollegen Fürtbauer vielleicht nicht auskennen. Er hat einmal in epischer Breite erklärt, was am Gesetzentwurf alles schlecht ist und was an der Regierung alles schlecht ist, und dann stimmen sie trotzdem mit. – Nettes Zeichen, aber es war eine sehr spannende Leseübung, Kollege. Wie gesagt zählt am Ende, dass Sie vielleicht auch mitstimmen – wunderbar. (Abg. Fürtbauer [FPÖ]: Das Problem ist, dass ihr euer Gesetz nicht gelesen habt!)

Heute geht es jedenfalls um den unlauteren Wettbewerb, und das klingt natürlich für viele auf den ersten Blick etwas technisch. In Wahrheit ist es aber etwas sehr Einfaches. Es geht darum, dass das, was auf einem Produkt steht, auch stimmen muss, und es muss das drinnen sein, was draufsteht – also relativ einfach.

Wir leben in einer Zeit, in der die Konsumentinnen und Konsumenten immer mehr von diesen Produkten wissen und kennen wollen: Sie wollen wissen, ob es wirklich nachhaltig, klimafreundlich ist, ob es reparierbar ist und vieles andere. Genau da greift die europäische Richtlinie gegen Greenwashing. Wer künftig mit Begriffen wie umweltfreundlich, grün, klimafreundlich oder nachhaltig wirbt, muss das auch belegen können, wie auch die Frau Staatssekretärin schon ausgeführt hat.

Geschätzte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf richtet sich aber nicht nur an den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, sondern er ist auch ein Schutz für alle redlichen Unternehmen in diesem Lande, die sich sehr bemühen, nachhaltige Produkte, grüne Produkte herzustellen, und auch viel Energie darauf verwenden, dass genau das drinnen ist, was draufsteht.

Was – das ist auch ganz wichtig – machen wir mit diesem Gesetzentwurf nicht? – Wir schreiben keinem Unternehmen vor, welche Produkte man auf den Markt bringen muss, was man dafür tun muss, wir greifen auch in keine Preise ein, und wir schaffen auch kein – und das ist wichtig – österreichisches Sonderrecht mit zusätzlichem Gold-Plating.

Was aber machen wir sehr wohl? – Wir schaffen Transparenz, wir schützen Konsumentinnen und Konsumenten, und wir stärken natürlich fair handelnde Unternehmen.

Geschätzte Damen und Herren! Diese Novelle ist ein sehr vernünftiger Schritt. Sie bringt mehr Ehrlichkeit und mehr Fairness in den Wettbewerb und mehr Vertrauen für die Menschen beim Einkaufen. Wer Nachhaltigkeit verspricht, muss auch Nachhaltigkeit liefern, und wer mit Umweltfreundlichkeit wirbt, muss diese auch nachweisen können. (Abg. Götze [Grüne]: Aber ab September!)

In diesem Sinne freue ich mich auf breite Zustimmung. – Frau Kollegin Götze, wenn es nur an der Übergangsfrist liegt: Vielleicht springen Sie über Ihren grünen Schatten und stimmen trotzdem mit – das wäre ein feiner Zug. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. von Künsberg Sarre [NEOS].)

12.54

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolfgang Kocevar mit einer Redezeit von 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/70

12.54

Abgeordneter Wolfgang Kocevar (SPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, es geht um Konsumentenschutz: Es geht darum, dass es gut ist, dass wir ein Teil der EU sind, denn auch das Internet macht vor österreichischen Grenzen nicht halt. Irreführende Praktiken – das haben wir bereits gehört –, viele Logos, die verwendet werden, die in die Irre führen, Werbung, die Vorteile vorgaukelt, oder andere Geschäftspraktiken, die zum Konsumieren verführen: Damit soll jetzt Schluss sein, es soll erschwert beziehungsweise untersagt werden.

Wem dient das in allererster Linie? – Dem Schutz unserer jugendlichen Konsumentinnen und Konsumenten, denn sie sind eine der Zielgruppen, die durch diese Praktiken mit raschen Klicks zum Kaufabschluss gedrängt werden. Wir alle kennen diese Beispiele, bei denen uns suggeriert wird, dass es zum Beispiel in dem Hotel nur mehr ein Zimmer gibt und man jetzt sofort buchen muss. Wir kennen, dass es nur mehr einen bestimmten Artikel gibt – wenn wir ihn heute kaufen, dann bekommen wir ihn zu diesen Konditionen. Das alles erzeugt bei den Konsumentinnen und Konsumenten Druck und soll zum schnellen Kauf führen.

Uns allen ist es schon passiert, dass wir im Freundeskreis über ein bestimmtes Thema gesprochen haben und komischerweise am nächsten Tag auf einmal genau zu diesem Thema im Internet Angebote gefunden haben. Auch das setzt letztendlich Konsumentinnen und Konsumenten unter Druck. Da muss dagegengehalten werden, besonders aber für Jugendliche und auch ältere Generationen, die oftmals mit diesem Tempo im Internet schlichtweg überfordert sind. Viele immer wiederkehrende Pop-ups verführen zum schnellen Klicken, und irgendwann ist ein Klick zu viel und man hat etwas abgeschlossen, was man nicht wollte.

Es geht schlicht und einfach um Transparenz, es geht um leichte Verständlichkeit, um klare Kommunikation und Information. Wie meine Vorrednerin bereits gesagt hat: Es geht darum, dass die Konsumentinnen und Konsumenten auf einen Blick erkennen, was sie kaufen, was es kostet, und auch die korrekte Information zum Produkt bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Internet ist oft genau das Gegenteil der Fall, und das wird mit diesem Gesetzentwurf Konsequenzen haben: Bei wiederholten und schweren Verstößen drohen Unternehmen künftig Strafen von bis zu 4 Prozent ihres Jahresumsatzes. Das ist eine deutliche Verschärfung des Verbraucherschutzes. Diese automatischen Algorithmen, KI und irreführenden Begriffe dienen nur der Verwirrung der Konsumenten, und dank der Umsetzung dieser EU-Richtlinie soll das in Zukunft massiv erschwert und verboten werden.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Internet erleichtert uns in vielen Belangen das Leben, aber es birgt auch viele Gefahren und Risiken. Genau darum geht es: dass wir diese Vorteile nutzen und gleichzeitig die Nachteile so einschränken, dass die Konsumentinnen und Konsumenten bestens geschützt sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.57

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Paul Hammerl. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.

RN/71

12.57

Abgeordneter Mag. Paul Hammerl, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Die Geister, die ich rief, werde ich jetzt nicht mehr los. – Dieser Satz passt heute tatsächlich ausgezeichnet zu unserem Thema, denn wer hat denn eigentlich den Boden für dieses Greenwashing bereitet? – Ja, es war diese Politik der letzten Jahre, es war Ihre Politik, es war die Politik dieser Systemparteien.

Den Menschen wurde eingeredet: Was grün aussieht, ist automatisch gut; was klimafreundlich klingt, ist automatisch besser; nachhaltig, ein großes Verkaufsargument; klimaneutral wurde zum großen Qualitätssiegel. – Kein Wunder, dass Unternehmen begonnen haben, ihre Produkte möglichst grün zu vermarkten – nicht deshalb, weil sich das Produkt geändert hat, sondern einfach weil sich das politische Klima geändert hat.

Die Folge war ein regelrechter Wettbewerb um die schönsten Umweltversprechen. Für die Konsumenten wurde es immer schwieriger, zu erkennen, was echte Umweltleistung und was bloß geschicktes Marketing ist, deshalb ist richtig: Greenwashing muss trockengelegt werden. Konsumenten dürfen nicht getäuscht werden.

Was aber passiert jetzt? – Der nächste Fehler: Jetzt schlägt das Pendel in die andere Richtung aus. Statt klarer Regeln kommen Gutachten, Zertifizierungen, Auditoren und Dokumentationspflichten.

Die Leidtragenden sind ausgerechnet jene Unternehmen, die schon lange vor diesem grünen Hype tatsächlich nachhaltig gearbeitet haben: Familienbetriebe, Biobetriebe und die Umweltpioniere haben Umweltschutz gelebt, als das noch gar nicht groß spruchreif war. Gerade dieses Engagement haben wir immer unterstützt. Heute geraten ausgerechnet jene unter Druck, die seit Jahren ehrliche Arbeit leisten. Aus gelebtem Umweltschutz wird ein Aktenordner, aus echter Leistung werden Prüfverfahren, und die Pionierarbeit wird plötzlich zu einem Kostenrisiko.

Es profitieren wieder andere: Prüfer, Institute, Zertifizierungen und Zertifikatshändler – all jene, die keinen Acker bewirtschaften, all jene, die kein Produkt herstellen, all jene, die keine Verpackungen ändern, und all jene, die eben keinen Betrieb umstellen. Die Biobauern, die Bioproduzenten, die Handwerksbetriebe – die echten Umweltpioniere – zahlen die Rechnung. Das ist nicht Umweltschutz, das ist ein neues Geschäftsmodell auf dem Rücken der Fleißigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir brauchen keine Regeln (Heiterkeit der Abgeordneten Disoski [Grüne] und Lukas Hammer [Grüne]) – wir brauchen klare Regeln gegen Greenwashing, aber keine Bürokratie, die jene bestraft, die schon lange vor dem grünen Marketinghype echte Umweltleistungen erbracht haben. Am Ende zahlen die Rechnung wieder die Konsumenten, also jene, die sich bewusst ehrlich für den Schutz der Umwelt einsetzen und ihr Kaufverhalten daran anpassen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Ich komme wieder zu meiner Feststellung: Wir brauchen auch im Umweltbereich einen Systemwechsel, wir brauchen einen Umweltschutz mit Hausverstand. (Beifall bei der FPÖ.)

13.00

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kurt Egger.

RN/72

13.00

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Danke schön, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher im Haus und auch vor den Bildschirmen! Ich bin jetzt fast ein wenig positiv irritiert, weil das jetzt quasi der zweite Gesetzesbeschluss in Folge ist, dem die Freiheitlichen zustimmen werden. (Abg. Götze [Grüne]: Das spricht aber nicht für das Gesetz!)

Man kann es bei den Reden nicht ganz heraushören, weil es natürlich auch darum geht, das Haar in der Suppe zu finden. Das sei euch gegönnt. (Abg. Fürtbauer [FPÖ]: Das ist aber nicht schwierig zu finden, glaub es mir!) Ich kann euch betreffend die Umsetzung versprechen: Das wird mit Hausverstand sein, das wird gut vorbereitet sein (Abg. Götze [Grüne]: Das ist eine Drohung!), es werden auch die Unterlagen rechtzeitig vorhanden sein (Abg. Wurm [FPÖ]: Das wär einmal was Neues!), damit sich die Unternehmer in diesem Land auch gut darauf vorbereiten können. (Abg. Fürtbauer [FPÖ]: Gut, das gilt! In drei Monaten hast du es schon vergessen! Nach der Sommerpause gilt es!) Wir schaffen damit Klarheit bei Umweltaussagen und beim Nachhaltigkeitssiegel. (Abg. Götze [Grüne]: Rechtsunsicherheit!) Die Umsetzung wird – wie angesprochen – praxistauglich sein: eine Orientierung vor allem für die Konsumenten und verlässliche Rahmenbedingungen für die Unternehmer.

Unsere Betriebe, die tagtäglich ihren Beitrag leisten, Mitarbeiter beschäftigen, Wertschöpfung in diesem Land generieren, Innovationen vorantreiben und in nachhaltige Prozesse investieren, haben jetzt diese Planungssicherheit. Sie werden die Produkte verbessern, die Qualität steigern und die Langlebigkeit damit unterstützen. Nachhaltigkeit, klimafreundlich und umweltfreundlich: Wo das draufsteht, soll es auch drinnen sein, und der Kunde soll sich darauf verlassen können.

Das UWG ist ein bewährtes Instrument für fairen Wettbewerb, aber es geht darum, das mit Augenmaß voranzutreiben und in der Umsetzung auch dementsprechend verlässlich zu sein. Das heißt, Frau Kollegin Götze, wenn Betriebe heute Etiketten, produzierte Ware, Verpackungen auf Lager haben, dann sollen sie auch die Möglichkeit haben, das weiter zu verwenden, denn wenn das vernichtet wird, ist das weder nachhaltig noch wirtschaftlich (Abg. Götze [Grüne]: Da gibt es Vorschläge dazu, nichts zu vernichten, drüberzuetikettieren!), und ich habe mir eigentlich von den Grünen in diesem Zusammenhang mehr Unternehmerfreundlichkeit erwartet. (Beifall des Abg. Wöginger [ÖVP].)

Die Umsetzung ist Konsumentenschutz mit wirtschaftlicher Vernunft, also mit Hausverstand, und fairen Spielregeln auf dem Markt, und ich bitte Sie um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

13.03

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Manfred Harrer.

RN/73

13.03

Abgeordneter Mag. (FH) Peter Manfred Harrer (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wer heute einkaufen geht, möchte bewusste Entscheidungen treffen. Viele Menschen greifen gezielt zu Produkten, die nachhaltig, umweltfreundlich oder klimaneutral sein sollen. Sie vertrauen darauf, dass das, was auf der Verpackung steht, auch der Wahrheit entspricht. Genau dieses Vertrauen ist in den vergangenen Jahren aber oft missbraucht worden.

Greenwashing ist kein Kavaliersdelikt, es ist bewusste Konsumententäuschung. Es ist der Versuch, mit grünen Schlagworten höhere Preise zu verlangen, ohne tatsächlich nachhaltig zu wirtschaften – und es ist vor allem eines: unfair gegenüber all jenen Betrieben, die ehrlich arbeiten, in diesen Klimaschutz investieren und sich daran halten.

Deshalb ist diese Novelle richtig und notwendig. Wer künftig behauptet, ein Produkt sei nachhaltig oder klimaneutral, muss das auch belegen können. Nachhaltigkeitssiegel müssen nachvollziehbar und zertifiziert sein. Ebenso wichtig ist es, dass wir den digitalen Raum nicht länger zum rechtsfreien Marketinglabor werden lassen. Immer mehr Menschen erleben sogenannte Dark Patterns, endlose Pop-ups, komplizierte Ablehnungswege oder ständige Aufforderungen, eine bereits getroffene Entscheidung doch noch zu ändern. Diese Methoden sind bewusst darauf ausgelegt, Menschen zu manipulieren.

Für die Sozialdemokratie gilt ein einfacher Grundsatz: Der Markt braucht klare Regeln. Freiheit im Wettbewerb bedeutet eben nicht Freiheit zur Täuschung. Wer ehrlich wirtschaftet, darf nicht gegenüber jenen benachteiligt werden, die mit geschickten Werbeschmähs das schnelle Geschäft suchen. (Beifall bei der SPÖ.)

Deshalb begrüßen wir auch die höheren Strafen für Unternehmen, die wiederholt oder besonders schwer gegen diese Regeln verstoßen, denn Gesetze entfalten nur dann Wirkung, wenn ihre Missachtung auch Konsequenzen hat.

Meine Damen und Herren, diese Novelle ist ein wichtiger Schritt, aber sie darf nicht der letzte sein. Konsumentenschutz ist kein abgeschlossenes Projekt, und gerade in Zeiten der Digitalisierung und neuer Werbemethoden müssen wir wachsam bleiben. Die SPÖ wird sich auch künftig mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Konsumentinnen und Konsumenten nicht die Leidtragenden von irreführenden Geschäftsmodellen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.05

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Höfinger.

RN/74

13.06

Abgeordneter Mst. Johann Höfinger, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir Konsumenten sind es, die immer wieder auf bestimmte Schlagwörter aufmerksam werden, die wir hören wollen, wenn wir Vertrauen in ein Produkt legen, und diese Schlagwörter verändern sich im Laufe der Zeit auch immer wieder. Wenn wir beim Greenwashing bleiben: Momentan ist es Nachhaltigkeit – mit allem, was es so gibt. In der Vergangenheit war es einmal biologisch, was die Menschen am stärksten angesprochen hat, dann war es wieder regional und vieles, vieles mehr. Und natürlich: Der Markt richtet sich auch nach den Marktanalysen, und wer verkaufen will, hält sich genau an diese Schlagwörter, die momentan beim Konsumenten am stärksten wirken.

Das ist eigentlich das, worum es dabei geht: Man weiß, momentan ist es den Menschen sehr wichtig, dass etwas umweltgerecht produziert, gehandelt und transportiert wird. Wenn sich dann eben Unternehmen diese Schlagwörter auf die Fahnen heften, obwohl sie es nicht garantieren können, dann entsteht genau dieser Widerspruch, den wir mit diesem Gesetz verhindern wollen, und das ist auch richtig.

Es wurde zweierlei angesprochen: Das eine ist, dass Unternehmen, die in Österreich vielleicht schon biologisch wirtschaften, jetzt ein Problem damit hätten, was die Bürokratie betrifft. – Nein, das sehe ich nicht so, denn alle Unternehmen, die biologisch wirtschaften und auch verkaufen können, sind schon zertifiziert, die haben diesen Nachweis und brauchen ihn nicht extra. Es geht nur um all jene, die genau auf diesem Wagen mitfahren wollen und es nicht garantieren können.

Schade ist, dass die Grünen – aus meiner Sicht auch aus fadenscheinigen Gründen, mit fadenscheinigen Argumenten – diesem Gesetz heute nicht zustimmen können oder wollen (Abg. Götze [Grüne]: Wir würden gerne zustimmen, aber so nicht!), denn ich denke, inhaltlich sind wir uns alle einig, und wenn es hier nur um Fristen geht, dann finde ich das nicht in Ordnung (Zwischenrufe der Abgeordneten Gewessler [Grüne] und Götze [Grüne]), denn es geht wirklich darum, den Konsumenten in Zukunft Klarheit und Sicherheit zu geben.

Ansonsten: Meine Kolleginnen und Kollegen haben das bereits sehr ausführlich ausgeführt, sodass ich nicht noch mehr Zeit hier verbringen darf. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.08

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Minnich.

RN/75

13.08

Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Vielen Dank, geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Abgeordnete! Kollegen im Hohen Haus! Liebe Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Wir haben jetzt hier eine Debatte und eine Diskussion über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Fairness und Ehrlichkeit sind etwas ganz Besonderes, wenn es um den Konsumentenschutz geht, und natürlich muss es auch nachhaltig und ressourcenschonend zur Sache gehen. Es darf aber auch bei diesem Gesetz nicht zu einem neuen Bürokratiemonster kommen, und deswegen ist es ganz besonders wichtig, dass es dabei für alle Unternehmen die nötigen Übergangsfristen von drei Jahren gibt, damit sie die Produkte eben nicht vernichten müssen, sondern die Produkte, die bereits am Markt sind, auch im Handel halten können. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Der Verein für Konsumentenschutz sieht das aber anders!)

Was aber auch hervorzuheben ist – in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses haben wir darüber gesprochen –, ist, wie stark die ausländischen Direktinvestitionen in Österreich gestiegen sind. Wir sprechen da von einer Rekordquote, von einem Plus von über 70 Prozent, alleine über 3,9 Milliarden Euro zusätzliche Direktinvestitionen aus den USA, die den Platz 1 einnehmen, gefolgt von Deutschland und anderen großen Nationen. Das zeigt, wie viel Vertrauen ausländische Investoren in den österreichischen Wirtschaftsstandort haben, sodass hier in Österreich Arbeitsplätze geschaffen werden, sodass aus dem Ausland für österreichische Arbeitsplätze gesorgt wird. 

Mit der Senkung der Lohnnebenkosten, die bei uns im Regierungsprogramm steht und im neuen Bundesfinanzgesetz für 2027 und 2028 beschlossen wird (Abg. Götze [Grüne]: Aber was hat das mit Greenwashing zu tun? Gar nichts! Greenpeace wird ...!), mit der betrieblichen Lehrlingsstellenförderung, wo 280 Millionen Euro vorgesehen sind, mit dem Konjunkturpaket mit 200 Millionen Euro, mit dem IFB für unsere Betriebe, mit der Aktivpension, die ab 1.1.2027 kommt (Abg. Hammerl [FPÖ]: Ist auch eine Mogelpackung ...! Ich frag’ ja nur!), mit der Industriestrategie, mit dem Industriestrom und mit dem Stromkosten-Ausgleichsgesetz haben wir unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben auch mit der Gewerbeordnung neu eine große Erleichterung für KMUs geschaffen, um unseren Wirtschaftsstandort Österreich weiter zu attraktiveren, um mehr Geldzuflüsse auch aus dem Ausland nach Österreich zu holen. In diesem Sinne ein herzliches Dankeschön. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

13.11

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Franz Hörl

RN/76

13.11

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau hochgeschätzte Staatssekretärin! Ich habe vor wenigen Tagen im „Kurier“ eine Schlagzeile gelesen, die mich begeistert hat. Da stand doch am 25.6. im „Kurier“: „Ab 27. September ist Schluss mit falschen ‚grünen‘ Versprechen.“ (Abg. Götze [Grüne]: Aber nicht in Österreich!) – Dann habe ich erst gesehen, dass es ja um die Novellierung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geht, um die Empowering Consumers Directive, und dann habe ich mir gedacht: Ja, ja, gut. 

Meine Vorredner haben alle schon gesagt, um was es geht: Also Greenwashing ist vorbei, und das ist natürlich wichtig für die Unternehmen – für die ehrlichen Unternehmen, und ich gehe davon aus, dass 99 Prozent der Unternehmen ehrlich sind, das sollte man auch dem Finanzminister sagen. (Abg. Wurm [FPÖ]: 99,9, Franz!) Ich gehe davon aus, dass all diese Unternehmen natürlich auch hohes Interesse daran haben, dass das, was auf der Verpackung steht – Herr Peter Wurm natürlich ganz besonders –, auch stimmt. 

Das haben wir jetzt schon gehört: Grün, ökologisch, umweltfreundlich, biologisch und abbaubar muss überprüfbar sein; private Zertifizierungen zur Werbung müssen nachweisbar sein; klimaneutral, CO2-neutral: rein auf Klimakompensation im Ausland beruhend, also neu gepflanzte Wälder – in Feuerland, in der Antarktis oder in Grönland –, das ist auch nicht mehr erlaubt, das muss man nachweisen. Und was mich ganz besonders gefreut hat, ist: Werbung wie beispielsweise zum CO2-Fußabdruck muss nachweisbar sein – bei Seilbahnen beispielsweise kein Problem –, aber ebenso eine Aussage über die Zukunft wie: bis 2030 klimaneutral. 

Jetzt habe ich mir gedacht: Wie geht das jetzt mit dem EABG, mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz, Herr Hammer? (Zwischenrufe bei Grünen und ÖVP.) Wie könnt ihr sagen, dass wir 2040 klimaneutral sind, wenn ihr ja gegen die Wasserkraft seid? Das ist mir gleich ins Auge gestochen. (Abg. Gewessler [Grüne]: Sind wir ja nicht!) – Ja natürlich (Abg. Gewessler [Grüne]: Nein!), ihr habt ja die Wasserkraft komplett rausgestrichen. Also solche Bemerkungen – das hat jetzt mit dieser Causa nichts zu tun – sollte man sich in Zukunft eigentlich auch sparen. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Das habt schon ihr rausgestrichen! Wir sind nicht in der Regierung! – Abg. Hammerl [FPÖ]: ...! ... schuld, spannend! Vielleicht solltet ihr das nächste Mal zustimmen!)

Wir haben auch noch das Verbot geplanter Obsoleszenzen, also des geplanten Verschleißes von Produkten und so weiter, das haben wir auch drinnen stehen; und vor allen Dingen – und das begeistert mich am meisten – wird das umgesetzt, ohne dass die Unternehmen belastet werden. Da verstehe ich Herrn Hammerl nicht – warum er behauptet, das sei ein Bürokratiemonster. 

Frau Staatssekretärin, ich bedanke mich dafür, dass diese Richtlinie so umgesetzt worden ist, dass sie dem Zweck dient und die Unternehmer nicht zusätzlich belastet. – Dafür herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

13.13

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. 

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. 

RN/77

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 528 der Beilagen. 

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. 

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.