RN/4
RN/4.1
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es liegt mir das ausreichend unterstützte schriftliche Verlangen vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Beschlusses auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2025/2026 der XXVIII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich verlese:
„Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Nemeth, Zopf, Mag. Karin Greiner, Gasser, Maurer, Kolleginnen und Kollegen (Beilage C) fasst der Nationalrat einstimmig nachstehenden Beschluss:
‚Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2025/2026 der XXVIII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 14. Juli 2026 für beendet zu erklären.‘“
RN/4.2
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.