Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 25

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Also man kann festhalten: Künftig sind österreichische Reisende, die von solch einer Insolvenz betroffen sind, abgesichert.

Präsident Josef Pfeifer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Ernst Winter: Frau Bundesministerin! Die Bundesrepublik Deutschland wurde vor kurzem vom Europäischen Gerichtshof wegen verspäteter Umsetzung der Pauschalreiserichtlinien verurteilt. Reisekunden, die durch den Konkurs ihres Reiseveranstalters bereits bezahlte Zahlungen verloren haben oder deren Rückflug vom Urlaub selbst zu bezahlen war, werden ihren Schaden direkt vom Staat ersetzt bekommen. Könnte dieses Urteil auch auf Österreich Auswirkungen haben?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Herr Bundesrat! Ja, es kann sein, daß es auch in Österreich im Zusammenhang mit verspäteter oder zunächst einmal unzureichender Umsetzung zu einer Staatshaftung kommen wird.

Beim Konkurs von Arena-Club-Reisen im Juli 1995 hat sich gezeigt, daß die Bestimmungen der Reisebürosicherungsverordnung damals nicht ausreichend waren, um die Kundenansprüche voll zu befriedigen. Da ist das tatsächlich passiert.

Daher sehen wir vom Konsumentenschutzministerium das so, daß dringender Handlungsbedarf zur Verbesserung der Bestimmungen im Hinblick darauf gegeben ist. Die Verhandlungen mit dem Wirtschaftsministerium sind im Laufen. Das Konsumentenschutzministerium, das in dieser Sache nicht federführend ist, ist also schon seit längerer Zeit sehr bemüht, genau das umzusetzen, was Sie angesprochen haben, damit es eben künftig keine Haftungsfälle gibt.

Präsident Josef Pfeifer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nunmehr zur 15. und letzten Anfrage, 663/M. Fragestellerin ist Frau Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg) . Ich bitte sie, die Anfrage zu stellen.

Bundesrätin Ilse Giesinger: Herr Präsident! Frau Ministerin! Eine namentliche Bekanntgabe von Betrieben, die aufgrund von wiederholtem Inverkehrbringen verdorbener Lebensmittel zur Anzeige gebracht werden müssen, ist nach der bestehenden Rechtslage im Lebensmittelgesetz praktisch nicht mehr möglich, da vor allem bei größeren Betrieben die Möglichkeit besteht, Voraussetzungen für eine Veröffentlichung des Urteils durch innerbetriebliche Änderung der Verantwortung zu umgehen. Es sollte daher im Zuge der anstehenden Novelle zum Lebensmittelgesetz eine Regelung geschaffen werden, nach der eine Nennung von Betrieben, die wiederholt verdorbene Lebensmittel in Verkehr bringen, möglich ist.

Daher meine Frage:

663/M-BR/96

Sind Sie bereit, bei der anstehenden Novellierung des Lebensmittelgesetzes eine Regelung zu schaffen, wonach die Umgehung einer Veröffentlichung von Betrieben, die wiederholt verdorbene Lebensmittel in Verkehr bringen, nicht mehr möglich ist?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Frau Bundesrätin! Mir ist das genauso ein Anliegen wie Ihnen, aber diese Sache ist leider nicht im Lebensmittelgesetz zu regeln. Wir leiden immer darunter, denn wir wissen, welche Betriebe es sind, dürfen es aber nicht bekanntgeben. – Ich bin gerne bereit, diese Frage noch einmal zur Diskussion zu stellen.


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