Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 140

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tung zur Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister wird erweitert. Wichtig ist, daß die einzelnen Daten, die in diesen Registern eingetragen sind, im Gesetz taxativ aufgezählt sind und daß für bestimmte Daten eine Auskunft aus dem Gewerberegister nicht mehr an die Glaubhaftmachung eines Interesses geknüpft ist. Das ist sicherlich eine Verbesserung im Hinblick auf die Information von Gewerbetreibenden.

§ 365 regelt das sogenannte dezentrale Gewerberegister, das ja bei den Bezirksverwaltungsbehörden zu führen ist. Die einzutragenden Daten sind auch aufgezählt. Die Änderungen in diesem Register werden ebenfalls vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten automationsunterstützt übermittelt.

Hier gibt es eine Kritik, die auch die Verbindungsstelle der Bundesländer geäußert hat. Sie hat mitgeteilt, daß die Pflicht der Weitergabe dieser Daten EDV-mäßig natürlich dazu führt, daß in sehr vielen Behörden neuer Sachaufwand entsteht, weil eben dort die nötigen EDV-Einrichtungen geschaffen werden müssen. Die Verbindungsstelle der Bundesländer meint zu Recht – ich sage das in einem Haus, in dem wir uns auch mit Fragen der Länder beschäftigen –: Dem Gewerberechtsgesetzgeber kommt es eigentlich nicht zu, andere Gebietskörperschaften zu den Ausgaben einer solchen Ausstattung bundesgesetzlich zu verpflichten und keine finanzielle Abgeltung vorzusehen.

Interessant ist vielleicht auch noch die Bestimmung betreffend den Tourismus, nämlich § 153 Abs. 5, der die Einrichtung und Ausstattung der Betriebsführung im Gastgewerbe regelt. Bisher war es ja so, wie die Damen und Herren, die sich damit beschäftigt haben, sicherlich wissen, daß dann, wenn sich ein Betriebsinhaber entschließt, den Betrieb zu übergeben, und die Betriebsanlagengenehmigung schon lange Zeit zurückliegt, immer wieder verlangt wurde, neuerlich eine Betriebsanlagengenehmigung vorzulegen. Das hat oft zu großen Schwierigkeiten geführt. Dankenswerterweise ist es dem Herrn Minister gelungen, diese Probleme wegzubringen. Es ist die Gewerbeberechtigung zu erteilen, ohne unbedingt die Betriebsanlagengenehmigung zu prüfen. Das ist sehr positiv.

Wenn wir über die Gewerbeordnung reden, muß man auch mit ein paar Worten auf die künftige Reform eingehen, weil ich glaube, daß wir den Herrn Bundesminister dabei unterstützen sollten, noch einen kleinen Schwung mehr an Liberalisierung mit einzubringen. Es war nämlich ursprünglich in den Entwürfen, die von seinem Amtsvorgänger vorgelegt worden sind, etwas mehr an liberaler Regelung vorhanden, als das derzeit gegeben ist. Es gibt nämlich im neuen Entwurf keine Zusammenlegung von Gewerben, sondern alle österreichischen Gewerbe, etwa 150 an der Zahl, bleiben erhalten. Es gibt viele, die meinen, das sei kein echter Beitrag zu einer Liberalisierung, wie sie seinerzeit noch der ehemalige Minister Ditz angekündigt hat. Vielleicht könnte man hier noch etwas mehr tun als bisher.

Positiv ist, daß sich die Liberalisierung in Österreich in Hinkunft auf das Hineinarbeiten in fremde Bereiche ausweiten wird – das ist sicherlich sehr vernünftig –, daß verbundene Dinge in Angriff genommen werden können, daß es beispielsweise nichts mehr macht, wenn ein Bäcker Süßwaren erzeugt und ins Konditoreigewerbe hinüberwandert, oder daß das möglich ist, wenn Zimmerarbeiten mit Tischlern, mit Bindern, mit Drechslern, mit Modelltischlern zusammenhängen.

Nicht mehr bewilligungspflichtig – das ist interessant, und das könnte man unserer Meinung nach eher noch erweitern – sind in Zukunft Gewerbe wie Arbeitsvermittler, Gastwirte, Hufbeschlager, Masseure, Käser und andere Gruppen, die vielleicht nicht so bedeutend sind. Wir sind jedoch der Meinung, daß wir bei den bewilligungspflichtigen Gewerben jene belassen sollten, wo der Konsumentenschutz wichtig ist und wo Dinge passieren könnten, die eigentlich niemand, auch niemand von den Volksvertretern, gerne hätte, wie beispielsweise das Gewerbe eines Sprengmeisters oder das Waffengewerbe. Aber auch beim Immobiliengewerbe sind wir Freiheitlichen der Meinung, daß es belassen werden sollte, weil diesbezüglich doch schon einiges passiert ist.


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