Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 15

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Sie kennen meinen Schmerz: Es gibt Gerichtseinheiten, hinsichtlich derer wir alle wissen, daß es dort personelle Überstände gibt, aber es ist nicht möglich, diese abzubauen. Es handelt sich – eine Frage in diese Richtung wird ja heute noch an mich gerichtet werden – um die kleinen Bezirksgerichte, bei denen in einem Bereich gewisse Komfortabilitäten gegeben sind, die in anderen Bereichen, in den Ballungszentren abgehen.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht?

Bundesrat Erhard Meier: Nein, danke. Der Herr Minister hat die Zusatzfragen, die ich stellen wollte, schon ausführlich beantwortet.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir kommen daher zum Aufruf der 3. Anfrage, 773/M, des Herrn Bundesrates Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark). Ich ersuche den Herrn Bundesrat um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

773/M-BR/97

Welche steirischen Bezirksgerichte sollen nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen mit der Landesregierung in den nächsten Jahren geschlossen werden?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Meine Damen und Herren! Mein Standpunkt ist derselbe, den ich innehatte, und wird es auch bleiben, wenn es zur angestrebten Änderung der Verfassungsrechtslage kommt.

Die Kriterien, die ich anlegen möchte, sind auf der einen Seite, daß der Geschäftsanfall, der richterlich zu erledigen ist, mindestens einen Richter auslasten soll, oder auf der anderen Seite, daß, wenn dieser Anfall etwas darüber liegt, doch eine Zusammenlegung ins Auge gefaßt werden soll, wenn das benachbarte aufnehmende Bezirksgericht sehr nahe und für die Bevölkerung leicht erreichbar ist.

Nach diesen Kriterien wäre beabsichtigt, in der Steiermark neun Bezirksgerichte aus der Sicht des Anfalls und eines aus der Sicht der nahen Lage zusammenzulegen; es wären die Bezirksgerichte – in alphabetischer Reihenfolge – Birkfeld, Eisenerz, Gröbming, Irdning, Mariazell, Mureck, Neumarkt, Oberwölz und Wildon. Rottenmann käme zum nahe gelegenen Liezen.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel: Ich darf Sie noch einmal fragen, Herr Minister, und meine Frage präzisieren: Gibt es Verhandlungsergebnisse zwischen der steiermärkischen Landesregierung und Ihnen, nämlich unter Beachtung des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Übergangsgesetz 1920 geändert wurde, wodurch bei dieser Materie ein Zustimmungsrecht der Landesregierung gegeben sein muß, die diesen Ihren Erläuterungen und Auflösungsvorschlägen entsprechen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Bereits im Jahre 1992 hat die Justiz mit dem damaligen Landeshauptmann und Mitgliedern der steiermärkischen Landesregierung – ich war selbst, ich glaube, das war das erstemal in der Geschichte, in der Sitzung der Landesregierung als Gast anwesend – die Gespräche aufgenommen.

In Abstimmung mit den Ergebnissen dieser Gespräche fanden im Jahr 1993 Informationsgespräche mit den zuständigen Kommunalpolitikern statt. Die in diesen Gesprächen vorgebrachten Argumente wurden vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung gesammelt und an das Justizministerium übermittelt. Das Bundesministerium für Justiz hat zu diesen Anregungen und


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