RN/199

19.11

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem Gesetzesvorhaben heute zustimmen, denn es bringt wichtige Verbesserungen für den Verbraucherschutz und setzt auch Maßnahmen um, die nachhaltiges Konsumverhalten stärken.

Gerade im Alltag zeigt sich, wie notwendig diese Schritte sind: Wer heute ein elektronisches Gerät kauft, findet oft nur schwer klare Informationen darüber, wie lange Software-Updates beispielsweise bereitgestellt werden, ob Ersatzteile verfügbar sind oder wie reparierbar ein Produkt tatsächlich ist. Dabei sind genau diese Informationen so entscheidend, wenn Konsumentinnen und Konsumenten wirklich bewusst nachhaltige und wirtschaftlich vernünftige Entscheidungen treffen sollen. 

Auch beim Rücktritt von Onlinegeschäften gibt es natürlich Handlungsbedarf, denn wir wissen, dass es Verbraucherinnen und Verbrauchern unnötig schwer gemacht wird, ihre Rücktrittsrechte auszuüben. Manche Unternehmen haben klar Schlupflöcher ausgenutzt – versteckte Formulare, unklare Abläufe, komplizierte Kontaktwege. Wenn Verträge online einfach abgeschlossen werden können, dann muss es auch einfach möglich sein, von ihnen zurückzutreten. (Beifall bei den Grünen.)

Ein weiterer Fortschritt meines Erachtens ist die klare Kennzeichnung von Gewährleistung und Garantie. Viele Konsumentinnen und Konsumenten kennen ihre Rechte leider nicht, verwechseln gesetzliche Gewährleistung mit freiwilliger Herstellergarantie. Mehr Klarheit ist kein bürokratischer Luxus, sondern praktische und notwendige Hilfe im Alltag. (Beifall bei den Grünen.)

Nachvollziehen kann ich natürlich auch die Kritik aus der Wirtschaft, dass für die Vorbereitung wenig Zeit bleibt. In der Sache finde ich aber den Schritt wichtig und richtig, weil er einen besseren Verbraucherschutz bringt, und daher werden wir hier auch mitgehen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

19.13

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Anna Sporrer zu Wort gemeldet. – Bitte. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.