Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 126

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einmal im Gesetz verankert ist, damit auch dort, wo das bisher nicht erfolgt ist, entsprechende Maßnahmen zu einer frühen Warnung der Eltern ergriffen werden.

Ich meine aber auch, daß die Neugestaltung des Aufnahmeverfahrens an die berufsbildenden Schulen dazu beitragen wird, Schulversagen zu vermeiden. Bisher war nämlich der punktuelle Test, der für die berufsbildenden Schulen jedes Jahr ausgearbeitet wurde, überall sehr früh bekannt, sodaß zahlreiche Nachhilfeorganisationen mit den Schülern und Schülerinnen diesen punktuellen Test pauken konnten. Dadurch haben oft Schüler und Schülerinnen der zweiten und dritten Leistungsgruppen diesen Test bestanden, während diejenigen aus der ersten Leistungsgruppe, die sich nicht darauf vorbereitet haben, diesen nicht bestanden haben. Auf diese Weise kam es zu der eigenartigen Konstellation, daß in einer ersten Klasse einer berufsbildenden höheren Schule Schüler gesessen sind, die dafür nicht geeignet waren. Deswegen haben wir die größte Abbrecherquote an den ersten Klassen der BHS. Das wollen wir jetzt dadurch, daß in Zukunft das Zeugnis der abgebenden Schule eine größere Rolle spielen wird, verhindern. Zusätzlich dazu gibt es noch das Aufnahmeverfahren für diejenigen, deren Zeugnis nicht entspricht. Ich glaube, daß wir dadurch einen Schritt zu einer weiteren Objektivierung geschafft haben. (Beifall des Bundesrates Payer. )

Ein weiterer Bereich, bei dem es manchmal Mißverständnisse gibt, ist der Bereich der Lockerung des Werbeverbotes. Unsere Schulen sollen überhaupt nicht mit Werbung überschwemmt werden. Es soll aber die Möglichkeit geben, wenn Sponsoring stattfindet, dementsprechend auch Werbung zu ermöglichen.

Ich möchte noch auf etwas, das in der allgemeinen Diskussion eher untergegangen ist, hinweisen. Wir wollen auch die Mobilität fördern und die Schulen nach Europa öffnen. Es werden sehr viele EU-Programme in unseren Schulen durchgeführt. Wir wollen aber auch die Mobilität unserer Schüler, die im Ausland in die Schule gehen wollen, erleichtern.

Bisher war es so: Wenn ein Schüler ein Jahr lang im Ausland eine Schule besucht hat, hat er nach seiner Rückkehr hier sehr viele Feststellungsprüfungen machen müssen, um in die nächste Klasse aufsteigen zu können. Wir haben das nun mit folgender Argumentation geregelt: Wenn ein Schüler ein Jahr im Ausland eine fremdsprachige Schule besucht hat, dann lernt er die betreffende Fremdsprache intensiv beziehungsweise entwickelt sich in seiner Persönlichkeit sehr stark weiter. Daher ermöglichen wir ihm, in die nächste Klasse aufzusteigen; und die Grundlagen etwa in Mathematik oder in Latein, die ihm eventuell fehlen, soll er bis Weihnachten nachholen. Das ist ein Schritt zu mehr Mobilität in einem gemeinsamen Europa.

Meine Damen und Herren! Sie haben sehr viele Beiträge zur Integration gebracht. Ich möchte Ihnen dafür danken. Ich möchte aber auch betonen, daß für mich die Integration keinen Weg in Richtung Gesamtschule bedeutet. Ich bekenne mich ganz klar und deutlich zu einem differenzierten Schulsystem. In diesem Zusammenhang möchte ich feststellen: Unsere Hauptschulen sind gute Schulen. 78 Prozent der 10- bis 14jährigen besuchen eine Hauptschule, 50 Prozent der Maturanten und Maturantinnen kommen über den Weg der Hauptschule zur Matura. Das wichtige an unserem Schulsystem ist die Durchlässigkeit, denn durch diese Durchlässigkeit ist gewährleistet, daß keine Schule eine Sackgasse ist. Nach dem Besuch jeder Schule gibt es ein weiterführendes Bildungsangebot.

Ein Wort noch zu den vielen Befürchtungen, daß die Entscheidungsfindung im Bereich der Integration sehr schwierig sein könnte. Ich möchte einmal darstellen, wie ich es selbst erlebt habe und wie es tatsächlich abläuft: Es gibt in jedem Land einen Landesschulinspektor für Sonderpädagogik und Integration, der mit großem Fachwissen an dieser Entscheidungsfindung beteiligt ist. Wenn Integration gewünscht wird, so geht das ja nicht von heute auf morgen. Normalerweise beginnt der Weg im Kindergarten und wird in der Volksschule fortgeführt. Wenn dann der Wunsch nach Weiterführung der Integration in der Hauptschule oder eventuell – wenn es möglich ist – in einer AHS besteht, dann setzen sich alle Betroffenen mit den Erfahrungen, die sie im Volksschulbereich schon gemacht haben, zusammen: der Landesschulinspektor, der Bezirksschulinspektor, Vertreter der Schulpsychologischen Stelle, Fachleute für Integration und Fachleute für Sonderpädagogik sowie die Eltern und die Lehrer der betreffenden Schule. Es


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