Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 157

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Im gleichen Gesetz kommt es im Artikel 10 zu einer Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes. Das begrüße ich: Es wird endlich eine Eingliederungshilfe für Langzeitarbeitslose beziehungsweise Notstandsempfänger geschaffen. Meiner Überzeugung nach ist es besser, Menschen in Beschäftigung zu bringen, als diese als Arbeitslosengeldbezieher zu verwalten. Es muß dem Grundsatz Rechnung getragen werden, daß Förderung von Beschäftigungsmaßnahmen vor Versorgung ohne Beschäftigung, ohne Arbeit gehen muß. Ich hoffe, daß mit dieser Neuregelung doch eine Reihe von Menschen wieder in den Arbeitsprozeß eingegliedert werden kann und sich ihr Leben wieder mit mehr Sinn füllen kann.

Noch ein paar Worte zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das auch in dieser Vorlage angesprochen ist. Obwohl ich persönlich grundlegend gegen mehrmalige Verlängerungen von Übergangsbestimmungen und Regelungen bin, finde ich doch die Beibehaltung der bisherigen Übergangsregelung – nämlich Beibehaltung des Prozentsatzes beim Insolvenz-Ausfallgeldzuschlag in gleicher Höhe im Baubereich wie in allen anderen Branchen – für vernünftig, da durch einen ungleichen Prozentsatz der Verwaltungsaufwand bei den Unternehmen, aber auch bei den Gebietskrankenkassen enorm steigen würde und damit wesentliche Mehrausgaben anfallen würden. Gleiche Beitragssätze sind also eine Frage der Vernunft. Ausnahmsweise wird auch der Beitragssatz per Gesetz und nicht, wie üblich, per Verordnung festgesetzt, damit ein fristgerechtes Inkrafttreten gewährleistet ist.

Doch dieser IAG-Fonds ist in den letzten Jahren dramatisch ins Minus gerutscht, und es mußten eine Reihe von Einschränkungen in diversen Sozialgesetzen vorgenommen werden – Maßnahmen, die für Dienstnehmer natürlich schmerzliche Auswirkungen haben. Großinsolvenzen wie beim "Konsum" oder bei anderen Unternehmungen haben naturgemäß ein weiteres großes Loch in diesen Fonds gerissen. Meines Erachtens wäre die Insolvenz des "Konsum" vermeidbar gewesen, wären durch die Spitzenmanager rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet worden. Unternehmungen der gleichen Branche haben im gleichen Zeitraum mehr als ansehnliche Gewinne erwirtschaften können.

Der Beitragssatz zum IAG-Fonds von 0,7 Prozent wird gleich bleiben wie 1996 und ermöglicht es dennoch, daß der Gesamtschuldenstand des IAG-Fonds bis Ende 1997 auf 5,1 Milliarden Schilling zurückgeführt werden kann. Es wird also noch ein langer, dorniger Weg werden, bis der für Dienstnehmer so notwendige Schutzfonds zur Sicherung von Ansprüchen, die aus der Beendigung eines Dienstverhältnisses durch Insolvenz entstehen, eine positive Gebarung aufweisen wird.

Eine positive Gebarung wäre aber unbedingt nötig, um nicht gleich wieder den Beitragssatz zu senken – nein! –, sondern um endlich wieder das Gesetz dienstnehmerfreundlicher zu gestalten, das heißt, um alle vorhandenen Ansprüche der Dienstnehmer, die im Insolvenzfall vorhanden sind, auch abdecken zu können. Auf Dauer ist es für Arbeitnehmer unzumutbar, daß Entscheidungen des Managements ohne Widerspruchsmöglichkeiten wohl zur Kenntnis genommen werden müssen, aber im Falle einer Insolvenz durch langjährige Betriebstreue erworbene Ansprüche verlorengehen.

Daher ist auf eine Gesundung des IAG-Fonds verstärkt hinzuarbeiten, damit in Folge wieder eine positive, arbeitnehmerfreundliche Gesetzwerdung möglich wird. (Beifall bei der ÖVP.)

19.44

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Hedda Kainz. – Bitte.

19.44

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Weilharter hat heute demonstriert, wie das Betreten der Brücke ausschaut, das heute schon einmal als positiv hingestellt wurde. Ich habe Ihnen damals zu diesem Punkt gesagt, es wird auch von Ihrer Seite notwendig sein, einen Schritt auf dieser Brücke zu tun. Sie haben gerade bewiesen ... (Bundesrat Weilharter: Aber nicht den falschen Schritt!) – Hoffentlich fallen Sie nicht einmal rückwärts hinunter. Auch das wäre unter Umständen möglich.


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