Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 109

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wirklich ernst gemeint sein können. Das trifft genau auf diese Werkvertragsregelung zu. Für mich ist es immer noch schleierhaft, warum man, wenn man aufmerksam gemacht wird, daß eine Lösung in dieser Form nicht praktikabel ist, nicht den Mut hat, herzugehen und zu sagen: Gut, wir ziehen das zurück, wir machen das anders, wir gehen einen anderen Weg, sei es, indem die Regierungsvorlage nicht weiter behandelt wird oder indem ein anderer Schritt gesetzt wird.

Wir sollten von neuem anfangen und gemeinsam einen Weg suchen, der die soziale Dimension, wie Sie richtig sagen, Herr Bundesrat Drochter, aber auch die legitimen Interessen der Wirtschaft, die sicherlich andere Aufgaben zu erfüllen hat, andere Probleme hat, als sich mit einer völlig unzulänglichen Lösung dieser Frage herumzuschlagen, berücksichtigt.

Ich möchte noch auf eines zu sprechen kommen, weil ich mich diesbezüglich Ende des vergangenen Monats stark gemacht habe gegenüber den anderen Fraktionen. Ich bin dafür eingetreten, daß man die Beschlußfassung hier im Bundesrat sehr rasch nach der Beschlußfassung im Nationalrat durchführt und einen früheren Sitzungstermin festlegt, weil ich glaube, daß der Termin über die Anmeldung der Werkverträge, der ja immer wieder hinausgeschoben wird – einmal war es der 1. Juli, dann der 1. Oktober, und jetzt wird es schließlich der 1. November sein –, den Normunterworfenen zwar bekannt ist, auf der anderen Seite aber nicht wirklich Gesetz ist. Die gesetzliche Regelung lautet derzeit, daß die Anmeldung der Werkverträge bis zum 1. Oktober vorzunehmen ist. Diese Unsicherheit sollte man möglichst rasch beseitigen.

Wir sind in einer Minderheitsposition, die eine solche Initiative nicht erlaubt. Aber ich bin der festen Überzeugung, daß diese Vorgangsweise für den Normunterworfenen unzumutbar ist, daß der Normunterworfene in eine Situation gedrängt wird, die nicht dazu geeignet erscheint, den Respekt vor dem Gesetzgeber, den Rechtswillen zu stärken, die Gesetzgebungskultur in diesem Lande tatsächlich so zu handhaben, wie sie eines Rechtsstaates würdig ist. All das hätte rascher erledigt werden sollen.

Nochmals an die Damen und Herren Bundesräte der ÖVP gewandt, insbesondere an die Wirtschaftsvertreter: Sie haben jetzt noch die Gelegenheit, eine auch von Ihnen als völlig unzulänglich, als nicht praktikabel anerkannte Regelung zu Fall zu bringen. Schließen Sie sich den Worten des Wiener ÖVP-Obmannes Görg an, der damit bei der letzten Landtagswahl auch nicht unbedingt einen Wahlerfolg einfahren konnte, weil die Bürgerinnen und Bürger schon durchschaut haben, wiewenig ernst es ihm mit seinen Aussagen von der Husch-Pfusch-Lösung ist, damit, die Regelung zu Fall zu bringen, sie schnellsten außer Kraft zu setzen! Aber Sie haben heute hier die letzte Gelegenheit, einen deutlichen Schritt zu setzen, um zu zeigen, daß Sie mit solchen Lösungen nicht konform gehen. Stimmen Sie ebenso wie wir von den Freiheitlichen gegen den Antrag, keinen Einspruch zu erheben, und bringen Sie damit diesen Gesetzesbeschluß zumindest vorerst zu Fall! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.05

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen. (Bundesrat Dr. Kapral: Wie viele waren es? – Auszählung, bitte!)


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