RN/200

19.13

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 setzen wir Teile von europäischen Richtlinien um und schaffen damit einen modernen und kohärenten Rechtsrahmen für den Verbraucher:innenschutz in einer zunehmend digitalen und nachhaltigkeitsorientierten Wirtschaft. 

Die Regelungen für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen werden neu geordnet. Die bisherigen Vorschriften zu vorvertraglichen Informationspflichten, zum Rücktrittsrecht und zu verständlichen Erläuterungen werden aktualisiert und in einem eigenen Abschnitt in das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz integriert. Gleichzeitig wird das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz aufgehoben. 

Besonders eine neue Regelung – es war davon schon die Rede – wird den digitalen Alltag der Menschen bald sehr erleichtern, nämlich der sogenannte Widerrufsbutton. Jeder und jede kennt das Problem, dass man online einen Vertrag sehr schnell abschließen kann, wenn man oder frau aber dann das Widerrufsrecht ausüben möchte, ist es oft nicht leicht herauszufinden, wie man das tun kann. Bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen muss Verbraucher:innen künftig eine einfache und unkomplizierte Ausübung des Rücktrittsrechts möglich sein. Diese Regelung gilt nicht nur für Finanzdienstleistungen, sondern für sämtliche Vertragsabschlüsse online. Damit stärken wir Verbraucher:innenrechte im digitalen Raum – also genau dort, wo heute immer mehr Verträge abgeschlossen werden – und stellen sicher: Bei Onlineverträgen muss das Rücktrittsrecht genauso leicht ausgeübt werden können wie der Abschluss. 

Darüber hinaus erhöhen wir die Transparenz im Markt: Unternehmen werden künftig verpflichtet, Verbraucher:innen klar über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Gewährleistungsrechte zu informieren. Die von der Europäischen Union neu eingeführte harmonisierte Mitteilung weist die Verbraucher:innen allgemein auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hin. Ergänzend dazu macht die neue harmonisierte Kennzeichnung auf einen Blick sichtbar, wenn für ein Produkt eine kostenlose Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren gilt. So unterstützen wir die Verbraucher:innen dabei, bewusste und nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. 

Insgesamt tragen diese Maßnahmen dazu bei, den Verbraucher:innenschutz an die Anforderungen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit anzupassen. Dementsprechend ersuche ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegenden Regierungsvorlage Ihre Zustimmung zu erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.16

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.