Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 158

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Inhaltlich nur Passagen gutzuheißen und dann dagegenzustimmen – so kann es ja wohl nicht sein!

Es tut mir leid, daß ich Ähnliches auch Kollegen Schaufler entgegenhalten muß. Ich werde auch in der einen oder anderen Frage Kritik anbringen, ich gehe nur davon aus, daß Kritik eine positive sein soll, und so möchte ich meine verstanden wissen. Gerade Sie, Herr Kollege Schaufler, wissen, wie schwer das Durchsetzen von Arbeitnehmerinteressen im derzeitigen Gefüge ist. Ich möchte nicht Salz in Ihre Wunden streuen, aber daß Arbeitnehmerinteressen gerade in Ihrer Partei derzeit kein Thema sind, ganz im Gegenteil (Zwischenrufe bei der ÖVP), ist eine Frage der politischen Stärke, mit der wir derzeit leben müssen, und das macht uns keine Freude.

Ich möchte nun einige Bemerkungen zum Gesetz machen. Grundsätzlich ist das 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz an und für sich die finanztechnische Ausformung der Materien, die wir heute schon diskutiert haben, sehr wichtiger und grundlegender Materien, wie zum Beispiel die Finanzierung der Krankenanstalten.

Ich bin nicht ganz davon überzeugt, daß die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung wirklich so funktioniert, wie sie eigentlich in der Theorie funktionieren müßte, aber es ist trotzdem sehr positiv zu sehen, daß in diesem Zusammenhang auch die Frage des Konsultationsmechanismus diskutiert wurde und von Bedeutung ist, weil damit endlich die Diskussion zwischen den Ländern und dem Bund auf eine Stufe gestellt wird. Das heißt, wir müssen nicht ständig damit leben, daß der eine dem anderen Vorwürfe macht, was er finanzieren kann und was er nicht finanzieren kann.

Herr Kollege Penz! Sie machen ein bedenkliches Gesicht. Ich bin ein positiver Mensch, und ich hoffe, daß das so funktioniert. Darüber hinaus erhoffe ich mir aber auch, daß durch diese Diskussion auch für den Bund klarer herauskommt, welchen finanziellen Belastungen auch Bundesgesetze entgegengehen, welche finanziellen Auswirkungen damit verbunden sind.

Bedenken habe ich auch – ich kann grundsätzlich dem gläsernen Menschen absolut nichts abgewinnen –, daß in dem Sozialrechts-Änderungsgesetz im Zuge dieser leistungsorientierten Finanzierung, die vom Grundsatz her richtig und auch logisch ist, die dort angesprochene Datenübermittlung an den Sozialversicherungsträger, die ich aus der Sicht der Sozialversicherungsträger verstehen kann, doch gewisse Gefahren beinhaltet. Ich hoffe, daß sich all das, was ich jetzt mit Wenn und Aber in den Raum stelle, in der Praxis dann so herausstellt, wie es in den Diskussionen gewollt war und ist, nämlich positiv.

Wir haben schon ausführlich die Frage des Krankenscheines behandelt. Auch ich bin grundsätzlich der Meinung – ich denke, da befinde ich mich in guter Gesellschaft –, die Einführung der Krankenscheingebühr war nicht rechtens, und zwar nicht deshalb, weil sich Gruppierungen die Krankenscheingebühr vom Betrag her nicht leisten können, sondern weil es an der grundsätzlichen Finanzierung der sozialen Krankenversicherung, nämlich dem bei der Einführung geplanten und beschlossenen Dualismus, vorbeigeht und im Grunde genommen eine einseitige Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge bedeutet. Aber ich habe angesprochen, daß Kompromisse eben Kompromisse sind, allerdings nicht immer solche, die wir uns als Sozialdemokraten wünschen würden.

Die Krankenscheingebühr – jetzt nehme ich einen Schritt gleich vorweg – wird, so hoffe ich, mit der Einführung der Chip-Karte fallen. Kollege Schaufler! Ich nehme nicht an, daß Sie allen Ernstes geglaubt haben, daß die Realisierung eines solch weitreichenden Modells – ich spreche nicht nur von den Schwierigkeiten der Finanzierung und davon, wer sie zahlt, sondern meine auch von der technischen Voraussetzung her; wir hören, daß nur 20 Prozent der Ärzte die EDV zur Abrechnung einsetzen – mit Beginn 1997 möglich gewesen wäre. Ich hoffe, wir werden 1998 in die Situation kommen.

Die Frage des Datenschutzes bewegt mich auch in diesem Zusammenhang, denn diese Chip-Karte könnte mit all den Möglichkeiten einer echten Notfallskarte durchaus positiv sein. Auf der anderen Seite erlebe ich immer wieder, daß in Betrieben, wenn es um den Abschluß von Betriebsvereinbarungen geht, die zum Inhalt haben, Daten über Mitarbeiter EDV-unterstützt zu


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