Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 139

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14. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1996 über ein Bundesgesetz betreffend ergänzende Schutzzertifikate (Schutzzertifikatsgesetz 1996 – SchZG 1996) (335 und 528/NR sowie 5364/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir nehmen nun die Verhandlungen zur Tagesordnung wieder auf und gelangen zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Firmenbuchgesetz geändert werden und

ein Bundesgesetz betreffend ergänzende Schutzzertifikate.

Die Berichterstattung über die Punkte 13 und 14 hat Herr Bundesrat Dr. Kaufmann übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Dr. Kurt Kaufmann: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Im Wirtschaftsausschuß wurde über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Firmenbuchgesetz geändert werden, diskutiert. Es wird vom Wirtschaftsausschuß der Antrag gestellt, gegen diese Vorlage keinen Einspruch zu erheben. (Präsident Pfeifer übernimmt den Vorsitz.)

Im Wirtschaftsausschuß wurde auch über ein Bundesgesetz betreffend ergänzende Schutzzertifikate diskutiert. Auch diesbezüglich stellt der Wirtschaftsausschuß den Antrag , gegen die Vorlage des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Josef Pfeifer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Harring. Ich bitte ihn, zu sprechen.

18.50

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und meine sehr verehrten Herren! Wir haben heute ein Bundesgesetz zu beschließen, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Firmenbuchgesetz abgeändert werden sollen. Das ist an sich der Entwurf, der mit einem Jahr Verspätung beschlossen wird. Inzwischen gibt es ja schon den Entwurf 1996. Darüber werde ich noch ein paar Worte verlieren.

Ich frage Sie, meine Damen und Herren, und ich frage auch den Herrn Minister: Wer hat eigentlich Lust, jedes Jahr eine Novelle zur Gewerbeordnung hier im Haus zu besprechen? Welcher Gewerbetreibende hätte nicht lieber eine etwas längerfristige Planung, um zu wissen, was auf ihn zukommt?

Die nächste Unart, die es uns fast unmöglich macht, dieser Vorlage zuzustimmen, ist, daß trotz langer Vorberatung immer wieder im letzten Augenblick Abänderungsanträge, auch von den Regierungsparteien, überreicht werden. Das ist etwas, was man eigentlich doch in der Vorberatung regeln müßte.

Nun zu einigen wenigen konkreten Punkten dieser Gewerberechtsnovelle. Hauptanliegen ist zweifellos die Umsetzung der Bestimmung über die Einrichtung eines zentralen Gewerberegisters, wie sie schon mit der Novelle 1992 vorgesehen war und eigentlich schon damals beschlossen wurde. Aus Datenschutzgründen sollen die Daten, die in den Gewerberegistern automationsgestützt ermittelt und verarbeitet werden dürfen, näher bestimmt werden. Die Verpflich-


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