Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 10

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Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung durch zweierlei Maßnahmen der Exekutive befriedigt oder unterstützt werden kann.

Das eine – dafür haben wir zu sorgen – ist, daß Freiheit von Unsicherheit und Freiheit von Angst dadurch gewährleistet wird, daß wir eine möglichst effiziente Form der Arbeit der Exekutive sicherstellen. Das ist im wesentlichen eine Frage professioneller Binnenorganisation. In diesem Kontext ist auch eine bestimmte Mindestgröße für Gendarmerieposten zu erreichen, weil erfahrungsgemäß Posten mit einer Größe von nur drei oder vier Mann weite Teile des Tages nicht besetzt werden können, weil diese Gruppengröße keinen durchgehenden Dienst erlaubt.

Das zweite ist – auch das verkennen wir nicht –, daß die Bevölkerung ein hohes Interesse daran hat, in regelmäßiger und sie beruhigender Weise vor Ort auch Gendarmeriebeamte zu sehen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, dieses Bedürfnis zu befriedigen. Die Vergangenheit – die letzten drei Jahre nach der Umsetzung der großen Gendarmeriereform – zeigt, daß dieses Gefühl auch dadurch erzeugbar ist, daß eine entsprechend intensivere Streifung stattfindet, sei es motorisiert oder sei es zu Fuß. Daher haben wir auch nach Zusammenlegungen von Gendarmerieposten, die, während sie erfolgten oder kurz davor, zu einer gewissen öffentlichen Diskussion geführt haben, in der Regel sehr gute Ergebnisse, was die Zufriedenheit der Bevölkerung mit den getroffenen Maßnahmen angeht, erzielt.

Grundsätzlich daher zu Ihrer Ergänzungsfrage: Ich stehe dazu, daß die Bevölkerung einen Anspruch darauf hat, genügend Polizei oder Gendarmerie vor Ort erleben zu können, weil das einen wesentlichen Beitrag zum Sicherheitsgefühl leistet. Ich gehe allerdings auch weiterhin davon aus, daß, im Einzelfall und über Vorschlag des jeweiligen Landesgendarmeriekommandanten, Zusammenlegungen dort vorzunehmen sind, wo mit der Kleinstruktur nicht mehr das Auslangen gefunden werden kann.

Präsident Johann Payer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Ing. Walter Grasberger: Können aus Ihrer ganz persönlichen Sicht, Herr Bundesminister, die kleinsten Gendarmerieposteneinheiten, das sind die sogenannten Drei-Mann-Posten, in Hinkunft das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung decken, und wenn ja, zu welchem Grad?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Diese Frage ist in dieser generellen Form nicht beantwortbar. Tatsache ist, daß da oder dort unter den spezifischen örtlichen Gegebenheiten auch die Aufrechterhaltung eines Drei- respektive Vier-Mann-Postens gerechtfertigt sein kann. Sie können also davon ausgehen, daß wir nicht nach einem vorgefaßten Beschluß alle Drei-Mann-Posten schließen und mit anderen zusammenlegen, weil es örtliche Gegebenheiten gibt, bei denen die Aufrechterhaltung auch von Drei-Mann-Posten gerechtfertigt sein kann. Dort aber, wo nach der örtlichen Lage und nach entsprechender Verständigung zwischen den beteiligten Dienststellen, den Bezirksgendarmeriekommandos, den Bürgermeistern, die davon betroffen sind, insgesamt aus guten Gründen eine Zusammenlegung geboten erscheint, wird sie auch künftig vorzunehmen sein. Es steht allerdings derzeit keine größere Anzahl von Zusammenlegungen in Diskussion oder bevor.

Präsident Johann Payer: Danke.

Wir gelangen nunmehr zur 3. Anfrage, 607/M, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mag. Dieter Langer (Freiheitliche, Wien), um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Mag. Dieter Langer: Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:


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