RN/194

21. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (498 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz 2018 und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden und das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz aufgehoben wird (Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 – VerbRÄG 2026) (566 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung. 

Ich verabschiede die Frau Staatssekretärin und begrüße die Frau Bundesministerin.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/195

18.57

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Minister, die gerade hier im Parlament einrauscht! (Bundesministerin Sporrer – sich zu ihrem Sitzplatz auf der Regierungsbank begebend –: Einrauscht?!) Hohes Haus! Werte Zuseher! In diesem Fall einmal vorweg: Das ist eine gute Geschichte, die da aus Brüssel kommt, sage ich einmal; eine Richtlinie, die den Konsumentenschutz betrifft, die in nationales Recht umgesetzt wird. Wir werden dieser Geschichte zustimmen. 

Natürlich gibt es, so wie immer, auch negative Aspekte – natürlich wieder mehr Bürokratie und andere Dinge mehr –, aber für Konsumenten bringt das schon einen Vorteil. Ich darf vielleicht ganz kurz für Sie zu Hause erklären, was auf Sie zukommen wird. Im Prinzip, ganz wichtig: Es gibt diesen sogenannten Panik-Button, das heißt, einen Knopf, mit dem man beim Onlineshopping ganz einfach von einem Geschäft zurücktreten kann, mit dem man sagt: Okay, ich will widerrufen! (Zwischenruf des Abg. Oberhofer [NEOS].)

Dann, auch interessant, zumindest bei Finanzdienstleistungen: In diesem Bereich wird es bei KI-gestützten Tools ein Recht auf einen Menschen geben. Das heißt, dass ich auch irgendwo – quasi analog – einen Ansprechpartner habe. Das ist etwas, das wir Freiheitliche seit Jahren fordern, und zwar generell in diesem Bereich. Es wird zumindest einmal bei den Finanzdienstleistungen im Onlinebereich umgesetzt, aber da sollte man noch weitergehen. Dann gibt es, auch ganz klar, eine Ersatzteilauskunft, die, wenn ich etwas gekauft habe, sagt, wo ich Ersatzteile herbekommen, und ähnliche Dinge mehr. 

Das heißt, summa summarum sind das wirklich deutliche Verbesserungen im Konsumentenschutz. Ganz klar ist nämlich, dass vor allem im Onlinebereich, im Onlineshopping, doch sehr, sehr viele unseriöse Firmen international unterwegs sind, weil das Geschäft international ist. Da wird meiner Meinung nach oder unserer Meinung nach versucht, den Konsumenten zumindest einen gewissen sinnvollen Schutz zu bieten. Deshalb werden wir dem auch zustimmen. Damit es nicht immer heißt, die Freiheitlichen sind gegen alles: Wenn es Sinn macht, sind wir auch dafür. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Scheucher-Pichler [ÖVP].)

18.59

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Muna Duzdar mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/196

18.59

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Es geht um das Verbraucherschutzrecht. Es geht darum, dass wir schon seit zehn Jahren erleben, dass die Europäische Union ein sehr starker Motor dafür ist, weg von diesen länderspezifischen, nationalen Regelungen und hin zu einem starken, grenzüberschreitenden Konsumentenschutz zu kommen. Und – es ist schon gesagt worden – es geht darum, den Verbraucher und die Verbraucherin in ihren Rechten zu stärken, sie zu schützen. 

Es geht um zwei EU-Richtlinien, die wir in nationales Recht umsetzen. Wesentliche Neuerungen gibt es bei Fernabsatzverträgen, das heißt, wenn Produkte und Waren online bestellt werden. Es gibt natürlich auch eine Ausweitung von sehr starken vorvertraglichen Informationspflichten – der Unternehmer, der verpflichtet ist, stärker und besser zu informieren, der aber auch verpflichtet ist, mehr und angemessen zu erläutern, nämlich das Wesen des Produktes. Letztlich dient das Ganze dem Gedanken und dem Zweck, mehr Nachhaltigkeit zu schaffen. 

Die zweite EU-Richtlinie soll den Verbraucher im Sinne eines ökologischen Wandels – so heißt diese EU-Richtlinie auch – stärken. Letztlich soll der Verbraucher in seinen Kaufentscheidungen nachhaltiger werden, weil wir wissen, dass in Wirklichkeit oftmals schnell Produkte erworben werden – gerade auch online –, weil die Informationspflichten nicht eingehalten werden oder die Informationen fehlen, weil auch sehr, sehr viel an Aufklärung fehlt. Dem wird jetzt entgegengewirkt: diesem schnellen Kauf und dem schnellen Wegwerfen. Das ist, glaube ich, auch wichtig und gut so.

Es ist auch schon betont worden, dass es erstmals einen Widerrufsbutton geben soll. Ich glaube, dass das ein wichtiger Fortschritt ist. Es ist bekannt, im Konsumentenschutz gibt es diese 14-tägige Rücktrittsfrist – die gibt es schon lange –, aber was es nicht gibt, ist, eine Regelung betreffend die Darstellung, in welcher Form ich eigentlich zurücktrete. Da muss sich der Konsument und die Konsumentin manchmal die E-Mail-Adresse raussuchen, man weiß nicht, ob der Rücktritt wirksam war. Da muss es jetzt eben die Möglichkeit geben, wenn man schon auf diesen Onlinebenutzeroberflächen etwas bestellt, dies dort auf dieser Onlinebenutzeroberfläche auch zu widerrufen – also eine verpflichtende Rücktrittsfunktion.

Es ist auch schon gesagt worden, letztlich soll der Unternehmer auch dazu verpflichtet werden, wirklich transparente und bessere Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Waren sowie über Gewährleistungsrechte bereitzustellen. Das ist notwendig, wenn ich einfach ein besseres, nachhaltigeres Konsumverhalten der Verbraucher schaffen will. 

Daher freut es mich sehr, dass wir heute auch geschlossen diesen Verbesserungen und Neuerungen im Sinne der Konsumenten und Konsumentinnen zustimmen werden. Ich glaube, es ist auch wichtig, in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass es letztlich auch eine Verbesserung für Unternehmer ist. Wenn ein besserer Rechtsrahmen geschaffen wird, schafft das auch mehr Rechtssicherheit. Daher ist das eine gute Sache und ich freue mich. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.02

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Daniela Gmeinbauer.

RN/197

19.03

Abgeordnete Daniela Gmeinbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Verbraucherschutz ist eine Grundvoraussetzung für funktionierende Märkte. Konsumentinnen und Konsumenten können nur dann selbstbestimmte Entscheidungen treffen, wenn sie wissen, worauf sie sich einlassen: Was kaufe ich? Wie lange hält das Produkt? Welche Rechte habe ich im Gewährleistungsfall?

Im Onlinehandel, der für viele Menschen längst zum Alltag gehört, braucht es anscheinend noch klarere Regeln. Wir als Volkspartei stehen für einen Markt, der sowohl den Konsumentinnen und Konsumenten als auch den Unternehmen faire Rahmenbestimmungen bietet. Mit dem vorliegenden Gesetz werden EU-Vorgaben für den Online- und Finanzhandel in nationales Recht umgesetzt. Künftig soll unter anderem ein Widerrufsbutton – wir haben es schon gehört – den Rücktritt von Onlineverträgen erleichtern. Darüber hinaus werden die Informationspflichten ausgeweitet, wie etwa über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Gewährleistungsrechte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei aller Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen für die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wir gleichzeitig auch die Auswirkungen auf unsere Betriebe im Blick behalten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen bereits heute unter erheblichem Druck (Beifall des Abg. Hörl [ÖVP]), der durch immer neue Vorschriften sicher nicht weniger wird. Jede zusätzliche Verpflichtung verursacht Kosten, bindet Personal und erhöht den administrativen Aufwand. Genau da (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP) – danke schön! – braucht es eine ehrliche Diskussion auch auf europäischer Ebene. Die Europäische Union verfolgt mit einem hohen Verbraucherschutzniveau ein wichtiges Ziel, das wir unterstützen. Gleichzeitig erwarten wir, dass neue Regelungen künftig stärker auch auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden. Nicht jede gut gemeinte Detailvorgabe schafft automatisch mehr Nutzen.

Man muss sich vorstellen, dass Unternehmerinnen und Unternehmer bestehende Software, Webshops und Vertragsplattformen anpassen müssen, damit dieser Widerrufsbutton – getestet und rechtssicher – implementiert werden kann. Vor allem kleinere Betriebe ohne eigene IT-Abteilung benötigen dafür ausreichend Zeit.

Daher haben wir als Volkspartei uns dafür eingesetzt, dass diese Neuerungen erst mit 1. Oktober 2026 in Kraft treten, und ich darf folgenden Antrag einbringen:

RN/197.1

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag.a Selma Yildirim, Ines Holzegger und Kolleginnen und Kollegen 

zur Regierungsvorlage (498 der Beilagen) für ein Bundesgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz 2018 und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden und das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz aufgehoben wird, in der Fassung des Berichts des Justizausschusses

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

  1.  In Art. 1 Z 16 (§ 20 Abs. 5), in Art. 2 Z 5 (§ 41a Abs. 42), in Art. 3 Z 2 (§ 191c Abs. 25), in Art. 4 Z 3 (§ 119 Abs. 7) und in Art. 6 wird jeweils das Datum „19. Juni 2026“ durch das Datum „1. Oktober 2026“ und jeweils das Datum „18. Juni 2026“ durch das Datum „30. September 2026“ ersetzt.
  2. In Art. 2 wird im Einleitungssatz die Wendung „zuletzt geändert durch das Zivilrechtliche Indexierungs-Anpassungsgesetz, BGBl. I Nr. 110/2025“ durch die Wendung „zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. 1 Nr. yyy/2026“ ersetzt.
  3. In Art. 2 Z 5 lautet die Novellierungsanordnung: 

    „Nach § 41a Abs. 41 werden folgende Abs. 42 und 43 eingefügt:“

  4. In Art. 5 wird im Einleitungssatz die Wendung „zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 109/2022“ durch die Wendung „zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. yyy/2026“ ersetzt.
  5.  In Art. 5 Z 1 lautet die Novellierungsanordnung: 

    „Nach § 14 Abs. 8 wird folgender Abs. 9 eingefügt:“


Vielen Dank für die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.08

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/197.2

Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 – VerbRÄG 2026 (AA-77)

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, steht daher auch mit in Verhandlung.

Frau Abgeordnete Ines Holzegger, bitte.

RN/198

19.08

Abgeordnete Ines Holzegger (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute beschließen wir das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz. Wir setzen damit, wie schon erwähnt, zwei EU-Richtlinien in österreichisches Recht um, und zwar zielgenau und ohne unnötige Bürokratie. Unser Ziel ist, damit ein zeitgemäßes und verständliches Verbraucherrecht zu schaffen.

Was aber heißt das konkret für den Alltag? – Erstens: Es bedeutet mehr Klarheit bei Finanzdienstleistungen online. Wir beenden damit den unübersichtlichen Fleckerlteppich und bündeln die Regeln für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen. Das garantiert klare Informationen, verständliche Erläuterungen und ein wirksames Rücktrittsrecht, um übereilte Abschlüsse zu verhindern. 

Zweitens – das wurde auch schon erwähnt –: der Widerrufsbutton. Es ist ganz einfach: Wer einen Vertrag mit wenigen Klicks abschließen kann, der muss ihn genauso einfach wieder kündigen können. Der neue verpflichtende Widerrufsbutton beendet lästige Umwege und gibt den Menschen ihre Selbstbestimmung online zurück. 

Und drittens: mehr Transparenz für den nachhaltigen Konsum. Wie langlebig ist ein Produkt?, Lässt es sich leicht reparieren?, Gibt es dafür Software-Updates?: Diese Informationen müssen künftig vor dem Kauf klar auf dem Tisch liegen, damit die Konsumentinnen und Konsumenten eine informierte Entscheidung treffen können. 

All diese Änderungen holen wir durch das Verbraucherrecht in die Lebensrealität der Menschen. Wir stärken Konsumentinnen und Konsumenten, ohne unsere Unternehmen unnötig zu belasten. – Ein ausgewogener Ansatz, von dem alle profitieren, und es freut mich umso mehr, dass wir das heute einstimmig beschließen können. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.11

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alma Zadić

RN/199

19.11

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem Gesetzesvorhaben heute zustimmen, denn es bringt wichtige Verbesserungen für den Verbraucherschutz und setzt auch Maßnahmen um, die nachhaltiges Konsumverhalten stärken.

Gerade im Alltag zeigt sich, wie notwendig diese Schritte sind: Wer heute ein elektronisches Gerät kauft, findet oft nur schwer klare Informationen darüber, wie lange Software-Updates beispielsweise bereitgestellt werden, ob Ersatzteile verfügbar sind oder wie reparierbar ein Produkt tatsächlich ist. Dabei sind genau diese Informationen so entscheidend, wenn Konsumentinnen und Konsumenten wirklich bewusst nachhaltige und wirtschaftlich vernünftige Entscheidungen treffen sollen. 

Auch beim Rücktritt von Onlinegeschäften gibt es natürlich Handlungsbedarf, denn wir wissen, dass es Verbraucherinnen und Verbrauchern unnötig schwer gemacht wird, ihre Rücktrittsrechte auszuüben. Manche Unternehmen haben klar Schlupflöcher ausgenutzt – versteckte Formulare, unklare Abläufe, komplizierte Kontaktwege. Wenn Verträge online einfach abgeschlossen werden können, dann muss es auch einfach möglich sein, von ihnen zurückzutreten. (Beifall bei den Grünen.)

Ein weiterer Fortschritt meines Erachtens ist die klare Kennzeichnung von Gewährleistung und Garantie. Viele Konsumentinnen und Konsumenten kennen ihre Rechte leider nicht, verwechseln gesetzliche Gewährleistung mit freiwilliger Herstellergarantie. Mehr Klarheit ist kein bürokratischer Luxus, sondern praktische und notwendige Hilfe im Alltag. (Beifall bei den Grünen.)

Nachvollziehen kann ich natürlich auch die Kritik aus der Wirtschaft, dass für die Vorbereitung wenig Zeit bleibt. In der Sache finde ich aber den Schritt wichtig und richtig, weil er einen besseren Verbraucherschutz bringt, und daher werden wir hier auch mitgehen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

19.13

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Anna Sporrer zu Wort gemeldet. – Bitte. 

RN/200

19.13

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 setzen wir Teile von europäischen Richtlinien um und schaffen damit einen modernen und kohärenten Rechtsrahmen für den Verbraucher:innenschutz in einer zunehmend digitalen und nachhaltigkeitsorientierten Wirtschaft. 

Die Regelungen für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen werden neu geordnet. Die bisherigen Vorschriften zu vorvertraglichen Informationspflichten, zum Rücktrittsrecht und zu verständlichen Erläuterungen werden aktualisiert und in einem eigenen Abschnitt in das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz integriert. Gleichzeitig wird das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz aufgehoben. 

Besonders eine neue Regelung – es war davon schon die Rede – wird den digitalen Alltag der Menschen bald sehr erleichtern, nämlich der sogenannte Widerrufsbutton. Jeder und jede kennt das Problem, dass man online einen Vertrag sehr schnell abschließen kann, wenn man oder frau aber dann das Widerrufsrecht ausüben möchte, ist es oft nicht leicht herauszufinden, wie man das tun kann. Bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen muss Verbraucher:innen künftig eine einfache und unkomplizierte Ausübung des Rücktrittsrechts möglich sein. Diese Regelung gilt nicht nur für Finanzdienstleistungen, sondern für sämtliche Vertragsabschlüsse online. Damit stärken wir Verbraucher:innenrechte im digitalen Raum – also genau dort, wo heute immer mehr Verträge abgeschlossen werden – und stellen sicher: Bei Onlineverträgen muss das Rücktrittsrecht genauso leicht ausgeübt werden können wie der Abschluss. 

Darüber hinaus erhöhen wir die Transparenz im Markt: Unternehmen werden künftig verpflichtet, Verbraucher:innen klar über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Gewährleistungsrechte zu informieren. Die von der Europäischen Union neu eingeführte harmonisierte Mitteilung weist die Verbraucher:innen allgemein auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hin. Ergänzend dazu macht die neue harmonisierte Kennzeichnung auf einen Blick sichtbar, wenn für ein Produkt eine kostenlose Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren gilt. So unterstützen wir die Verbraucher:innen dabei, bewusste und nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. 

Insgesamt tragen diese Maßnahmen dazu bei, den Verbraucher:innenschutz an die Anforderungen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit anzupassen. Dementsprechend ersuche ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegenden Regierungsvorlage Ihre Zustimmung zu erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.16

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim

RN/201

19.16

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herzlichen Dank, geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Es ist die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien, die wir heute debattieren und einstimmig beschließen werden – was ja wirklich sehr erfreulich ist –, von zwei EU-Richtlinien, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen sollen. Wir sehen eine immer stärkere – und das muss ich mit einem leichten Bedauern hier anmerken – Verlagerung auf Onlineseiten, eine Verlagerung des Konsumverhaltens im großen Ausmaß hin zu Onlinekäufen, ob das jetzt Finanzdienstleistungen sind, ob es Versicherungsverträge sind. Ja, in allen Branchen des Handels ist das der Fall. Was traurig dabei ist: Es schwächt natürlich den Handel in den Ortschaften, in den Städten. Das muss man schon in aller Deutlichkeit sagen. 

Was passiert jetzt auf der Onlineebene? – Natürlich müssen wir diesem Konsumverhalten – nicht nur wir als Entscheidungsträger:innen, sondern auch die Unternehmer:innen, die immer mehr auf die Onlinevermarktung umstellen –, dieser Verantwortung gerecht werden. In einem Geschäft gibt es jemanden – ein Gesicht –, der ansprechbar ist, der den Kundinnen und Kunden alles erklären kann, und in dieser Weise muss auch im Onlinebereich nachgezogen werden. 

Was ist da ganz zentral? – Wenn online bestellt wird und vorschnell Käufe getätigt werden, muss es genauso leicht möglich sein, das Geschäft über einen – das wurde bereits erwähnt – sogenannten Widerrufsbutton auch rückabzuwickeln. Und es gibt weitere Informationspflichten, es muss Transparenz herrschen und eine schlüssige Aufklärung geben, die nachvollziehbar und leicht verständlich ist. Das ist der eine Bereich. 

Aber der viel wichtigere Punkt in diesen Richtlinien ist, dieses exzessive Konsumverhalten – nur weil online vieles günstig zu erhalten ist – ein bisschen einzudämmen, sowohl aufseiten der Konsumenten und Konsumentinnen als auch aufseiten der Unternehmerinnen und Unternehmer, die dafür sorgen müssen, dass man die Möglichkeit hat, ein Gerät zum Beispiel reparieren zu lassen – anstatt, weil es so günstig ist, einfach wegzuwerfen und das nächste Gerät zu kaufen –, dass es natürlich auch die Möglichkeit gibt, Ersatzteile zu bestellen. Das fehlt oftmals, und daher sind wir alle – das merkt man ja an dem einstimmigen Abstimmungsverhältnis dann – froh darüber, dass jetzt auch dort, wohin sich eben die Masse der Konsumentinnen und Konsumenten verlagert, nämlich in der digitalen Welt, gesagt wird: Gehen wir schonend mit unseren Ressourcen um! Seien wir etwas bewusster und nachhaltiger in unserem Konsumverhalten! Da geht es sowohl um Schutzmechanismen für die Verbraucher:innen als auch um Verantwortung für die Unternehmer:innen. 

In diesem Sinne freue ich mich über diese einstimmige Beschlussfassung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.20

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/202

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 498 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Fürlinger, Yildirim, Holzegger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht. 

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Änderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. 

Die Abgeordneten Fürlinger, Yildirim, Holzegger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Änderungsantrag betreffend Artikel 1 bis 6 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer spricht sich dafür aus? – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.