Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 98

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juni 1996 betreffend Kündigung des zwischen der Republik Österreich und der Republik Bosnien-Herzegowina weiterangewendeten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Die nächste Abstimmung betrifft den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juni 1996 betreffend Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juni 1996 betreffend Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über Soziale Sicherheit.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Die nächste Abstimmung betrifft den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juni 1996 betreffend Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch hier ist Stimmeneinhelligkeit gegeben.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juni 1996 betreffend Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Einlauf

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt ist ein Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung des Bundesministers Dr. Johannes Ditz und Betrauung mit der Fortführung der Geschäfte durch Bundesminister Dr. Johann Farnleitner.

Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens. – Bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite