Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 49

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sind: die Autonomie an den Schulen, die Förderungen der Angebote für lebensbegleitendes Lernen, die Integration, die wir bereits auch gesetzlich umgesetzt haben, die Verdichtung der Lehrpläne in Kernbereiche und Erweiterungsbereiche, neue Möglichkeiten der Qualitätskontrolle an den Schulen und – ein ganz besonderer Schwerpunkt, der bereits ganz intensiv verfolgt wird – die Begabtenförderung.

Ich habe bereits im vergangenen Juni, also im Juni 1996, ein Referat für Begabtenförderung eingerichtet. Es wurde von uns die Broschüre "Begabungen unserer Kinder erkennen, wecken, fördern" erarbeitet, und diese Broschüre wurde an alle Schulen, an alle Landesschulräte und Elternvereinigungen verteilt.

Es gab im Oktober 1996 einen großen Begabtenförderungskongreß. Wir haben bereits in den Lehrplänen, die jetzt erarbeitet werden, festgelegt, daß in den Erweiterungsbereichen die Förderung der besonders Begabten sowie die Unterstützung derer, die noch Defizite haben, im Lehrplan verankert werden.

Es gibt seit Jahren bundesweite Wettbewerbe, "Jugend innovativ", es gibt Olympiaden, und es gibt in den einzelnen Bundesländern bereits seit Jahren Begabtenförderungen. Es gibt Begabtenförderungsvereine, es gibt ein Beratungsservice für Eltern und Lehrer, Fremdsprachenwettbewerbe. In Salzburg werden zum Beispiel die Begabtenförderungskurse "Plus" angeboten.

Wir haben den bilingualen Unterricht an Hauptschulen in manchen Schulversuchen bereits umgesetzt. Wir haben den Verein zur Förderung Hochbegabter in Oberösterreich.

Es gibt also bereits ein großes Angebot. Was noch not tut, ist, verstärkt die Lehrer zu schulen, Begabungen zu erkennen, zu wecken und zu fördern. Diese Schwerpunkte wurden bereits in die Arbeit der pädagogischen Institute aufgenommen.

Zu den einzelnen Punkten des Entschließungsantrages. – Die gesetzliche Verankerung der Förderung überdurchschnittlich begabter Schüler und Schülerinnen ist bereits auch durch die Möglichkeit, Freigegenstände für besonders Hochbegabte anzubieten, im Gesetz verankert.

Zur "Anpassung des Lehrplanes an die Hochbegabung": In den Lehrplänen, an denen wir schon zwei Jahre arbeiten, wird bereits in den Erweiterungsbereichen die Notwendigkeit der Förderung Hochbegabter vorgesehen.

Bezüglich der für den Unterricht mit hochbegabten Schülern notwendigen Lehreraus- und Lehrerfortbildung ist bereits ein Erlaß in Ausarbeitung, bei dem in die Grundausbildung an den Pädagogischen Akademien die Förderung Hochbegabter aufgenommen wird, in den PIs werden die entsprechenden Angebote bereits gemacht.

Zur Möglichkeit eines Schulfrüheinstieges in eine höhere als die erste Schulstufe: Diesbezüglich wird bereits an einer gesetzlichen Vorlage gearbeitet, aber ich muß ganz klar dazusagen, daß wir gerade im Volksschulbereich mit aller Vorsicht an so etwas herangehen müssen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen die Kinder nicht überfordern. Auch wenn sie besser schreiben und lesen können, bleibt immer noch die Frage, ob ihre soziale Fähigkeit auch dergestalt ist, daß sie in einer höheren Klasse mitkommen.

Das heißt, wir müssen also sehr verantwortlich und sehr sorgsam mit den Eltern die jeweiligen Wünsche nach dem Überspringen einer Klasse prüfen, denn es ist durchaus möglich, daß die betreffenden Kinder in ihren sozialen Fähigkeiten noch nicht so weit sind, daß sie in einer höheren Schulstufe mithalten können. Wir werden jedoch die rechtliche Möglichkeit auch im Schuleingangsbereich schaffen.

Die im Entschließungsantrag geforderte Einführung des Team-teaching-Modells lehne ich ab, das muß ich Ihnen ganz klar sagen. Ich meine, Begabtenförderung geschieht nicht dadurch, daß man einen noch gescheiteren Lehrer beizieht, sondern Begabtenförderung geschieht dadurch, daß im Erweiterungsbereich spezielle Angebote geschaffen werden, daß mit der Wirtschaft


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