RN/226

22.39

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Vielen Dank, Frau Präsidentin, denn dieser Bericht über den Zustand der Gerichtsmedizin belegt im Grunde genommen ganz viele Punkte, die wir im Pilnacek-Untersuchungsausschuss gesehen haben. Jetzt kann man vom Pilnacek-Ausschuss halten, was man will, aber er legt wirklich in vielen Details offen, was in der Kriminalistik, was in der Aufklärungsarbeit krimineller Fälle falsch läuft. Ein eklatanter Missstand – ich glaube, niemand, der diesen Rechnungshofbericht gelesen hat, wird das im Nachhinein in Abrede stellen – ist wirklich der Zustand der Gerichtsmedizin. Wir haben es gehört: Es sind gerade noch 17 Vollzeitäquivalente, die auch nicht Vollzeit quasi in der Aufklärung von kriminellen Straftaten arbeiten.

Ich möchte Ihnen eine kleine Anekdote aus dem Pilnacek-Untersuchungsausschuss erzählen: Wir haben ja dort auch praktizierende Gerichtsmediziner gehört, die auch international tätig sind. Da war ein Gerichtsmediziner, ein Österreicher, der über mehrere Jahre in der Schweiz für die Kantone Sankt Gallen, Thurgau und Graubünden tätig war – das sind etwa gut eine Million Einwohner –, und er hat gesagt, in der Schweiz ist es üblich, dass die Gerichtsmediziner ein- bis dreimal in der Woche zu einem Fall beigerufen werden. Wenn man eine Wasserleiche findet, ist das ein standardisierter Vorgang, dass die Gerichtsmediziner in der Schweiz dorthin gehen. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Mit Thermometer oder ohne? – Zwischenruf des Abg. Kogler [Grüne].)

Wie ist die Situation in Österreich? Er hat auch geschildert, er war insgesamt fünf Jahre lang auch für die Bundesländer Vorarlberg und Tirol zuständig – also von der Einwohner:innenzahl etwa das Gleiche wie in der Schweiz. Jetzt kann ich Ihnen gerne die Rätselfrage stellen – also für all jene, die es natürlich nicht im Untersuchungsausschuss gehört haben –: Was glauben Sie, wie viele Einsätze er in fünf Jahren hatte? (Abg. Stögmüller [Grüne]: Drei!) – Acht. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Acht! – Zwischenruf bei den NEOS.)

Jeder aufmerksame Zeitungsleser, jede aufmerksame Zeitungsleserin weiß, dass in dieser Zeit deutlich mehr Morde in Tirol und Vorarlberg passiert sind. Das heißt also nichts anderes, als dass nicht einmal bei jedem Mordfall ein Gerichtsmediziner beigezogen worden ist. Es kann doch bitte nicht sein, dass wir über Sicherheit und Aufklärung sprechen, es aber gleichzeitig derart einen Missstand gibt und wir das einfach so laufen lassen.

Deshalb nützen auch alle Beteuerungen nichts. Wir haben sehr viele Doorsteps im Untersuchungsausschuss, und ich höre von Ihnen als Kolleg:innen von der Regierungsfraktion, dass Sie das auch so sehen wie ich, dass man da etwas tun muss. – Man muss aber jetzt auch etwas tun! 

RN/226.1

Deshalb habe ich mir gedacht, ich bringe heute auch wirklich einen Unselbständigen Entschließungsantrag mit insgesamt 18 Punkten ein (den genannten Antrag in die Höhe haltend), in dem die Umsetzung all dieser Maßnahmen, die auch der Rechnungshof empfiehlt, gefordert wird, damit wir diesen Missstand beheben. (Abg. Kogler [Grüne]: Ah!) Da geht es um die Erarbeitung einer bundesweiten Personalstrategie. Wir brauchen natürlich Ausbildungsplätze, wir brauchen verbindliche Maximalfristen – das hat auch Kollege Grüner gesagt –, regelmäßige Fortbildung, standardisierte Vorgänge bei der Spurensicherung und so weiter und so fort.

Dieser Antrag ist absolut zustimmungsfähig, wichtig und richtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere von den Regierungsparteien. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Unselbständigen Entschließungsantrag betreffend „flächendeckende gerichtsmedizinische Versorgung sicherstellten“, den ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen Agnes Sirkka Prammer und Meri Disoski einbringe.

Bitte stimmen Sie zu, dass wir endlich diesen Missstand ausmerzen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.43

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/226.2

flächendeckende gerichtsmedizinische Versorgung sicherstellen (218/UEA)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der Entschließungsantrag wurde aufgrund seines Umfangs den Abgeordneten bereits verteilt. Er wurde in seinen Grundzügen erörtert, er ist ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Präsidentin des Rechnungshofes. – Bitte Frau Präsidentin.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.