Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 119

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wirtschaftlich sinnvoll, dafür abgestufte Übergangsfristen vorzusehen. Ein weiterer Aufschub dieser Novelle wäre für die SPÖ nicht in Frage gekommen. Heute haben wir dank Ihrer Zustimmung die Möglichkeit, daß wir diese richtungweisenden Bestimmungen endlich umsetzen können, denn: Wir müssen die Altlasten von morgen verhindern! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.12

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zum Wort ist weiters gemeldet Herr Bundesrat Ing. Johann Penz. Ich erteile es ihm.

18.12

Bundesrat Ing. Johann Penz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Ich begrüße diese Novelle des Wasserrechtsgesetzes, weil uns damit die Möglichkeit gegeben wird, alte Deponien zu sanieren, wie auch meine Vorrednerin sehr deutlich gesagt hat.

In dieser Wasserrechtsnovelle Deponien wird nämlich vorgeschrieben, daß Altanlagen, die nicht der Deponieverordnung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz unterliegen, nach einem Dreistufenplan an den Stand der Technik anzupassen oder sogar aufzulassen sind.

Diese Novelle ist der zweite Teil eines dreiteiligen Reformwerkes. Mit der Wasserrechtsgesetznovelle im Dezember wurde eine wichtige Klarstellung hinsichtlich der Frage Sanierungsgebiet und Berücksichtigung von freiwilligen Umweltprogrammen im Sanierungsgebiet vorgenommen. Das ist eine wesentliche Voraussetzung auch dafür, daß Maßnahmen im Sanierungsgebiet auf freiwilligen Programmen, die auch entsprechend unterstützt werden, wie etwa dem österreichischen Umweltprogramm, aufbauen. – Aus der Sicht der Landwirtschaft eine sehr wichtige Weichenstellung.

Wir sorgen heute mit dem zweiten Teil der Wasserrechtsgesetznovelle dafür, daß Müllverbrennungsanlagen, zu denen wir uns alle bekennen, künftig nicht mehr unter Deponien oder Müll, der zu Dumpingpreisen angeliefert werden kann, leiden und daß solche Verbrennungsanlagen auch in Zukunft gebaut und wirtschaftlich betrieben werden können.

Bekanntlich steht ja auch in meinem Bundesland, also in Niederösterreich, der Fahrplan für die Gemeinde Zwentendorf, wo eine zentrale Müllverbrennungsanlage errichtet werden soll, fest. Nachdem der Zwentendorfer Gemeinderat bereits einen diesbezüglichen Grundsatzbeschluß gefaßt hat, und zwar mit einer überwältigenden Mehrheit von 22 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme, werden am 22. Juni auch die Bürger Gelegenheit haben, sich für oder gegen eine solche zentrale Anlage auf dem Gelände des Wärmekraftwerkes Dürnrohr zu entscheiden. Diese Vorgangsweise, daß die Bevölkerung mitentscheiden kann und daß nicht gegen die Bürger eine Entscheidung von zentraler Stelle aus gefällt wird, halten wir als Demokraten alle, glaube ich, für richtig und auch wichtig.

Wir werden vermutlich noch vor dem Sommer den dritten Teil dieser Wasserrechtsgesetznovelle beschließen, mit dem wichtige Entbürokratisierungsschritte gesetzt werden – Dr. Harring hat auch darauf hingewiesen –, ohne daß dabei die hohen Schutzziele des Wasserrechtsgesetzes beeinträchtigt werden sollen.

Ich darf einige Zahlen nennen: Etwa 100 000 Häuselbauer sollen ein vereinfachtes Verfahren haben, alle Verfahren im Bereich der landwirtschaftlichen Beregnungen sollen anzeigepflichtig werden. Das heißt, es kommt zu einer Entbürokratisierung, einer Vereinfachung, einem schnelleren Ablauf im Sinne der Betroffenen, im Sinne der Antragsteller.

Es handelt sich dabei um viele Bereiche der Wirtschaft, um Heizöltanks für Häuselbauer, für Hoftankstellen, für Bewässerungsanlagen, aber auch für Gemeinden, wo sich durch die geplante Novelle des Wasserrechtsgesetzes deutliche Verbesserungen und Erleichterungen ergeben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite