Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 93

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1967. Diese Aussage ist Realität, und sie ist aktueller denn je. Wir werden gemeinsam und sehr intensiv arbeiten müssen, um endlich das umzusetzen, was vor nahezu 30 Jahren schon Wunsch des Bundesrates gewesen ist.

Daß es für den Landeshauptmann damals zeitraubend war, im Bundesrat zu wirken, ist keine Frage. Landeshauptmann zu sein ist ja keine Kleinigkeit. Ich meine auch, damit kann man andeuten, daß wir Bundesräte sehr wohl in der Lage sind, die Interessen des Landes so zu vertreten, daß die Länder gegenüber dem Bund nicht schlechter abschneiden. Wir sind hier selbständig genug. Ich würde mich auch nicht davor scheuen, Bundesräte analog der Landtagswahl direkt wählen zu lassen. Sollte dies der Fall sein, müßte man allerdings darauf verzichten, diesen Bundesräten dann weiterhin ein gebundenes Mandat umzuhängen.

Man kann nicht auf der einen Seite freie Wahlen verlangen, sie aber dadurch zu entwerten versuchen, indem man den Bundesräten weiterhin gebundene Mandate umhängt. Wir haben hier nichts zu befürchten. Aus meiner Sicht müßten wir jederzeit bereit sein, uns direkten Wahlen zu stellen.

Die gegenwärtige Situation ähnelt aber nur auf den ersten Blick der damaligen. Es geht, wie schon Frau Vizepräsidentin Haselbach ausgedrückt hat, nunmehr um eine vernünftige Interpretation und Handhabung des Konsultationsmechanismus, so er die Genehmigung von Nationalrat und Bundesrat erhält. Ein Exekutivgremium – ein solches ist das Konsultationsgremium – kann in Gesetzgebungsverfahren selbst keine inhaltlichen Änderungen einer Vorlage vornehmen. Es kann jedoch sicherlich über die finanziellen Auswirkungen und die Kostentragung beraten. Um es noch einmal zu betonen: Es handelt sich dabei um Finanzausgleichsverhandlungen bezogen auf einen konkreten Anlaßfall. Können wir uns auf diese Inhalte des Konsultationsmechanismus verständigen, können auch rechtmäßig keine demokratiepolitischen Bedenken angemeldet werden.

Da von den Fragestellern in der dringlichen Anfrage auch Detailfragen hinsichtlich der Durchführung des Verfahrens releviert werden, möchte ich kurz dazu Stellung nehmen. Es erscheinen mir zugegebenermaßen insbesondere die verschiedenen Fristen, innerhalb welcher Vorhaben gegenseitig zu ermitteln sind, und die Fragen der Vollziehung dieser Bestimmungen noch ziemlich unklar. Dies verwundert jedoch nicht, da hier völliges Neuland betreten wurde und bisher keine vergleichbaren Verfahren vorliegen, die eine umfassende aber gleichzeitig rasche gegenseitige Übermittlung von Anträgen, Abänderungsanträgen und sonstigen Vorlagen vorsehen.

Betrachtet man jedoch das Ziel, das dahinter steht, nämlich eine maßvolle Gesetzgebung, die finanzielle Auswirkungen legistischer Maßnahmen besonders berücksichtigt, so ist es wohl den Versuch wert, sich auf dieses Verfahren einzulassen. Langfristig könnte durch eine wirksame Budgetsanierung bei Aufrechterhaltung eines sozialen Netzes wieder vermehrt Budgetspielraum gefunden werden, um politische Akzente gerade für die sozial Schwachen rasch umsetzen zu können. Das soziale Engagement ist mehr denn je in diesem Staat gefordert. Wir werden sicher keine Probleme haben, soferne die Mittel dazu vorhanden sind, entsprechend regulierend dafür zu sorgen, daß gerade die sozial Schwächeren in diesem Land nicht benachteiligt werden.

Meine Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Gestatten Sie mir noch ein paar kurze persönliche Anmerkungen. Wir haben vor einigen Tagen gehört, es wird überlegt, den Bundesrat in einen anderen Saal zu verlegen, um mehr Möglichkeiten zu haben. Man hat aber gleichzeitig auch darüber diskutiert, ob der neue Raum eine Art Mehrzwecksaal sein sollte, der nach Bedarf auch allen anderen Gremien zur Benutzung zur Verfügung stehen könnte.

Meine Damen und Herren! Ich meine, man sollte sich grundsätzlich überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, den Bundesrat auch im Bewußtsein der Bevölkerung wieder aufzuwerten, ihn in Erinnerung zu rufen. Ich gebe daher zu überlegen – wir sollten darüber nachdenken –, ob der Bundesrat vielleicht entsprechend der Rotation der Vorsitzenden in die jeweiligen Landtage der jeweils Vorsitzenden übersiedeln sollte. Dies würde den einzelnen Ländern die Möglichkeit geben, sich über die tatsächliche Arbeit des Bundesrates zu informieren, sich einen besseren


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