Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 16

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Einwänden im Frühjahr 1995 in Form einer Synopse gegenüber dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung Stellung genommen.

Nach dem Wechsel an der Spitze der Regierung der Steiermark habe ich mit Frau Landeshauptmann Klasnic zu diesem Thema ein erstes Gespräch geführt. Konkretere Gespräche hat es bisher nicht gegeben, weil wir meinten, daß die von uns angestrebte Änderung des von Ihnen zitierten Übergangsgesetzes abgewartet werden sollte. Das hat sich schrittweise immer wieder hinausgezögert und steht auch diesmal nicht auf der Tagesordnung – jedenfalls nicht vor dem Sommer.

Meine Überlegung ist es, im Herbst – so oder so – die Gespräche wiederaufzunehmen und in ein konkreteres Stadium treten zu lassen.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel: Es hat also nicht die Zustimmung der steiermärkischen Landesregierung, welche nach der Bundesverfassung vorgesehen ist, gegeben. Herr Bundesminister! Ist Ihnen das Ergebnis der Landeshauptmännerkonferenz vom 10. Mai, fundiert und gefestigt im Beschluß vom 11. und 12. September in Neuhofen, bekannt, wo folgendes gesagt wurde: Zur Auflösung der Bezirksgerichte erfolgt so lange nicht die Zustimmung, so lange nicht maßgebliche Bereiche der Bundesstaatsreform durchgeführt werden.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Dieser Beschluß ist mir bekannt, ich meine allerdings, daß es mir unbenommen sein muß, jedenfalls ab Herbst – ob diese Voraussetzungen vorliegen oder nicht – die Gespräche wiederaufzunehmen, denn es geht ja nicht nur um die Frage ob ja oder nein, sondern auch um Detailfragen, darum, sich Argumenten nicht zu verschließen, Zeitpläne festzulegen, Entlastungsmöglichkeiten, Begleitmaßnahmen zu besprechen. All das sind Dinge, die man schon vorbereiten kann, damit dann, wenn es zur Zustimmung käme oder die Zustimmung nicht mehr erforderlich wäre, sofort gehandelt werden kann, sofort vorbereitende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen zum Aufruf der 4. Anfrage, 768/M, des Herrn Bundesrates Franz Richau (ÖVP, Kärnten) an den Herrn Bundesminister für Justiz. Ich darf den Herrn Bundesrat bitten, seine Anfrage zu verlesen.

Bundesrat Franz Richau: Herr Präsident! Herr Minister! Die Briefbombenserie hat in den letzten Jahren die österreichische Bevölkerung erschüttert und, wie ich meine, unberechtigterweise auf die Erhebungstätigkeit der Justiz und der Exekutive ein schlechtes Licht geworfen. Meine Frage lautet:

768/M-BR/97

Wie beurteilen Sie die Zusammenarbeit von Sicherheitsexekutive und Justiz, insbesondere bei der Verfolgung der Briefbombenanschläge?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Gemahnt zur Kürze, Herr Präsident, werde ich versuchen, mich kurz zu halten. Ich beurteile die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Sicherheitsexekutive österreichweit insgesamt, vor allem angesichts des gewaltigen Arbeitsumfanges, als außerordentlich gut, was nichts damit zu tun hat, daß es vereinzelt, aber das ist ganz natürlich aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung der Akteure – Sicherheitsexekutive, Staatsanwaltschaft, Gericht –, zu unterschiedlichen Einschätzungen kommt, was aber, wie ich meine, der guten Zusammenarbeit durchaus keinen Abbruch tut. Und das möchte ich auch für den von Ihnen im konkreten angesprochenen Fall der Briefbombenanschlägeaufklärung bestätigen. Was hier öffentlich geäußert wird, ist zum Großteil aufgebauscht. Daß es phasenweise geringfügige unterschiedliche Einschätzungen gibt, ist kein Geheimnis, aber das ist nur natür


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