Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 17

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lich. Jede der einschreitenden Behörden hat ihre Aufgabe und aufgrund dieser Aufgabenstellung Präferenzen in die eine oder in die andere Richtung.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Franz Richau: Herr Minister! Welche Maßnahmen können Sie sich zur Verbesserung der Kooperation zwischen Justiz und Sicherheitsexekutive vorstellen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Diese Frage unterstellt, daß es größere Defizite in der Güte der Zusammenarbeit gibt. Ich möchte eingangs noch einmal betonen: Diese gibt es sicher nicht. Wenn man sich anschaut, in wie vielen Fällen die Sicherheitsbehörde ohnehin von sich aus ermittelt und praktisch das fertige Ergebnis den Justizbehörden vorlegt, in wie vielen Fällen eine friktionsfreie Zusammenarbeit auch in heikelsten Punkten, insbesondere auch was die Antragstellung oder das Anregen von Grundrechtseingriffen anlangt, stattfindet, dann, glaube ich, kann man damit am besten dokumentieren, daß diese Zusammenarbeit ausgezeichnet ist.

Wenn es zu Irritationen infolge Meinungsunterschieden über die Sinnhaftigkeit oder Nichtsinnhaftigkeit von verweigerten Anregungen der Sicherheitsbehörde kommt, so kann man das nur durch intensive Kontaktgespräche zwischen den einzelnen am Strafverfahren beteiligten Berufsgruppen klären, um im anderen Verständnis für die andere Rolle zu erwirken und eben auch transparent zu machen, warum in den wenigen Fällen, in denen den Anregungen der Sicherheitsbehörde nicht gefolgt wird, das aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten nicht geschehen kann, an die sich vor allem das Gericht bei Grundrechtseingriffen halten muß.

Aber in aller Regel ist doch in der Öffentlichkeit der Vorwurf gegeben, daß die Gerichte und die Justizbehörden willfährig den Anregungen der Sicherheitsbehörden nachkommen und das rechtsstaatliche Kontrollinstrumentarium zuwenig anwenden. Das ist auch nicht richtig, aber das ist eigentlich die hauptsächliche öffentliche Diskussionssituation.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Franz Richau: Herr Minister! Ich gebe Ihnen recht, weil ich selbst als Exekutivorgan Betroffener bin von einer guten Zusammenarbeit mit der Exekutive. Ich glaube aber, daß Aussagen einzelner hoher Justizbeamter – sprich Karawanken-Autobahn-Skandal in Kärnten, sprich Briefbombenserie in Wien – dieser Zusammenarbeit abträglich sind. Daher meine Zusatzfrage: Glauben Sie, daß gerade diese unqualifizierten Aussagen hoher Funktionäre zum Vertrauen in die Justiz beziehungsweise zum Vertrauen in die Arbeit der Justiz beitragen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Es ist richtig, daß das Verständlichmachen und die Transparenz der Justizarbeit nicht immer optimal in der Öffentlichkeit erfolgen und daß gelegentlich die Wortwahl von Sprechern einer Überprüfung und Änderung zugeführt werden soll. Die Justiz hat auch bereits Maßnahmen gesetzt, die eine bessere Öffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit sicherstellen sollen. Das von Ihnen angesprochene Problem ist zwar nicht ganz unser Problem, aber vielleicht insofern doch, als nicht durch solche Äußerungen die gute Zusammenarbeit belastet werden soll.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir kommen zum Aufruf der 5. Anfrage, 762/M, an den Herrn Bundesminister für Justiz durch Herrn Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien). Ich ersuche den Herrn Bundesrat um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Karl Drochter: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:


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