RN/204
21.37
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Leinfellner, ich stimme mit Ihnen zu 100 Prozent überein: Die Sportförderungen sollen dorthin kommen, wo sie benötigt werden. Wir sprechen bei diesem Bericht von einem Follow-up-Bericht, der aus 2022 datiert. Da war die Bundesregierung noch eine andere – der Blick (in Richtung Abg. Kogler [Grüne]) geht Richtung Vizekanzler außer Dienst. Deshalb war es auch wichtig, dass die neue Bundesregierung, auch wenn noch nicht alle Maßnahmen umgesetzt wurden, bereits entscheidende Initiativen gesetzt hat.
Was soll eine Förderung für den Sport erfüllen? – Sie soll niederschwellig zugänglich sein, sie soll vor allem auch bei den ehrenamtlichen Funktionären ankommen und wirklich Breitensport mit Qualitätskriterien ermöglichen.
Einer der Schwerpunkte, die von der neuen Regierung bereits gesetzt wurden – darüber hat uns die Frau Staatssekretärin im Ausschuss informiert –, ist das Gendertraineeprogramm. Wozu dient das? – Das soll vor allem Frauen in Gremien sichtbarer machen und den Frauen- und Mädchensport generell stärken und ihm zu entsprechendem Ansehen und Möglichkeiten verhelfen. Ein zweiter Schwerpunkt, den ich anführen möchte, ist der sogenannte Ethikkodex, der auch in Zukunft die Grundlage für Sportförderungen bilden soll. Warum ist das sinnvoll? – Das ist sinnvoll, weil es eine Maßnahme zum Schutz und zur Erhöhung des Respekts gegenüber Kindern, Jugendlichen und vor allem bei Spitzensportler:innen ist. Es sind also ganz entscheidende Kriterien, die die entsprechenden Personen auch schützen sollen.
Wie gesagt ist es in unserem gemeinsamen Sinn – davon gehe ich aus –, dass die Kriterien für Sportförderungen entsprechend klar sind, definiert sind und eine begleitende effektive Kontrolle eingesetzt wird, damit der Breitensport wirklich eine entsprechende Aufwertung und Resonanz erhält. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.39
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Juvan. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte sehr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.