RN/225
20.16
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 modernisieren wir die Organisation der österreichischen Rechtsanwaltschaft, indem wir Abläufe vereinfachen, Kosten senken und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Rechtsanwältinnen – und hier würde ich eher das kleine I anführen – deutlich verbessern, nämlich indem wir die Möglichkeit erweitern, rund um Geburt und Kinderbetreuung für eine bestimmte Zeit von der Pflicht zur Zahlung der Kammerumlage befreit zu werden, während man gleichzeitig – beitragsfrei – Beitragszeiten für die Pensionsversorgung erwirbt.
Damit schaffen wir Rahmenbedingungen, mit denen die oft auch finanziell sehr fordernde Doppelbelastung durch Mutterschaft und Rechtsanwaltsberuf leichter zu bewältigen ist – und ich betone das deswegen, weil Männer, die Rechtsanwälte sind und Kinder haben, dieses Problem oftmals nicht vorfinden. Wir haben noch immer einen gesellschaftlichen Hintergrund, der den Frauen die Doppelbelastung aufbürdet und sie in diese Situation bringt, dass wir das brauchen. Natürlich ist es auch wichtig, dass Rechtsanwälte das in Anspruch nehmen können, aber wir wissen, dass das Halbe-halbe – was Helga Konrad vor mehr als 30 Jahren als Kampagne aufgesetzt hat, als wir auch das Familienrecht maßgeblich verändert haben – leider in der Wirklichkeit noch nicht angekommen ist (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ]), daher ist diese Regelung ein gesellschaftspolitisch wichtiger und notwendiger Schritt.
Ein weiteres zentrales Kernstück dieser Reform ist die institutionelle Neuordnung der eigenständigen und vom staatlichen Pensionssystem unabhängigen rechtsanwaltlichen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung, die von der Rechtsanwaltschaft selbst nach eingehender standesinterner Diskussion ausdrücklich gewünscht wurde. Künftig werden die entsprechenden Ansprüche und Leistungen nicht mehr durch die Versorgungseinrichtungen jeder einzelnen Rechtsanwaltskammer, sondern einheitlich durch die Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft abgewickelt werden. Mittelfristig wird es dadurch auch zu einheitlichen Bedingungen für Anwälte und Anwältinnen in ganz Österreich kommen.
Neben zahlreichen weiteren punktuellen Verbesserungen setzt das Berufsrechts-Änderungsgesetz auch stark auf Digitalisierung und Effizienz, so soll beispielsweise die notarielle Beglaubigung elektronischer Signaturen vereinfacht werden, indem für die Beglaubigung benötigte Daten zentral gespeichert und von verschiedenen Notar:innen genutzt werden können. Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis wird um Kontaktdaten ergänzt und damit praktikabler gemacht. Damit setzen wir Maßnahmen aus der Aufgabenkritik um – Sie wissen, das ist das Projekt, das im Bundesministerium für Justiz die Erleichterung der Abläufe innerhalb der Gerichtsbarkeit und der Rechtsberufe möglich machen soll –, und mit der Entbürokratisierung im Notariat halten wir mit den Fortschritten Schritt.
Ich ersuche Sie daher, der Regierungsvorlage zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gödl [ÖVP].)
20.20
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.