RN/208
19.36
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin! Ich kann hier direkt anschließen: Wir NEOS haben es ja sehr begrüßt, dass der VfGH klargestellt hat, dass Selbstbestimmung nicht nur heißt: Ich kann bestimmen, wie ich lebe!, sondern auch: Ich kann bestimmen, wann ich nicht mehr leben will!, das aber in einem sehr, sehr klaren, rechtlich definierten Rahmen, um eben vor allem Missbrauch zu verhindern.
Diesen Rahmen hat sich der VfGH jetzt noch einmal angesehen und gesagt, dass es einfach nicht zielführend und sachlich nicht gerechtfertigt ist, wenn man jedes Jahr das volle Erneuerungsverfahren durchlaufen muss. – Auch das begrüßen wir, weil wir das auch so sehen. Dementsprechend haben wir jetzt eine Änderung vorgenommen, dass man keinen dreimonatigen Prozess mit zwei Ärzten und einem Notar mehr durchlaufen muss, sondern stattdessen einen Arzt aufsuchen kann und dieser Arzt die Sterbefügung, die davor schon errichtet wurde, verlängert. Das erachten wir für einen sehr, sehr guten und auch einen sehr ausgewogenen Weg, die Bedenken des VfGHs aufzunehmen und ein neues Gesetz zu machen.
Was mich jedoch verwundert, Frau Kollegin Zadić, ist: Das Gesetz, das Sie hier jetzt dahin gehend kritisieren, dass es nicht genug novelliert wird, dass wir nicht genug verändern, kam ja aus Ihrem Haus. Das Gesetz kam von Ihnen als Ministerin. Jetzt habe ich mir das angeschaut: Zugestimmt haben die Grünen damals natürlich, das kann man sich auch vorstellen, das wurde von Ihnen damals auch als ausgewogener Kompromiss (Abg. Zadić [Grüne]: ... kleiner Teil!), als ausgewogene Lösung gesehen und so tituliert; aber jetzt, da Sie eben nicht mehr in Verantwortung sind, da Sie auf der Oppositionsbank sind (Abg. Zadić [Grüne]: Das war ein ... kleiner Teil ...!), nehmen Sie das exakt selbe Gesetz her und kritisieren uns dafür, dass wir nicht genug durchbringen bei Themen, bei denen Sie noch weniger durchgebracht haben. Das muss man sich auch einmal vorstellen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Zadić [Grüne].)
Da frage ich mich, ob der Anspruch an sich selbst nicht vielleicht etwas hinter dem Anspruch, den man an andere stellt, zurückbleibt, wenn man dann hier gegen Verbesserungen eines Gesetzes stimmt, die man damals nicht so durchgebracht hat. (Zwischenruf der Abg. Zadić [Grüne].)
Dasselbe gilt im Übrigen für den von Ihnen aufgebrachten Punkt, nämlich die Frage: Wie behandle ich diesen assistierten Suizid danach? Wie schaue ich, dass keine Einsatzkräfte kommen? – Auch das ist in Ihrem Gesetz nicht enthalten, und auch da wissen Sie, dass es einfach Bedenken der Einsatzkräfte gibt, die im Zweifel nicht die Entscheidung treffen wollen: Reanimieren sie oder reanimieren sie nicht? (Zwischenruf der Abg. Zadić [Grüne].) Sie wissen ja ganz genau, was die Abwägungen da sind, und ich verstehe dementsprechend nicht, wieso Sie hier jetzt die Kontraposition einnehmen, obwohl wir wie gesagt weiter gehen, als Sie in Ihrem Gesetz gegangen sind. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Zadić [Grüne].)
Dasselbe gilt für die Begutachtungsfrist, bei der Sie kritisiert haben, dass sie mit zwei Wochen zu kurz ist. – Ihre Begutachtungsfrist für das gesamte Gesetz, die gesamte neue Sterbeverfügung, war drei Wochen, lediglich eine Woche länger, während wir hier nur kleine Teile ändern. (Zwischenruf der Abg. Zadić [Grüne].)
Also ich würde mir schon auch wünschen, dass wir in der Debatte – und Justiz ist vor allem ein Thema, bei dem wir sehr, sehr sachlich miteinander umgehen (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Zadić [Grüne]) – auch einen sachlichen Umgang dahin gehend pflegen, welchen Gesetzen man zustimmt und aus welchen Gründen man nicht zustimmt, und dass man an sich selbst auch dieselben Standards anlegt wie an diese Bundesregierung. (Abg. Zadić [Grüne]: ... selber auch, ja!) – Danke. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne].)
19.39
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Anna Sporrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.