RN/211
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (526 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Übernahmegesetz geändert werden (ESAP-Justizgesetz – ESAP-JuG) (568 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan.
RN/212
19.43
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Nochmals: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie ich in meiner vorherigen Rede schon gesagt habe, haben wir hier lauter Vorlagen, die sich darauf beziehen, dass es EU-Richtlinien gibt. Hier geht es um ein zentrales europäisches Zugangsportal, und zwar sollen bestimmte Unternehmensdaten, -unterlagen unionsweit abrufbar sein.
Es gibt einen positiven Aspekt dabei, nämlich dass jetzt die reine elektronische Verwahrung von Unterlagen ermöglicht wird – das ist der positive Teil. Der negative Teil ist aber, dass wir hier wieder ein EU-Gold-Plating haben. Mittelgroße Kapitalgesellschaften haben einen immensen Mehraufwand, der durch diese EU-Richtlinie und die Umsetzung erzeugt wird. Es müssen in maschinenlesbarer Sprache und mit extrahierbaren Metadaten und Rechtsträgerkennungen eben jetzt Daten erfasst werden, geschickt werden, weitergeschickt werden, und wenn das nicht ordnungsgemäß erfolgt, gibt es ganz wesentliche Sanktionen.
Also ein neuer großer bürokratischer Aufwand für Unternehmen und eine zentralistische Datensammlung aus Brüssel: Beides ist genau das, was wir in Österreich nicht brauchen, was unsere Unternehmer nicht brauchen, dazu auch noch die drastischen Strafbestimmungen – also insgesamt negativ, ein Ausfluss des EU-Regelungswahns, den wir ablehnen.
Es ist schade, aber unsere Wirtschaft wird immer weiter durch die EU – und natürlich mit Zustimmung der Abgeordneten der Einheitspartei – beschränkt und weiter in ihrer Tätigkeit eingeschränkt, und es werden wieder weitere bürokratische Auflagen erteilt. Es ist schade, aber damit schaden wir unserer Wirtschaft. (Beifall bei der FPÖ.)
19.45
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Oberrauner.
RN/213
19.45
Abgeordnete Mag.a Dr.in Petra Oberrauner (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Österreichs Unternehmen haben viele gute Ideen. Was oft fehlt, ist das Kapital, damit diese Ideen in Österreich auch wachsen können. Genau darum geht es heute beim European-Single-Access-Point-Justizgesetz.
Stellen wir uns ein österreichisches Unternehmen vor, in dem Medizintechnik gemacht wird! Es hat eine innovative Technologie entwickelt, es wächst erfolgreich und möchte nun den nächsten Schritt machen. Dafür braucht es Kapital, nicht nur aus Österreich, sondern aus ganz Europa. Doch damit Investorinnen und Investoren dieses Unternehmen finden und beurteilen können, brauchen sie verlässliche Informationen – genau da lag bis jetzt das Problem.
Heute muss man als Investor lange suchen, wenn man in Unternehmen eines anderen EU-Landes investieren möchte: Informationen liegen in unterschiedlichen Registern, manchmal sogar in verschiedenen Sprachen vor. Jedes Land hat eigene Systeme und eigene Regeln. Das kostet Zeit. Oft werden Unternehmen mit guten Ideen deshalb gar nicht entdeckt.
Mit dem European Single Access Point wird das einfacher. Künftig finden Investorinnen und Investoren wichtige Unternehmensinformationen aus ganz Europa auf einer Plattform – einfach, übersichtlich und in einem einheitlichen Format. Das erleichtert Investitionsentscheidungen und sorgt für Transparenz.
Gerade als Forschungssprecherin weiß ich, wie oft wir über fehlendes Wachstumskapital reden. Dieser Gesetzentwurf erleichtert die Situation und räumt so ein konkretes Hindernis aus dem Weg. Er bringt Unternehmen mit Wachstumspotenzial und potenzielle Investorinnen und Investoren in Europa leichter zusammen.
Wichtig ist auch: Dieser Gesetzentwurf schafft keine neuen Berichtspflichten, Unternehmen reichen ihre Unterlagen nur einmal ein, die bestehenden Meldesysteme werden an das europäische Zugangsportal angebunden, Doppelgleisigkeiten werden vermieden, Papier wird nur mehr dort verwendet, wo es wirklich notwendig ist. Das bedeutet Transparenz, Standortpolitik und Entbürokratisierung in einem. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Wotschke [NEOS].)
19.48
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Thomas Elian.
RN/214
19.48
Abgeordneter Ing. Thomas Elian (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir nicht nur europäisches Recht in österreichisches um, sondern gehen sogar einen Schritt weiter: Wir schaffen mehr Transparenz, wir schaffen weniger Bürokratie, und wir schaffen eine zeitgemäße digitale Unternehmensverwaltung.
Kern des Gesetzentwurfes ist die Anbindung Österreichs an den European Single Access Point, kurz Esap. Dieses zentrale europäische Zugangsportal soll öffentlich verfügbare Unternehmensinformationen einfacher, strukturierter und grenzüberschreitend zugänglich machen. Das stärkt die Investitionsentscheidungen, verbessert die Vergleichbarkeit und erhöht die Transparenz an den europäischen Kapitalmärkten.
Gerade für ein exportorientiertes Land wie Österreich ist das ein wichtiger Schritt nach vorne. Wer investieren will, braucht verlässliche Informationen – rasch, digital und in standardisierter Form. Genau dazu leistet dieser Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag.
Ein zweiter wesentlicher Punkt des Gesetzes ist der Bürokratieabbau. Künftig können sämtliche aufbewahrungspflichtigen Unternehmensunterlagen elektronisch archiviert werden. Das bedeutet, überholte Papierpflichten werden abgeschafft, und es schafft Rechtssicherheit für Unternehmen, die bereits heute längst digital arbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine geschätzten Damen und Herren, Digitalisierung bedeutet für uns weit mehr als neue Dateiformate oder elektronische Übermittlungen. Dabei ist uns als Volkspartei eines besonders wichtig: Digitalisierung darf nicht zum Selbstzweck werden. Sie muss den Menschen und den Betrieben dienen. Digitalisierung heißt, Abläufe einfacher, schneller und effizienter zu gestalten.
Genau das erreicht dieses Gesetz. Es baut auf bestehenden Strukturen auf, insbesondere auf dem Firmenbuch und der Infrastruktur des Bundesrechenzentrums. Dadurch werden keine neuen Parallelstrukturen geschaffen, sondern bewährte Systeme sinnvoll weiterentwickelt.
Unternehmer profitieren von einem echten One-Stop-Shop. Mit einer einzigen Einreichung beim Firmenbuch werden die erforderlichen Informationen gleichzeitig für das europäische Zugangsportal bereitgestellt. Das spart Zeit, das reduziert den Verwaltungsaufwand und das erleichtert die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist das von großer Bedeutung. Sie brauchen keine zusätzliche Bürokratie, sondern verlässliche, einfachere und praxisorientierte Verfahren. Digitalisierung muss entlasten und darf nicht zusätzlich belasten!
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz zeigt, wie europäische Vorgaben unbürokratisch, praxisnah und mit einem echten Mehrwert umgesetzt werden können. Es stärkt Transparenz, reduziert Bürokratie und macht unser Unternehmensrecht fit für das digitale Zeitalter. Damit schaffen wir moderne Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen und stärken den Wirtschaftsstandort Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)
19.52
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke.
RN/215
19.52
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin! Auch wir finden diesen European Single Access Point fantastisch. Wieso sage ich fantastisch? – Weil es eine Maßnahme ist, die es vor allem für Aktionäre und Aktionärinnen leichter macht, einen Überblick darüber zu haben, welche Dokumente von Unternehmen online verfügbar sind. Diese muss man jetzt nicht mehr pro Unternehmen lange und mühsam online suchen, nein, diese findet man übersichtlich online auf einem Portal.
Das ist gut, denn was wir in Europa brauchen, was wir auch in Österreich ganz stark brauchen, ist, dass mehr Menschen an den Kapitalmarkt gehen, und dementsprechend ist jede Maßnahme, das niederschwelliger zu machen, eine gute für dieses Land. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Diesen Schwung nehmen wir gleich mit und setzen zusätzlich eine Erleichterung für Unternehmer und Unternehmerinnen im UGB um. Was machen wir da konkret? – Wir ermöglichen die rein elektronische Buchhaltung. Das heißt, die digitale Form wird die Grundform, die Papierform wird die Ausnahme. Es ist aber eine Kannbestimmung. Ich kann, wenn ich das will, immer noch weiter Papier horten, davon hält einen niemand ab, aber für alle, die digital arbeiten wollen, ist das jetzt möglich.
Das ist eine Erleichterung. Das ist eine von den Maßnahmen aus dem Maßnahmenpaket für die Deregulierung. Auch das ist eine gute Nachricht für dieses Land, denn jede Maßnahme, die es Unternehmen leichter macht, zu arbeiten, ist wichtig, vor allem in diesen Zeiten, denn wir brauchen Unternehmen, die dynamisch, flexibel, agil arbeiten können. – Danke. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller [Grüne].)
19.53
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alma Zadić.
RN/216
19.54
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem ESAP-Justizgesetz schaffen wir die begleitenden nationalen Regeln für den europäischen Single Access Point, also für ein neues zentrales europäisches Zugangsportal zu Finanz- und Unternehmensinformationen.
Das heißt, ab 2027 sollen bestimmte Unternehmensunterlagen unionsweit leichter auffindbar, strukturiert abrufbar und besser vergleichbar sein. Das ist grundsätzlich ein richtiger Schritt. Wer Investitionsentscheidungen trifft, soll auch nicht mühsam in unterschiedlichen Registern, Formaten, nationalen Datenbanken suchen müssen, sondern in diesem Single Access Point einen einfachen Zugang haben. Das hilft Anlegerinnen und Anlegern, NGOs, aber auch kleineren Organisationen und generell der interessierten Öffentlichkeit, denn Transparenz am Markt ist kein Selbstzweck. (Beifall bei den Grünen.)
Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Kapital nicht blind verteilt wird, sondern informierter, nachhaltiger und verantwortungsvoller eingesetzt werden kann. Dass zunächst rund 200 Unternehmen betroffen sind, zeigt aber auch: Wir sprechen nicht von einer überbordenden Belastung für die gesamte Wirtschaft, sondern von einem gezielten Transparenzinstrument.
Ein Punkt – und ich finde, er ist entscheidend –: Es ist aber leider auch so, dass durch die Omnibusrechtsakte der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen massiv eingeschränkt wurde und auch das, was berichtet wird, massiv eingeschränkt wurde. Ein Portal ist meines Erachtens aber nur so stark wie die Informationen, die tatsächlich hineingelangen.
Also: Wir begrüßen mehr Transparenz und stimmen dem Ganzen daher auch zu. (Beifall bei den Grünen.)
19.56
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Anna Sporrer zu Wort gemeldet. – Bitte.
RN/217
19.56
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem vorliegenden European-Single-Access-Point-Justizgesetz schaffen wir mehr Transparenz und einen einfacheren Zugang zu Unternehmensinformationen in Europa. Wer investieren will, wer wirtschaftliche Entwicklungen beurteilen oder sich ein Bild über ein Unternehmen machen möchte, soll diese Informationen künftig leichter und an zentraler Stelle finden können.
Genau darum geht es beim ESAP-Justizgesetz. Es bündelt Informationen, die Unternehmen schon heute veröffentlichen müssen, auf einer gemeinsamen europäischen Plattform und macht sie digital leichter auffindbar. Das stärkt die Transparenz der Kapitalmärkte und erleichtert fundierte Investitionsentscheidungen.
Wichtig ist dabei: Mit diesem Gesetz schaffen wir eben keine neuen Veröffentlichungspflichten. Unternehmen müssen keine zusätzlichen Berichte erstellen. Bereits bestehende Informationen werden lediglich in strukturierter Form in das europäische Zugangsportal weitergeleitet. Es geht eben genau nicht um mehr Bürokratie, sondern um einen besseren Zugang zu vorhandenen Daten. Wir setzen damit unionsrechtliche Vorgaben in jenen Materien um, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz fallen.
Darüber hinaus nützen wir die Gelegenheit für eine sinnvolle Verwaltungsvereinfachung. Künftig kann die gesetzlich vorgesehene Aufbewahrung bestimmter Rechnungsunterlagen auch elektronisch erfolgen. Das reduziert unnötigen Verwaltungsaufwand und entspricht auch den Anforderungen einer modernen digitalen Verwaltung.
Ich darf Sie daher ersuchen, dem vorliegenden Gesetzesvorhaben Ihre Zustimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.58
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/218
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 526 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Damit kommen wir gleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.