Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 154

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gungskosten und der verbesserten und kostengünstigeren Sammellogistik. Dazu wird auch eine Anpassung der Restmengenziele in der Verordnung hinsichtlich Kunststoffe und Verbundstoffe vorgenommen.

Drittens: die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen inländischen Abfüllern, Verpackern und Importeuren. Dies wurde erreicht durch eine Subsidiarhaftung des Handels für Importe und die Einführung des Anfallstellenprinzips. Jeder Betrieb, der größere Mengen an Packstoffabfällen hat, kann sich als Anfallstelle deklarieren, und Lieferungen an diese Anfallstellen müssen lizenziert werden.

Viertens: die Anerkennung der thermischen Verwertung. Damit wird die thermische Verwertung von Abfällen, wenn die Energie sinnvoll genutzt wird, als Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt. Da die "klassische" Deponierung des Restmülls mit einer ganzen Reihe von negativen Auswirkungen für unsere Umwelt verbunden ist, zum Beispiel unkontrollierbare chemische Reaktionen über einen langen Zeitraum, die umfangreichen Methanemissionen – bis zu 63mal treibhauswirksamer als das CO2 und das Entstehen von Sickerwasser – mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Grundwasser –, bin ich persönlich sehr froh über die Aufnahme einer entsprechenden Formulierung in den Text des Abfallwirtschaftsgesetzes.

Zum Schluß kommend möchte ich noch eine Bitte an die Technik und Hersteller von Biobehältern aussprechen. Obwohl diese ordnungsgemäß gewartet werden – waschen, einstecken von Müllsäcken, einstreuen von Rindenmull, Häckselgut, Sand, Papier und so weiter –, ist eine Geruchsbelästigung und Ungezieferansammlung nicht vermeidbar, überhaupt dann, wenn es sommerliche Temperaturen gibt, und sei dies heuer auch erst an zwei Tagen gewesen.

Es kann doch nicht der letzte Stand der Entwicklung – sprich: auch Weisheit – sein, daß diese Behälter nicht auch benützerfreundlicher und umweltfreundlicher – denn die Ärmsten sind die in unmittelbarer Nähe Wohnenden – konzipiert werden. Ein Luftkammersystem, Schleusensystem oder was auch immer müßte konstruiert, erzeugt und auch auf dem Markt angeboten werden.

Meine Fraktion, die Sozialdemokratische Partei, gibt den Tagesordnungspunkten 12 bis 15 gerne die Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.03

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weiters zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

20.03

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Herr Bundesminister! Zu den vorliegenden Tagesordnungspunkten aus dem Bereich der Abfallwirtschaft hat die Debatte vor allem auf das Abfallwirtschaftsgesetz und dessen Novelle Bezug genommen. Wenn Herr Bundesrat Weilharter gemeint hat, es würde durch dieses Gesetz die Parteienstellung negiert, so kann ich dem nur vehement und deutlich widersprechen.

Wir haben in Österreich mittlerweile auch das Phänomen von Massenverfahren erfahren müssen, und es war mein Ressort, das Umweltressort, das mit dem Genehmigungsverfahren für die Anlage der Sommer-Metall Amstetten mit 20 000 Parteien konfrontiert ist, war und sein wird. Alleine bisher angelaufene Kosten in der Höhe von 7 Millionen Schilling für Papiermaterial und Porti und wahrscheinlich noch einmal Kosten in derselben Höhe, weil die Arbeitszeit derjenigen Menschen, die all das abgefertigt haben, noch gar nicht miteingerechnet ist, lassen es zwingend erscheinen, zu einem vereinfachten Verfahren im Bereich der Massenverfahren zu kommen.

Das einzige, was verändert ist, Herr Bundesrat Weilharter, ist, daß mit Ausnahme der direkten Nachbarn in Zukunft Ladungen, Bescheide und ähnliches nicht mehr den Parteien per Post zugestellt werden, sondern auf den jeweiligen Gemeindeämtern aufliegen und darüber hinaus in den jeweiligen regionalen Printmedien veröffentlicht werden. Ich meine, das ist ein zulässiger Verwaltungsvereinfachungsschritt und – darüber waren wir uns in der Bundesregierung einig –


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