RN/4

Präsidium

RN/4.1

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es liegt mir das ausreichend unterstützte schriftliche Verlangen vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Beschlusses auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2025/2026 der XXVIII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich verlese:

„Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Nemeth, Zopf, Mag. Karin Greiner, Gasser, Maurer, Kolleginnen und Kollegen (Beilage C) fasst der Nationalrat einstimmig nachstehenden Beschluss:

‚Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2025/2026 der XXVIII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 14. Juli 2026 für beendet zu erklären.‘“


RN/4.2

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.