Parlamentskorrespondenz Nr. 946 vom 20.11.2012

Zugang zur Invaliditätspension wird erschwert

Sozialausschuss billigt mit S-V-Mehrheit Sozialrechts-Änderungsgesetz

Wien (PK) – Die Koalitionsparteien haben sich bereits im Zuge des im Frühjahr verabschiedeten Sparpakets zur Budgetkonsolidierung darauf verständigt, den Zugang zur Invaliditätspension zu erschweren, um die mittel- und langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung sicherzustellen.  An den konkreten gesetzlichen Bestimmungen hat Sozialminister Rudolf Hundstorfer einige Monate gefeilt, nun steht das Vorhaben aber kurz vor der Beschlussfassung. Der Sozialausschuss des Nationalrats gab heute, unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, grünes Licht für den Gesetzentwurf.

Vorgesehen ist nicht nur eine Neuregelung der Invaliditätspension, sondern etwa auch Verbesserungen für NotstandshilfebezieherInnen. Zudem werden Mitglieder von Berufs- und Betriebsfeuerwehren in den Geltungsbereich des Nachtschwerarbeitsgesetzes aufgenommen. Durch den Abänderungsantrag wurde sichergestellt, dass auch ungelernte ArbeiterInnen und Angestellte ohne Berufsschutz Anspruch auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen haben, wenn sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen vorläufig nicht ausüben können.

Der Beschluss im Ausschuss fiel mit Stimmen der Koalitionsparteien. Zwar begrüßte auch die Opposition die Intention, mehr Augenmerk auf die Rehabilitation gesundheitlich beeinträchtigter Personen zu legen, sie ortet aber Mängel in der gesetzlichen Umsetzung des Vorhabens. Ein wesentlicher Kritikpunkt von FPÖ, Grünen und BZÖ ist, dass die neuen Bestimmungen nicht für LandwirtInnen, Selbständige und BeamtInnen gelten.

Umschulungs- und Rehabilitationsgeld statt Invaliditätspension

Kernpunkt des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2012 ist der Ersatz der befristeten Invaliditätspension durch ein Umschulungsgeld bzw. ein Rehabilitationsgeld. Durch diese Maßnahme will man gesundheitlich beeinträchtigte Menschen aktiv helfen, wieder am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Nur wer dauerhaft invalid ist, bekommt künftig eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension. Mittel- und langfristig soll das beträchtliche Einsparungen für die gesetzliche Pensionsversicherung bringen.

Ob Umschulungsgeld oder Rehabilitationsgeld gewährt wird, hängt davon ab, ob Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung wie Umschulungen zweckmäßig und zumutbar sind. Zuständig für die berufliche Rehabilitation ist das AMS, für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zeichnen die Krankenversicherungsträger verantwortlich. In beiden Fällen sind die Betroffenen angehalten, aktiv an der Rehabilitation mitzuwirken.

Das Rehabilitationsgeld entspricht in der Höhe dem Krankengeld, darf aber nicht unter den Ausgleichszulagenrichtsatz rutschen. Für das Umschulungsgeld dient das Arbeitslosengeld – mit einem Zuschlag von 22 % – als Berechnungsbasis, Untergrenze ist das Existenzminimum. Um einheitliche Standards bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen sicherzustellen, ist die Einrichtung je eines "Kompetenzzentrums Begutachtung" im Bereich des ASVG sowie im Bereich des GSVG und des BSVG vorgesehen.

Wer mit 31. Dezember 2013 eine befristete Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bezieht, erhält diese dem Gesetzentwurf zufolge bis zum Auslaufen der Befristung weiter.

Weitere Punkte des Sozialrechts-Änderungsgesetzes betreffen u.a. die Einbeziehung von Berufsfeuerwehren in den Geltungsbereich des Nachtschwerarbeitsgesetzes, die Weiterentwicklung der Kombilohnbeihilfe zur Unterstützung von ArbeitnehmerInnen, die aus gesundheitlichen Gründen nur Teilzeit arbeiten können, sowie die Anhebung des einfachen Freibetrags im Bereich der Notstandshilfe. Von der letztgenannten Maßnahme werden voraussichtlich rund 11.300 arbeitslose Personen profitieren, die derzeit wegen eines zu hohen Partnereinkommens keine oder nur eine reduzierte Notstandshilfe erhalten.

Opposition sieht weiteren Diskussionsbedarf

Im Rahmen der Diskussion kritisierte Abgeordneter Karl Öllinger (G), dass im Sozialausschuss keine Grundsatzdiskussion über die Neuregelung des Zugangs zur Invaliditätspension geführt werde. Dem Grundsatz, Rehabilitation Vorrang vor Frühpension einzuräumen, könnten die Grünen durchaus zustimmen, meinte er, seiner Ansicht nach ist der Gesetzentwurf aber in vielen Punkten "Stückwerk" geblieben.

Öllinger zeigte etwa kein Verständnis dafür, dass für ASVG-Versicherte, BeamtInnen und LandwirtInnen nicht die gleichen Bestimmungen gelten. Zudem wurde seiner Meinung nach für ungelernte ArbeitnehmerInnen keine befriedigende Lösung gefunden. Ebenso hätten sich die Grünen ein einheitliches "Case-Management" über den gesamten Zeitraum der medizinischen und beruflichen Rehabilitation und eine einheitliche finanzielle Leistung gewünscht, egal ob man sich in einer Phase der medizinischen Rehabilitation oder in einer Umschulungsphase befindet.

In Bezug auf die weiteren Punkte des Sozialrechts- Änderungsgesetzes übte Öllinger Kritik daran, dass das Pflegegeld bei teilstationärer Pflege künftig grundsätzlich an den Kostenträger der Einrichtung und nicht an den Leistungsempfänger ausbezahlt werden soll. Er drängte außerdem einmal mehr auf einen Rechtsanspruch auf Ersatzpflege bei häuslicher Betreuung von pflegebedürftigen Personen.

Abgeordneter Herbert Kickl (F) begrüßte die Implementierung eines Rechtsanspruches auf medizinische Rehabilitation. Für ihn ist es allerdings "ein gehöriger Wermutstropfen" des Gesetzes, dass die Bestimmungen nicht für alle Sozialversicherten gelten. Die Zahl der InvaliditätspensionistInnen sei schließlich nicht nur im ASVG-Bereich zu hoch, sagte er. Kickl fürchtet außerdem, dass aufgrund des Qualifikationsschutzes für manche Personengruppen wie etwa AkademikerInnen keine adäquate Umschulung möglich ist. Zweifel äußerte er auch an den erwarteten Einsparungszielen.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) zeigte sich ebenfalls skeptisch, dass es mit den vorgesehenen Maßnahmen gelingen werde, gesundheitlich beeinträchtigte Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. Umschulungen nützten nichts, wenn danach keine Jobs vorhanden seien, wie jetzt schon viele ältere ArbeitnehmerInnen zur Kenntnis nehmen müssten, gab er zu bedenken. Ähnlich argumentierte Abgeordneter Norbert Hofer (F), der meinte, es wäre besonders schlimm, wenn Betroffene nach erfolgreicher Rehabilitation keinen Arbeitsplatz finden.

Seitens der Koalitionsparteien wandte sich Abgeordneter August Wöginger (V) dagegen, einzelne Berufsgruppen gegeneinander auszuspielen. Es suche sich niemand aus, so krank zu sein, dass er nicht mehr arbeiten könne, sagte er. Besonders begrüßt wurden von ihm die zentralen Begutachtungsstellen. Er wertete es auch als wichtig, dass jene Personen, die dauerhaft invalid sind, weiter Zugang zur Invaliditätspension haben. Sein Fraktionskollege Karl Donabauer sprach sich in Anbetracht der gemeinsamen Begutachtungsstelle für Selbstständige und für LandwirtInnen dafür aus, im Bereich des GSVG und des BSVG auch den Berufs- und Tätigkeitsschutz aufeinander abzustimmen.

Abgeordneter Wolfgang Katzian (S) ortet eine grundsätzliche Übereinstimmung der Abgeordneten in Bezug auf die Intention, der beruflichen und medizinischen Rehabilitation von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen Vorrang einzuräumen. Anders als in der Vergangenheit würde den Betroffenen nicht mehr vorgeworfen, "Tachinierer" zu sein, meinte er. Über den vorliegenden Gesetzentwurf wurde Katzian zufolge lange diskutiert, Ergebnis sei ein Kompromiss, dem er guten Gewissens zustimmen könne. Sollten in der Praxis Problemfälle auftreten, müsse man aber entsprechend reagieren, bekräftigte er. Generell hielt Katzian fest, wolle man das faktische Pensionsantrittsalter anheben, müssten auch Jobs zur Verfügung stehen.

Seine Fraktionskollegin Ulrike Königsberger-Ludwig wertete aus frauenpolitischer Sicht die Erhöhung des Freibetrags für NotstandshilfebezieherInnen als besonders begrüßenswert und zeigte sich auch darüber erfreut, dass das Umschulungsgeld nicht an das Partnereinkommen gekoppelt ist. Weiters hob sie die rückwirkende Anrechnungsmöglichkeit von Pflegezeiten von behinderten Kindern in der Pensionsversicherung hervor, ein Punkt, den auch FPÖ-Abgeordneter Kickl begrüßte.

Abgeordneter Johann Hechtl (S) und Abgeordneter Wöginger machten auch auf die Einbeziehung der Betriebs- und Berufsfeuerwehren in das Nachtschwerarbeitsgesetz aufmerksam.

Mehr als 70.000 Anträge auf Invaliditätspension im Jahr 2011

Sozialminister Rudolf Hundstorfer wies darauf hin, dass das Rehabilitationsgeld grundsätzlich ohne Befristung gewährt wird. Jeweils spätestens nach einem Jahr müsse der Gesundheitszustand aber überprüft werden. Nicht alle betroffenen Personen werden, so der Minister, zu einer Umschulung verpflichtet, so könne man etwa nach einer längeren Krebstherapie wieder im ursprünglichen Berufsfeld tätig sein.

Dass LandwirtInnen, Selbständige und BeamtInnen nicht von der Neuregelung umfasst sind, hat für Hundstorfer sachliche Gründe. Wohin solle er einen Bauern umschulen, fragte er. Zudem gebe es etwa bei BeamtInnen keine befristete Invaliditätspension.

Gegenüber der FPÖ versicherte Hundstorfer, dass die Personen, die Umschulungsgeld bzw. Rehabilitationsgeld beziehen, statistisch nicht verschwinden. Jene, die Umschulungen machten, würden in den AMS-Statistiken aufscheinen, die anderen in der Krankenstandsstatistik. Er räumte aber ein, dass das faktische Pensionsantrittsalter durch das Gesetz voraussichtlich angehoben wird.

Wie Hundstorfer berichtete, haben im vergangenen Jahr mehr als 70.000 Menschen wegen Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt. Rund 42.000 dieser Anträge seien abgelehnt worden, in rund 29.000 Fällen wurde eine Invaliditätspension genehmigt. Davon erhielten rund 7.000 Menschen eine befristete Invaliditätspension zugesprochen. In Zukunft wolle man diese Menschen nicht allein lassen, sondern sie aktiv unterstützen, um ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, betonte Hundstorfer.

Erfreut zeigte sich der Minister darüber, dass bei den Beschäftigten über 60 Jahre in den letzten neun Monaten ein 10%iges Wachstum zu verzeichnen war. Er hofft, dass dieser Trend weiter anhält.

Oppositionsanträge abgelehnt bzw. vertagt

Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 mitverhandelt wurden zahlreiche Oppositionsanträge, die jedoch keine Mehrheit fanden bzw. vertagt wurden. So fordert das BZÖ eine Aufgabenerweiterung der Pensionssicherungskommission (1325/A[E]) und eine bessere sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen in Beschäftigungstherapie (1152/A[E]). Die Grünen haben eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes beantragt, um pflegende Angehörige zu entlasten (1702/A). Die FPÖ macht sich unter anderem für adäquate Unterbringungsmöglichkeiten für jungen Menschen mit Behinderung (1823/A[E]), pensionsrechtliche Begünstigungen für behinderte ArbeitnehmerInnen (1939/A[E]) und geänderte Kompetenzen für die Ausstellung von Behindertenausweisen gemäß Straßenverkehrsordnung (1948/A[E]) stark.

Die Ablehnung der Anträge der FPÖ und der Grünen begründete Abgeordneter August Wöginger (V) unter anderem damit, dass ein Rechtsanspruch auf Ersatzpflege für pflegende Angehörige keinen Zusatznutzen hätte, sondern nur mehr Bürokratie verursachen würde. Die Forderung der FPÖ, adäquate Unterbringungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderung bereitzustellen, betrifft ihm zufolge Länderkompetenzen. In Bezug auf die Übertragung der Zuständigkeit zur Ausstellung eines Behindertenausweises nach der Straßenverkehrsordnung an das Bundessozialamt liege bereits ein Begutachtungsentwurf vor.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) hatte zuvor darauf aufmerksam gemacht, dass junge Menschen mit Behinderungen sich in Alten- und Pflegeheimen nicht wohl fühlten. Er urgierte außerdem eine abschlagsfreie Pension für behinderte Menschen nach 40 Berufsjahren.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer sicherte Abgeordnetem Hofer zu, das Anliegen in Bezug auf die adäquate Unterbringung von jungen Menschen mit Behinderung an die Landessozialreferenten weiterzuleiten. Es gebe jedoch schon jetzt einige Bundesländer, die darauf achten würden, dass junge behinderte Menschen vor allem in Wohngemeinschaften und in betreuten Wohnformen untergebracht werden, unterstrich er.

Die beiden Anträge des BZÖ wurden vertagt. Wie Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) festhielt, berät eine Arbeitsgruppe über die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von behinderten Menschen in Beschäftigungstherapie. Auch über die Ausweitung der Aufgaben Pensionssicherungskommission laufen Gespräche. (Schluss)