RN/233
20.38
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher und vor allem geschätzte Frau Tochter der Frau Abgeordneten! Mit dem Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz setzen wir die Bestimmungen der Richtlinie zum Recht auf Reparatur um.
Das Recht auf Reparatur steht Verbraucher:innen gegen die Hersteller:innen bestimmter Waren zu. Hersteller:innen müssen in Hinkunft für wichtige Teile über mehrere Jahre Reparaturen vornehmen, sofern keine Gewährleistungsansprüche mehr bestehen. Wenn eine Reparatur möglich ist, muss diese kostenlos oder zu einem angemessenen Preis und innerhalb angemessener Zeit erfolgen. Wenn der Hersteller, die Herstellerin den Sitz außerhalb der EU hat, sind subsidiär andere Wirtschaftsbeteiligte, wie die bevollmächtigten Importeur:innen oder Vertreiber:innen, zur Reparatur verpflichtet. So wird die Durchsetzbarkeit dieser Verpflichtung auch in internationalen Lieferketten sichergestellt.
Neu ist außerdem das europäische Formular für Reparaturinformationen, mit dem Reparaturbetriebe Verbraucher:innen über Reparaturen in einheitlicher Form informieren können. Das Formular enthält alle für die Reparatur notwendigen Informationen und erleichtert es den Verbraucher:innen, Reparaturangebote zu vergleichen. Wenn ein Reparaturbetrieb dieses Formular verwendet, ist der Reparaturbetrieb an die darin festgehaltenen Bedingungen mindestens 30 Tage gebunden. Wenn die Verbraucher:in das Angebot innerhalb dieser Frist akzeptiert, kommt ein Reparaturvertrag zustande.
Im Gewährleistungsrecht ist als zentrale Maßnahme vorgesehen, dass sich künftig die Gewährleistungsfrist für die gesamte Ware einmalig um ein Jahr verlängert, wenn die Verbraucher:in eine Verbesserung, also eine Reparatur anstatt eines Austausches wählt, um den Mangel einer Ware beheben zu lassen. Über diese Verlängerung muss natürlich auch informiert werden. Das lässt zudem die vorhandene Rechtsprechung zu den Gewährleistungsfristen unberührt und bietet den Gerichten ausreichend Spielraum, die gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen richtlinienkonform auszulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich ersuche Sie, der vorliegenden Regierungsvorlage Ihre Zustimmung zu erteilen. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Ja, machen wir!) – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
20.41
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Manfred Sams. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Die Gute-Nacht-Geschichte vom Sams!)
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.