Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 92

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hätte daher die hervorragende Aufgabe, die EU-Vorhaben auf Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zu überprüfen und gegebenenfalls einen Verstoß zu rügen.

Lassen Sie mich aber nunmehr zum zentralen Thema der dringlichen Anfrage kommen, nämlich zum Konsultationsmechanismus. Eine kritische Beleuchtung der Gesetzgebungsaktivitäten von Bund und Ländern zeigt deutlich auf, daß bei der Beschlußfassung von Gesetzen auf die daraus entstehenden Kosten zu wenig Augenmerk gelegt wird. Ein erster Schritt in diesem Bereich wäre – ich werde später noch erklären, warum ich im Konjunktiv spreche –, daß alle Gesetzentwürfe im Vorblatt beziehungsweise in den Erläuterungen darzustellen hätten, welche Kosten dadurch für den Bund, die Länder, aber auch für die Gemeinden entstehen.

Sieht man sich einige Regierungsvorlagen, Initiativanträge, Anträge und Gesetzentwürfe an, so fällt auf, daß bei zirka einem Drittel überhaupt keine Kostenschätzung vorgenommen wurde, beim nächsten Drittel eine Kostenschätzung, die auf einen Blick als falsch oder schlampig zu erkennen ist, und nur beim letzten Drittel eine Kostenschätzung beigegeben wurde, die zumindest auf den ersten Blick realistisch erscheint, was aber noch lange nicht bedeutet, daß sie auch einer genaueren Beleuchtung durch Sachverständige und Experten standhalten würde.

Nun zum Konjunktiv. Warum ich diesen gewählt habe, ist ganz einfach: All das ist nämlich schon geltendes Recht! Man müßte sich also die Frage stellen, warum dieser wichtige Ansatz bisher nicht realisiert wurde.

Die sozialdemokratische Bundesratsfraktion hat schon vor zwei Jahren auf die Einhaltung dieser Bestimmungen gedrängt und mit einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, bei Regierungsvorlagen insbesondere die Kosten für die Länder und die Gemeinden umfassend darzustellen. Erst aufgrund dieser Kostenschätzungen kann ein vernünftiger Konsultationsmechanismus zwischen Bund und Ländern organisiert werden, der bei Unstimmigkeiten ausgelöst werden soll.

Am 9. Februar 1996 hat eine Landeshauptleutekonferenz stattgefunden, die sich mit diesem Thema befaßt hat. Der Beschluß der Landeshauptleutekonferenz selbst stimmt mich zwar nicht glücklich, ist aber meiner Meinung nach aus der Sicht des Bundesrates gerade noch zu akzeptieren. Was jedoch bedenklich erscheint, ist eine Aussage von Landeshauptmann Zernatto zu diesem Thema. Er meinte, daß der Bundesrat zu geringen Einfluß habe und deshalb die Vetofunktion von einem eigenen Konsultativgremium wahrgenommen werden solle. – Dies ist in der Folge auch geschehen.

Der gegenständliche Entwurf berücksichtigt die Vorstellungen, die von den Landeshauptleuten in die Verhandlungen eingebracht wurden. Meine Kritik an der Integrationskonferenz der Länder und deren Arbeit habe ich an dieser Stelle schon öfters zum Ausdruck gebracht.

Gestatten Sie, meine Damen und Herren, daß ich Ihnen noch einige Ausführungen des Herrn Abgeordneten Steiner zur Kenntnis bringe – ich zitiere –:

Die Verfassung bestimmt im Artikel 24: Die Gesetzgebung üben der Nationalrat und der Bundesrat aus. – Dieser Artikel hat mehr Glanz und Schein als Wirklichkeit. Dem Bundesrat kommt im wesentlichen nur eine mahnende, bremsende, verzögernde Funktion zu, begrenzt auf die Zeitdauer von acht Wochen. Trotzdem kann die Frage nach Sinn und Wert dieser Einrichtung mit einem vorläufigen Ja beantwortet werden, aber nur auf Zeit, bis zu einer umfassenden Verfassungsreform. – Der solcherart Zitierte – es war übrigens nicht Steiner, sondern ein Abgeordneter des Bundesrates – äußerte sich außerdem in einem Gespräch darüber, daß für ihn der Aufenthalt im Bundesrat zeitraubend und unergiebig war.

Warum sage ich Ihnen das, meine Damen und Herren? – Ich sage Ihnen das deshalb, weil der hier Zitierte kein Geringerer als der damalige Vorsitzende des Bundesrates, Landeshauptmann Krainer, "Krainer 1" aus der Steiermark, war.

Sie werden es nicht glauben, wann dieser Satz gefallen ist, nämlich noch lange bevor "das bundesrätliche Urgestein" Professor Schambeck diese Halle betreten hat: Es war am 3. Februar


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