Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 153

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Das zweite: Wir würden jedenfalls Energie zurückgewinnen können, denn Kunststoff, der derzeit in der Produktion reichlich Energie verbraucht hat, ist zum großen Teil ein Erdölprodukt. Diese teure Energie wird derzeit in teuren Deponien gelagert. Ich denke, daß das alles andere als zukunftsträchtig ist.

Das Land Niederösterreich hat eine Machbarkeitsstudie zur thermischen Abfallverwertung erstellen lassen, und diese kommt zum Schluß, daß diese Form der Verwertung des Restmülls in Zukunft die ökologisch und auch ökonomisch sinnvollste ist. Ich könnte mich jetzt noch verbreiten über die Leistung, die diese Möglichkeit brächte, auch zur CO2-Reduktion. Ich möchte Ihnen diese Ausführungen in Anbetracht der relativ langen Dauer jetzt nicht näher bringen. Ich denke, daß wir insgesamt, wenn wir Rücksicht darauf nehmen, daß modernste Rauchgasreinigungstechnik angewendet wird, im Gespräch mit der Bevölkerung die Bedenken, die bei der thermischen Wiederverwertung immer wieder zum Tragen kommen, ausräumen können.

Im Gespräch mit den Menschen wird es möglich sein, daß wir diesen Schritt für unser Land in Hinkunft gut gehen können und daß wir eine zukunftsträchtige Abfallentsorgung zugrunde legen können. Die ÖVP-Fraktion wird daher dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

19.57

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Markowitsch. – Bitte.

19.58

Bundesrätin Helga Markowitsch (SPÖ, Niederösterreich) : Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Bei den vier zu behandelnden Umwelttagesordnungspunkten möchte ich mich besonders mit dem Abfallwirtschaftsgesetz auseinandersetzen. Eine Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes ist sinnvoll und auch notwendig. Es besteht Anpassungsbedarf an das Abfallrecht der Europäischen Gemeinschaft vor allem auch dadurch, daß beim Vollzug des bestehenden Gesetzes Probleme aufgetreten sind und durch die Rechtsprechung der Gerichtshöfe Lücken im Gesetz beziehungsweise unerwünschte und unpraktikable Ergebnisse im Vollzug aufgezeigt wurden. – So der Einleitungssatz der Stellungnahme der Niederösterreichischen Landesregierung.

Die Verpackungsverordnung wurde auf der Grundlage des Abfallwirtschaftsgesetzes geschaffen und ist seit 1. Oktober 1993 in Kraft. Sie setzt der österreichischen Wirtschaft zum Ziel, Umwelt und Deponien von Verpackungsabfällen zu entlasten, diese in eine Kreislaufwirtschaft zu integrieren und wirksame Maßnahmen zur Abfallvermeidung umzusetzen. Seit dieser Zeit sind Hersteller, Importeure und Verwender von Verpackungen unter anderem verpflichtet, die von ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen unentgeltlich zurückzunehmen.

Dabei müssen von jedem Packstoff zurzeit mindestens 60 Prozent der abgegebenen Transport- und Verkaufspackungen nachweislich gesammelt werden. Die gesammelten Verpackungen müssen wiederverwendet oder nach dem Stand der Technik verwertet werden, wobei für jeden Packstoff Mindestquoten für die stoffliche Verwertung vorgegeben sind. Das hat auch schon Herr Bundesrat Ing. Grasberger ausgeführt.

Drei Jahre Erfahrung mit einem österreichisch spezifischen System haben Probleme zum Vorschein gebracht. Daher war das Ziel dieser Novelle:

Erstens: Das System muß kontrollierbarer und durchschaubarer sein. Dies wurde erreicht durch eine wettbewerbsbehördliche Aufsicht, inklusive Preiskontrolle und durch die bescheidmäßige Zulassung – Konzession – von Sammel- und Verwertungssystemen und entsprechenden Auflagen in den Bescheiden, wie zum Beispiel die Vorgabe von operativen Zielen oder die Vorgabe von Kosten-Nutzen-Kriterien.

Zweitens: Eine Kostenreduktion – und damit geringere Tarife für den Konsumenten – muß angestrebt werden. Dies ist möglich durch die erwähnte Preisaufsicht und durch eine Reduktion im Bereich der Kunststoffe – insbesondere durch Auflagen hinsichtlich der Sortierung, der Entsor


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