Parlamentskorrespondenz Nr. 771 vom 27.08.2014

32 öffentlich Bedienstete im Nationalrat, 22 im Bundesrat

Berichte über Dienstfreistellungen der ParlamentarierInnen liegen vor

Wien (PK) – Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats, die öffentlich Bedienstete sind, können auf Antrag ihre Arbeitszeit reduzieren oder außer Dienst gestellt werden, um ihr Mandat ausüben zu können. Das führt auch zur entsprechenden Reduktion bis hin zum Entfall ihrer Bezüge. Die betreffenden ParlamentarierInnen müssen das prozentuelle Ausmaß der Dienstfreistellungen grundsätzlich für jedes Kalenderjahr melden.

Wie den diesbezüglichen Berichten der dafür eingesetzten Kommission zu entnehmen ist, waren im Vorjahr 38 Abgeordnete (bis Ende der XXIV. Gesetzgebungsperiode) bzw. 32 Abgeordnete (ab Beginn der XXV. Gesetzgebungsperiode) im Nationalrat öffentlich Bedienstete. 20 der 32 waren zur Gänze außer Dienst gestellt. Im Bundesrat betrug die Zahl der öffentlich bediensteten Mandatarinnen und Mandatare 22.

Die genannten Berichte für das Jahr 2013 sind ab sofort auf der Website des Parlaments (http://www.parlament.gv.at/) abrufbar unter: Wer ist wer/ Nationalrat bzw. Bundesrat/ Öffentlich bedienstete MandatarInnen (http://www.parlament.gv.at/WWER/NR/OEFFBED/ und http://www.parlament.gv.at/WWER/BR/OEFFBED/) (Schluss) jan