RN/227
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (530 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz, das Verbrauchergewährleistungsgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden (Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz – WaRUG) (570 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 25. Punkt der heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Lukas Hammer.
RN/228
20.21
Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen das, wenn wir zum Beispiel eine Waschmaschine zu Hause haben, die den Geist aufgibt: Dann überlegen wir uns: Ja lohnt sich das eigentlich, die zu reparieren? – Dann schaut man, wie viel eine Reparatur kosten würde. Der unabhängige Reparaturbetrieb sagt: Nein, kann ich nicht reparieren, ich habe den Code dafür nicht, weil man das nach der Reparatur freischalten muss; ich bekomme die Ersatzteile, die dafür notwendig sind, vom Hersteller nicht!, und der Hersteller sagt: Nein, kann ich nicht reparieren!, oder die Reparatur wäre einfach zu teuer.
Es gibt sehr viele Hindernisse, und viele Menschen greifen dann einfach zur Neuware, die dann meistens aus dem Ausland gekauft wird, zumindest im Ausland produziert wird, und österreichische Reparaturbetriebe schauen durch die Finger. Das ist ein wirtschaftliches Problem, das ist ein Ressourcenproblem, das ist ein Klimaproblem, und es betrifft viele Menschen, weil Reparaturen einfach sehr teuer sind.
Die EU hat sich mit der EU-Warenreparaturrichtlinie dieses Problems angenommen, und nach zähen Verhandlungen konnte ein Recht auf Reparatur durchgesetzt und beschlossen werden. Das Gesetz, das wir heute beschließen, ist die Umsetzung dieser wirklich wichtigen Richtlinie.
Aber: Mit dieser Richtlinie hätte jetzt die Möglichkeit bestanden, wirklich einen großen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft zu gehen – wenn man diese Richtlinie ambitioniert umsetzt. Was macht aber leider diese Bundesregierung? Was haben Sie, Frau Ministerin, gemacht? – Es ist nichts anderes als eine Pflichtübung, eine Pflichtübung, die noch dazu nicht einmal ganz ausreichend ist, und eine Pflichtübung, die zu spät kommt, weil jetzt per Abändungsantrag das Inkrafttreten noch einmal nach hinten verschoben wird. Wir werden dieser Umsetzung daher auch nicht zustimmen.
Das, was, glaube ich, einer der wichtigsten Punkte ist – ich habe es angesprochen –: Es geht im Prinzip darum, das Reparieren wieder attraktiver – aus Sicht des Konsumenten – zu machen. Wenn die Neuanschaffung günstiger ist, als das Gerät zu reparieren, na ja, dann machen das halt die meisten. Deswegen sieht die Richtlinie auch vor, dass Staaten Förderungen, Maßnahmen treffen sollen wie zum Beispiel eine Reparaturförderung oder steuerliche Maßnahmen, die dieses Verhältnis zugunsten der Reparatur verbessern. (Beifall bei den Grünen.)
Wir hatten so ein Instrument. Leonore Gewessler hat als Klimaministerin mit dem Reparaturbonus so ein Instrument geschaffen. Was machen Sie? – Sie schaffen dieses Instrument im Rahmen dieses Doppelbudgets ersatzlos ab. Frau Ministerin, Sie haben im Ausschuss gesagt, Sie haben nichts damit zu tun. Na ja, das ist das Gesetz, das dazu führen soll, dass wieder mehr repariert wird. Schaue ich in die Unterlagen, die Sie mitgeliefert haben, in die Wirkungsfolgenabschätzung: Dort steht, dieses Gesetz wird „keine wesentlichen Auswirkungen“ auf Abfallaufkommen, Ressourcenverbrauch oder Umwelt haben – sprich dieses Gesetz hat keine Wirkung.
Schaue ich in die Wirkungsfolgenabschätzung des Budgetbegleitgesetzes zur Abschaffung des Reparaturbonus: Was steht da? – Durch die Abschaffung des Reparaturbonus oder, wie er umbenannt wurde, der Geräteretterprämie werden bis 2031 1,4 Millionen Geräte weniger repariert. Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir mit dieser Richtlinienumsetzung erreichen wollen, das ist genau das Gegenteil von Kreislaufwirtschaft! Wir bewegen uns mit Ihren Maßnahmen wieder weg von einer Reparaturgesellschaft! (Beifall bei den Grünen.)
Frau Ministerin, das ist das eine. Das andere ist: Man könnte ja meinen, dass sich wenigstens die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch diese Richtlinienumsetzung verbessern. Und ja, die Richtlinie ist schon gut, aber Sie machen eben nur eine Minimalumsetzung. Was aber noch dazukommt: Nach der bisherigen Rechtslage beginnt für einen erfolgreich reparierten Mangel grundsätzlich eine neue zweijährige Gewährleistungsfrist. Das, was Sie jetzt machen, ist eine Verschlechterung, weil das jetzt auf ein Jahr verkürzt wird – und das ist eine Verschlechterung für den Umweltschutz, eine Verschlechterung für den Konsumentenschutz, und deswegen werden wir diesem Gesetz auch nicht zustimmen. Schade um die verpasste Chance! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.26
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. (Abg. Shetty [NEOS]: Schon wieder Peter Wurm! Das hört ja gar nicht mehr auf!)
RN/229
20.26
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Werte Zuseher! Es wird Sie vielleicht nicht überraschen oder schon überraschen: Wir werden dem heute zustimmen, damit Sie auch sehen, wie konstruktiv die Freiheitlichen sind. (Heiterkeit bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Abg. Shetty [NEOS] – erheitert –: Da muss er selber lachen!) Es ist ja auch eine Forderung von uns Freiheitlichen seit vielen, vielen Jahren. Wir wollten das immer schon – ganz klar –, weil Reparieren natürlich grundsätzlich besser ist, als neu anzuschaffen. Von dem her, glaube ich, kann man das eindeutig befürworten. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Ihr habt auch die Absetzbarkeit des Nationalratspräsidenten gefordert und könnt euch nicht mehr erinnern!) Also wir finden diese Richtlinie eine gute Idee.
In etwa 40 Prozent aller Geräte werden repariert, aber 60 Prozent werden neu angeschafft. Unserer Meinung nach bringt diese Richtlinie – es ist immer ein Für und Wider, es gibt natürlich auch negative Geschichten, es bedeutet für die Firmen, für die Unternehmen natürlich eine Belastung, ganz klar – in der Umsetzung jetzt zumindest mehr Vorteile für die Bürger, für die Konsumenten als Nachteile für die Unternehmen. Also von dem her haben wir das ganz pragmatisch entschieden.
Ich darf es vielleicht noch einmal sagen, welche Vorteile Sie, liebe Bürger, zukünftig haben werden: Sie erhalten leichter Zugang zu Reparaturleistungen, Hersteller müssen unter bestimmten Voraussetzungen Reparaturen auch verpflichtend anbieten und es gibt mehr Transparenz hinsichtlich Reparaturmöglichkeiten. Vorteile für den Verbraucher sind natürlich, dass es günstiger ist als ein Neukauf – das ist ganz klar –, auch eine längere Haltbarkeit von Geräten wird dadurch gewährleistet. Was wir auch als Vorteil sehen, ist, dass natürlich regionale Betriebe, die jetzt schon Reparaturen anbieten und vielleicht zukünftig auch stärker in dieses Marktfeld eintreten, dementsprechend auch einen Markt vorfinden.
Ich glaube, es ist in Summe schon eine Win-win-Geschichte. Wir sehen die Vorteile deutlich besser als die Nachteile von dieser Geschichte, und daher stimmen wir heute dieser Vorlage der Regierung auch zu. Noch einmal – ich habe es auch vorhin bei diesem Punkt gesagt –: Wir schauen uns die Dinge schon sehr genau an, und wenn die Vorteile für die Bürger in Österreich überwiegen, dann stimmen wir zu. In diesem Fall ist das der Fall, und da entscheiden wir ganz pragmatisch, deshalb gibt es eine Zustimmung von uns Freiheitlichen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.28
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Pia Maria Wieninger zu Wort.
RN/230
20.29
Abgeordnete MMag. Pia Maria Wieninger (SPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kennen Sie das: Sie wollen gerade schöne Erinnerungen festhalten, und plötzlich fällt das Handy runter und das Display ist kaputt. Oder, wie der Kollege von den Grünen vorhin schon gesagt hat, plötzlich gibt die Waschmaschine nach ein paar Jahren den Geist auf. Allzu oft heißt es dann eben: Na ja, Reparatur zahlt sich eigentlich gar nicht aus, kaufen Sie lieber ein neues Gerät!
Genau das können sich viele Menschen aber nicht leisten, und viele wollen es sich auch nicht leisten, weil sie bewusst konsumieren und Ressourcen schonen möchten. Deshalb beschließen wir heute ein wichtiges Konsumentenschutzgesetz: Mit dem Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz stärken wir die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten und setzen das europäische Recht auf Reparatur in Österreich um. Damit sorgen wir dafür, dass Reparieren zur echten Alternative wird. In Zeiten, in denen für viele Menschen jeder Euro zählt, macht es einen großen Unterschied, ob eine Waschmaschine um 150 Euro repariert werden kann oder um ein Vielfaches ersetzt werden muss.
So, und jetzt stellen sich die Grünen hierher und fragen, warum wir den Reparaturbonus abgeschafft haben. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Ich habe nicht gefragt, ich habe es kritisiert!) Das kann ich Ihnen sehr gerne beantworten: Der Bonus ist eine Förderung, und Förderungen hängen vom Budget ab. (Abg. Schwarz [Grüne]: Zum Beispiel der Agrardiesel!) Jetzt kommt die große Überraschung: Wer hat uns denn das größte Budgetloch aller Zeiten hinterlassen? (Zwischenrufe bei den Grünen.) Das frage ich Sie. Wer war das? (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Da waren Sie doch dabei in der Regierung. Sie haben Förderungen mit der Gießkanne ausgeschüttet. Ich darf daran erinnern: Man hat sogar eine Förderung bekommen, wenn man sich irgendein Ticket auf die Haut hat tätowieren lassen. Alle diese Dinge haben Sie gefördert, und uns damit ein großes Budgetloch hinterlassen.
Wir haben da aber einen ganz anderen Ansatz. Wir möchten nämlich nicht das Geld für solche Förderungen ausgeben, die für ein paar Menschen mit der Gießkanne ausgegossen werden und dann für andere nicht mehr da sind. Wir verfolgen einen anderen Ansatz. Wir wollen Strukturen schaffen, damit alle die gleichen und vor allem auch dauerhafte Rechte haben. Dieses Gesetz schafft eben genau das (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Strasser [ÖVP]): Hersteller werden zur Reparatur verpflichtet, unabhängig davon, ob gerade noch Fördermittel zur Verfügung stehen oder eben nicht. Das, meine Damen und Herren, stärkt die Position der Konsumentinnen und Konsumenten nachhaltig.
Wenn wir schon bei Nachhaltigkeit sind: Jedes reparierte Handy, jede reparierte Waschmaschine oder jedes weiterverwendete Haushaltsgerät spart nicht nur wertvolle Rohstoffe und Energie, sondern es vermeidet auch Elektroschrott. So stärken wir die Kreislaufwirtschaft und setzen ein klares Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft.
Mit einem europaweit einheitlichen Reparaturformular weiß man in Zukunft auch vorab, welche Kosten entstehen, wie lang die Reparatur dauert und welche Leistungen dabei erbracht werden. Das schafft Transparenz und verhindert böse Überraschungen bei der Rechnung.
Für uns als Sozialdemokratie gilt: Gute Politik muss den Alltag der Menschen einfacher, leistbarer und nachhaltiger machen. Genau das tut dieses Gesetz. Deshalb ersuche ich um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Brandstötter [NEOS].)
20.32
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf.
RN/231
20.33
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe jetzt ja noch meine Tochter auf der Galerie oben sitzen, die ich auch recht herzlich begrüßen möchte. – Sandra, danke, dass du da bist. (Beifall bei ÖVP und NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) Die Zuseherinnen und Zuseher zu Hause, die uns noch folgen, darf ich auch recht herzlich begrüßen! Wenn ein Auto einen Cut hat oder beim Küchenkastel der Griff fehlt, dann ist es völlig selbstverständlich: Man fährt in die Werkstatt oder lässt einen Handwerker kommen, wenn man es selbst nicht richten kann. Da kauft man doch nicht ein neues Auto oder tauscht die ganze Küche aus.
Das war früher eigentlich bei allen Dingen so, vom Radio über den Kühlschrank bis zum Staubsauger. Aber heute? – Heute leben wir leider oft in einer echten Wegwerfgesellschaft. Warum ist das so? – Weil das Reparieren für die Leute oft einfach nicht attraktiv ist.
Mit diesem Gesetz werden Anreize gesetzt, damit man wieder mehr Geräte reparieren lässt, anstatt neue zu kaufen. Jener, der sein Gerät reparieren lässt, darf am Ende nicht der Dumme sein. Es soll ein standardisiertes Formular geben, in dem steht, was kaputt ist und was die Reparatur kostet. Auch der Produzent wird da in die Pflicht genommen. Nach der Reparatur wird auch die Gewährleistungsfrist verlängert, damit diejenigen, die sich für eine Reparatur entscheiden, auch belohnt werden.
In diesem Zusammenhang darf ich nun folgenden Antrag einbringen:
RN/231.1
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Selma Yildirim, Ines Holzegger, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage (530 der Beilagen) für ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz, das Verbrauchergewährleistungsgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden (Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz – WaRUG), wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 Z 4 (§ 41a Abs. 45), in Art. 2 Z 6 (§ 29 Abs. 4) und in Art. 3 Z 1 (§ 14 Abs. 11) wird jeweils das Datum „31. Juli 2026“ durch das Datum „1. Oktober 2026“ ersetzt.
2. In Art. 2 Z 6 (§ 29 Abs. 4) wird das Datum „30. Juli 2026“ durch das Datum „30. September 2026“ ersetzt.
Damit haben wir auch die Gewährleistung geboten, dass die Unternehmen Zeit haben, sich noch ein bisschen darauf vorzubereiten. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
20.35
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/231.2
Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz – WaRUG (AA-79)
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ines Holzegger.
RN/232
20.36
Abgeordnete Ines Holzegger (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, die Sie noch auf der Galerie dabei sind, aber auch die, die Sie online zuschauen! Ich bin mir ganz sicher, jeder von uns hat ein Gerät, eine Uhr, ein Handy, das kaputt im Abstellkammerl zu Hause liegt. Genau deswegen begrüßen wir diese Änderung bei der Warenreparaturrichtlinie. Sie macht Reparaturen im Alltag nämlich einfacher und hilft beim nachhaltigen Konsum.
Ein zentrales Element ist dabei das europäische Formular für Reparaturinformationen. Genau dieses standardisierte Dokument schafft mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei den Reparaturen, nicht nur für die Konsumentinnen und Konsumenten, was uns auch sehr am Herzen liegt, sondern auch für die Reparaturbetriebe selbst.
Ebenso wichtig ist es, dass wir mit dieser Änderung die Hersteller bestimmter Waren in die Pflicht nehmen. Damit stärken wir das Recht auf Reparatur spürbar, aber mit Augenmaß, denn wir bürden den Unternehmen ganz bewusst keine ausufernden und unbegrenzten Reparaturpflichten auf. Das ist auch wichtig für unsere heimischen Unternehmen.
Unsere Intention zur Gewährleistung ist klar: Reparatur muss sich auszahlen. Darum wird diese Richtlinie die Gewährleistungsfrist niemals verkürzen, sondern immer verlängern.
Ein Satz zu den Grünen sei mir noch erlaubt: Manchmal geht es auch ohne überbordende Fördergießkanne. Wir können es uns einfach nicht mehr leisten, Geld mit beiden Händen auszugeben. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Koza [Grüne]: 2 Milliarden ...!)
Genau so geht moderner, nachhaltiger Konsumentenschutz mit Augenmaß. (Beifall bei den NEOS.)
20.38
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Sporrer zu Wort gemeldet. – Bitte.
RN/233
20.38
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher und vor allem geschätzte Frau Tochter der Frau Abgeordneten! Mit dem Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz setzen wir die Bestimmungen der Richtlinie zum Recht auf Reparatur um.
Das Recht auf Reparatur steht Verbraucher:innen gegen die Hersteller:innen bestimmter Waren zu. Hersteller:innen müssen in Hinkunft für wichtige Teile über mehrere Jahre Reparaturen vornehmen, sofern keine Gewährleistungsansprüche mehr bestehen. Wenn eine Reparatur möglich ist, muss diese kostenlos oder zu einem angemessenen Preis und innerhalb angemessener Zeit erfolgen. Wenn der Hersteller, die Herstellerin den Sitz außerhalb der EU hat, sind subsidiär andere Wirtschaftsbeteiligte, wie die bevollmächtigten Importeur:innen oder Vertreiber:innen, zur Reparatur verpflichtet. So wird die Durchsetzbarkeit dieser Verpflichtung auch in internationalen Lieferketten sichergestellt.
Neu ist außerdem das europäische Formular für Reparaturinformationen, mit dem Reparaturbetriebe Verbraucher:innen über Reparaturen in einheitlicher Form informieren können. Das Formular enthält alle für die Reparatur notwendigen Informationen und erleichtert es den Verbraucher:innen, Reparaturangebote zu vergleichen. Wenn ein Reparaturbetrieb dieses Formular verwendet, ist der Reparaturbetrieb an die darin festgehaltenen Bedingungen mindestens 30 Tage gebunden. Wenn die Verbraucher:in das Angebot innerhalb dieser Frist akzeptiert, kommt ein Reparaturvertrag zustande.
Im Gewährleistungsrecht ist als zentrale Maßnahme vorgesehen, dass sich künftig die Gewährleistungsfrist für die gesamte Ware einmalig um ein Jahr verlängert, wenn die Verbraucher:in eine Verbesserung, also eine Reparatur anstatt eines Austausches wählt, um den Mangel einer Ware beheben zu lassen. Über diese Verlängerung muss natürlich auch informiert werden. Das lässt zudem die vorhandene Rechtsprechung zu den Gewährleistungsfristen unberührt und bietet den Gerichten ausreichend Spielraum, die gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen richtlinienkonform auszulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich ersuche Sie, der vorliegenden Regierungsvorlage Ihre Zustimmung zu erteilen. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Ja, machen wir!) – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
20.41
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Manfred Sams. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Die Gute-Nacht-Geschichte vom Sams!)
RN/234
20.41
Abgeordneter Mag. Manfred Sams (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen die Situation: Bei der Waschmaschine streikt plötzlich ein wichtiges Teil oder der Kühlschrank wird kaputt. Meistens passiert das genau dann, wenn man es am wenigsten brauchen kann. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Meistens passiert es, wenn er voll ist!) Dann steht man vor der Frage: Reparieren lassen oder gleich neu kaufen? Für ganz viele Menschen ist diese Frage überhaupt keine Kleinigkeit, es ist natürlich eine Kostenfrage.
Es ist aber auch eine Frage des Respekts gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten, denn wer ein Gerät gekauft hat, soll nicht vorschnell zum Neukauf gedrängt werden, wenn eine Reparatur möglich ist. Und genau darum geht es beim Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Mit diesem Gesetz setzen wir die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur in österreichisches Recht um. Reparatur wird damit als wichtige Option gegenüber Ersatz oder Neukauf gestärkt. Das ist gut für die Konsumentinnen und Konsumenten, und es ist gut für ein Wirtschaftssystem, das stärker auf Kreislauf, auf Ressourcenschonung und auf nachhaltigen Konsum setzt.
Ein zentrales Instrument ist das neue europäische Formular für Reparaturinformationen. Damit informieren Reparaturbetriebe klar und nachvollziehbar, was gemacht wird, was es kostet, wie lange es dauert und unter welchen Bedingungen die Reparatur erfolgt. Werden diese Bedingungen vom Verbraucher akzeptiert, kommt der Reparaturvertrag zu genau diesen Konditionen zustande. Das schafft Transparenz und Transparenz ist Verbraucherschutz.
Besonders wichtig ist auch das neue Recht auf Reparatur durch den Hersteller. Bei Mobiltelefonen, Tablets, Kühlschränken, Waschmaschinen, Geschirrspülern sollen zentrale Teile künftig über Jahre reparierbar sein. Das stärkt die Konsumentinnen und Konsumenten und macht Reparatur im Alltag wieder realistischer. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Man kann mit der Hand auch abwaschen!)
Wichtig ist auch: Eine Reparatur darf nicht allein deshalb verweigert werden, weil zuvor ein anderer Betrieb oder eine andere Person repariert hat. Auch im Gewährleistungsrecht wird Reparatur attraktiver: Wer sich bei einem Mangel für Verbesserung, also Reparatur entscheidet, bekommt eine einmalige Verlängerung der Gewährleistungsfrist um ein Jahr.
Das sind ganz konkrete Verbesserungen. Reparatur darf nicht die Ausnahme sein. Reparieren muss wieder eine echte Möglichkeit werden – für die Menschen, für ihre Geldbörsen und für einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Ressourcen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.44
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/235
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 530 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten Fürlinger, Yildirim, Holzegger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Fürlinger, Yildirim, Holzegger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 bis 3 eingebracht.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer ist dafür? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfes: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.